Proprietary Rights Musterklauseln

Proprietary Rights. 1. The Supplier hereby guarantees and assures that all deliveries shall be free from the proprietary rights of any third parties and in particular that delivery and use of the items supplied shall not result in infringement of any patents, licenses or other third-party proprietary rights. In this context the Supplier understands that the products supplied by the Supplier may be used in any country around the globe. 2. The Supplier shall indemnify MD and MD customers against any third-party claims on the grounds of infringement of proprietary rights and shall bear any and all costs incurred by MD in connection therewith. 3. MD shall, at the expense of the Supplier, be entitled to obtain permission from the rights holder to use the relevant items and services supplied, unless dispro- portionate expenses would be incurred by the Supplier. XIV. Reservation of title, contribution of materials, samples, models, tools 1. MD shall reserve the title to all parts provided to the Supplier. Any processing and reforming undertaken by the Supplier, which deviates from the agreed MD specifications must be agreed to by MD before commencement. Where MD pro- cesses, mixes or combines (further processes) materials supplied by the Supp- lier, MD shall be considered the manufacturer and shall become the owner of the product subject to statutory provisions at the latest on further processing. 2. MD shall reserve the title as well as all proprietary rights to samples, models, tools, product information, documents etc. paid for or provided by MD. The Supplier shall be obliged to use such samples, models and tools solely for the manufacturing of goods ordered by MD, and must return them at any time requ- ested, unless they are still required for specific orders from MD. In this case evi- dence of destruction of copies made thereof by the Supplier must be provided. This rule shall not apply with respect to back-up copies made and shall not govern statutory obligations as to retention of documents. 3. The Supplier shall also have the obligation to mark and label with a proprietary notice any samples, models, tools, product information, documents etc. legal title to which was transferred. 4. Orders for tools shall be subject to MD Supplementary Terms and Conditions for Tooling Contracts. 5. The Supplier’s retention of title shall only apply to the extent it relates to MD’s obligation to pay for the respective products title to which the Supplier has re- served. In particular, no exte...
Proprietary Rights. 7.1. The Supplier warrants that no third-party rights shall be infringed in connection with his performance or as a result of the use of the items ordered, the use thereof for the manufacture of Carcoustics products and/or in connection with the global distribution thereof.
Proprietary Rights. (1) The Supplier shall be liable for ensuring that the goods it has supplied do not infringe any German and foreign industrial proprietary rights of third parties, in particular any design rights, patents or licenses.
Proprietary Rights. We assume that no third party proprietary rights are violated for custom items. We are not obliged to check there is no such violation. The consumer is liable for possible rights of recourse.
Proprietary Rights. The Contractor shall be responsible for ensuring that third-party proprietary rights are not violated during the execution of the contract as well as the delivery and use of the object of the delivery or service. It shall exempt the Principal from third-party claims arising from any violation of such rights.
Proprietary Rights. 6.1 Materials (work results) are written documents or other copyright protected works in written, machine-readable or other forms of representation, including, but not limited to, documentation, protocols, drawings, concepts, calculations, models and similar works. We will be entitled to keep copies of such materials created during the provi- sion of our services, with respect to which we will acquire the irrevocable, non- exclusive, worldwide, free-of-charge right to use and perform such materials internally und extern zu nutzen und auszuführen, insbesondere diese zu vervielfältigen, anzuzei- gen, vorzuführen, zu verbreiten und abgeleitete Werke solcher Materialien zu erstellen und zu verbreiten sowie das Recht hat, Dritten die vorgenannten Rechte einzuräumen. Soweit Arbeitsergebnisse während der Durchführung von Leistungen entstehen oder bereits vorher bestanden, an denen wir oder Dritte alle Eigentums- und Nutzungsrechte besitzen, erhält der Kunde eine Kopie dieser spezifizierten Materialien sowie – auf- schiebend bedingt durch die vollständige Bezahlung sämtlicher von uns nach dem Vertrag erbrachter Leistungen – das unwiderrufliche, nicht ausschließliche, weltweite Recht, Kopien solcher Arbeitsergebnisse innerhalb seines Unternehmens zu nutzen, auszuführen, zu vervielfältigen, anzuzeigen, vorzuführen und zu verteilen.
Proprietary Rights. 9.1 We shall be liable for claims arising upon contractual use of the delivered items from the infringement of proprietary rights, either granted or applied for (proprietary rights), that are published in the Federal Republic of Germany at the time the contractual goods are delivered, to the extent that we are at fault.
Proprietary Rights. 9.1 Licensee acknowledges that ownership of and title in and to all intellectual property rights, including patent, trademark, service mark, copyright, and trade secret rights, in the Licensor’s Proprietary Information are and shall remain vested in the Licensor and the Licensor’s licensors. Licensee acquires only the right to Use the Licensor’s Proprietary Information for the Productive Use and does not acquire any ownership rights or title in or to the Licensor’s Proprietary Information and that of the Licensor’s licensors. The Documentation submitted to the Licensee remains in the ownership of the Licensor.

Related to Proprietary Rights

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.