Rabattrückstufung bei geliehenen Kraftfahrzeugen Musterklauseln

Rabattrückstufung bei geliehenen Kraftfahrzeugen. 4.1 Mitversichert ist der Schaden im Umfang von Ziff. 4.2, wenn eine versicherte Person beim erlaubten Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (Pkw, Kraftrad, Wohnmobil bis 4 t), das ihr von einem Dritten unentgeltlich und gelegenheitshalber überlassen wird, einen Kfz-Haftpflicht- und/oder Vollkaskoschaden verursacht. 4.2 Erstattet wird der durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung entstehende Vermögensschaden. Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre begrenzt, wie sie sich aus den für die betreffende Kfz-Haft- pflicht- und Vollkaskoversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt. Mehr als die vom Kfz- Haftpflicht- und Vollkaskoversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird jedoch nicht er- setzt. Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Haft- pflicht- und Vollkaskoversicherers, welchem die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung entnommen werden kann. Es besteht kein Versicherungs- schutz für Fahrzeuge, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden. 4.3 Erstattet wird die Selbstbeteiligung der Kfz-Vollkaskoversicherung bis maximal 2.000 EUR je Versicherungsfall. 4.4 Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherers, welchem die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz- Haftpflichtversicherung entnommen werden kann. 4.5 Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem Versicherungsnehmer oder ei- ner mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden.
Rabattrückstufung bei geliehenen Kraftfahrzeugen. 1. Versichert ist – abweichend von Ziff. 3. 3.1 - 2 und Ziff. 4.3 - 1. AHB GVO – wenn eine versicherte Person beim Gebrauch eines Kraftfahrzeuges, das ihr von einem Dritten privat, unentgeltlich und gelegenheitshalber überlassen wird, einen Haftpflichtschaden verursacht.
Rabattrückstufung bei geliehenen Kraftfahrzeugen. (1) Wir ersetzen den Schaden im Umfang von Nr. (2), wenn eine versicherte Person beim Gebrauch eines Kraftfahrzeu- ges der in Ziff. 3.4 genannten Art, das ihr von einem Dritten unentgeltlich und gelegenheitshalber überlassen wurde, einen Haftpflichtschaden verursacht. (2) Wir erstatten den durch die Rückstufung des Schaden- freiheitsrabattes in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversiche- rung entstehenden Vermögensschaden.
Rabattrückstufung bei geliehenen Kraftfahrzeugen. 2.3.1 Versichert ist - abweichend von Ziffer II. 1. XXXXxx und Xxxxxx XXX. 9.2.2 d) - die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes wenn der Ver- sicherungsnehmer beim erlaubten Gebrauch eines PKWs, Kraftrads, Kleinkraftrads, Leichtkraftrads, Quads, Trikes oder Wohnmobils bis 4t (einschließlich von Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhängern), das ihm von einem Dritten unentgeltlich und gelegenheitshalber überlassen wird, einen Haftpflichtschaden verursacht hat. 2.3.2 Erstattet wird der durch die Rückstufung des Schadenfrei- heitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung entstehende Ver- mögensschaden. Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre be- grenzt, wie sie sich aus den für die betreffende Kfz-Haftpflichtver- sicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt. Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Haftpflichtversicherers, welchem die Rückstufung des Schaden- freiheitsrabattes inklusive der entstehenden Mehrprämie in der Kfz-Haft- pflichtversicherung entnommen werden kann. 2.3.3 Die Regelungen gemäß 2.3.1 und 2.3.2 gelten analog auch für einen mit dem Haftpflichtschaden entstandenen Vollkaskoschaden. 2.3.4 Kein Versicherungsschutz besteht a) wegen Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen der genannten Fahrzeuge, b) für Kraftfahrzeuge, die dem Versicherungsnehmer zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden, c) für Kraftfahrzeuge, die in Verbindung mit Carsharing (gewerblich oder privat) benutzt werden.
Rabattrückstufung bei geliehenen Kraftfahrzeugen. A4-2.12.1 Mitversichert ist der Schaden entsprechend Abschnitt A4-2.12.2 im dort genannten Umfang, wenn eine versicherte Person beim erlaubten Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (Pkw, Kraft- rad, Wohnmobil bis 4 Tonnen), das ihr von Dritten unentgeltlich und gefälligkeitshalber überlassen wird, einen Haftpflichtschaden verursacht. A4-2.12.2 Erstattet wird der durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung entstehende Vermögensschaden. Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre begrenzt, wie sie sich aus den für die betreffende Kraft- fahrzeug-Haftpflichtversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt. Mehr als die vom Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird jedoch nicht ersetzt. A4-2.12.3 Voraussetzung für eine Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherers, welchem die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kraft- fahrzeug-Haftpflichtversicherung entnommen werden kann. Kein Versicherungsschutz be- steht für Fahrzeuge, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden.
Rabattrückstufung bei geliehenen Kraftfahrzeugen. (1) Wir ersetzen den Schaden im Umfang von Nr. (2), wenn eine versicherte Person beim Gebrauch eines Kraftfahrzeuges der in Ziff. 3.4 genannten Art, das ihr von einem Dritten unentgeltlich und gelegenheitshal- ber überlassen wurde, einen Haftpflichtschaden ver- ursacht. (2) Wir erstatten den durch die Rückstufung des Scha- denfreiheitsrabattes in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- versicherung entstehenden Vermögensschaden. Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre begrenzt, wie sie sich aus den für die be- treffende Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung gülti- gen Tarifbestimmungen ergibt. Mehr als die vom Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer erbrachte Ent- schädigungsleistung wird von uns jedoch nicht er- setzt.

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