Common use of Rechte an Arbeitsergebnissen Clause in Contracts

Rechte an Arbeitsergebnissen. 6.1. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte und andere geistige Eigentums- rechte an Materialien oder sonstigen Gegenständen, die von PKF vor Ab- schluss dieser Vereinbarung oder außerhalb dieser Geschäftsbeziehung er- stellt oder lizensiert wurden sowie an deren späteren Modifikationen, ver- bleiben bei PKF. Sofern einer der vorgenannten Materialien oder Gegen- stände in den von PKF ggf. zu liefernden Materialien integriert sind, erhält der Kunde eine Lizenz zur Nutzung gemäß Ziff. 6.3. 6.2. PKF hat die ausschließlichen Rechte an allen Materialien, die von PKF im Rahmen der Erbringung der Leistung hergestellt, konzipiert, niederge- schrieben, entwickelt, ausgeführt und/oder geliefert werden, einschließlich sämtlicher von PKF erstellten, entwickelten und/oder gelieferten Berichte und sonstiger Dokumentationen, einschließlich Urheberrechte, Rechte an Erfindungen, Entdeckungen, Verbesserungen, Ideen, Techniken und/oder Know-how, die den Materialien anhaften. 6.3. Vorbehaltlich des Empfangs der vollständigen Zahlung des Kunden für die Leistungen, räumt PKF dem Kunden ein nicht-ausschließliches, unbefriste- tes und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Materialien ausschließ- lich für interne Zwecke des Kunden ein. Diese Lizenz umfasst das Recht zur Nutzung, zur Anfertigung von auf den Arbeitsergebnissen basierenden und aus diesen abgeleiteten Werken für den internen Gebrauch des Kunden sowie das Recht, eine Dokumentation zu vervielfältigen und intern zu ver- breiten. 6.4. Sofern zu den Leistungen von PKF Hard- und/oder Software gehört, die ge- sonderten Lizenzbedingungen mit Dritten unterliegen, gelten die sich aus diesen vertraglichen Beziehungen ergebenden Beschränkungen auch im Verhältnis zum Kunden. 6.5. PKF behält sich das Recht vor, Vervielfältigungen oder Teile der Arbeitser- gebnisse von davon abgeleiteten Werken im Rahmen ihres eigenen Ge- schäftsbetriebs zu nutzen und/oder Dritten zur Verfügung zu stellen, mit Ausnahme der vertraulichen oder geschützten Informationen des Kunden gemäß Ziff. 11.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte an Arbeitsergebnissen. 6.1. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte und andere geistige Eigentums- rechte an Materialien oder sonstigen Gegenständen8.1 Für die Pflege von Software, die von PKF vor Ab- schluss dieser Vereinbarung oder außerhalb dieser Geschäftsbeziehung er- stellt oder lizensiert wurden sowie an deren späteren Modifikationen, ver- bleiben bei PKF. Sofern einer der vorgenannten Materialien oder Gegen- stände in den von PKF ggf. zu liefernden Materialien integriert sind, erhält der Kunde eine Lizenz Ziehm Imaging im Rah- men eines Überlassungsvertrags dem Kunden zur Nutzung gemäß Ziff. 6.3. 6.2. PKF hat die ausschließlichen Rechte an allen Materialienüberlassen hat, räumt Ziehm Imaging dem Kunden das Recht ein, die von PKF im Rahmen Arbeitsergebnisse der Erbringung der Leistung hergestelltvertragsgemäßen Pfle- gearbeiten als Teil dieser Software nach Maßgabe des Über- lassungsvertrags unter dessen Bedingungen zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung und Verwertung durch den Kunden ist ausgeschlossen. Ziehm Imaging behält alle übrigen Ver- wertungsrechte, konzipiert, niederge- schrieben, entwickelt, ausgeführt und/oder geliefert werden, einschließlich sämtlicher von PKF erstellten, entwickelten und/oder gelieferten Berichte und sonstiger Dokumentationen, einschließlich Urheberrechte, Rechte an Erfindungen, Entdeckungen, Verbesserungen, Ideen, Techniken und/oder Know-how, die den Materialien anhaften. 6.3. Vorbehaltlich des Empfangs der vollständigen Zahlung des Kunden für die Leistungen, räumt PKF dem Kunden ein nicht-ausschließliches, unbefriste- tes und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Materialien ausschließ- lich für interne Zwecke des Kunden ein. Diese Lizenz umfasst das Recht zur Nutzung, zur Anfertigung von auf den Arbeitsergebnissen basierenden und aus diesen abgeleiteten Werken für den internen Gebrauch des Kunden sowie so auch das Recht, eine Dokumentation zu vervielfältigen und intern zu ver- breiten. 6.4. Sofern zu den Leistungen von PKF Hard- und/oder Software gehört, die ge- sonderten Lizenzbedingungen mit Dritten unterliegen, gelten die sich aus diesen vertraglichen Beziehungen ergebenden Beschränkungen auch im Verhältnis zum Kunden. 