Common use of Rauch- und Rußschäden Clause in Contracts

Rauch- und Rußschäden. Für Rauch- und Rußschäden an versicherten Sachen besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn sie nicht Folge eines Brandes im Sinne von A 3.1 VHB 2019 sind. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch die allmähliche Einwirkung von Rauch und Ruß über einen Zeitraum von mehr als zwei Tagen entstehen.

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Rauch- und Rußschäden. Für Rauch- und Rußschäden an versicherten Sachen besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn sie nicht Folge eines Brandes im Sinne von A 3.1 VHB 2019 VGB 2018 sind. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch die allmähliche Einwirkung von Rauch und Ruß über einen Zeitraum von mehr als zwei 2 Tagen entstehen.

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Rauch- und Rußschäden. Für Rauch- und Rußschäden an versicherten Sachen besteht be- steht auch dann Versicherungsschutz, wenn sie nicht Folge eines Brandes im Sinne von des A 3.1 VHB 2019 § 2 Nr. 2 VGB CIF4ALL 2021 sind. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch die allmähliche Einwirkung von Rauch und Ruß über einen Zeitraum von mehr als zwei 2 Tagen entstehen.

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Rauch- und Rußschäden. Für Rauch- und Rußschäden an versicherten Sachen besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn sie nicht Folge eines Brandes im Sinne von des A 3.1 VHB 2019 § 2 Nr. 2 VGB 2013 sind. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch die allmähliche Einwirkung von Rauch und Ruß über einen Zeitraum von mehr als zwei 2 Tagen entstehen.

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