Common use of Rechte an Arbeitsergebnissen Clause in Contracts

Rechte an Arbeitsergebnissen. 24.1.1. Die Rechte an den von der Leistungserbringerin in Erfüllung des Vertrags erstellten Arbeitsergebnissen gehen mit Erstellung auf die Leistungsbezügerin über. Darunter fal- len insbesondere im Rahmen eines Vertragsverhältnisses von der Leistungserbringerin erstellte Konzepte, Unterlagen, Aus- wertungen etc. An rechtlich nicht geschützten Ideen, Verfah- ren und Methoden, die den Arbeitsergebnissen zugrunde lie- gen, sind beide Vertragspartner nutzungs- und verfügungsbe- rechtigt. 24.1.2. Produkte Dritter und vorbestehende Rechte der Leis- tungserbringerin bleiben von dieser Regelung unberührt, es sei denn, sie seien untrennbarer Bestandteil des erschaffenen Arbeitsergebnisses. In einem solchen Fall räumt die Leis- tungserbringerin der Leistungsbezügerin ein zeitlich unbe- schränktes, nicht ausschliessliches, übertragbares Nutzungs- recht für eigene Zwecke an den vorbestehenden Rechten ein. Vorbehalten bleiben anderslautende vertragliche Regelungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte an Arbeitsergebnissen. 24.1.1. 24.1.1 Die Rechte an den von der Leistungserbringerin in Erfüllung des Vertrags erstellten Arbeitsergebnissen gehen mit Erstellung auf die Leistungsbezügerin über. Darunter fal- len fallen insbesondere im Rahmen eines Vertragsverhältnisses von der Leistungserbringerin erstellte Konzepte, Unterlagen, Aus- wertungen Auswertungen etc. An rechtlich nicht geschützten Ideen, Verfah- ren Verfahren und Methoden, die den Arbeitsergebnissen zugrunde lie- genliegen, sind beide Vertragspartner nutzungs- und verfügungsbe- rechtigtverfügungsberechtigt. 24.1.2. 24.1.2 Produkte Dritter und vorbestehende Rechte der Leis- tungserbringerin Leistungserbringerin bleiben von dieser Regelung unberührt, es sei denn, sie seien untrennbarer Bestandteil des erschaffenen Arbeitsergebnisses. In einem solchen Fall räumt die Leis- tungserbringerin Leistungserbringerin der Leistungsbezügerin ein zeitlich unbe- schränktesunbeschränktes, nicht ausschliessliches, übertragbares Nutzungs- recht Nutzungsrecht für eigene Zwecke an den vorbestehenden Rechten ein. Vorbehalten bleiben anderslautende vertragliche Regelungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte an Arbeitsergebnissen. 24.1.1. Die Rechte an den von der Leistungserbringerin in Erfüllung Er- füllung des Vertrags erstellten Arbeitsergebnissen gehen mit Erstellung auf die Leistungsbezügerin über. Darunter fal- len insbesondere fallen ins- besondere im Rahmen eines Vertragsverhältnisses von der Leistungserbringerin erstellte Konzepte, Unterlagen, Aus- wertungen Auswer- tungen etc. An rechtlich nicht geschützten Ideen, Verfah- ren Verfahren und Methoden, die den Arbeitsergebnissen zugrunde lie- genliegen, sind beide Vertragspartner nutzungs- und verfügungsbe- rechtigtverfügungsberech- tigt. 24.1.2. Produkte Dritter und vorbestehende Rechte der Leis- tungserbringerin bleiben von dieser Regelung unberührt, es sei denn, sie seien untrennbarer Bestandteil des erschaffenen ArbeitsergebnissesAr- beitsergebnisses. In einem solchen Fall räumt die Leis- tungserbringerin Leistungser- bringerin der Leistungsbezügerin ein zeitlich unbe- schränktesunbeschränktes, nicht ausschliessliches, übertragbares Nutzungs- recht Nutzungsrecht für eigene ei- gene Zwecke an den vorbestehenden Rechten ein. Vorbehalten Vorbehal- ten bleiben anderslautende vertragliche Regelungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte an Arbeitsergebnissen. 24.1.1. 24.1.1 Die Rechte an den von der Leistungserbringerin in Erfüllung Er- füllung des Vertrags erstellten Arbeitsergebnissen gehen mit Erstellung auf die Leistungsbezügerin über. Darunter fal- len fallen insbesondere im Rahmen eines Vertragsverhältnisses von der Leistungserbringerin erstellte Konzepte, Unterlagen, Aus- wertungen Auswer- tungen etc. An rechtlich nicht geschützten Ideen, Verfah- ren Verfahren und Methoden, die den Arbeitsergebnissen zugrunde lie- genliegen, sind beide Vertragspartner nutzungs- und verfügungsbe- rechtigtverfügungs- berechtigt. 24.1.2. 24.1.2 Produkte Dritter und vorbestehende Rechte der Leis- tungserbringerin bleiben von dieser Regelung unberührt, es sei denn, sie seien untrennbarer Bestandteil des erschaffenen Arbeitsergebnisses. In einem solchen Fall räumt die Leis- tungserbringerin der Leistungsbezügerin ein zeitlich unbe- schränktes, nicht ausschliessliches, übertragbares Nutzungs- recht für eigene Zwecke an den vorbestehenden Rechten ein. Vorbehalten bleiben anderslautende vertragliche Regelungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Ikt Leistungen

Rechte an Arbeitsergebnissen. 24.1.1. Die Rechte an den von der Leistungserbringerin in Erfüllung Erfül- lung des Vertrags erstellten Arbeitsergebnissen gehen mit Erstellung auf die Leistungsbezügerin über. Darunter fal- len Darun- ter fallen insbesondere im Rahmen eines Vertragsverhältnisses Vertragsver- hältnisses von der Leistungserbringerin erstellte KonzepteKon- zepte, Unterlagen, Aus- wertungen Auswertungen etc. An rechtlich nicht geschützten Ideen, Verfah- ren Verfahren und Methoden, die den Arbeitsergebnissen zugrunde lie- genliegen, sind beide Vertragspartner Ver- tragspartner nutzungs- und verfügungsbe- rechtigtverfügungsberechtigt. 24.1.2. Produkte Dritter und vorbestehende Rechte der Leis- tungserbringerin bleiben von dieser Regelung unberührtunbe- rührt, es sei denn, sie seien untrennbarer Bestandteil des erschaffenen Arbeitsergebnisses. In einem solchen Fall räumt die Leis- tungserbringerin Leistungserbringerin der Leistungsbezügerin Leistungsbezü- gerin ein zeitlich unbe- schränktesunbeschränktes, nicht ausschliessliches, übertragbares Nutzungs- recht Nutzungsrecht für eigene Zwecke an den vorbestehenden Rechten ein. Vorbehalten bleiben anderslautende an- derslautende vertragliche Regelungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen