Prozesskosten. 5.1 Die Kosten eines gegen den Versicherungsnehmer anhängig gewordenen, einen gedeckten Haftpflichtanspruch betreffenden Haftpflichtprozesses sowie einer wegen eines solchen Anspruchs mit Zustimmung des Versicherers vom Versicherungs- nehmer betriebenen negativen Feststellungsklage oder Nebenintervention gehen zu Lasten des Versicherers.
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Samples: www.philologenverband.de
Prozesskosten. 5.1 Die Kosten eines gegen den Versicherungsnehmer anhängig gewordenen, einen gedeckten Haftpflichtanspruch Haftpflicht- anspruch betreffenden Haftpflichtprozesses sowie einer wegen eines solchen Anspruchs mit Zustimmung Zustim- mung des Versicherers vom Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer betriebenen negativen Feststellungsklage oder Nebenintervention Ne- benintervention gehen zu Lasten zulasten des Versicherers. Sofern nicht im Einzelfall mit dem Versicherer etwas anderes vereinbart ist, werden die Rechtsanwaltskosten entsprechend den Gebührensätzen des RVG übernommen.
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Samples: stbv-bremen.de
Prozesskosten. 5.1 Die Kosten eines gegen den Versicherungsnehmer anhängig gewordenengewor- denen, einen gedeckten Haftpflichtanspruch betreffenden Haftpflichtprozesses Haftpflicht- prozesses sowie einer wegen eines solchen Anspruchs mit Zustimmung des Versicherers vom Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer betriebenen negativen Feststellungsklage oder Nebenintervention gehen zu Lasten des VersicherersVersi- cherers. Sofern nicht im Einzelfall mit dem Versicherer etwas anderes vereinbart ist, werden die Rechtsanwaltskosten entsprechend den Ge- bührensätzen des RVG übernommen.
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Samples: www.pro-advokat.com
Prozesskosten. 5.1 Die Kosten eines gegen den Versicherungsnehmer anhängig gewordenengewor- denen, einen gedeckten Haftpflichtanspruch betreffenden Haftpflichtprozesses Haftpflicht- prozesses sowie einer wegen eines solchen Anspruchs mit Zustimmung des Versicherers vom Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer betriebenen negativen Feststellungsklage oder Nebenintervention gehen zu Lasten des VersicherersVersi- cherers.
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Samples: www.drb.de