Urheber- und Nutzungsrecht Musterklauseln

Urheber- und Nutzungsrecht. 12.1. snckbl media erstellt für den Kunden mitunter Audioaufnahmen, Videos, Fotos und Grafiken. Wenn schriftlich nicht anderes vereinbart wurde, verbleibt das Rohmaterial (hierzu zählen auch Quellcodes und bearbeitbare Vorlagen im .AI- und .PSD-Format) bei snckbl media und wird dem Kunden nicht ausgehändigt. 12.2. Von snckbl media erstellte Dokumentationen und Entwürfe, die während der Auftragserarbeitung entstehen, verbleiben bei snckbl media. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass snckbl media diese Materialien an ihn herausgibt und darf sie nach Vertragsablauf auch nicht automatisch weiter nutzen. 12.3. Gegen eine Nutzungsgebühr kann snckbl media dem Kunden diese Materialien nach schriftlicher Absprache zur Verfügung stellen. 12.4. Diese Materialien dürfen ohne schriftliche Zustimmung durch snckbl media weder verändert noch nachgeahmt werden. 12.5. Alle Entwürfe und Endprodukte dürfen nur im Rahmen des vereinbarten zeitlichen, räumlichen und inhaltlichen Nutzungsumfangs verwendet werden. 12.6. Die Nutzungsrechte gehen erst auf den Kunden über, wenn dieser die vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt hat. 12.7. Das vom Kunden erworbene und ihm übertragene Nutzungsrecht darf er nicht ohne Absprache mit snckbl media Dritten zugänglich machen und/oder duplizieren. 12.8. Der Kunde muss auf erstellten Werken oder in ihrem direkten Umfeld an angemessener Stelle einen geeigneten Urheberrechtsvermerk platzieren, sofern nichts anderes im Angebot steht. 12.9. Bei Verstößen erhebt snckbl media zusätzlich zu der zu zahlenden Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 100 Prozent.
Urheber- und Nutzungsrecht. Das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen nach § 12 - 267 UrhG an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und - abwicklung einschließlich Gewährleistung und Wartung erstellten Unterlagen, Informationen und Vertragsgegenständen steht ausschließlich uns zu. Wir überlassen dem Kunden an den Vertragsgegenständen eine schuldrechtli- che Nutzungsbefugnis. Die Nutzung darf nur auf einer Zentraleinheit und nur für Unternehmenszwecke, nicht für Zwecke Dritter erfolgen. Die Nutzung muss vertragsgemäß sein. Vertragsgemäß ist nur eine Nutzung, bei der die Programme mit Hilfe der im Bedienerhandbuch beschriebenen Anweisungen ausgeführt werden, außerdem das Herstellen von Kopien in maschinenlesbarer Form zur Datensicherung nach 6. Das Verändern der Programme ist nicht vertragsgemäß. Demonstrationsprogramme dürfen nur zur Demonstration und zum Testen, nicht zu administrativen Zwecken genutzt werden. Wird die Software nicht zur eigenen Nutzung, sondern zur Weitergaben erworben, so gilt 22.
Urheber- und Nutzungsrecht. Soweit VIA Consult dem Kunden urheberrechtlich geschützte Leistungen überlässt, räumt VIA Consult dem Auftraggeber lediglich die zur Vertragsdurchführung notwendigen einfachen, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkten, widerruflichen Nutzungsrechte ein. Die für die Bearbeitung angewandten Methoden sind von VIA Consult entwickelte Verfahren und bleiben geistiges Eigentum der VIA Consult. Unterlagen dürfen Dritte nur im Rahmen des Vertragszwecks zugänglich gemacht werden. Jede über den Vertragszweck hinausgehende Verwendung geschützter Leistungen von VIA Consult bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von VIA Consult, es sei denn die Nutzung ist im Sinne des UrhG gesetzlich erlaubt. Der Umfang der Nutzungsrechteeinräumung bei der Überlassung von Software richtet sich nach Ziffer II.2. (Nutzungsrechte) der Besonderen Bedingungen für die zeitlich befristeter Softwareüberlassung.
