Prüfungspflicht der Bank. Die Bank prüft anhand der Bekanntmachungen in den „Wertpapier-Mitteilungen“ einmalig bei der Einlieferung von Wertpapierurkunden, ob diese von Verlustmeldungen (Opposition), Zahlungssperren und dergleichen betroffen sind. Die Überprüfung auf Aufgebotsverfahren zur Kraftloser- klärung von Wertpapierurkunden erfolgt auch nach Einlieferung.
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Samples: www.raiba-bidingen.de, www.volksbank-mittweida.de, www.vr-obm.de
Prüfungspflicht der Bank. Die Bank prüft anhand der Bekanntmachungen in den „Wertpapier-Mitteilungen“ einmalig bei der Einlieferung von Wertpapierurkunden, ob diese von Verlustmeldungen (Opposition), Zahlungssperren und dergleichen betroffen sind. Die Überprüfung auf Aufgebotsverfahren zur Kraftloser- klärung Kraftloserklärung von Wertpapierurkunden erfolgt auch nach Einlieferung.
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Samples: www.caceis.com, www.caceis.com, www.caceis.com
Prüfungspflicht der Bank. Die Bank prüft anhand der Bekanntmachungen in den „Wertpapier-Mitteilungen“ einmalig bei der Einlieferung von Wertpapierurkunden, ob diese von Verlustmeldungen (Opposition), Zahlungssperren und dergleichen betroffen sind. Die Überprüfung auf Aufgebotsverfahren zur Kraftloser- klärung Kraftloserklä- rung von Wertpapierurkunden erfolgt auch nach Einlieferung.
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Samples: www.psd-koblenz.de, www.die-vrbank.de, www.volksbank-mittweida.de
Prüfungspflicht der Bank. Die Bank prüft anhand der Bekanntmachungen in den „Wertpapier-der elektronischen Form der »Wertpapier- Mitteilungen“ « einmalig bei der Einlieferung von Wertpapierurkunden, ob diese von Verlustmeldungen Verlust- meldungen (Opposition), Zahlungssperren und dergleichen betroffen sind. Die Überprüfung auf Aufgebotsverfahren zur Kraftloser- klärung Kraftloserklärung von Wertpapierurkunden erfolgt auch nach Einlieferung.
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Samples: www.bundesbank.de, www.bundesbank.de, www.bundesbank.de
Prüfungspflicht der Bank. Die Bank prüft anhand der Bekanntmachungen in den „Wertpapier-»Wertpapier- Mitteilungen“ « einmalig bei der Einlieferung von Wertpapierurkunden, ob diese von Verlustmeldungen (Opposition), Zahlungssperren und dergleichen betroffen sind. Die Überprüfung auf Aufgebotsverfahren Aufgebotsver- fahren zur Kraftloser- klärung Kraftloserklärung von Wertpapierurkunden erfolgt auch nach Einlieferung.
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Samples: www.consorsbank.de, www.consorsbank.de, www.consorsbank.de
Prüfungspflicht der Bank. Die Bank prüft anhand der Bekanntmachungen in den „Wertpapier-MitteilungenMittei- lungen“ einmalig bei der Einlieferung von Wertpapierurkunden, ob diese von Verlustmeldungen (Opposition), Zahlungssperren und dergleichen betroffen be- troffen sind. Die Überprüfung auf Aufgebotsverfahren zur Kraftloser- klärung Kraftloserklärung von Wertpapierurkunden erfolgt auch nach Einlieferung.
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Prüfungspflicht der Bank. Die Bank prüft anhand der Bekanntmachungen in den „Wertpapier-MitteilungenMittei- lungen“ einmalig bei der Einlieferung von Wertpapierurkunden, ob diese von Verlustmeldungen (Opposition), Zahlungssperren und dergleichen betroffen sind. Die Überprüfung auf Aufgebotsverfahren zur Kraftloser- klärung Kraftloserklärung von Wertpapierurkunden erfolgt auch nach Einlieferung.
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Samples: www.fuggerbank.de, www.vbeutin.de, www.vb3.de
Prüfungspflicht der Bank. Die Bank prüft anhand der Bekanntmachungen in den „Wertpapier-Mitteilungen“ Mitteilungen einmalig bei der Einlieferung von Wertpapierurkunden, ob diese von Verlustmeldungen (Opposition), Zahlungssperren und dergleichen betroffen sind. Die Überprüfung auf Aufgebotsverfahren zur Kraftloser- klärung Kraftloserklärung von Wertpapierurkunden erfolgt auch nach Einlieferung.
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Samples: www.degiro.ch, konto.biw-bank.de, konto.biw-bank.de
Prüfungspflicht der Bank. Die Bank prüft anhand der Bekanntmachungen in den „Wertpapier-Mitteilungen“ einmalig bei der Einlieferung von Wertpapierurkunden, ob diese von Verlustmeldungen Verlustmeldun- gen (Opposition), Zahlungssperren und dergleichen betroffen sind. Die Überprüfung auf Aufgebotsverfahren zur Kraftloser- klärung Kraftloserklärung von Wertpapierurkunden erfolgt auch nach Einlieferung.
