Rechnungsführung Musterklauseln

Rechnungsführung. 2 Zur Deckung der laufenden Kosten sind die Vertragsgemeinden zu A-Konto-Zahlungen verpflichtet. Die Zahlungstermine legt die Leitge- meinde fest, ebenso erfolgt die Rechnungsstellung durch die Leitge- meinde. § 29 1 Gegen Entscheide des Stabschef RFS DT sowie der beiden Kompa- nie-Kdt RZSO DT kann innert 10 Tagen nach Erhalt bei der RBSK DT Beschwerde erhoben werden. Beschwerden gegen Entscheide der RBSK DT können innert 10 Tagen nach Erhalt bei den zuständigen kantonalen Instanzen angefochten werden. Rechtspflege § 30 1 Organisation, Aufgaben, Kompetenzen und Pflichtenhefte für den RFS DT und der beiden Kompanien der RZSO DT werden gemäss den geltenden gesetzlichen Vorgaben in den Ausführungsbestimmun- gen geregelt.
Rechnungsführung. Die Trägergemeinde weist die auf die Schiessanlage entfallenden Aufwände und Er- träge nach den Vorgaben des Gemeindegesetzes und der Gemeindeverordnung ge- gliedert in einer separaten Kostenstelle aus.
Rechnungsführung. Über die Einnahmen und Ausgaben der ZSO Gubrist, umfassend die Verwaltung (in- klusive Verrechnung interner Dienstleistungen), Anschaffung von Zivilschutzmaterial, Unterhalt und Betrieb der Anlagen, Durchführung von Ausbildungsdiensten etc. werden in der Kontengruppe 160 der Trägergemeinde ausgewiesen. Bundes- und Staatsbeiträge werden in der Gesamtrechnung berücksichtigt. Die Anschlussgemeinden entrichten einen Kostenanteil nach Massgabe von Art. 21 dieser Vereinbarung.
Rechnungsführung. Die Rechnung wird von der Finanzverwaltung der Leitgemeinde innerhalb der Gemeinderechnung geführt. Die dazu notwendigen Angaben und Unterlagen sind von den Finanzverwaltungen der Gemeinden der Vereinbarungspartner zu machen resp. zur Verfügung zu stellen. Die Genehmigung der Rechnung obliegt der Gemeindeversammlung der Leitgemeinde. Die Entschädigung für die Rechnungsführung (inklusive Lohnbuchhaltung) beträgt ein halbes Prozent (0.5%) des jährlichen Brutto-Gesamtaufwands der Sekundarschule P.
Rechnungsführung. Die Rechnung der KOST wird durch einen externen Dienstleister geführt. Die Finanzkontrolle wird durch einen externen Rechnungsrevisor sichergestellt.
Rechnungsführung. 1 Die Trägergemeinde führt die Rechnung nach anerkannten Grundsätzen.
Rechnungsführung. 1 Die Trägergemeinde weist die auf das Lehrschwimmbecken entfallenden Aufwände und Er- träge, nach den Vorgaben des Gemeindegesetzes und der Gemeindeverordnung, gegliedert in einer separaten Kostenstelle aus.
Rechnungsführung. 17 Die Rechnungsführung erfolgt durch die Gemeinde Möhlin gegen angemessene Entschädigung.
Rechnungsführung. 1 Die Einnahmen und Ausgaben der «ZSO Region Meilen», umfassend die Verwaltung (inklusive Verrechnungen interner Dienstleistungen), Anschaffung von Zivilschutzmaterial, Unterhalt und Betrieb der Anlagen, Durchführung von Ausbildungsdiensten, etc. (nach Art. 20 Abs. 2 ZSG) werden durch die Trägergemeinde ausgewiesen.
Rechnungsführung. Die Rechnungsführung der Geschäftsstelle der KOST und die Finanzkontrolle werden in Art. 4 des Vertrages zwischen der Aufsichtskommission und dem Schweizerischen Bundesarchiv geregelt.