Urheber- und Nutzungsrecht. (1) Bis zur vollständigen Zahlung der Texte verbleibt das alleinige Nutzungsrecht bei Textschöpfung. (2) Nach der Zahlung gehen die Nutzungsrechte für den im Auftrag bestimmten Zweck an den Auftraggeber über. Der Auftraggeber darf die Textleistung in seinem Namen veröffentlichen, vervielfältigen oder ändern. Die vollständige Abtretung der Nutzungsrechte muss Textschöpfung in jedem Fall in Textform bestätigen. (3) Textschöpfung darf die (öffentlich zugängliche) erbrachte Leistung als Referenz nutzen (z. B. einen Link zur Website).
Urheber- und Nutzungsrecht. (1) Der AN räumt dem AG an allen urheberrechtlich ge- schützten Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages wie den Plänen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen sowie Daten auf elektronischen Speichermedien des AN für die im Vertrag genannte Baumaßnahme die unwiderruflichen, ausschließlichen, räumlich und zeitlich unbeschränk- ten und übertragbaren Nutzungs- und Verwertungs- rechte ein, und zwar bereits im Zeitpunkt der Entste- hung der Arbeitsergebnisse. Der AG kann hierbei insbesondere das fertig gestellte Werk ohne Mitwirkung des AN ändern bzw. um- und neu gestalten. Der AG ist hierzu auch im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grunde, sowie im Falle der Übertragung nur einzelner Leistungen an den AN berechtigt. (2) Alle dem AN übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstigen Unterlagen bleiben aus- schließlich Eigentum des AG. Der AN darf die ihm über- gebenen Unterlagen vervielfältigen und dritten Personen zugänglich machen, soweit dies zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungspflichten erforderlich ist und im Übrigen der AG vorher zugestimmt hat. (3) Der AG erwirbt das uneingeschränkte Eigentum an sämt- lichen vom AN dem AG übergebenen Plänen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen. Urheberrechts- schutz bleibt unberührt. Jede Erfindung des AN, die auf den vorgenannten Plänen, Zeichnungen, Spezifikationen etc. beruht, gehört dem AG. Deshalb ist auch nur der AG berechtigt, gewerbliche Schutzrechte an diesen Erfindun- gen anzumelden bzw. geltend zu machen. (4) Dem AN steht kein Zurückbehaltungsrecht an den in dieser Ziffer bezeichneten Plänen, Zeichnungen, Berech- nungen, Daten oder sonstigen Unterlagen zu.
Urheber- und Nutzungsrecht. 4.1. Zur Verfügung gestelltes Bildmaterial bleibt im Eigentum von APA-PictureDesk und darf ausschließlich für den ausdrücklich vereinbarten Zweck verwendet wer- den. Es werden ausschließlich Nutzungsrechte im jeweilig vereinbarten Umfang eingeräumt. 4.2. Eingeräumte Rechte gelten ausschließlich für den Vertragspartner. Eine Über- tragung von Rechten auf Dritte ist ebenso wie jegliche Weitergabe von Zugangs- daten oder Bildern bzw. Bildmaterial ausdrücklich untersagt und an die ausdrückli- che Zustimmung von APA-PictureDesk gebunden. Servicebild (SB) 4.3. Hinsichtlich mit (SB) gekennzeichneten Bildern gilt: Hier ist APA-PictureDesk ausschließlich technischer Dienstleister und stellt eine technische Bearbeitungs- gebühr in Rechnung. APA-PictureDesk kann hier keine Garantie über vorhandene Nutzungsrechte geben, ist weder Urheber noch Rechtsinhaber bei diesem so ge- kennzeichneten Bildmaterial. Die Nutzung für welchen Zweck auch immer liegt in alleiniger Verantwortung des Kunden.
