Rücktritt des Gastes. Der Xxxx kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen. Tritt der Xxxx von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen. Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Beherbergungsbetrieb diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen. Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Xxxx an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlende Richtwerte anerkannt: Gebuchte Leistung: Quote: Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung 90 % Übernachtung mit Frühstück 80 % Halbpension 70 % Vollpension 60 % Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben. Es bleibt dem Xxxx ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.
Rücktritt des Gastes. 7.1 Es wird darauf hingewiesen, dass dem Xxxx – unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthalts - kein allgemeines, kostenfreies, gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages zusteht. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z. B. Autopannen entbinden den Xxxx nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen.
Rücktritt des Gastes. 5.1 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Xxxxx der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen entbinden den Xxxx nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen.
Rücktritt des Gastes. 3.1 Im Falle des Rücktritts des Gastes innerhalb von 90 Tagen vor Anreise bleibt der Anspruch des BHB/RV/LT auf Bezahlung des vereinbarten Preises (ggf. einschließ- lich des Verpflegungsanteils) bestehen. Der BHB/RV/LT hat sich eine anderweitige Verwendung/Inanspruchnahme der Unterkunft/Dienstleistung und ersparte Aufwen- dungen anrechnen zu lassen. Pauschalreise 20% –> Stornokosten 80% Übernachtung mit Halbpension 30% –> Stornokosten 70% Dienstleistung 30% –> Stornokosten 70% Übernachtung mit Vollpension 40% –> Stornokosten 60%
Rücktritt des Gastes. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen entbinden den Xxxx nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen. • Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Beherbergungspreises einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen. Der BHB hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, anrechnen zu lassen. • Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Xxxx die folgenden anteiligen Kosten an den BHB zu bezahlen. Diese beziehen sich auf den gesamten Preis der Beherbergungsleistung, jedoch ohne Berücksichtigung gesondert vereinbarter Kosten gemäß Ziffer 3.2. und betragen prozentual: ◦ Bei Übernachtung 90% ◦ Bei Übernachtung mit Frühstück 80% ◦ Bei Halbpension 70% ◦ Bei Vollpension 60% ◦ des vereinbarten Gesamtpreises. • Dem Xxxx bleibt es unbenommen, dem BHB gegenüber den Nachweis einer höheren Aufwendungsersparnis zu führen. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlungen des entsprechend geringeren Betrages verpflichtet. • Bei der Buchung über eine Vermittlungsstelle ist der Rücktritt ausschließlich gegenüber der Vermittlungsstelle zu erklären Hat der Xxxx die Buchung direkt beim BHB vorgenommen, so ist der Rücktritt ausschließlich direkt gegenüber dem BHB zu erklären. Im Interesse des Gastes sollte die Rücktrittserklärung immer schriftlich erfolgen. • Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. hier klicken um zur Buchungsmaske der Europäischen Reiseversicherung (ERV) zu gelangen • Der Xxxx ist verpflichtet, dem BHB Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelanzeige erfolgt bitte ausschließlich gegenüber dem BHB. Dieser wird bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. • Eine Kündigung des Beherbergungsvertrages durch den Xxxx ist nur zulässig, wenn der Mangel erheblich ist und nach Ablauf einer vom Xxxx gesetzten angemessenen Frist keine zumutbare Abhilfe durch den BHB erfolgt ist. • Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Xxxx obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist ...
Rücktritt des Gastes. Der Xxxx kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen. Tritt der Xxxx von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme bzw. des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen. Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Beherbergungsbetrieb diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen. Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Xxxx an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlende Richtwerte anerkannt: Gebuchte Leistung: Quote: - Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung 90 % - Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben. Es bleibt dem Xxxx ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Im Falle einer erfolgreichen, vollständigen Nachbelegung wird dem zuvor vom Vertrag zurückgetretendem Xxxx eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 70,- € in Rechnung gestellt. Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.
Rücktritt des Gastes. ( i.e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Pension
Rücktritt des Gastes. Wir empfehlen unseren Gästen zur Vermeidung von stornobedingten Kosten den Abschluss einer Reiserücktritt- bzw. Reiseabbruchversicherung.
Rücktritt des Gastes. 1. Es gelten die Stornierungsbedingungen welche dem Xxxx zum Zeitpunkt der Reservierung schriftlich bestätigt worden sind.
Rücktritt des Gastes. 1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der Deutsche Eiche Gärtnerplatz GmbH geschlossenen Vertrages ist nach Eintritt nicht mehr möglich.