Rechte an Daten Musterklauseln

Rechte an Daten. Der Kunde behält alle Rechte, die der Kunde an den Daten und anderen Informationen bereits besitzt, die der Kunde oder im Auftrag des Kunden handelnde Personen gemäss diesem Vertrag in Bezug auf Services, die von Honeywell oder seinen verbundenen Unternehmen bereitgestellt werden, eingeben, hochladen, übertragen oder verfügbar machen oder die aus den Geräten des Kunden erfasst werden („Eingabedaten“). Der Kunde gewährt Honeywell das Recht, Eingabedaten zu duplizieren, zu analysieren, zu ändern und anderweitig zu verwenden, um die Lösung und die zugehörigen Produkte und Services bereitzustellen, zu verbessern und zu entwickeln. Der Kunde ist allein für die Einholung all er Zustimmungen und Genehmigungen (einschliesslich Mitteilungen an Benutzer oder Dritte) und die Erfüllung aller Bestimmungen verantwortlich, die erfüllt werden müssen, damit wir die Eingabedaten verwenden dürfen. Honeywell und seine verbundenen Unternehme n dürfen Eingabedaten auch für andere Zwecke verwenden, vorausgesetzt, dies erfolgt in anonymisierter Form, sodass der Kunde nicht identifiziert werden kann. Alle in Eingabedaten enthaltenen Kundendaten dürfen nur gemäss den Datenschutzbestimmungen dieses Vertrags (wenn zutreffend) und den geltenden Gesetzen verwendet oder verarbeitet werden. Alle Informationen, Analysen, Erkenntnisse, Erfindungen und Algorithmen, die von Honeywell und/oder seinen verbundenen Unternehmen aus den Eingabedaten abgeleitet werd en
Rechte an Daten. Sämtliche anlässlich der Vertragserfüllung aufgezeichneten Werte und unmittelbar darauf beruhenden Angaben und Analysen einschließlich aller Ergebnisse von Messungen und Ausgaben von Sensorgeräten und Statistiken, Rohdaten, Analysedaten, elektronischen und/oder schriftlichen Daten, Geodaten, Auswertedaten, Maschinendaten, wie z.B. Betriebs- und Diagnosedaten und Statistiken - unabhängig davon, ob sie durch Mittel (insbesondere Messgeräte) des Auftragnehmers oder des Auftraggebers erhoben worden sind - („Industriedaten“) ste- hen dem Auftraggeber zu und dürfen ausschließlich durch den Auftrag- geber genutzt werden. Bei den Industriedaten handelt es sich um Ge- schäftsgeheimnisse, die nach Maßgabe der Ziffer 13 vertraulich zu be- handeln sind. Alle Rechte an Industriedaten stehen ausschließlich dem Auftraggeber zu. Der Auftragnehmer darf Industriedaten nur insoweit erheben, verarbeiten und verwenden, wie der Auftraggeber dem vor- her schriftlich zugestimmt hat oder wie dies zur Erbringung der vertrag- lich geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Jede darüberhinausge- hende Verwertung von Industriedaten oder von aus Industriedaten ab- geleiteten Erkenntnissen durch den Auftragnehmer oder die Weiter- gabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auf- traggebers.“
Rechte an Daten. 7.1 WERKBLiQ hat in die Konzeption, Planung, Programmierung, den Unterhalt und die Pflege der WERKBLiQ- Plattform investiert, welche der systematischen Erfassung von Daten in Bezug auf einzelne Maschinen und Maschinenanlagen sowie der Abbildung solcher Anlagen und hierauf bezogener Daten dient. Die Parteien sind sich einig, dass es sich um eine nach Art und Umfang erhebliche Investition handelt. Als Hersteller der Datenbank, die durch die Eingabe und Pflege von Daten in die WERKBLiQ-Plattform entsteht und wächst, gilt daher WERKBLiQ. Soweit hierdurch Rechte an einer Datenbank (§§ 87ff UrhG) entstehen, stehen sie WERKBLiQ zu. Rechte einzelner, welche etwaig an bestimmten Daten oder Datensätzen be- oder entstehen können, (z.B. Urheberrechte, Designrechte, Rechte des Lichtbildners), sowie Nutzungsrechte hieran bleiben unberührt. 7.2 Gibt der Teilnehmer im Verlauf der Nutzungsdauer Daten in die entsprechenden Xxxxxx und Rubriken der Plattform ein oder aktualisiert oder ergänzt sie, werden diese Teil der WERKBLiQ-Datenbank. Hierdurch wird kein Datenbankrecht oder eine Mitinhaberschaft des Teilnehmers begründet. Es entsteht auch kein selbständiges (Teil-) Datenbankrecht an Daten, welche in Bezug auf eine bestimmte Anlage oder mehrere Anlagen über einen längeren Zeitraum eingegeben werden. 