Vergütung Zahlung Steuern Vorbehalt. 7.1 Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach den Vereinbarungen im Einzelvertrag. Durch die vereinbarte Vergütung ist die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 9 abgegolten.
Vergütung Zahlung Steuern Vorbehalt. 10.1 Der Auftraggeber zahlt NDBS die vereinbarte Vergütung für die Überlassung und für die Pflege der vertragsgegenständlichen Software. Die Preise für Softwarelieferungen schließen Transport und Verpackung bei körperlichem Versand ein. Bei Electronic Delivery stellt NDBS die vertragsgegenständliche Software auf eigene Kosten abruffähig ins Netz. Die Kosten für den Abruf treffen den Auftraggeber. Bei der Softwarepflege wird die jährliche Vergütung als Prozentsatz des jeweiligen Vertragspreises für die Software berechnet (Pflegebasiswert). Die Pflegebasis hängt nicht von der tatsächlichen Nutzung der Software ab. Skonto wird nicht gewährt.
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