Qualitätsaufzeichnungen. Qualitätsaufzeichnungen enthalten Ergebnisse über durchgeführte Prüfungen. Über die Prüfungsergebnisse wichtiger und kritischer Merkmale hat der Lieferant ständig Aufzeichnungen zu führen und auf Anforderung dem Kunden zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Falls in besonderen Vereinbarungen oder den Bestellunterlagen verlangt, sind Prüfergebnisse über relevante Merkmale der Lieferung beizulegen.
Qualitätsaufzeichnungen. Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen sind lückenlos zu dokumentieren (Qualitätsaufzeichnungen). ATM hat das Recht, die Qualitätsaufzeichnungen einzusehen. Auf Anforderung muss der Lieferant eine Kopie der Aufzeichnungen an ATM übergeben. Für alle Qualitätsaufzeichnungen legt der Lieferant die Aufbewahrungsfristen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Forderungen, und in Anlehnung an VDA1 „Nachweisführung“ fest. Die Mindestarchivierungsfrist beträgt, wenn nicht anders angegeben, 12 Jahre. Bei einer Firmenauflösung vor Ablauf der Aufbewahrungsfristen sind alle Aufzeichnungen dem Rechtsnachfolger oder der ATM zur Verfügung zu stellen. Quality Recordings The results of the quality tests shall be documented completely (quality recordings). ATM is entitled to inspect the quality recordings if required. The supplier shall, upon request, hand over a copy of the recordings to ATM. The supplier will define the retention periods for all quality recordings considering the legal requirements and according to VDA1 „Verification management“. Unless noted otherwise, the minimum archiving period is 12 years. In case of liquidation prior to the expiration of the retention periods, it is required to provide the legal successor or ATM with all recordings.
Qualitätsaufzeichnungen. Qualitätsdokumente müssen gemäß den ge- setzlichen Vorgaben archiviert werden. Ist eine Lieferung von Erstmustern vereinbart, ist zusammen mit dem Erstmusterprüfbericht auf Anforderung eine Prüfbescheinigung nach EN 10204 an SUSPA mitzuliefern. Die gefor- derte Nachweisstufe ist 3.1. Abweichungen sind gesondert zwischen SUSPA und dem Lieferan- ten zu vereinbaren. Bei der Serienlieferung sind die Prüfbescheinigungen vom Lieferanten auf- zubewahren und nur auf Verlangen von SUSPA vorzuzeigen bzw. auszuhändigen.
Qualitätsaufzeichnungen. Eine Archivierung von relevanten dokumentierten Informationen ist gemäß VDA 1 (jeweils aktuell gültige Revision) sicherzustellen. Gesetzliche und behördliche Anforderungen, sowie bindende Verpflichtungen werden seitens des Auftragnehmers bezüglich der Archivierung vollumfänglich sichergestellt. Auf Verlangen des Auftragsgebers hat ihm der Auftragnehmer Einsicht in diese dokumentierten Informati- onen zu gewähren.
Qualitätsaufzeichnungen. 22.1 Der Lieferant ist verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen, aufgrund derer sämtliche vom Eingang der Bestellung bis zur Auslieferung des Vertragsgegenstandes tat- sächlich durchgeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen insbesondere Messwer- te und Prüfergebnisse nachgewiesen werden können, um in Schadensfällen eine einwandfreie Beweisführung zu ermöglichen.
22.2 Die Pflicht zur Aufbewahrung der Qualitätsaufzeichnungen erstreckt sich über die Laufzeit des hergestellten Produktes und weitere 3 Jahre nach Auslauf. Für do- kumentations- bzw. archivierungspflichtige Artikel verlängert sich die Aufbewah- rungspflicht auf 30 Jahre nach Serienauslauf (= End Of Production). Die Unterla- gen sind SMIA jederzeit auf Verlangen zu Beweiszwecken zugänglich zu machen.
