Eigentums- und Nutzungsrechte. 7.1 Materialien sind Schriftwerke oder andere urheberrechtlich geschützte Werke (Arbeitsergebnisse), die dem Auftraggeber gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang in schriftlicher, maschinenlesbarer oder anderer Darstellungsform zur Verfügung gestellt werden; wie z. B. Programme, Programmlisten, Hilfsprogramme, Dokumentationen, Protokolle, Zeichnungen und ähnliche Werke. Der Begriff „Materialien“ umfasst keine Programme, die eigenen Lizenzbedingungen unterliegen.
7.2 Änderungen und Umgestaltungen von vorhandenen Materialien werden im Angebot als „Bearbeitungen“ ge- kennzeichnet. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer vor der Bearbeitung eine entsprechende Einwilligung des Rechtsinhabers des vorhandenen Materials vorlegen.
7.3 Der Auftragnehmer spezifiziert die Materialien, die dem Auftraggeber übergeben werden. Der Auftragnehmer oder Dritte haben alle Eigentums- oder Nutzungsrechte (einschließlich Copyright) an den Materialien, die während der Durchführung der Leistungen entstehen oder bereits vorher bestanden. Soweit im Angebot nicht anders geregelt, erhält der Auftraggeber eine Kopie dieser spezifizierten Materialien und dafür das unwiderrufliche, nichtausschließliche, weltweite Recht, Kopien dieser Materialien innerhalb verbundener Unternehmen zu nutzen, auszuführen, zu reproduzieren, anzuzeigen, zu übertragen und zu verteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Copyrightvermerk und sonstige Eigentumshinweise auf jeder Kopie anzubringen, die unter diesen Bedingungen angefertigt wird.
7.4 Unternehmen ist jede juristische Person (z.B. GmbH, AG) sowie Tochtergesellschaft, an der eine Beteiligung von mehr als 50 Prozent besteht.
7.5 Für Erfindungen, die während der Leistungserbringung bei einem der Vertragspartner entstanden sind bzw. entwickelt wurden und für die Schutzrechte angemeldet wurden, gilt Folgendes:
7.5.1 Erfindungen von Mitarbeitern des Auftraggebers gehören dem Auftraggeber und solche von Mitarbeitern des Auftragnehmers gehören dem Auftragnehmer. An diesen Erfindungen sowie auf hierfür erteilte Schutzrechte gewähren sich die Vertragspartner für ihr Unternehmen eine nichtausschließliche, unwiderrufliche, weltweite und gebührenfreie Lizenz.
7.5.2 Erfindungen, die gemeinschaftlich von Mitarbeitern des Auftraggebers und des Auftragnehmers gemacht wurden, und hierfür erteilte Schutzrechte gehören beiden Vertragspartnern. Jeder der Vertragspartner hat das Recht, für solche Erfindungen Lizenzen an Dritte zu erteilen oder seine Rechte zu übertragen...
Eigentums- und Nutzungsrechte. Ownership and usage rights
7.1 Beinhaltet die vereinbarte Leistung die Lieferung von Werken, Erfindungen, Unterlagen oder anderen Arbeitsergebnissen (nachfolgend zusammenfassend „Arbeitsergebnisse“), so stehen uns diese Arbeitsergebnisse und sämtliche damit einhergehenden Immaterialgüterrechte zu.
7.2 Sofern eine solche Übertragung rechtlich nicht möglich ist, steht uns ein ausschließliches, unbeschränktes, übertragbares, unwiderrufliches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen zu.
7.3 Die Vergütung für die Eigentums- und Nutzungsrechte ist in der Vergütung bereits enthalten. If the agreed service includes the delivery of works, inventions, documents or other work results (hereinafter referred to collectively as “Work Results”), we shall be entitled to these work results and all associated intellectual property rights. If such a transfer is not legally possible, we shall have an exclusive, unlimited, transferable, irrevocable right to use the Work Results. The compensation for ownership and usage rights is already included in the agreed compensation.
Eigentums- und Nutzungsrechte. 6.1 Die PLATTFORM gehört und verbleibt im Eigentum von xx.xx bzw. den Lizenzgebern von xx.xx, wobei die diesbezüglichen Urheber- und anderen gewerblichen Schutzrechte ebenfalls xx.xx zufallen. xx.xx bzw. der Lizenzgeber von xx.xx behalten zudem alle Rechte an Weiterentwicklungen, Übersetzungen, Änderungen und Updates/-grades der PLATTFORM und deren Kopien sowie an der Dekompilierung der PLATTFORM und deren Kopien.
6.2 Der Kunde erhält das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, zeitlich limitierte, gebührenpflichtige und widerrufbare Recht, die PLATTFORM für die Anzeige, Offerte und Vermietung von MIETOBJEKTEN zu verwenden. Der Kunde kann die grafische Benutzeroberfläche der PLATTFORM wie folgt an seine Corporate Identity anpassen: die Farben anpassen, das Hintergrundbild ändern sowie das Logo und / oder Warenzeichen des Kunden einfügen.
