Präsentation. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentionsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt; diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in der von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die Präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präsentation. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation Präsen- tation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentionsunterlagen Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der . Der Kunde ist nicht berechtigt; , diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur auf Wunsch zurückzustellen. Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen. Werden die im Zuge einer Präsentation an Kunden eingebrachten Ideen und Konzepte Konzep- te für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in der von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertetfür diesen Kunden verwendet, so ist die Agentur berechtigt, die Präsentierten präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren VeröffentlichungVeröf- fentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung Geneh- migung der Agentur nicht zulässig.
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Präsentation. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentionsunterlagen Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt; , diese – - in welcher Form immer – - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr viel- mehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in der von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die diese Agentur berechtigt, die Präsentierten präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
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Präsentation. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen Fremd- leistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentionsunterlagen Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt; , diese – - in welcher Form immer – - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben Kommunika- tionsaufgaben nicht in der von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die diese Agentur berechtigt, die Präsentierten präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung Verbrei- tung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
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Präsentation. 2.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentionsunterlagen Präsentationsunterlagen und deren Inhalt Inhalt, im Eigentum der Agentur; der . Der Kunde ist nicht berechtigt; , diese – in welcher Form auch immer – - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellenzurückzugeben.
2.2. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in der von der Agentur gestalteten gestal- teten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die Präsentierten präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
2.3. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren VeröffentlichungVeröf- fentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
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Samples: General Terms and Conditions
Präsentation. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentionsunterlagen Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt; , diese – - in welcher Form immer – - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in der von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die diese Agentur berechtigt, die Präsentierten präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
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Präsentation. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentionsunterlagen Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der . Der Kunde ist nicht berechtigt; , diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellenauszuhändigen. Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen. Werden die im Zuge einer Präsentation an Kunden eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben Kommunikationsaufgaben, nicht in der von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertetfür diesen Kunden verwendet, so ist die Agentur berechtigt, die Präsentierten präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässigunzulässig.
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Präsentation. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- Personal und Sachaufwand Sach- aufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentionsunterlagen Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt; , diese – - in welcher Form immer – - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in der von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die diese Agentur berechtigt, die Präsentierten präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
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