Prämienregulierung. Aufgrund der Änderungsanzeige oder sonstiger Feststel- lungen gemäß § 11 b Ziffer 2.2 wird die Prämie entspre- chend dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestellt. Kommt der Hauptberuf in Wegfall (§ 9 Ziffer 4), so gilt für die Prämienbemessung von dem Zeitpunkte des Wegfalls an ein bisheriger Nebenberuf als Hauptberuf.
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Prämienregulierung. 8.5.1 Aufgrund der Änderungsanzeige Veränderungsanzeige oder sonstiger Feststel- lungen gemäß Feststellungen ge- mäß § 11 b Ziffer 2.2 wird die Prämie entspre- chend entsprechend dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestellt. .
8.5.2 Kommt der Hauptberuf in Wegfall (§ 9 Ziffer 4), so gilt für die Prämienbemessung Prämienbe- messung von dem Zeitpunkte des Wegfalls an ein bisheriger Nebenberuf als Hauptberuf.
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Prämienregulierung. Aufgrund der Änderungsanzeige oder sonstiger Feststel- lungen Feststellungen gemäß § 11 b Ziffer 11b Ziff. 2.2 wird die Prämie entspre- chend entsprechend dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestellt. Kommt der Hauptberuf in Wegfall (§ 9 Ziffer Ziff. 4), so gilt für die Prämienbemessung von dem Zeitpunkte Zeitpunkt des Wegfalls an ein bisheriger Nebenberuf als Hauptberuf.
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Prämienregulierung. Aufgrund der Änderungsanzeige oder sonstiger Feststel- lungen gemäß § 11 b Ziffer 2.2 wird die Prämie entspre- chend dem Zeitpunkt der Veränderung richtig gestellt. Kommt der Hauptberuf in Wegfall (§ 9 Ziffer 4), so gilt für die Prämienbemessung von dem Zeitpunkte Zeitpunkt des Wegfalls an ein bisheriger Nebenberuf als Hauptberuf.
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