6.3 Das Recht des Kunden zur NUTZUNG der PLATTFORM erstreckt sich nur auf dessen Unternehmen. Der Kunde darf die PLATTFORM weder weiter-/ unterlizenzieren, verkaufen, vermieten oder übertragen noch sonst wie ganz oder in Teilen Dritten zugänglich machen.
6.4 Das Recht des Kunden zur NUTZUNG erstreckt sich nur auf die PLATTFORM. Der Kunde darf nur die vereinbarten Basis- und Zusatzfunktionen der PLATTFORM nutzen, selbst wenn der Kunde technisch (geschützt oder nicht geschützt) auf andere SOFTWARE zugreifen kann, welche nicht Teil der PLATTFORM sind.
6.5 Das Nutzungsrecht des Kunden umfasst das Recht, „powered by xx.xx“ [bildlich] auf seiner Webseite zu integrieren. Abgesehen davon umfasst dieses Nutzungsrecht jedoch nicht das Recht, Kennzeichen, Firmennamen oder andere Bezeichnungen von xx.xx zu Werbezwecken oder anderen Veröffentlichungen zu nutzen. Der Kunde darf immaterialgüterrechtliche Vermerke, wie z.B. Kennzeichenrechts-, Urheberrechts-, Patentrechts-, Designrechts- und andere geschützte Vermerke der PLATTFORM weder vollständig oder teilweise entfernen, verändern, verdecken oder verbergen, noch das vollständige oder teilweise Entfernen, Verändern, Verdecken oder Verbergen durch Dritte zulassen.
6.6 Dem Kunden ist es untersagt, die PLATTFORM ganz oder in Teilen zu kopieren, zu übersetzen, zu zerlegen, den Quell-Code vom Objekt-Code herzuleiten, z.B. durch Dekompilierung, oder sonst wie Reverse Engineering zu betreiben.
6.7 Sofern für die Erfüllung dieses VERTRAGS erforderlich, gewährt der Kunde xx.xx eine nicht exklusive, für die Dauer dieses Vertrages zeitlich limitierte, übertragbare, unbegrenzte, weltweite und ...
Eigentums- und Nutzungsrechte. 7.1 Materialien sind Schriftwerke oder andere urheberrechtlich ge- schützte Werke (Arbeitsergebnisse), wie z. B. Programme, Programm- listen, Hilfsprogramme, Dokumentationen, Protokolle, Zeichnungen, Siegel und ähnliche Werke. Der Begriff „Materialien“ umfasst keine Programme, die eigenen Lizenzbedingungen unterliegen.
Eigentums- und Nutzungsrechte. 3.1 Die Solarstrom-Anlage und dazugehörende Installationen sowie weitere vom Mieter eingebrachte Sachen sind und bleiben Eigentum des Mieters.
3.2 Beide Parteien bestätigen, dass den aufzubauenden Anlagen und Installationen nicht die Bedeutung von Bestandteil und Zugehör zukommt.
Eigentums- und Nutzungsrechte. Das Lizenzmaterial gehört und verbleibt im Eigentum von Octobit bzw. der Lizenzgeber von Octobit. Dies gilt auch für alle Rechte an Weiterentwicklungen, Übersetzungen, Änderungen o.dgl. Die Kundin erhält das nicht ausschliessliche, weltweite, nicht übertragbare, zeitlich limitierte, gebührenpflichtige und widerrufbare Recht, das Lizenzmaterial gemäss den Bestimmungen des Vertrages zu nutzen. Das Recht der Kundin zur Nutzung des Lizenzmaterials erstreckt sich nur auf deren Unternehmen und nur auf die in- terne Nutzung. Eine Unterlizenzierung muss schriftlich vereinbart werden.
Eigentums- und Nutzungsrechte. Im Allgemeinen gilt, dass das Eigentum, die gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte an den Projekt-Produkten sowie an den Projekt-Berichten und weiteren Projekt-Unterlagen dem Zuschussempfänger und den beteiligten Partnern zufallen. Vorbehaltlich einer zwischen Agentur und Empfänger gegebenenfalls vereinbarten Geheimhaltung und bereits bestehender gewerblicher und geistiger Eigentumsrechte sowie unbeschadet dieser Bestimmungen haben die Europäische Kommission und die Agentur das Recht, die Ergebnisse aus dem Projekt nach eigenem Ermessen zu nutzen (Anhang A, II, Art. II.3). Im Einzelnen gilt Folgendes: Das Eigentumsrecht an einer Sache verbleibt bei dem Partner, der die Sache einbringt bzw. schafft. Das Nutzungsrecht der Projekt-Produkte ist ausschließlich nicht-kommerziell. Über eventuelle kommerzielle Nutzung nach dem Ende der Projektlaufzeit werden rechtzeitig Verhandlungen aufgenommen.