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Samples: www.dz-privatbank.com, www.dz-privatbank.com
Prüfungspflicht der Bank. Die Bank prüft anhand der Bekanntmachungen in den der „Wertpapier-Mitteilungen“ einmalig bei der Einlieferung von Wertpapierurkunden, ob diese von Verlustmeldungen Verlust- meldungen (Opposition), Zahlungssperren und dergleichen betroffen sind. Die Überprüfung auf Aufgebotsverfahren zur Kraftloser- klärung Kraftloserklärung von Wertpapierurkunden erfolgt auch nach Einlieferung.
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Samples: www.genobroker.de, www.genobroker.de
Prüfungspflicht der Bank. Die Bank prüft anhand der Bekanntmachungen in den „Wertpapier-Mitteilungen“ einmalig einma- lig bei der Einlieferung von Wertpapierurkunden, ob diese von Verlustmeldungen (OppositionOppo- sition), Zahlungssperren und dergleichen betroffen sind. Die Überprüfung auf Aufgebotsverfahren Aufgebots- verfahren zur Kraftloser- klärung Kraftloserklärung von Wertpapierurkunden erfolgt auch nach Einlieferung.
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Samples: www.targobank.de
Prüfungspflicht der Bank. Die Bank prüft anhand der Bekanntmachungen in den „Wertpapier-»Wertpapier- Mitteilungen“ « einmalig bei der Einlieferung von WertpapierurkundenWertpapierurkun- den, ob diese von Verlustmeldungen (Opposition), Zahlungssperren und dergleichen betroffen sind. Die Überprüfung auf Aufgebotsverfahren Aufgebotsver- fahren zur Kraftloser- klärung Kraftloserklärung von Wertpapierurkunden erfolgt auch nach Einlieferung.
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Samples: www.consorsbank.de
Prüfungspflicht der Bank. Die Bank prüft anhand der Bekanntmachungen in den „Wertpapier-»Wertpapier- Mitteilungen“ « einmalig bei der Einlieferung von Wertpapierurkunden, ob diese von Verlustmeldungen (Opposition), Zahlungssperren und dergleichen derglei- chen betroffen sind. Die Überprüfung auf Aufgebotsverfahren zur Kraftloser- klärung Kraft- loserklärung von Wertpapierurkunden erfolgt auch nach Einlieferung.
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Samples: www.berenberg.de
Prüfungspflicht der Bank. Die Bank prüft anhand der Bekanntmachungen in den „Wertpapier-»Wertpapier- Mitteilungen“ « einmalig bei der Einlieferung von Wertpapierurkunden, ob diese von Verlustmeldungen (Opposition), Zahlungssperren und dergleichen betroffen sind. Die Überprüfung auf Aufgebotsverfahren zur Kraftloser- klärung Kraftloserklärung von Wertpapierurkunden erfolgt auch nach Einlieferung.
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Samples: www.olb.de
Prüfungspflicht der Bank. Die Bank prüft anhand der Bekanntmachungen in den „Wertpapier-Wertpapier- Mitteilungen“ einmalig bei der Einlieferung von Wertpapierurkunden, ob diese von Verlustmeldungen (Opposition), Zahlungssperren und dergleichen betroffen sind. Die Überprüfung auf Aufgebotsverfahren zur Kraftloser- klärung Kraftloserklärung von Wertpapierurkunden erfolgt auch nach Einlieferung.
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Samples: www.sozialbank.de
Prüfungspflicht der Bank. Die Bank prüft anhand der Bekanntmachungen in den „»Wertpapier-Mitteilungen“ « einmalig bei der Einlieferung von Wertpapierurkunden, ob diese von Verlustmeldungen (OppositionOppositi- on), Zahlungssperren und dergleichen betroffen sind. Die Überprüfung auf Aufgebotsverfahren zur Kraftloser- klärung Kraftloserklärung von Wertpapierurkunden erfolgt auch nach Einlieferung.
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Samples: www.merckfinck.de
Prüfungspflicht der Bank. Die Bank prüft anhand der Bekanntmachungen in den „Wertpapier»Wertpa- pier-Mitteilungen“ « einmalig bei der Einlieferung von WertpapierurkundenWertpapier- urkunden, ob diese von Verlustmeldungen (Opposition), Zahlungssperren Zahlungs- sperren und dergleichen betroffen sind. Die Überprüfung auf Aufgebotsverfahren zur Kraftloser- klärung Kraftloserklärung von Wertpapierurkunden Wertpapierurkun- den erfolgt auch nach Einlieferung.
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Samples: www.ikb.de
Prüfungspflicht der Bank. Die Bank prüft anhand der Bekanntmachungen in den „WertpapierWert- papier-Mitteilungen“ einmalig bei der Einlieferung von WertpapierurkundenWert- papierurkunden, ob diese von Verlustmeldungen (OppositionOpposi- tion), Zahlungssperren und dergleichen betroffen sind. Die Überprüfung auf Aufgebotsverfahren zur Kraftloser- klärung Kraftloserklärung von Wertpapierurkunden erfolgt auch nach Einlieferung.
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