6.5. PKF behält sich das Recht vor, Vervielfältigungen oder Teile der Arbeitser- gebnisse von davon abgeleiteten Werken im Rahmen ihres eigenen Ge- schäftsbetriebs zu nutzen und/oder gleiche Arbeitsergebnis- se Dritten zur Verfügung zu stellen. 8.2 Die Arbeitsergebnisse der Pflege von dem Kunden exklu- siv zustehender Software gehören dem Kunden. Ihm stehen insoweit die übertragbaren, mit Ausnahme exklusiven, zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkten Rechte zur Nutzung, Bearbeitung und Verwertung im Rahmen sämtlicher bekannter und unbe- kannter Nutzungsarten zu, und zwar einschließlich des Rechts zur Unterlizenzierung. Bestehende Rechte Dritter bleiben unberührt. Ziehm Imaging ist frei, ähnliche Arbeits- ergebnisse für Dritte zu schaffen. 8.3 Über Ideen, Verfahren, Konzeptionen und sonstige Tech- niken, die in Ausführung der vertraulichen oder geschützten Informationen des Kunden vertragsgemäßen Pflege entste- hen und in die Arbeitsergebnisse gemäß Ziff8.1 eingehen, kön- nen beide Vertragspartner frei verfügen. 11Gleiches gilt für Know-how und Erfahrungen, die während der Ausführung der vertragsgemäßen Pflegearbeiten und der Nutzung ihrer Ergebnisse gewonnen werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Softwarepflegeleistungen

Rechte an Arbeitsergebnissen. 6.1. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte 8.1 Unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der Vergütung und andere geistige Eigentums- rechte vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelvertrag räumt DATAGROUP Business Solutions dem Auftraggeber an Materialien oder sonstigen Gegenständenden Leistungen ein einfaches, nicht-ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht ein, die von PKF vor Ab- schluss dieser Vereinbarung Leistungen zu eigenen, internen Zwecken zu nutzen. Die Rechte sind zwischen den mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen (§ 15 ff. AktG) übertragbar. Eine sonstige Nutzung durch oder außerhalb dieser Geschäftsbeziehung er- stellt oder lizensiert wurden sowie an deren späteren Modifikationenfür Dritte darf nicht erfolgen, ver- bleiben bei PKFauch nicht durch den Auftraggeber im Auftrag eines Dritten, z.B. als Application Service Provider (ASP). Sofern einer der vorgenannten Materialien oder Gegen- stände Weitergehende Nutzungsrechte sind im Einzelvertrag zu vereinbaren. 8.2 Soweit ein Arbeitsergebnis in den von PKF ggf. zu liefernden Materialien integriert sindSoftware besteht, erhält der Kunde eine Lizenz zur Nutzung gemäß ZiffAuftraggeber Rechte nur am Objektcode und an der zugehörigen Benutzer- und Betriebsdokumentation. 6.3Der Erwerb von Rechten am Quellcode oder der Entwicklungsdokumentation bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung im Einzelvertrag. 6.28.3 Enthalten die Leistungen von DATAGROUP Business Solutions Software Dritter, kann diese zusätzlichen Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers unterliegen, was zu Einschränkungen auch der nach Ziffer 8.1 eingeräumten Rechte führen kann. PKF hat Ziffer 1.6 bleibt unberührt. 8.4 Soll im Zusammenhang mit den Leistungen auf Wunsch des Auftraggebers Software eingesetzt werden, erfolgt dies auf Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber informiert DATAGROUP Business Solutions vorab über die ausschließlichen Rechte an allen Materialienjeweiligen Nutzungsbedingungen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die von PKF Verwendung solcher Software auch die Pflicht zur Veröffentlichung des Quellcodes einer bearbeiteten oder ergänzten Software mit sich bringen kann, wozu die Parteien jeweils auch berechtigt sind. 8.5 DATAGROUP Business Solutions unterliegt keiner Beschränkung, im Rahmen der Tätigkeit für den Auftraggeber angesammeltes Allgemeinwissen, Konzepte, Erfahrungen, Methoden, Techniken, Ideen etc. ("Know-How"), zu erwerben, vermarkten, entwickeln, vertreiben, für sich selbst oder Dritte zu nutzen, Nutzungsrechte daran einzuräumen oder anderweitig zu verwerten. Soweit nicht abweichend vereinbart, bleibt DATAGROUP Business Solutions zur beliebigen Verwendung eigener Tools, Bibliotheken, Quellcodes, Dokumentation und sonstigen geistigen Eigentums berechtigt, die bei der Erstellung oder Erbringung der Leistung hergestellt, konzipiert, niederge- schrieben, entwickelt, ausgeführt und/Leistungen verwendet oder geliefert entwickelt werden, einschließlich sämtlicher von PKF erstellten, entwickelten und/oder gelieferten Berichte und sonstiger Dokumentationen, einschließlich Urheberrechte, Rechte an Erfindungen, Entdeckungen, Verbesserungen, Ideen, Techniken und/oder Know-how, die den Materialien anhaften. 