Common use of Rechnungsstellung und Fälligkeit Clause in Contracts

Rechnungsstellung und Fälligkeit. Zahlungen sind 14 Kalendertage nach Rechnungsdatum fällig. Mit Fälligkeit kann SAP Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangen. • Bei Softwarekaufverträgen wird die Rechnung nach der Lieferung der SAP Software gestellt. • Bei Softwarepflegeverträgen beginnt die Zahlungspflicht mit Vertragsbeginn des Pflegevertrages. Die Vergütung ist quartalsweise im Voraus fällig. • Die Zahlungsbedingungen bei Softwaremiete bestimmen sich nach den Regelungen des Mietvertrages. Soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist, ist die Vergütung quartalsweise im Voraus fällig und die Zahlungspflicht beginnt mit Vertragsabschluss.

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Rechnungsstellung und Fälligkeit. Zahlungen sind 14 Kalendertage nach Rechnungsdatum fällig. Mit Fälligkeit kann SAP Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen gül- tigen gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangenver- langen. • Bei Softwarekaufverträgen wird die Rechnung Rech- nung nach der Lieferung der SAP Software gestellt. • Bei Softwarepflegeverträgen beginnt die Zahlungspflicht mit Vertragsbeginn des PflegevertragesPfle- gevertrages. Die Vergütung ist quartalsweise quartals- weise im Voraus fällig. • Die Zahlungsbedingungen bei Softwaremiete Software- miete bestimmen sich nach den Regelungen des Mietvertrages. Soweit dort nichts Abweichendes Abwei- chendes geregelt ist, ist die Vergütung quartalsweise quar- talsweise im Voraus fällig und die Zahlungspflicht Zahlungs- pflicht beginnt mit Vertragsabschluss.

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Rechnungsstellung und Fälligkeit. Zahlungen sind 14 Kalendertage nach Rechnungsdatum fällig. Mit Fälligkeit kann SAP Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangen. • Bei Softwarekaufverträgen wird die Rechnung Rech- nung nach der Lieferung der SAP Software gestellt. • Bei Softwarepflegeverträgen beginnt die Zahlungspflicht mit Vertragsbeginn des Pflegevertrages. Die Vergütung ist quartalsweise quartals- weise im Voraus fällig. • Die Zahlungsbedingungen bei Softwaremiete Software- miete bestimmen sich nach den Regelungen Regelun- gen des Mietvertrages. Soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist, ist die Vergütung Vergü- tung quartalsweise im Voraus fällig und die Zahlungspflicht beginnt mit VertragsabschlussVertragsab- schluss.

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