Common use of Prämienbefreiung bei der Versicherung von Kindern Clause in Contracts

Prämienbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und − Sie bei Versicherungsbeginn das 45. Lebensjahr noch nicht vollen- det hatten, − die Versicherung nicht gekündigt war und − Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendes:

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Prämienbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 45. Lebensjahr noch nicht vollen- det vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendesfolgendes:

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Prämienbefreiung bei der Versicherung von Kindern. 11.7.1 Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und Sie bei Versicherungsbeginn das 4560. Lebensjahr Lebens- jahr noch nicht vollen- det vollendet hatten, die Versicherung nicht gekündigt war und Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse Bürgerkriegs- ereignisse verursacht wurde, gilt Folgendesfolgendes:

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Prämienbefreiung bei der Versicherung von Kindern. Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und Sie bei Versicherungsbeginn das 45. Lebensjahr noch nicht vollen- det vollendet hatten, die Versicherung nicht gekündigt war und Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse Bürgerkriegser- eignisse verursacht wurde, gilt Folgendes:

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