22.3 Hierunter fallen unter anderem folgende Aufzeichnungen: - Produktbezogenene Qualitätsaufzeichnungen, wie Entwicklungs- und Ver- suchsberichte, Erstmusterprüfberichte, Aufzeichnungen von Qualitätsabwei- chungen sowie Prüfaufzeichnungen, Mängelberichte, Fehlersammelkarten, Laborberichte, - Prüfmittelbezogene Qualitätsaufzeichnungen, wie Stammblatt und Abnah- meprotokolle für Prüfmittel, Protokolle zur Messmitteltauglichkeit und Messun- sicherheit, - QM-System-bezogene Qualitätsaufzeichnungen, wie Systemauditberichte, Systemaudit-Ergebnisübersichten, - Kundenbezogene Qualitätsaufzeichnungen, wie Nachweise zur Vertragsprü- fung, Kundenreklamationen, Kunden-ppm-Auswertungen, Kunden- Auditberichte, - Lieferantenbezogene Qualitätsaufzeichnungen, wie Lieferbewertungen, Lie- ferantenbeurteilungen und - Personalbezogene Qualitätsaufzeichnungen, wie Personalausbildung und Personalqualifikation. Hierzu zählen auch die erforderlichen Qualitätsaufzeichnungen entsprechend dem VDA Band 1 sowie alle umweltrelevanten Daten.
Qualitätsaufzeichnungen. Alle Qualitätsdokumente müssen so lange, wie das Teil aktiv ist, plus ein Kalenderjahr aufbe- wahrt werden. Qualitätsaufzeichnungen (z.B. Regelkarten, Prüfergebnisse) müssen für drei Kalenderjahre aufbewahrt werden. Bei der Erstbemusterung ist zusammen mit dem Erstmusterprüfbericht eine Prüfbescheini- gung nach EN 10204 an SUSPA mitzuliefern. Die geforderte Nachweisstufe ist 3.1. Abwei- chungen sind gesondert zwischen SUSPA und dem Lieferanten zu vereinbaren. Bei der Serienlieferung sind die Prüfbescheinigungen vom Lieferanten aufzubewahren und nur auf Verlangen von SUSPA vorzuzeigen bzw. aus- zuhändigen.
Qualitätsaufzeichnungen. Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen sind lückenlos zu dokumentieren (Qualitätsaufzeichnungen). KNDS Deutschland Mission Electronics hat das Recht, die Qualitätsaufzeichnungen einzusehen. Auf Anforderung muss der Lieferant eine Kopie der Aufzeichnungen an KNDS Deutschland Mission Electronics übergeben. Für alle Qualitätsaufzeichnungen legt der Lieferant die Aufbewahrungsfristen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Forderungen, und in Anlehnung an VDA1 „Nachweisführung“ fest. Die Mindestarchivierungsfrist beträgt, wenn nicht anders angegeben, 12 Jahre. Bei einer Firmenauflösung vor Ablauf der Aufbewahrungsfristen sind alle Aufzeichnungen dem Rechtsnachfolger oder der KNDS Deutschland Mission Electronics zur Verfügung zu stellen. Quality Recordings The results of the quality tests shall be documented completely (quality recordings). KNDS Deutschland Mission Electronics is entitled to inspect the quality recordings if required. The supplier shall, upon request, hand over a copy of the recordings to KNDS Deutschland Mission Electronics. The supplier will define the retention periods for all quality recordings considering the legal requirements and according to VDA1 „Verification management“. Unless noted otherwise, the minimum archiving period is 12 years. In case of liquidation prior to the expiration of the retention periods, it is required to provide the legal successor or KNDS Deutschland Mission Electronics with all recordings.
Qualitätsaufzeichnungen. Qualitätsdokumente müssen gemäß den ge- setzlichen Vorgaben archiviert werden.
Qualitätsaufzeichnungen. Alle Qualitätsaufzeichnungen sind in geeigneter Weise aufzubewahren und auf Anforderung Sauter zur Verfügung zu stellen. Die Mindestaufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre. Zum Lieferumfang von Muster-, Vorserien-, Serienprodukten gehören: • Bei Rohmaterialien ein Werkstoff Prüfzeugnis DIN EN 10204 – 3.1 zu jeder Materialcharge • Bei Wärmebehandlung und Oberflächenveredelung ein Prüfprotokoll mit Darstellung von Soll- und Istwerten je Fertigungslos.
Qualitätsaufzeichnungen. Der AN weist seine Qualitätssicherungsmaßnahmen bei mechanisch hergestellten Bauteilen für Merkmale mit Toleranzen < 0,05mm, während des gesamten Fertigungsprozesses in Form von schriftlichen Qualitätssicherungsnachweisen nach. Entsprechende Messprotokolle (Messmaschine/ Handaufschreibungen) sind Teil des Lieferumfanges. Für Losgrößen größer 10Teilen, ist die Qualität über eine Stichprobegröße von 10 Teilen zu dokumentieren.