Eigentums- und Nutzungsrechte. 2.1 An Software und deren Dokumentation sowie an für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen (z.B. Module, Konzepte, Zeichnungen, Dokumente, etc.) räumt alltrotec dem Kunden ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht (Lizenz) ein, sobald der Kunde hierfür den vollen Rechnungsbetrag bezahlt hat.
2.2 Der Kunde darf die Software und deren Dokumentation nur vervielfältigen/kopieren, soweit dies für die bestimmungsgemäße Benutzung (z.B. Installation der Software und Laden in den Arbeitsspeicher) und/oder zur Erstellung einer Sicherungskopie erforderlich ist. Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch das Ausdrucken des Programmcodes und das Kopieren der Dokumentation zählen, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von alltrotec zulässig.
2.3 Ein von alltrotec eingeräumtes Nutzungsrecht ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von alltrotec auf Dritte übertragbar. Auch die Erteilung von Unterlizenzen, die Überlassung der Leistungsergebnisse an Dritte auf Zeit oder das Zugänglich machen in sonstiger Weise bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von alltrotec. alltrotec wird die Zustimmung nicht ohne Grund verweigern.
2.4 Bezüglich Software von Drittfirmen, die zum Liefer- und Leistungsumfang von alltrotec gehören (Fremdsoftware), gelten vorrangig die dieser Fremdsoftware beigefügten Lizenzbedingungen der jeweiligen Drittfirma. Die Software-Lizenzbedingungen von alltrotec gelten nur ergänzend.
Eigentums- und Nutzungsrechte. 8.1 Die Axians bleibt Eigentümerin an allen dem Lieferanten überlassenen Unterlagen und Gegenständen jedweder Art; außerdem werden dem Lieferanten an Programmen und anderen urheberrechtlich geschützten Leistungen der Axians nur diejenigen Rechte eingeräumt, die zur Erbringung der Leistung notwendig sind. Programm und Lizenzen dürfen nur gemäß der für sie geltenden Nutzungsbedingungen der Dritthersteller oder der Axians benutzt werden.
8.2 Erlangt der Lieferant durch Verarbeitung, Umbildung oder ähnliche Handlungen gemäß § 950 BGB Eigentum an der neu entstandenen Sache, kann die Axians Wiederherstellung des alten Zustandes oder den Ersatz des durch den Eigentumsverlust entstandenen Schaden verlangen.
8.3 An allen für die Axians erstellten Leistungsergebnissen, insbesondere Individualsoftware einschließlich ihrer Dokumentation, erhält die Axians das ausschließliche, unwiderrufliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht, auch für noch nicht heute bekannte Nutzungsarten. Das Recht des Lieferanten, die von ihm bei der Bearbeitung der Leistungsergebnisse benutzten Standardprogramme und von ihm eingebrachtes Know-How weiterhin für Dritte zu nutzen, bleibt bestehen. Eine Vervielfältigung der für die Axians erstellten Leistungsergebnisse oder Teile hieraus ist jedoch nicht gestattet.
Eigentums- und Nutzungsrechte. 9.1 Materialien sind Schriftwerke oder andere urheberrechtlich geschützte Werke, die dem Kunden gemäß dem vereinbar- ten Leistungsumfang in schriftlicher, maschinenlesbarer oder anderer Darstellungsform übergeben werden. Darun- ter fallen Programme, Programmlisten, Hilfsprogramme, Dokumentationen, Protokolle, Zeichnungen und ähnliche Werke. Der Begriff Materialien umfasst nicht Programme, denen eigene Lizenzbedingungen der NETFUTURA unterlie- gen.
9.2 Sofern NETFUTURA Änderungen und/oder Umgestaltung an vorhandenen Materialien des Kunden aufgrund vertragli- cher Vereinbarung vornehmen muss, wird der Kunde NET- FUTURA vor der Bearbeitung eine entsprechende Einwilli- gung des Rechtsinhabers des vorhandenen Materials vorle- gen.
9.3 NETFUTURA spezifiziert die Materialen, die dem Kunden über- geben werden.
9.4 NETFUTURA oder Dritte haben alle Eigentums- oder Nutzungs- rechte (einschließlich Copyright) an den Materialien, die während der Durchführung der Leistung entstehen oder bereits vorher bestanden.
9.5 Soweit in der Auftragsbestätigung nicht anders geregelt ist, erhält der Kunde eine Fotokopie dieser spezifizierten Mate- rialien und dafür das unwiderrufliche, nicht ausschließlich weltweite Recht, Fotokopien dieser Materialien innerhalb seines Unternehmens zu nutzen, auszuführen, zu reprodu- zieren, anzuzeigen, zu übertragen und zu verteilen. Der Kunde ist verpflichtet, den Copyright-Vermerk und sonstige Eigentumshinweise auf jeder Fotokopie anzubringen, die unter diesen Bedingungen angefertigt werden.
9.6 Unternehmen in diesem Sinne ist jede juristische Person sowie Tochtergesellschaft, an denen eine Beteiligung von mehr als 50 % besteht.