Weisungsrecht Musterklauseln

Weisungsrecht. (1) Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen des Hauptvertrags und gemäß den Weisungen des Auf- traggebers erheben, verarbeiten oder nutzen; dies gilt insbesondere in Bezug auf die Übermittlung perso- nenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Wird der Auftragnehmer durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, zu weiteren Verarbei- tungen verpflichtet, teilt er dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit.
Weisungsrecht. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen – auch in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation – sofern er nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, hierzu verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforde- rungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
Weisungsrecht. Der Auftraggeber hat ein umfassendes Weisungsrecht. Entsprechende Weisungen erteilt der Auftraggeber in der Regel in Textform. Erfolgt eine Weisung ausnahmsweise mündlich, ist diese durch den Auftragnehmer in Textform zu dokumentieren. Weisungen können vom Auftraggeber jederzeit geändert, ergänzt oder ersetzt werden. Die Weisungsberechtigten beim Auftraggeber und die Weisungsempfangsberechtigen beim Auftragnehmer sind im Anhang 2 aufgeführt.
Weisungsrecht. Einweisung, Anleitung und Beaufsichtigung seiner Erfül– lungsgehilfen obliegen, auch wenn der Auftrag im Betrieb des Auftraggebers oder eines Dritten durchgeführt wird, ausschließlich dem Auftragnehmer. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, auftragsbezogene, das Arbeitsergebnis betreffende Ausführungsanweisungen zu erteilen.
Weisungsrecht. Einweisung, Anleitung und Beaufsichtigung seiner Erfüllungsgehilfen obliegen, auch wenn der Auftrag im Betrieb des Auftraggebers oder eines Dritten durchgeführt wird, ausschließlich dem Auftragnehmer. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, auftragsbezogene, das Arbeitsergebnis betreffende Ausführungsanweisungen zu erteilen.
Weisungsrecht. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist allein der Auftraggeber. crossinx wird die personenbezogenen Daten des Auftraggebers nur auf dessen dokumentierte Weisung verarbeiten. Weisungen des Auftraggebers sind schriftlich oder per E-Mail zu erteilen. Soweit der Auftraggeber Weisungen mündlich oder in anderer, nicht dokumentierter Weise, erteilt, wird crossinx diese Weisungen schriftlich oder per E-Mail bestätigen und in ihren Systemen elektronisch dokumentieren. Im Vertrag wird geregelt, wer Ansprechpartner ist und beim Auftraggeber Weisungen erteilen bzw. bei crossinx Weisungen entgegennehmen und gegebenenfalls dokumentieren darf.
Weisungsrecht. (1) Elopay darf Daten nur im Rahmen des Hauptvertrags und gemäß den Weisungen in diesem Vertrag von dir erheben, verarbeiten oder nutzen; dies gilt insbesondere in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Werden wir durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, zu weiteren Verarbeitungen verpflichtet, teilen wir dir diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit.
Weisungsrecht. 1. AdSpirit darf Daten nur im Rahmen des Hauptvertrags und gemäß den Weisungen des Kunden erheben, verarbeiten oder nutzen; dies gilt insbesondere in Bezug auf die Übermittlung perso- nenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Wird AdSpirit durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, zu weite- ren Verarbeitungen verpflichtet, teilt er dem Kunden diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit.
Weisungsrecht. (1) Podigee darf Daten nur im Rahmen des Hauptvertrags und gemäß den Weisungen in diesem Vertrag von dir erheben, verarbeiten oder nutzen; dies gilt insbesondere in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. [3] [4] Werden wir durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, zu weiteren Verarbeitungen verpflichtet, teilen wir dir diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit.
Weisungsrecht. Der Kunde ist verpflichtet, den Weisungen des Leasinggebers (Xxxxxx 14.6.2.1. und 14.6.2.2) zu folgen, soweit diese erforderlich, ange- messen und für den Kunden zumutbar sind.