Rechenzentrum Musterklauseln
Rechenzentrum. Der Auftragnehmer stellt für den Betrieb der Rechnersysteme, die Bestandteil dieses Vertrages sind, entsprechende Fläche und Infrastruktur in den Standorten des Rechenzentrums (RZ) zur Verfügung. Die RZ Infrastruktur weist folgende Charakteristika auf:
1. Aufstellung im Rechenzentrum des Auftragnehmers
2. Betrieb in gesicherter Rechenzentrumsumgebung mit Zutrittschutz und Zugangsschutz
3. Brandschutzmaßnahmen (für die Systemräume Feuerschutz- Isolierung, Brandmeldezentrale, Durchschaltung zur Feuerwehr, Löschvorrichtungen)
4. Zutrittskontrolle und Überwachung in allen Gebäudebereichen, Personenvereinzelungsanlage im Rechenzentrum, Einbruchmeldeanlage, Wachdienst (7x24) vor Ort
Rechenzentrum. Das Rechenzentrum ist vom der TÜV Saarland zertifiziert, gemäß der hochverfügbar Stufe 3tekPlus mit folgendem Prüfkatalog:
Rechenzentrum. Der Betreiber des Rechenzentrums hat keinen Zugriff auf Daten, die WOLTERS KLUWER im Rahmen seiner Auftragsverarbeitung erfasst und speichert. Dem Dienstleister obliegt ausschließlich die operative Betreuung der technischen Plattforminfrastruktur. Dazu zählen, neben dem Betrieb des Rechenzentrums selbst, insbesondere die Betreuung der Datenspeicher, der Virtualisierungs-umgebung, sowie der Netzwerk- und Internet-Infrastruktur. Die unbefugte Nutzung von DV-Systemen des Rechenzentrumbetreibers wird hierbei durch folgende Maßnahmen verhindert: • Dedizierte Glasfaserverbindungen (Site to Site) • VPN-Verbindungen • Ausweisleser • Funktionelle Zuordnung einzelner Datenendgeräte • Protokollierung der Systemnutzung und Protokollauswertung • Firewall • Virenschutz Darüber hinaus steht dem Betreiber des Rechenzentrums für Notfälle eine nicht personifizierte Systemadministratorkennung zur Verfügung. Diese wird unter Verschluss (Tresor) vom 1stLevel-Support des Dienstleisters verwaltet und in regelmäßigen Abständen geändert. Die Notwendigkeit für den Zugang muss vom 2ndLevel-Support des Dienstleisters qualifiziert werden. Die Kennung wird dann protokolliert vom 1stLevel-Support herausgegeben. Die Verwendungsprotokolle sind durch WOLTERS KLUWER jederzeit einsehbar und abrufbar. Die nach ISO27001 zertifizierte Umgebung gestattet eine klare Trennung administrativer Zugriffe zwischen dem Plattformmanagement des Rechenzentrumbetreibers und den darauf aufsetzenden Diensten, Daten und Applikationen. Daher müssen die Schutzmaßnahmen getrennt betrachtet werden und können sich je nach Anforderung von den Maßnahmen zum Schutz der Plattforminfrastruktur unterscheiden. Die Maßnahmen zum Schutz vor unbefugter Nutzung von Diensten, Daten und Applikationen lauten im Einzelnen: • Firewall (Cluster) • Loadbalancer (Cluster) • Virenschutz mit aktiviertem Zugriffsscanner • Site-to-Site-VPN • Umfangreiches Patchmanagement aller DV-Komponenten und Applikationen • Zahlreiche systemweit implementierte Gruppenrichtlinien
Rechenzentrum. Unsere Test- und Produktivumgebung wird in der Microsoft Azure Cloud an den Standorten Amsterdam (NL) und Dublin (IRL) betrieben und gewartet. Die Web-Anwendung wird im Internet-Information-Server (IIS) des jeweiligen Windows Server Betriebssystems (ab Version 2012 R2) ausgeführt (Azure App- Service). Als Datenbank kommt eine Microsoft Azure SQL Datenbank (ab Version 12) zum Einsatz.
Rechenzentrum. Die Mitarbeiter des von WOLTERS KLUWER beauftragten Rechenzentrums haben keine Möglichkeit, Daten in die dort gehostete Vertragssoftware und Datenverarbeitungssysteme einzugeben. Sie haben insbesondere keine Möglichkeit, personenbezogene Daten des Kunden einzusehen, zu verändern oder zu entfernen.
Rechenzentrum. 1.1 Die KÜS DATA GmbH bietet insbesondere folgende Hosting- und Housing-Leistungen an: • Managed Hosting: KÜS DATA GmbH stellt dem Kunden individuell konfigurierte Server zur Verfügung • Server Hosting: KÜS DATA GmbH stellt dem Kunden einsatzbereite, dedizierte oder virtuelle Server zur Verfügung • Housing: KÜS DATA GmbH stellt dem Kunden mietweise eine vereinbarte Serverfläche zur Verfügung. Unter Serverfläche versteht die KÜS DATA GmbH sowohl eine bestimmte Fläche im KÜS DATA-Rechenzentrum, als auch Bereiche in einem Serverschrank.
