Common use of Rechte an den Leistungsergebnissen Clause in Contracts

Rechte an den Leistungsergebnissen. 3.1 Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber jeweils zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung Recht ein, die Leistungsergebnisse im Original oder in abgeänderter, übersetzter, bearbeiteter oder umgestalteter Form Leistungsergebnisse, den Nutzern der vorgenannten Datenbanken, Netze und Online-Dienste zur Recherche und zum Abruf mittels vom Auftraggeber gewählter Tools bzw. zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen, gene Zwecke zu nutzen, sondern auch zur Erbringung von Leistungen an Dritte einzusetzen, Im Hinblick auf Software erstreckt sich das Nutzungsrecht auch auf deren Objekt- und Quellcode* und die zugehörigen Dokumentationen.

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Samples: vergabe.niedersachsen.de, www.bakoev.bund.de, www.uni-bonn.de