7.3 Um die Funktion der Plattform zu gewährleisten, ohne Rechte der Teilnehmer zu verletzen, erhält WERKBLiQ an allen nicht personenbezogenen Daten, welche vom Teilnehmer auf der Plattform eingegeben werden, einschließlich Texten, Zeichnungen, Skizzen, Fotos, Lichtbildern, Audio-, Video- oder sonstigen Mediendaten, ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung. WERKBLiQ ist berechtigt, diese Daten für Marketingzwecke zu verwenden, soweit berechtigte Interessen des Teilnehmers (z.B. Geheimhaltung) gewahrt bleiben. 7.4 WERKBLiQ ist berechtigt, die von einem Teilnehmer oder in seinem Auftrag eingegebenen nicht personenbezogenen Daten zu kopieren, zu speichern, zu analysieren, zu bearbeiten, zu filtern, mit Daten Dritter zu vergleichen und auszuwerten, um dem Teilnehmer Vorschläge zur Optimierung seines Betriebs unterbreiten zu können. Außerdem ist WERKBLiQ berechtigt, sie in anonymisierter Form mit auf der Plattform eingegebenen Daten Dritter zusammenzuführen, sie neu zu ordnen, zu filtern, zu verändern, zu analysieren und zu speichern und mit dem Ziel, hieraus relevante Informationen im Hinbl...
Rechte an Daten. Der Auftragnehmer ist an der ständigen Verbesserung und Weiterent- wicklung des Systems und seiner darauf bezogenen Leistungen inte- ressiert. Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer daher ein nicht ausschließliches, übertragbares, unterlizenzierbares und zeit- lich, räumlich und inhaltlich unbegrenztes Nutzungs- und Verwer- tungsrecht an den während der Vertragslaufzeit von dem KINEXON System beim Auftraggeber generierten Daten. Zur Ausübung dieses Nutzungsrechts ist der Auftragnehmer berechtigt, die beim Auftrag- geber generierten Daten während der Laufzeit des Systemservice mittels Remotezugriff* auf das beim Auftraggeber installierte System abzurufen und auf die Infrastruktur des Auftragnehmers zu übertra- gen. Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, werden diese ausschließlich anonymisiert übertragen.
Rechte an Daten. 6.1 Der Kunde erkennt an, dass im Zusammenhang mit der Nutzung eines Produktes von Stiegelmeyer bestimmte Betriebsdaten generiert werden. Betriebsdaten sind sämtliche Daten und Informationen, die die kaufgegenständlichen Betten durch deren Betrieb generieren und erzeugen. Primär handelt es sich hierbei jedoch um technische Daten, die Stiegelmeyer zur Gewähr-leistung eines reibungslosen Betriebs und Überwachung der Funktionalität des Bettes sowie im Falle von Problemen zur raschen und nachhaltigen Fehlerbehebung und Qualitätssicherung sowie Verbesserung des Produktes benötigt. 6.2 Die Betriebsdaten werden von dem jeweiligen Produkt automatisch an Stiegelmeyer übertragen, ohne dass für den Kunden dadurch Kosten oder zusätzlicher Aufwand anfallen. 6.3 Stiegelmeyer ist im Verhältnis zum Kunden ausschließlich berechtigt, die Betriebsdaten vorbehaltlich datenschutzrechtlicher oder sonstiger zwingender gesetzlicher Bestimmungen nach freiem Ermessen und zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt zu nutzen, insbesondere diese in jeder Form zu verarbeiten und zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verwerten und zu diesen Zwecken Dritten zu überlassen und Dritten entsprechende Nutzungsrechte daran zu übertragen. 6.4 Der Kunde erkennt weiterhin an, dass, soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, diese in anonymisiert Form zu gewerblichen Zwecken durch Stiegelmeyer genutzt werden dürfen. In dieser Form dürfen Daten insbesondere auch an Dritte übermittelt werden und können diese Eingang in Statistiken finden.
Rechte an Daten. Der Lizenznehmer behält das uneingeschränkte Urheber- und Nutzungsrecht an den synchronisierten Daten. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, keine Beobachtungsdaten an Dritte weiterzugeben.
Rechte an Daten. 19.1 Die Rechte an und der Zugang zu den Daten bestimmen sich nach Art. 38 und 39 der Delegierten Verordnung. Jeder Person, die rechtmäßig Daten im ACS-PU-System erzeugt, stehen die Rechte an den erzeugten Daten zu. 19.2 Der Kunde erhält nur Zugang zu den Daten der Arzneimittel, für welche er pharmazeutischer Unternehmer ist bzw. für die sein Auftraggeber pharmazeutischer Unternehmer ist. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Daten durchgeführt werden. 19.3 ACS gewährt der Zuständigen Behörde nur Zugriff auf die Daten im ACS-PU-System zum Zwecke der Erfüllung des Art. 39 der Delegierten Verordnung, es sei denn, die Gewährung des Zugriffs ist aufgrund der Fälschungsschutzrichtlinie, anderen Vorschriften der Delegierten Verordnung oder aufgrund anderweitig geltendem Recht zu gewähren.

Related to Rechte an Daten

  • Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.

  • Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutz- rechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Ver- sicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungs- wirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx. de/datenschutz abrufen. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rech- nungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versiche- rungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit einer der Gesellschaften der Mecklen- burgischen Versicherungsgruppe bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertrag- sanpassung, -ergänzung, für Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunfts- erteilungen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversi- cherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V.

  • Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Die informa HIS GmbH verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 f DSGVO. Dies ist zulässig, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die informa HIS GmbH selbst trifft keine Entscheidungen über den Abschluss eines Versicherungsvertrages oder über die Regulierung von Schäden. Sie stellt den Versiche- rungsunternehmen lediglich die Informationen für die diesbezügliche Entscheidungs- findung zur Verfügung. Die Daten im HIS stammen ausschließlich von Versicherungsunternehmen, die diese in das HIS einmelden.

  • Vertraulichkeit und Datenschutz 1.7.1 Der Kunde und NCS verpflichten sich gegenseitig zur Vertraulichkeit gem. der nachfolgenden Bestimmungen. 1.7.2 Der Empfänger hat die Geschäftsgeheimnisse der offenbarenden Partei im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG sowie sonstige vertrauliche Informationen, insbesondere wirtschaftlich, rechtlich, steuerlich und technisch sensible Daten (gemeinsam nicht - geheim zu halten, nicht bekannt zu geben oder offenzulegen. Keine Vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die der Öffentlichkeit vor der Mitteilung oder Übergabe an den Empfänger bekannt oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden; die dem Empfänger bereits vor der Offenlegung und ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht nachweislich bekannt waren; die vom Empfänger ohne Nutzung oder Bezugnahme auf die Vertrauliche Informationen selbst gewonnen wurden oder die dem Empfänger von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt auch für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung des Vertrages. Auch der Inhalt des Vertrages selbst ist von dieser Verpflichtung erfasst. 1.7.3 Der Empfänger darf Vertrauliche Informationen intern nur beschränkt auf das erforderliche Maß und den erforderlichen Personenkreis („need-to-know“) offenlegen. Vertrauliche Informationen dürfen vom Empfänger insbesondere nur dessen zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeitern oder seinen der beruflichen Verschwiegenheit unterliegenden Beratern zugänglich gemacht werden, soweit diese mit den vertraglichen Beziehungen befasst sind und die Informationen vernünftigerweise benötigen. Die Mitarbeiter sind vorab auf diese Vereinbarung hinzuweisen. Der Empfänger wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass alle Personen, denen Vertrauliche Informationen mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden, mit diesen in gleicher Weise verfahren, wie der Empfänger dies zu tun verpflichtet ist. 1.7.4 Der Empfänger ist nicht berechtigt, die Vertraulichen Informationen für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke selbst oder durch Dritte zu nutzen, zu verwerten oder sich anzueignen. Insbesondere bei Produkten und Gegenständen ist der Empfänger nicht berechtigt, Vertrauliche Informationen im Wege des sog. „reverse engineering“ durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen zu erlangen. 1.7.5 Auf Aufforderung der offenbarenden Partei sowie ohne Aufforderung spätestens nach Beendigung des Vertrages verpflichtet sich der Empfänger, alle ihm zur Verfügung gestellten Vertraulichen Informationen sowie alle davon angefertigten Kopien und Abschriften unverzüglich an die offenbarende Partei zurückzugeben oder in Abstimmung mit ihr zu vernichten. Soweit Unterlagen, die Vertrauliche Informationen spätestens bei Beendigung dieses Vertrages zu löschen oder – soweit dies technisch nicht möglich ist – dauerhaft zu sperren. 1.7.6 Der Empfänger wird die Vertraulichen Informationen ebenfalls durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte sichern und bei der Verarbeitung der Vertraulichen Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einhalten. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DS-GVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit und die Beachtung des Datenschutzes (Art. 28 Abs. 3 lit. b DS-GVO). 1.7.7 Verstößt der Empfänger vorsätzlich oder fahrlässig gegen die vorgenannten Pflichten zur Geheimhaltung, verpflichtet er sich zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe durch die offenbarende Partei nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Die Höhe der konkret verwirkten Vertragsstrafe richtet sich insbesondere nach dem Grad der Vertraulichkeit des betroffenen Geschäftsgeheimnisses oder der sonstigen vertraulichen Information, dem Grad des Verschuldens, dem Umfang der offengelegten Information sowie der Anzahl der unberechtigten Personen, deren gegenüber die Information pflichtwidrig offengelegt wird. 1.7.8 Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet. Die Vertragsstrafe stellt den Mindestschaden dar.

  • Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DS-GVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Sie können Ihr Recht gegenüber Ihrer Bank geltend machen. Zudem können Sie sich auch an den Herausgeber wenden. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO i. V. m. § 19 BDSG).

  • Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfor- derlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforder- lich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungs- vorschriften. Nach den §§ 195ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.