Leistungen des Anbieters Musterklauseln

Leistungen des Anbieters. 2.1 Der Anbieter ist Betreiber eines regional begrenzten Breitbandnetzes, über das der Anbieter Kunden Rundfunk, Internet- und Telefoniedienste sowie mit diesen Diensten zusammenhängende Leistungen anbietet. An bestimmten Standorten betreibt der Anbieter Zugangspunkte zur drahtlosen Verbindung mit dem Internet mittels eines geeigneten Endgeräts des Kunden über eine Funkschnittstelle und bietet hierüber den Kunden die Möglichkeit zur Datenkommunikation mit dem Internet (nachfolgend „Hotspot“). 2.2 Der Anbieter gewährt dem Kunden im Rahmen seiner technischen, rechtlichen und betrieblichen Möglichkeiten einen drahtlosen Zugang zum Internet über eine WLAN-Funkschnittstelle nach IEEE 802.11 a, b, g, n oder ac an vom Anbieter betriebenen Hotspot Standorten. Über diese Funkschnittstelle erfolgt eine kabellose Datenüber- tragung zwischen einem Hotspot des Anbieters und einem WLAN-fähigen Endgerät des Kunden, z. B. Laptop oder Smartphone. 2.3 Die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist u. a. vom Übertragungsstandard der Funkschnitt- stelle und von der Bandbreite und der Anzahl der Nutzer am jeweiligen Hotspot des Anbieters abhängig. Die dem Kunden für die Nutzung von Hotspot zur Verfügung stehende maximale Bandbreite beträgt bis zu 10 Mbit/s im Download und bis zu 1 Mbit/s im Upload. Die Nutzung von Hotspot Zugängen beinhaltet ein Datentransfervolumen von 100 MB innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden ab erstmaliger Verbindung. Überschreitet die Nutzung eines Kunden dieses Datentransfervolumen innerhalb des vorgenannten Zeitraums, ist der Anbieter berechtigt, die dem Kunden zur Verfügung stehende Bandbreite auf 64 Kbit/s im Upload und Download zu verringern. 2.4 Für die Nutzung des Hotspot Zugangs ist ein betriebsbereites Endgerät, z. B. Laptop oder Smartphone, mit einer geeigneten WLAN-Funktionalität Voraussetzung. Das Endgerät muss über ein geeignetes Betriebssystem, eine Browser-Software, die aktuelle Treibersoftware für die Nutzung der WLAN-Funktionalität sowie über die Installation eines entsprechenden IP-Netzwerkprotokolls verfügen. 2.5 Informationen über die vom Anbieter bereitgestellten Hotspot Standorte erhält der Nutzer über die Internetseite der Vodafone unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx.
Leistungen des Anbieters. 2.1 Der Anbieter erbringt seine Leistung gemäß den Vertragsbedingungen und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, sofern im Angebot nicht anders vereinbart. Der Anbieter hat nur dann die Pflicht, technische oder sonstige Normen einzuhalten, soweit diese in den Vertragsunterlagen ausdrücklich aufgeführt sind. Dann finden diese Normen in der bei Angebotsabgabe geltenden Fassung Anwendung. Leistungstermine oder -fristen sind für den Anbieter nur dann bindend und lösen Verzug aus, soweit sie von dem Anbieter ausdrücklich schriftlich als bindend bezeichnet worden sind. 2.2 Die Überlassung von Quellcode schuldet der Anbieter nur, soweit dies in den Vertragsunterlagen ausdrücklich vereinbart ist. 2.3 Entwickelt der Anbieter für den Kunden eine oder mehrere Websites / Webanwendungen / 360°-Content, oder ist der Anbieter an der Entwicklung hieran für den Kunden beteiligt, ist der Anbieter für das Hosting, den Betrieb und die Pflege der Websites / Webanwendungen / des 360°-Content nur verantwortlich, soweit die Parteien dies in den Vertragsunterlagen ausdrücklich vereinbart haben. 2.4 Soweit der Anbieter nach den Vertragsunterlagen für die Darstellung von Websites / Webanwendungen verantwortlich ist, sind diese optimiert für die im Zeitpunkt der Überlassung aktuellen gängigen Browserversionen (für Desktop-PCs und Mobilgeräte) der am Markt etablierten Anbieter. 2.5 Der Anbieter setzt zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte eigene Mitarbeiter oder Dritte als Subunternehmer mit den jeweils erforderlichen Qualifikationen ein. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, zur Leistungserbringung eingesetzte eigene Mitarbeiter oder Dritte durch solche mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung zu ersetzen. Wurden diese Mitarbeiter dem Kunden namentlich kommuniziert, wird der Anbieter den Kunden über den Ersatz informieren. 2.6 Die vereinbarte Vergütung deckt nur den in den Vertragsunterlagen dokumentierten Leistungsumfang ab. Zusatzleistungen werden gesondert auf Basis der vereinbarten Sätze berechnet. Soweit die Leistungsbeschreibung in den Vertragsunterlagen unbeabsichtigte Lücken oder Unklarheiten enthält, ist der Anbieter berechtigt, die Leistungsbeschreibung entsprechend nach billigem Ermessen anzupassen. 2.7 Der Anbieter erbringt seine Leistungen insbesondere im Bereich des Onlinemarketing nach bestem Wissen und Gewissen und informiert sich laufend über technische und inhaltliche Anforderungen der jeweils relevanten Suchmaschinen-/Plattformanbieter. ...
