Eigentums- und Nutzungsrechte Musterklauseln

Eigentums- und Nutzungsrechte. 7.1 Materialien sind Schriftwerke oder andere urheberrechtlich ge- schützte Werke (Arbeitsergebnisse), wie z. B. Programme, Programm- listen, Hilfsprogramme, Dokumentationen, Protokolle, Zeichnungen, Siegel und ähnliche Werke. Der Begriff „Materialien“ umfasst keine Programme, die eigenen Lizenzbedingungen unterliegen.
Eigentums- und Nutzungsrechte. 7.1 Beinhaltet die vereinbarte Leistung die Lieferung von Werken, Erfindungen, Unterlagen oder anderen Arbeitsergebnissen (nachfolgend zusammenfassend „Arbeitsergebnisse“), so stehen uns diese Arbeitsergebnisse und sämtliche damit einhergehenden Immaterialgüterrechte zu. 7.2 Sofern eine solche Übertragung rechtlich nicht möglich ist, steht uns ein ausschließliches, unbeschränktes, übertragbares, unwiderrufliches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen zu. 7.3 Die Vergütung für die Eigentums- und Nutzungsrechte ist in der Vergütung bereits enthalten. Ownership and usage rights If the agreed service includes the delivery of works, inventions, documents or other work results (hereinafter referred to collectively as “Work Results”), we shall be entitled to these work results and all associated intellectual property rights. If such a transfer is not legally possible, we shall have an exclusive, unlimited, transferable, irrevocable right to use the Work Results. The compensation for ownership and usage rights is already included in the agreed compensation.
Eigentums- und Nutzungsrechte. 6.1 Die PLATTFORM gehört und verbleibt im Eigentum von xx.xx bzw. den Lizenzgebern von xx.xx, wobei die diesbezüglichen Urheber- und anderen gewerblichen Schutzrechte ebenfalls xx.xx zufallen. xx.xx bzw. der Lizenzgeber von xx.xx behalten zudem alle Rechte an Weiterentwicklungen, Übersetzungen, Änderungen und Updates/-grades der PLATTFORM und deren Kopien sowie an der Dekompilierung der PLATTFORM und deren Kopien.
Eigentums- und Nutzungsrechte. 8.1 c.i.t. oder Dritte haben alle Eigentums- oder Nutzungsrechte an den Materialien (z. B. Schriftwerke, Programme, Dokumentationen, Protokolle, Zeichnungen), die während der Durchführung der Leistungen entstehen oder bereits vorher bestanden, sowie deren Bearbeitungen. Soweit im Bestellschein nicht anders geregelt, erhält der Kunde eine Kopie dieser spezifizierten Materialien und dafür ein unwiderrufliches, nicht ausschließliches Recht, Kopien dieser Materialien innerhalb seines Unternehmens zu nutzen, auszuführen, zu reproduzieren, anzuzeigen, zu übertragen und zu verteilen.
Eigentums- und Nutzungsrechte. 3.1 Materialien sind Schriftwerke oder andere urheber- rechtlich geschützte Werke (Arbeitsergebnisse), die dem Kunden gemäß dem vereinbarten Leistungsum- fang in schriftlicher, maschinenlesbarer oder anderer Dar-stellungsform übergeben werden: wie z.B. Pro- gramme, Programmlisten, Hilfsprogramme, Dokumen- tationen, Protokolle, Zeichnungen, ähnliche Werke. Der Begriff „Materialien” umfasst nicht Programme, die eigenen Lizenzbedingungen unterliegen.
Eigentums- und Nutzungsrechte. 8.1 Der Auftragnehmer spezifiziert die Materialien, die dem Auftraggeber gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang übergeben werden. Materialien (Arbeitsergebnisse) sind Schriftwerke oder andere urheberrechtlich geschützte Werke, in schrift- licher, maschinenlesbarer oder anderer Darstellungsform; wie z.B. Programme, Programmlisten, Hilfsprogramme, Dokumentationen, Protokolle, Zeichnungen, Schulungsunterlagen und ähnliche Werke. Programme, die eigenen Lizenzbedingungen unterliegen sowie Maschinencode gehören nicht zu den Materialien.
Eigentums- und Nutzungsrechte. 3.1 Die Solarstrom-Anlage und dazugehörende Installationen sowie weitere vom Mieter eingebrachte Sachen sind und bleiben Eigentum des Mieters.
Eigentums- und Nutzungsrechte. 3.1. Das Eigentum an allen Ergebnissen und Zwischener- gebnissen der vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers (z.B. Studien, Konzepte, Berichte, Referate, Leistungsbe- schreibungen, Spezifikationen, Dokumentationen, Bera- tungsunterlagen, Schaubilder, Diagramme, Bilder) und hier- für erstellte Hilfsmittel („Arbeitsergebnisse“) geht, soweit es sich um verkörperte Gegenstände handelt, mit Übergabe dieser Gegenstände auf LVV über.
Eigentums- und Nutzungsrechte. 2.1 An Software und deren Dokumentation sowie an für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen (z.B. Module, Konzepte, Zeichnungen, Dokumente, etc.) räumt alltrotec dem Kunden ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht (Lizenz) ein, sobald der Kunde hierfür den vollen Rechnungsbetrag bezahlt hat.
Eigentums- und Nutzungsrechte. Das Lizenzmaterial gehört und verbleibt im Eigentum von Octobit bzw. der Lizenzgeber von Octobit. Dies gilt auch für alle Rechte an Weiterentwicklungen, Übersetzungen, Änderungen o.dgl. Die Kundin erhält das nicht ausschliessliche, weltweite, nicht übertragbare, zeitlich limitierte, gebührenpflichtige und widerrufbare Recht, das Lizenzmaterial gemäss den Bestimmungen des Vertrages zu nutzen. Das Recht der Kundin zur Nutzung des Lizenzmaterials erstreckt sich nur auf deren Unternehmen und nur auf die in- terne Nutzung. Eine Unterlizenzierung muss schriftlich vereinbart werden.