Rechte an Daten Musterklauseln

Rechte an Daten. Der Kunde behält alle Rechte, die der Kunde an den Daten und anderen Informationen bereits besitzt, die der Kunde oder im Auftrag des Kunden handelnde Personen gemäß diesem Vertrag in Bezug auf Services, die von Honeywell oder seinen verbundenen Unternehmen bereitgestellt werden, eingeben, hochladen, übertragen oder verfügbar machen oder die aus den Geräten des Kunden erfasst werden („Eingabedaten“). Der Kunde gewährt Honeywell das Recht, Eingabedaten zu duplizieren, zu analysieren, zu ändern und anderweitig zu verwenden, um die Lösung und die zugehörigen Produkte und Services bereitzustellen, zu verbessern und zu entwickeln. Der Kunde ist allein für die Einholung aller Zustimmungen und Genehmigungen (einschließlich Mitteilungen an Benutzer oder Dritte) und die Erfüllung aller Bestimmungen verantwortlich, die erfüllt werden müssen, damit wir die Eingabedaten verwenden dürfen. Honeywell und seine verbundenen Unternehmen dürfen Eingabedaten auch für andere Zwecke verwenden, vorausgesetzt, dies erfolgt in anonymisierter Form, sodass der Kunde nicht identifiziert werden kann. Alle in Eingabedaten enthaltenen Kundendaten dürfen nur gemäß den Datenschutzbestimmungen dieses Vertrags (wenn zutreffend) und den geltenden Gesetzen verwendet oder verarbeitet werden. Alle Informationen, Analysen, Erkenntnisse, Erfindungen und Algorithmen, die von Honeywell und/oder seinen verbundenen Unternehmen aus den Eingabedaten abgeleitet werden (jedoch mit Ausnahme der Eingangsdaten selbst) und alle mit diesen verbundenen Rechte an geistigem Eigentum sind ausschließlich und allein das Eigentum von Honeywell und seinen verbundenen Unternehmen und stellen vertrauliche Informationen dar.
Rechte an Daten. Sämtliche anlässlich der Vertragserfüllung aufgezeichneten Werte und unmittelbar darauf beruhenden Angaben und Analysen einschließlich aller Ergebnisse von Messungen und Ausgaben von Sensorgeräten und Statistiken, Rohdaten, Analysedaten, elektronischen und/oder schriftlichen Daten, Geodaten, Auswertedaten, Maschinendaten, wie z.B. Betriebs- und Diagnosedaten und Statistiken - unabhängig davon, ob sie durch Mittel (insbesondere Messgeräte) des Auftragnehmers oder des Auftraggebers erhoben worden sind - („Industriedaten“) ste- hen dem Auftraggeber zu und dürfen ausschließlich durch den Auftrag- geber genutzt werden. Bei den Industriedaten handelt es sich um Ge- schäftsgeheimnisse, die nach Maßgabe der Ziffer 13 vertraulich zu be- handeln sind. Alle Rechte an Industriedaten stehen ausschließlich dem Auftraggeber zu. Der Auftragnehmer darf Industriedaten nur insoweit erheben, verarbeiten und verwenden, wie der Auftraggeber dem vor- her schriftlich zugestimmt hat oder wie dies zur Erbringung der vertrag- lich geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Jede darüberhinausge- hende Verwertung von Industriedaten oder von aus Industriedaten ab- geleiteten Erkenntnissen durch den Auftragnehmer oder die Weiter- gabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auf- traggebers.“
Rechte an Daten. (1) Wir haben in die Konzeption, Planung, Programmierung, den Unterhalt und die Pflege der Plattform investiert, welche der systematischen Erfassung von Daten in Bezug auf einzelne Maschinen und Maschinenanlagen sowie der Abbildung solcher Anlagen und hierauf bezogener Daten dient. Es handelt sich nach Art und Umfang um eine erhebliche Investition. Als Hersteller der Datenbank, die durch die Eingabe und Pflege von Daten in die Plattform entsteht und wächst, gelten daher wir. Soweit hierdurch Rechte an einer Datenbank (§§ 87 ff. UrhG) entstehen, stehen sie uns zu. Rechte einzelner, welche et- waig an bestimmten Daten oder Datensätzen be- oder entstehen können (z.B. Urheber- rechte, Designrechte, Rechte des Lichtbildners), sowie Nutzungsrechte hieran bleiben unberührt.
Rechte an Daten. 6.1 Der Kunde erkennt an, dass im Zusammenhang mit der Nutzung eines Produktes von Stiegelmeyer bestimmte Betriebsdaten generiert werden. Betriebsdaten sind sämtliche Daten und Informationen, die die kaufgegenständlichen Betten durch deren Betrieb generieren und erzeugen. Primär handelt es sich hierbei jedoch um technische Daten, die Stiegelmeyer zur Gewähr-leistung eines reibungslosen Betriebs und Überwachung der Funktionalität des Bettes sowie im Falle von Problemen zur raschen und nachhaltigen Fehlerbehebung und Qualitätssicherung sowie Verbesserung des Produktes benötigt.
Rechte an Daten. Der Lizenznehmer behält das uneingeschränkte Urheber- und Nutzungsrecht an den synchronisierten Daten. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, keine Beobachtungsdaten an Dritte weiterzugeben.
Rechte an Daten. Der Auftragnehmer ist an der ständigen Verbesserung und Weiterent- wicklung des Systems und seiner darauf bezogenen Leistungen inte- ressiert. Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer daher ein nicht ausschließliches, übertragbares, unterlizenzierbares und zeit- lich, räumlich und inhaltlich unbegrenztes Nutzungs- und Verwer- tungsrecht an den während der Vertragslaufzeit von dem KINEXON System beim Auftraggeber generierten Daten. Zur Ausübung dieses Nutzungsrechts ist der Auftragnehmer berechtigt, die beim Auftrag- geber generierten Daten während der Laufzeit des Systemservice mittels Remotezugriff* auf das beim Auftraggeber installierte System abzurufen und auf die Infrastruktur des Auftragnehmers zu übertra- gen. Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, werden diese ausschließlich anonymisiert übertragen.
Rechte an Daten. 7.1 WERKBLiQ hat in die Konzeption, Planung, Programmierung, den Unterhalt und die Pflege der WERKBLiQ- Plattform investiert, welche der systematischen Erfassung von Daten in Bezug auf einzelne Maschinen und Maschinenanlagen sowie der Abbildung solcher Anlagen und hierauf bezogener Daten dient. Die Parteien sind sich einig, dass es sich um eine nach Art und Umfang erhebliche Investition handelt. Als Hersteller der Datenbank, die durch die Eingabe und Pflege von Daten in die WERKBLiQ-Plattform entsteht und wächst, gilt daher WERKBLiQ. Soweit hierdurch Rechte an einer Datenbank (§§ 87ff UrhG) entstehen, stehen sie WERKBLiQ zu. Rechte einzelner, welche etwaig an bestimmten Daten oder Datensätzen be- oder entstehen können, (z.B. Urheberrechte, Designrechte, Rechte des Lichtbildners), sowie Nutzungsrechte hieran bleiben unberührt.
Rechte an Daten. 19.1 Die Rechte an und der Zugang zu den Daten bestimmen sich nach Art. 38 und 39 der Delegierten Verordnung. Jeder Person, die rechtmäßig Daten im ACS-PU-System erzeugt, stehen die Rechte an den erzeugten Daten zu.