6.3. Vorbehaltlich des Empfangs der vollständigen Zahlung des Kunden für die Leistungen, räumt PKF dem Kunden ein nicht-ausschließliches, unbefriste- tes und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Materialien ausschließ- lich für interne Zwecke des Kunden ein. Diese Lizenz umfasst das Recht zur Nutzung, zur Anfertigung von auf den Arbeitsergebnissen basierenden und aus diesen abgeleiteten Werken für den internen Gebrauch des Kunden sowie das Recht, eine Dokumentation zu vervielfältigen und intern zu ver- breiten. 6.4. Sofern zu den Leistungen von PKF Hard- und/oder Software gehört, die ge- sonderten Lizenzbedingungen mit Dritten unterliegen, gelten die sich aus diesen vertraglichen Beziehungen ergebenden Beschränkungen auch im Verhältnis zum Kunden. 6.5. PKF behält sich das Recht vor, Vervielfältigungen oder Teile der Arbeitser- gebnisse von davon abgeleiteten Werken im Rahmen ihres eigenen Ge- schäftsbetriebs zu nutzen und/oder Dritten zur Verfügung zu stellen, mit Ausnahme der vertraulichen oder geschützten Informationen des Kunden gemäß Ziff. 11.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte an Arbeitsergebnissen. 6.1. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte An allen Arbeitsergebnissen, wie z.B. Auswertungen, Planungsunterlagen, Berichten, Dokumentationen, Zeichnungen und andere geistige Eigentums- rechte an Materialien oder sonstigen Gegenständenähnlichen Materialien, die von PKF vor Ab- schluss dieser Vereinbarung dem Kunden gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang in schriftlicher, maschinenlesbarer und/oder außerhalb dieser Geschäftsbeziehung er- stellt oder lizensiert wurden sowie an deren späteren Modifikationen, ver- bleiben bei PKF. Sofern einer der vorgenannten Materialien oder Gegen- stände in den von PKF ggf. zu liefernden Materialien integriert sindanderer Darstellungsform übergeben werden, erhält der Kunde eine Lizenz zur Nutzung gemäß Ziff. 6.3ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht nach Maßgabe des jeweiligen Einzelauftrags. 6.2. PKF Die ZE hat die ausschließlichen Rechte an allen Materialiendas uneingeschränkte Recht, für alle Ideen, Konzepte, Know-how, Techniken und Erfindungen, die von PKF der ZE oder gemeinschaftlich mit dem Kunden unter dem jeweiligen Auftrag entwickelt werden und bei Auftragsbeginn noch nicht angemeldet waren, Schutzrechte anzumelden und Erfindungen sowie Know-how in jeglicher Form zu nutzen und/oder zu verwerten. Soweit im Rahmen der Erbringung der Leistung hergestellt, konzipiert, niederge- schrieben, entwickelt, ausgeführt und/oder geliefert werden, einschließlich sämtlicher gesetzlichen Bestimmungen gewerbliche 6.3. Der Kunde ist zur Vornahme von PKF erstellten, entwickelten und/oder gelieferten Berichte Schutzrechtsanmeldungen und sonstiger Dokumentationen, einschließlich Urheberrechte, Rechte an Erfindungen, Entdeckungen, Verbesserungen, Ideen, Techniken zur sonstigen Nutzung und Verwertung von Erfindungen und/oder Know-howhow nur berechtigt, die den Materialien anhaften. 6.3wenn und soweit ZE zuvor schriftlich auf ihre Rechte aus Ziff. Vorbehaltlich des Empfangs 6.2 verzichtet hat. Soweit der vollständigen Zahlung des Kunden für die Leistungen, räumt PKF dem Kunden ein nicht-ausschließliches, unbefriste- tes und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Materialien ausschließ- lich für interne Zwecke des Kunden ein. Diese Lizenz umfasst das Recht zur Nutzung, zur Anfertigung von auf den Arbeitsergebnissen basierenden und aus diesen abgeleiteten Werken für den internen Gebrauch des Kunden sowie das Recht, eine Dokumentation zu vervielfältigen und intern zu ver- breiten. 6.4. Sofern zu den Leistungen von PKF Hard- Kunde nach einem entsprechenden Verzicht Schutzrechtsanmeldungen vornimmt und/oder Software gehörtzur sonstigen Nutzung oder Verwertung von Erfindungen berechtigt ist, die ge- sonderten Lizenzbedingungen mit Dritten unterliegenerteilt der Kunde der ZE unwiderrufliche kostenlose und zeitlich, gelten die sich aus diesen vertraglichen Beziehungen ergebenden Beschränkungen auch räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrechte an den im Verhältnis zum KundenZuge der Zusammenarbeit entstandenen Erfindungen, Schutzrechten und dem zugehörigen Know-how. 6.5. PKF behält sich das Recht vor, Vervielfältigungen oder Teile der Arbeitser- gebnisse von davon abgeleiteten Werken im Rahmen ihres eigenen Ge- schäftsbetriebs zu nutzen und/oder Dritten zur Verfügung zu stellen, mit Ausnahme der vertraulichen oder geschützten Informationen des Kunden gemäß Ziff. 11.

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