Psychische Reaktionen. Kein Versicherungsschutz besteht – bei Unfällen des Fahrers die infolge Geistes- oder Bewusst- seinsstörungen sowie durch schwere Nervenleiden, epilep- tische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Fahrers ergreifen entstanden sind; Versicherungs- schutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein Unfallereignis verursacht sind, das unter diesen Vertrag fällt; – bei krankhaften Störungen des Fahrers infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. 4. Schäden an der Bandscheibe Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an Bandscheiben. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Ver- trag fallendes Unfallereignis diese Gesundheitsschäden über- wiegend (das heißt: zu mehr als 50 %) verursacht.
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Samples: Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung
Psychische Reaktionen. Kein Versicherungsschutz besteht – bei Unfällen des Fahrers die infolge Geistes- oder Bewusst- seinsstörungen Bewusstseinsstörungen sowie durch schwere Nervenleiden, epilep- tische epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Fahrers ergreifen entstanden sind; Versicherungs- schutz Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein Unfallereignis verursacht sind, das unter diesen Vertrag fällt; – bei krankhaften Störungen des Fahrers infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.
4. Schäden an der Bandscheibe Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an Bandscheiben. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Ver- trag fallendes Unfallereignis diese Gesundheitsschäden über- wiegend (das heißt: zu mehr als 50 %) verursacht.
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Samples: Autoversicherung
Psychische Reaktionen. Kein Versicherungsschutz besteht – bei Unfällen des Fahrers Fahrers, die infolge Geistes- oder Bewusst- seinsstörungen Bewusstseinsstörungen sowie durch schwere Nervenleiden, epilep- tische epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Fahrers ergreifen ergreifen, entstanden sind; Versicherungs- schutz Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein Unfallereignis verursacht sind, das unter diesen Vertrag fällt; – bei krankhaften Störungen des Fahrers infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.
4. Schäden an der Bandscheibe Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an Bandscheiben. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Ver- trag fallendes Unfallereignis diese Gesundheitsschäden über- wiegend (das heißt: zu mehr als 50 %) verursacht.
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Samples: Autoversicherung
Psychische Reaktionen. Kein Versicherungsschutz besteht – • bei Unfällen des Fahrers die infolge Geistes- oder Bewusst- seinsstörungen Bewusstseinsstörungen sowie durch schwere Nervenleiden, epilep- tische epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Fahrers ergreifen entstanden sind; Versicherungs- schutz Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein Unfallereignis verursacht sind, das unter diesen Vertrag fällt; – • bei krankhaften Störungen des Fahrers infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.
4. Schäden an der Bandscheibe Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an Bandscheiben. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Ver- trag fallendes Unfallereignis diese Gesundheitsschäden über- wiegend (das heißt: zu mehr als 50 %) verursacht.
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Samples: Kraftfahrtversicherung