Urheber- und Nutzungsrecht. JBB und Klient sind verpflichtet, insbesondere bei der Nut- zung und Bearbeitung von Bild-, Ton- oder Musikaufnah- men oder sonstigen Materialien bestehende Urheber- und Nutzungsrechtsrechte zu beachten. Der Klient steht dafür ein, dass die von ihm an JBB übergebenen Bild-, Ton- oder Musikaufnahmen und sonstige Materialien insbesondere vervielfältigt, verbreitet, öffentlich wiedergegeben und be- arbeitet sowie an Dritte wie Tageszeitungen zum Zwecke der Veröffentlichung von Trauer-, Dankes- oder Gedenkanzeigen weitergegeben werden dürfen.
Urheber- und Nutzungsrecht. Der Rechtsanwalt behält sich alle Rechte an den von ihm entworfenen Dokumenten (Schriftsätze, Gutachten, Stellungnahmen, Berichte usw.) vor. Der Mandant ist berechtigt, diese im Rahmen eines einfachen Nutzungsrechtes zu nutzen, soweit sie sich auf das Mandat beziehen. Die Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Rechtsanwalts, soweit sich nicht bereits aus dem Mandat die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
Urheber- und Nutzungsrecht. Der Auftraggeber hat das Recht, die Arbeitsergebnisse für die im Vertrag beschriebene Maßnahme unter nachfolgenden Bedingungen zu nutzen. Der Auftraggeber erhält mit Übergabe der physischen oder digitalen Arbeitsergebnisse gleich in welchem Format das Recht zur Nutzung der Arbeitsergebnisse für die im Vertrag beschriebene Maßnahme und für den im Vertrag beschriebenen Zeitraum. Damit verbunden ist das Recht, Unterlagen unter Hinweis auf die hier vereinbarten Bedingungen zur Nutzung gleich in welcher Form zu reproduzieren und dem Kreis der Adressaten und Beteiligten auszuhändigen. Ein eigenständiges Nutzungsrecht Dritter ist damit nicht verbunden. Die Herausgabe von Arbeitsergebnissen darf nur unter Nennung des Auftragnehmers als Urheber erfolgen. Der Auftraggeber ist nur unter Einhaltung folgender Bedingungen zur Vornahme von Änderungen an den Arbeitsergebnissen berechtigt: - Änderungen können durch den Auftraggeber vorgenommen werden, wenn die Änderungen in Abstimmung mit dem Auftragnehmer erfolgen. - Werden im Rahmen der vertragsmäßigen Verwendung Änderungen an den Arbeitsergebnissen ohne Abstimmung mit dem Auftragnehmer vorgenommen, geschieht dies in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Veränderungen unter Benennung der ändernden Person in den jeweiligen Arbeitsergebnissen zu dokumentieren. Alle Adressaten und Beteiligten sind über die Veränderungen zu informieren. Dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Veränderungen ohne Abstimmung mit dem Auftragnehmer erfolgten. Die Arbeitsergebnisse dürfen ohne weitere Vereinbarung nicht für andere Orte, Veranstaltungen oder Zeiträume genutzt werden. Die Nutzung der Arbeitsergebnisse für andere als die im Vertrag benannten Maßnahmen, insbesondere für andere Veranstaltungszeiträume, Veranstaltungsorte oder Veranstaltungen, im Ganzen oder in Auszügen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers ist dem Auftraggeber und jedem anderen Dritten verboten. Hinweis: Bei Verstößen gegen die obengenannten Nutzungsbedingungen handelt es sich um Urheberrechtsverletzungen nach dem Urheberrechtsgesetz. Diese führen in der Regel zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und der Aufforderung zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung – die Geltendmachung darüber hinausgehender Forderungen bleibt unberührt.
Urheber- und Nutzungsrecht. Für das Urheberrecht an schöpferischen Leistungen gelten die Bestimmungen des schweizerischen Urheberrechtsgesetzes. Das Nutzungsrecht wird dem Kunden nach Erhalt des Rechnungsbetrags abgetreten. Xx. Xxxxxx Xxxxxx Traduzioni GmbH bleibt Inhaberin des Urheberrechts bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung