Rechte an Standardsoftware Musterklauseln

Rechte an Standardsoftware. 24.4.1 Die Schutzrechte an der Standardsoftware verbleiben bei der Leistungserbringerin oder Dritten. Soweit die Rechte Dritten zustehen, garantiert die Leistungserbringerin, dass sie über die erforderlichen Nutzungs- und Vertriebsrechte verfügt.
Rechte an Standardsoftware. Die Schutzrechte an der Standardsoftware verbleiben bei der Leistungserbringerin. Der Kunde erwirbt das nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Standardsoftware in dem im Vertrag vereinbarten Umfang. Das Recht auf Nutzung der Standardsoftware ist an die monatliche Bezahlung der Servicegebühren gekoppelt.
Rechte an Standardsoftware. Alle Rechte an Standardsoftware verbleiben bei GEOINFO oder Dritten. Der Leistungsempfänger erwirbt das Recht zum Ge- brauch und zur Nutzung der Standardsoftware in dem im Nut- zungs- und Lizenzvertrag vereinbarten Umfang.
Rechte an Standardsoftware. Die Schutzrechte an der Standardsoftware verbleiben bei der Pfister BI Consulting GmbH oder Dritten. Soweit die Rechte Dritten zustehen, garantiert die Pfister BI Consul- ting GmbH, dass sie über die erforderlichen Nutzungs- und Vertriebsrechte verfügt. Die Leistungsbezügerin erwirbt das nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Standardsoft- ware in dem im Vertrag vereinbarten Um-fang. Das Recht auf Nutzung der Standardsoftware ist je nach Vereinbarung entweder zeitlich unbeschränkt oder auf eine bestimmte oder unbestimmte Dauer (bis zur Kündi- gung) eingeräumt. Ist das Nutzungsrecht zeitlich unbe- schränkt, so ist es auch übertragbar.