Leistungen des Anbieters. Der Leistungsumfang der einzelnen Dienste ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung des Dienstes. Der Server des Anbieters ist an das Internet angebunden. Ein-und ausgehender Datenverkehr wird über Router, Loadbalancer, Switches etc. geleitet, die jeweils eine bestimmte maximale Datendurchsatzrate zulassen. Eine direkte Anbindung einzelner Server zu Übergabepunkten ins Internet besteht nicht. Aus technischen Gründen sind daher die Datenverkehrskapazitäten an bestimmten Punkten limitiert. Ein erhöhtes Datenverkehrsaufkommen kann dazu führen, dass nicht die maximal mögliche Datendurchsatzrate zur Verfügung steht. Die Verfüg- barkeit des Servers und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet (Backbone) beträgt mindestens 90 % im Jahresmittel. Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von ihr erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet sowie höhere Gewalt. Gleichermaßen kann auch die vom Kunden genutzte Software oder technische Infrastruktur Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der vom Anbieter erbrachten Leistung. Der Anbieter führt an seinem System zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann/können die Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Der Anbieter wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder - beschränkungen erforderlich sein, wird der Anbieter den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde. Der Anbieter kann die Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden und für den Kunden zumutbar ist. Soweit feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Anbieter vor, die dem K...
Leistungen des Anbieters. 8.1 Die von dem Anbieter zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vertragsgrundlagen gemäß Ziffer 1.4 dieser AGB. Ist nichts anderes in Textform bestimmt, haben die Dienste eine über das Kalenderjahr gemittelte Verfügbarkeit von 98,5 %. Ergänzend gilt folgendes: 8.2 Der Kunde darf die Dienste des Anbieters nicht zu kommerziellen, freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken nutzen und Dritten nicht zur ständigen Alleinnutzung oder zum gewerblichen Gebrauch überlassen, es sei denn, dass diese Nutzung im Rahmen des Dienstvertrages vorgesehen ist. 8.3 Soweit der Anbieter eine Leistung zu erbringen oder bereitzustellen hat, die von erforderlichen Vorleistungen Dritter (z. B. Verfügbarkeit von Übertragungswegen oder Einrichtungen anderer Netzbetreiber und Anbieter) oder Genehmigungen abhängig ist, steht die Verpflichtung des Anbieters unter dem Vorbehalt, dass diese tatsächlich, rechtzeitig und in entsprechender Qualität erfolgen. Eine Haftung oder Leistungspflicht des Anbieters entfällt insoweit, es sei denn, dem Anbieter ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen. 8.4 Der Anbieter kann sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritter bedienen. Der Anbieter ist berechtigt, die technischen Mittel, insbesondere die Technologie und Infrastruktur, sowie den Netzbetreiber zu wechseln, soweit keine berechtigten Belange des Kunden entgegenstehen. Der Kunde wird in diesem Fall die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornehmen, soweit zumutbar. 8.5 Der Anbieter bemüht sich, den Kunden in jedem Fall von einer längeren Leistungseinstellung oder -beschränkung zu unterrichten und wird den Kunden entsprechend § 58 Abs. 2 TKG informieren, wenn eine Störung nicht am Folgetag des Eingangs einer Störungsmeldung beseitigt werden kann (siehe zur Störung auch Ziffer 30. 8.6 Von dem Anbieter beim Kunden installierte Einrichtungen bzw. zur Nutzung überlassene Geräte bleiben Eigentum des Anbieters, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung von Neugeräten/-einrichtungen, es sei denn, dies ist vertraglich vereinbart. Der Kunde hat auf seine Kosten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die ihm überlassenen Geräte an den Anbieter unverzüglich ordnungsgemäß zurückzugeben, soweit nichts anderes vereinbart wurde. 8.7 Der Anbieter ist nicht für die über seine Dienste abrufbaren und übermittelten Informationen Dritter verantwortlich, und zwar weder für deren Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit noch ihrer Aktual...