1.2 Die Verfügbarkeit der Server und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet beträgt mindestens 99% im Jahresmittel. Hierbei wird eine Einschränkung der Verfügbarkeit, die mit dem Kunden vereinbart oder von diesem verursacht worden ist, nicht berücksichtigt.
1.3 Eine Nutzungsüberlassung von Servern (ganz oder teilweise) durch den Kunden an nicht berechtigte Dritte ist untersagt.
1.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine Server so einzurichten und zu verwalten, dass Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, anderer Server, sowie Software und Daten Dritter oder der KÜS DATA GmbH nicht gefährdet werden.
1.5 Eine Nutzung von Servern zur Bereitstellung von Anonymisierungsdiensten ist ausdrücklich untersagt. Darüber hinaus ist es dem Kunden ausdrücklich untersagt, die ihm überlassenen oder von ihm selbst gestellten Server für illegale Nutzung, insbesondere P2P-Tauschbörsen, Filesharing, Port- Scanning, MAC-Änderungen und Denial of Service-Attacken zu nutzen.
1.6 Bei einem Verstoß gegen B 1.3, B 1.4 oder B 1.5 ist die KÜS DATA GmbH berechtigt, den Server des Kunden vorübergehend zu sperren.
1.7 Die KÜS DATA GmbH behält sich das Recht vor, das Handeln des Kunden auf Einhaltung dieser Klauseln im Zuge eines Audits zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, an diesen Audits mitzuwirken.
1.8 Bei Übergabe der Serverfläche wird von den Vertragsparteien ein von beiden Parteien zu unterzeichnendes Übergabeprotokoll erstellt, das Bestandteil des Vertrages zwischen der KÜS DATA GmbH und dem Kunden wird.
1.9 Die Montage / Ausbau und Anlieferung / Abtransport von kundeneigenen Servern erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden und muss durch eigene Mitarbeiter oder qualifizierte Dritte erfolgen.
1.10 Die Montage / Ausbau und Anlieferung / Abtransport von kundeneigenen Servern ist mit der KÜS DATA GmbH vorab abzusprechen und erfolgt grundsätzlich in Begleitung eines Mitarbeiters der KÜS DATA GmbH.
1.11 Der Zutritt zum Rechenzentrum un...
Rechenzentrum. XXXXXXX XXXXX sichert seine Daten im Rahmen eines einheitlichen Backupkonzepts. Datenlaufwerke und Server werden nach folgendem Schema gesichert: • Vollständiges Backup aller Systeme an Wochenenden • Inkrementelle Backups täglich • Snapshot-Sicherungen der Server • Aufbewahrungsfristen je nach Anforderung zwischen 4 Wochen und einem Jahr • Langzeitarchivierung von Kunden- und kaufmännischen Daten auf dediziertem, georedundanten Archivsystem gemäß gesetzlich vorgeschriebenen Zeiträumen Die Backup-Infrastruktur besteht aus einer gemischten Festplatten- und Tape-Infrastruktur. Diese befindet sich von den Produktivsystemen getrennt in einem separaten Brandabschnittsbereich des Rechenzentrums. Zugang und Zugriff haben ausschließlich IT-Mitarbeiter von WOLTERS KLUWER sowie der Rechenzentrumsbetreiber. WOLTERS KLUWER hält darüber hinaus einen Notfallplan zur Wiederherstellung der Umgebung bereit. Abhängigkeiten und Prioritäten der Dienste sind dokumentiert, ein Test zur Wiederherstellung kritischer Systeme findet mindestens einmal jährlich statt. Jede Anfrage zur Wiederherstellung von Daten wird von der IT geprüft und freigegeben. Dabei wird sichergestellt, dass der Anfragende entsprechende Berechtigungen auf die zu wiederherstellenden Daten hat.
Rechenzentrum. 1.1. Die curecomp Software Services GmbH als verbundenes Konzernunternehmen der proALPHA betreibt die, für die vertragsgegenständlichen Dienstleistungen relevantem Applikationen in der IBM Cloud verteilt auf die Xxxxxxxxxxxxx XXX 00, XXX 00 xxx XXX 00 xx Xxxxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx.
Rechenzentrum. Änderungen an personenbezogenen Daten werden den jeweiligen Dienstanforderungen entsprechend protokolliert und bei Bedarf ausgewertet. Die Mitarbeiter des von WOLTERS KLUWER beauftragten Rechenzentrums haben keine Möglichkeit, Daten in die dort gehostete Vertragssoftware und Datenverarbeitungssysteme einzugeben. Sie haben insbesondere keine Möglichkeit, personenbezogene Daten des Kunden einzusehen, zu verändern oder zu entfernen.
Rechenzentrum. Die Verwaltung der Zugriffsrechte des Rechenzentrumsbetreibers obliegt dem Dienstleister. Dabei ist eine klare Trennung nach Verantwortlichkeiten und Rollen gegeben. Vom Dienstleister verwaltete Zugänge zum Betrieb des Rechenzentrums stehen WOLTERS KLUWER zu keiner Zeit zur Verfügung. Von WOLTERS KLUWER verwaltete Zugänge werden dem Dienstleister nicht zur Verfügung gestellt.