Rauchmelder Musterklauseln

Rauchmelder. Ist die Installation von Rauchmeldern bzw. eine Nachrüstung des Gebäudes mit Rauchmeldern behördlich vorgeschrieben, wird sich der Versicherer bei Verletzung dieser behördlichen Vorschriften bezüglich der vorschriftswidrigen Nichtinstallation der Rauchmelder nicht auf eine Obliegenheitsverletzung berufen. Die mit einer Obliegenheitsverletzung verbundenen Rechtsfolgen treten in diesem Fall nicht ein.
Rauchmelder a. In der Wohnung des o.g. Hausnotrufteilnehmers werden auf Wunsch Rauchmelder fach- und sachgerecht montiert. Die Anzahl der beim Hausnotrufteilnehmer zu montierenden Rauchmelder wird im Vertrag individuell vereinbart.
Rauchmelder. Xxxx Wohnung erhält entspr. den Vorschriften unvernetzte Rauchmelder. erhalten ausreichende Brennstellen mit Beleuchtungskörper und Leuchtmittel. Schaltung über Taster, Treppenhausautomaten, Zählung auf Allgemeinzähler erhält eine Deckenbrennstelle mit Beleuchtungskörper und Leuchtmittel, Schaltung über Bewegungsmelder, Zählung auf Allgemeinzähler erhält ausreichend Brennstellen mit Beleuchtungskörper (Langfeldleuchten) und Leuchtmittel, über Bewegungsmelder mit Zeitschaltuhr, Zählung auf Allgemeinzähler, jeder TG Stellplatz erhält eine Steckdose auf Wohnungszähler, abschließbar, elektr. betriebenes Tiefgaragentor mit Ampelregelung, je ein Handsender pro TG-Stellplatz erhalten je nach Raumgröße Deckenbrennstellen mit Beleuchtungskörper und Leuchtmittel, mit Ausschalter. Zählung auf Allgemeinzähler, im Technikraum zusätzlich:
Rauchmelder. Rauchmelder werden in allen Aufenthaltsräumen und den Fluren/Dielen angebracht. Die Rauchmelder werden bei der Hausübergabe durch den AN angebracht. Bringt der AG die Rauchmelder selbst an, werden diese bei der Hausübergabe übergeben und der AN erhält er pro Xxxxxxxxxxx selbst anbringen eine Gutschrift von 10,- €.
Rauchmelder. Bei der Ausstattung der Wohnung mit Rauchmeldern handelt es sich um Aufwendungen, die nach§ 22 Abs. 1 SGB II und § 35 Abs. 1 SGB XII zu übernehmen sind. Sofern der Vermieter Installation und Wartung übernimmt (auch durch Beauftragung einer Fir­ ma), werden die Kosten für den Einbau als Modernisierungsmaßnahme auf die Grundmiete umgelegt und die Wartungskosten bei den Betriebskosten berücksichtigt. Sofern der Vermieter diese Aufgaben nicht übernimmt (schriftlicher Nachweis erforderlich), muss der Mieter seiner Verpflichtung nach § 48 LBauO M-V nachkommen. In diesem Fall und bei Wohneigentümern werden pro Bedarfsgemeinschaft die Kosten der Erstanschaffung der gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder auf Antrag und unter Vorlage der Rechnung in Höhe der tatsächlichen Kosten übernommen, wobei auf Rauchmelder einfacher Ausstattung zu ver­ weisen ist. Für die Montage ist vorrangig auf Selbsthilfe zu verweisen. übernommen werden können nur die Kosten der Erstanschaffung, nicht jedoch Kosten für den laufenden Betrieb, Wartung und Ersatzbeschaffung, da Ausgaben für derartige kleine Instand­ haltungen der Wohnung mit dem Regelbedarf abgedeckt sind.
Rauchmelder. Die nach landesrechtlichen Vorschriften notwendigen Rauchmelder (5 Stück) werden bei Hausübergabe durch IBGHAUS übergeben, die Anbrin- gung erfolgt nach Fertigstellung der Malerarbeiten durch den Bauherrn in Eigenleistung.
Rauchmelder. Jeder weitere Raum im Keller- Erd- Ober- und Dachgeschoss erhält:

Related to Rauchmelder

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.