Leistungen des Anbieters. (1) Der Anbieter wird die im Angebot/ Auftragsformular aufgeführten Leistungen zu den dort vereinbarten Bedingungen erbringen. (2) Der Anbieter wird erforderlichenfalls mit den anderen Dienstleistern und Lieferanten des Kunden eng kooperieren. Soweit dem Anbieter hierdurch ein nicht nur unerheblicher Aufwand entsteht, ist er berechtigt, diesen unter Zugrundelegung der bei Vertragsschluss vereinbarten Personentagessätze separat abzurechnen, vorausgesetzt, die Vertragsparteien haben diesbezüglich zuvor eine Vereinbarung über die einzelnen Modalitäten getroffen. Soweit der Anbieter beabsichtigt, hiernach zusätzlichen Aufwand gegenüber dem Kunde abzurechnen, wird er den Kunde hierüber unverzüglich schriftlich oder in Textform informieren. (3) Der Anbieter wird den Kunde unverzüglich schriftlich oder in Textform unterrichten, wenn Hindernisse oder Beeinträchtigungen auftreten, die Auswirkung auf die Leistungen haben können oder der Anbieter Grund hat, mit dem Auftreten solcher Hindernisse oder Beeinträchtigungen zu rechnen. Die Pflicht des Anbieters zur Erbringung der Leistungen bleibt hiervon unberührt. (4) Ist für den Anbieter erkennbar, dass die von ihm zu erbringenden Leistungen im Hinblick auf ihm in der Zwischenzeit bekannt gewordene Tatsachen oder Anforderungen modifiziert werden müssen, wird der Anbieter den Kunde hierauf unverzüglich schriftlich oder in Textform hinweisen. Die gleiche Hinweispflicht besteht, wenn der Anbieter erkennt, dass Angaben oder Anforderungen des Kunden fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder objektiv zur Ausführung nicht geeignet sind.
