Common use of Rechnungsstellung und Fälligkeit Clause in Contracts

Rechnungsstellung und Fälligkeit. Die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH kann für die erbrachten Leistungen bis zur Be- endigung des Beratungsauftrages angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Basis für das Beratungshonorar sowie hierauf fällige Abschlagszahlungen sind die aufgewendete und nachgewiesene Arbeitszeit nach Stunden – bzw. Tagessätzen oder Festpreise für das ver- traglich vereinbarte Beratungsprojekt. An- u. Abfahrtszeiten werden jeweils mit dem halben Stundensatz vergütet. Contracting-Gespräche (Gespräche, in Folge eines Erstgespräches) werden zu den bestehenden Tagessätzen zuzüglich An- und Abfahrtszeiten zuzüglich Reise- kosten abgerechnet. Nach den gleichen Grundsätzen erfolgt auch die Abrechnung der nach- gewiesenen Spesen und Auslagen im Rahmen der Auftragsabwicklung. Die vertragsgemäß angeforderten Beträge sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 14 Werktagen zu leisten, wobei die Gutschrift auf dem Konto der IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH maßgeblich ist. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Die bei der Auftragserteilung vereinbarten Honorarsätze gelten für ein Jahr. Dies gilt nicht für Festpreisangebote. Kommt der Auftraggeber mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH berechtigt, die Arbeiten zum Beratungsprojekt einzu- stellen, bis die Rückstände ausgeglichen sind. Die damit verbundenen zeitlichen Verzöge- rungen gehen zu Lasten des Auftraggebers, insbesondere ist hierdurch kein durch die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH zu vertretender Leistungsverzug anzunehmen. Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch der IJOS Verwaltungsdienstleis- tungen GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu- lässig.

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Rechnungsstellung und Fälligkeit. Die (1) IJOS Verwaltungsdienstleistungen - GmbH kann für die erbrachten Leistungen bis zur Be- endigung Beendigung des Beratungsauftrages angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Basis für das Beratungshonorar sowie hierauf fällige Abschlagszahlungen sind die aufgewendete und nachgewiesene Arbeitszeit nach Stunden – bzw. Tagessätzen oder Festpreise für das ver- traglich vertraglich vereinbarte Beratungsprojekt. An- u. Abfahrtszeiten werden jeweils mit dem halben Stundensatz vergütet. Contracting-Gespräche (Gespräche, in Folge eines Erstgespräches) werden zu den bestehenden Tagessätzen zuzüglich An- und Abfahrtszeiten zuzüglich Reise- kosten Reisekosten abgerechnet. Nach den gleichen Grundsätzen erfolgt auch die Abrechnung der nach- gewiesenen nachgewiesenen Spesen und Auslagen im Rahmen der Auftragsabwicklung. Die vertragsgemäß angeforderten Beträge sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 14 Werktagen zu leisten, wobei die Gutschrift auf dem Konto der von IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH maßgeblich ist. Die Zurückbehaltung des unseres Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Die bei der Auftragserteilung vereinbarten Honorarsätze gelten für ein Jahr. Dies Die gilt nicht für Festpreisangebote. Kommt der Auftraggeber mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH berechtigt, die Arbeiten zum Beratungsprojekt einzu- stellen, bis die Rückstände ausgeglichen sind. Die damit verbundenen zeitlichen Verzöge- rungen gehen zu Lasten des Auftraggebers, insbesondere ist hierdurch kein durch die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH zu vertretender Leistungsverzug anzunehmen. Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch der IJOS Verwaltungsdienstleis- tungen GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu- lässig.

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Rechnungsstellung und Fälligkeit. (1) Die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH kann für die erbrachten Leistungen bis zur Be- endigung Beendigung des Beratungsauftrages angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Basis für das Beratungshonorar sowie hierauf fällige Abschlagszahlungen sind die aufgewendete und nachgewiesene Arbeitszeit nach Stunden – bzw. Tagessätzen oder Festpreise für das ver- traglich vertraglich vereinbarte Beratungsprojekt. An- u. Abfahrtszeiten werden jeweils mit dem halben Stundensatz vergütet. Contracting-Gespräche (Gespräche, in Folge eines Erstgespräches) werden zu den bestehenden Tagessätzen zuzüglich An- und Abfahrtszeiten zuzüglich Reise- kosten Reisekosten abgerechnet. Nach den gleichen Grundsätzen erfolgt auch die Abrechnung der nach- gewiesenen nachgewiesenen Spesen und Auslagen im Rahmen der Auftragsabwicklung. Die vertragsgemäß angeforderten Beträge sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 14 Werktagen zu leisten, wobei die Gutschrift auf dem Konto der IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH maßgeblich ist. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Die bei der Auftragserteilung vereinbarten Honorarsätze gelten für ein Jahr. Dies gilt nicht für Festpreisangebote. Kommt der Auftraggeber mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH berechtigt, die Arbeiten zum Beratungsprojekt einzu- stellen, bis die Rückstände ausgeglichen sind. Die damit verbundenen zeitlichen Verzöge- rungen gehen zu Lasten des Auftraggebers, insbesondere ist hierdurch kein durch die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH zu vertretender Leistungsverzug anzunehmen. Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch der IJOS Verwaltungsdienstleis- tungen GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu- lässig.

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Rechnungsstellung und Fälligkeit. Die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH kann für die erbrachten Leistungen bis zur Be- endigung Beendigung des Beratungsauftrages Beratungsauf- trages angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Basis für das Beratungshonorar sowie hierauf fällige Abschlagszahlungen sind die aufgewendete und nachgewiesene Arbeitszeit nach Stunden – bzw. Tagessätzen oder Festpreise für das ver- traglich vertraglich vereinbarte BeratungsprojektBeratungs- projekt. An- u. Abfahrtszeiten werden jeweils mit dem halben Stundensatz vergütet. Contracting-Gespräche (Gespräche, in Folge eines Erstgespräches) werden zu den bestehenden beste- henden Tagessätzen zuzüglich An- und Abfahrtszeiten zuzüglich Reise- kosten Reisekosten abgerechnet. Nach den gleichen Grundsätzen erfolgt auch die Abrechnung der nach- gewiesenen nachgewiesenen Spesen und Auslagen im Rahmen der Auftragsabwicklung. Die vertragsgemäß angeforderten Beträge Be- träge sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 14 Werktagen zu leisten, wobei die Gutschrift auf dem Konto der von IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH maßgeblich ist. Die Zurückbehaltung des unseres Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Die bei der Auftragserteilung vereinbarten verein- barten Honorarsätze gelten für ein Jahr. Dies Die gilt nicht für Festpreisangebote. Kommt der Auftraggeber mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH berechtigt, die Arbeiten zum Beratungsprojekt einzu- stelleneinzustellen, bis die Rückstände ausgeglichen aus- geglichen sind. Die damit verbundenen zeitlichen Verzöge- rungen Verzögerungen gehen zu Lasten des AuftraggebersAuf- traggebers, insbesondere ist hierdurch kein durch die IJOS Verwaltungsdienstleistungen GmbH zu vertretender Leistungsverzug Leis- tungsverzug anzunehmen. Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch der IJOS Verwaltungsdienstleis- tungen GmbH ist nur mit unbestrittenen unbe- strittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu- lässigzulässig.

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