Protokoll Musterklauseln

Protokoll. Das beigefügte Protokoll ist Bestandteil dieses Abkommens.
Protokoll. ÜBER DIE BEDINGUNGEN UND EINZELHEITEN DER AUFNAHME DER REPUBLIK BULGARIEN UND RUMÄNIENS IN DIE EUROPÄISCHE UNION ERSTER TEIL GRUNDSÄTZE
Protokoll. Die Entscheidungen sind in einem Ergebnisprotokoll festzuhalten. Im Ergebnisprotokoll ist festzuhalten, ob Einstimmig- keit erzielt werden konnte oder es zu keiner gütlichen Einigung gekommen ist. Kommt es zu einer gütlichen Einigung, sind die we- sentlichen Punkte dieser Einigung im Ergebnisproto- koll festzuhalten. Das Ergebnisprotokoll ist von allen Vertretern sowie von den Parteien der Schlichtung zu unterschreiben und innerhalb von 6 Wochen den Parteien der Schlich- tung zu übersenden.
Protokoll. Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, die Zugriffe auf die Informationen zu protokollieren. Der Auftraggeber kann Einsicht in die Protokolle nehmen.
Protokoll. Das «Trade Office of Swiss Industries, Taipei» und die «Taipei Cultural and Economic Delegation in Switzerland»
Protokoll. Die Ergebnisse der schriftlichen Stimmabgabe sind von der KOMPLEMENTÄRIN in einem Protokoll, das von dieser erstellt wird, festzuhalten und den NEUKOMMANDITISTEN in geeigneter Form, beispielsweise durch Übersendung einer Kopie des Protokolls, mitzuteilen.
Protokoll. Zu Artikel 1 und 7:
Protokoll. ÜBER VERFAHREN ZUR REDUZIERUNG VON DURCH DEN VERTRAG ÜBER KONVENTIONELLE STREITKRÄFTE IN EUROPA BEGRENZTEN KONVENTIONELLEN WAFFEN UND AUSRÜSTUNGEN
Protokoll. Das beigefügte Protokoll bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Ab- kommens.
Protokoll. ÜBER VERFAHREN ZUR KATEGORISIERUNG VON KAMPFHUBSCHRAUBERN UND ZUR REKATEGORISIERUNG VON MEHRZWECK- ANGRIFFSHUBSCHRAUBERN