Leistungen des Anbieters. (1) LEG eröffnet durch die Nutzung des Mieterportals und des Kundenportals u.a. die Möglichkeit, bestehende Mitverträge -im Regelfall- einzusehen sowie in Fragen der Vertragsabwicklung unmittelbar zu kommunizieren, z.B. Störungen zu melden, Reparaturbedarf zu melden, Beschwerden zu erstatten, Bescheinigungen anzufordern oder Anträge zu stellen. Sämtliche Funktionen des Mieterportals treten neben die entsprechenden Möglichkeiten der Nutzung der online-Services oder der unmittelbaren (telefonischen oder schriftlichen) Kommunikation. Der Umfang der Möglichkeiten des Mieterportals wird daher von LEG nicht garantiert, einzelne Funktionen sind vertraglich nicht zugesagt. (2) Das Mieterportal und deren Funktionen werden laufend in Form von Updates aktualisiert. Diese Aktualisierung setzt eine aktive Verbindung mit dem Internet voraus, die Kosten verursachen kann. Soweit LEG Updates des Mieterportals anbietet, erfolgen diese in unregelmäßigem Abstand. Der Download der Updates ist zwingende Voraussetzung dafür, dass der Nutzer von allen Funktionalitäten des Mieterportals Gebrauch machen kann und der Betrieb des Mieterportals auf aktuellem Stand gewährleistet bleibt. Werden die Updates nicht installiert, kann die Funktionalität des Mieterportals nicht oder nur eingeschränkt gegeben sein. LEG wird sich bemühen, alle im Einflussbereich LEG liegenden Voraussetzungen für die volle Funktionalität des Mieterportals laufend sicherzustellen. LEG ist aber weder zur Bereitstellung von Updates verpflichtet, noch dazu, des Mieterportals lauffähig zu halten. (3) LEG bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen des Mieterportals zu erweitern, zu ändern, Verbesserungen vorzunehmen und auch einzelne Nutzungsmöglichkeiten zu streichen. Die Änderungen können dazu führen, dass das Erscheinungsbild, die Navigation oder Funktionen des Mieterportals verändert werden. (4) LEG übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Mieterportal jederzeit oder zu bestimmten Zeiten uneingeschränkt zur Verfügung steht oder bestimmte Leistungs- oder Funktionsanforderungen erfüllt. LEG gewährleistet nicht, dass das Mieterportal bei etwaigen Änderungen der Firmware des mobilen Endgeräts verwendbar bleibt. Gesetzliche Ansprüche bleiben unbenommen.
Leistungen des Anbieters. 3.1 Der Vertrag umfasst die mietweise Bereitstellung von Behältern (Gelbe Tonnen) der im Vertrag festgelegten Größe und Anzahl durch den Anbieter zur Aufnahme der vom Dualen System Deutschland hierfür vorgesehenen Gelben Säcke (Teilservice) und zusätzlich – soweit vom Kunden gesondert beauftragt – das Holen der Gelben Tonne vom Grundstück des Mieters bis zu 10 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt an den jeweiligen Abfuhrterminen durch den Anbieter (Vollservice), wobei die Gelbe Tonne beim Vollservice von der Straße sichtbar sein muss. Die Gelben Säcke wiederum dürfen nur mit für die Gelben Säcke bestimmten Abfällen (Verpackungsgegenstände aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterialien) befüllt werden. 3.2 Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung dieses Vertrages Dritter zu bedienen.
Leistungen des Anbieters. Der Anbieter überlässt dem Kunden 500 Megabyte (MB) Speicherplatz auf einem Server zur Nutzung, der zur Speicherung einer Website geeignet ist. Der Anbieter registriert im Auftrag des Kunden eine Domain bei der DENIC (Deutsche Registrierungsbehörde für Internetadressen). Um dem Kunden jederzeit den Zugriff auf die Seite gemäß § 2 Abs. 1 dieses Vertrages zu ermöglichen, stellt er einen Zugang zu einem CMS System, mit dem der Kunde Inhalte überarbeiten kann.
Leistungen des Anbieters. Der Anbieter erbringt seine Leistungen gemäss den Best- immungen des jeweiligen Einzelvertrages (nachfolgend «Vertrag») einschliesslich dieser AGB und allfälliger weiterer Anhänge. Der Anbieter darf zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Hilfs- personen und Dritte (insbesondere Subunternehmer) bzw. Mitarbeitende von diesen Hilfspersonen und Dritten beizie- hen.
Leistungen des Anbieters. Die AUTONOM HEALTH ® GesundheitsbildungsGmbH bietet • Gesundheitsdienstleistungen (siehe Punkt 3) und • Aus-, Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen im Gesundheitsbereich (siehe Punkt 4) an. Das Angebot von Autonom Health ® zielt darauf ab, Kunden autonomes (selbstkompetentes) Streben nach Gesundheit zu ermöglichen. Die Zusammenarbeit mit xxxxx Xxxxxx, Partnern und Professionals erfolgt in größtmöglicher Wahrung der Eigenverantwortlichkeit der Vertragsteile. Sämtlichen Vertragsabschlüssen und Geschäftsbeziehungen werden die gegenständlichen AGB zu Grunde gelegt.