Common use of Prüfungspflicht Clause in Contracts

Prüfungspflicht. Der Mieter hat das Mietobjekt sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel dem Vermieter unver- züglich schriftlich anzuzeigen. Sofern bei diesem innert 8 Arbeitstagen seit Eintreffen des Mietobjektes am Empfangsort bzw. seit Abholung desselben keine Mängelrüge eintrifft, gilt das Mietobjekt als vom Mieter genehmigt. Spätere Beanstandungen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel bei Eintreffen bzw. Abholung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren und der Mieter den Mangel innert einer Woche seit Entdeckung schriftlich rügt. Die Rüge von Mängeln, die keinen Betriebsunterbruch zur Folge haben, entheben den Mieter nicht von der Pflicht zur termingerechten Bezahlung des Mietzinses.

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Samples: www.hydremag.ch, www.atlascopco.com

Prüfungspflicht. Der Mieter hat das Mietobjekt sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel dem Vermieter unver- züglich un- verzüglich schriftlich anzuzeigen. Sofern bei diesem innert 8 Arbeitstagen seit Eintreffen des Mietobjektes am Empfangsort bzw. seit Abholung desselben keine Mängelrüge eintrifft, gilt das Mietobjekt als vom Mieter genehmigt. Spätere Beanstandungen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel bei Eintreffen bzw. Abholung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren und der Mieter den Mangel innert einer Woche seit Entdeckung schriftlich rügt. Die Rüge von Mängeln, die keinen Betriebsunterbruch zur Folge haben, entheben den Mieter nicht von der Pflicht zur termingerechten Bezahlung des Mietzinses.

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Samples: www.rentscout.ch

Prüfungspflicht. Der Mieter hat das Mietobjekt sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel dem Vermieter unver- züglich un- verzüglich schriftlich anzuzeigen. Sofern bei diesem innert 8 Arbeitstagen seit Eintreffen des Mietobjektes Miet- objektes am Empfangsort bzw. seit Abholung desselben keine Mängelrüge eintrifft, gilt das Mietobjekt Mietob- jekt als vom Mieter genehmigt. Spätere Beanstandungen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel bei Eintreffen bzw. Abholung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren und der Mieter den Mangel innert einer Woche seit Entdeckung schriftlich rügt. Die Rüge von Mängeln, die keinen Betriebsunterbruch zur Folge haben, entheben den Mieter nicht von der Pflicht zur termingerechten Bezahlung des Mietzinses.

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Samples: Mietvertrag Für Baumaschinen