Rechte der Betroffenen. 10.1 Die Rechte der durch die Datenverarbeitung betroffenen Personen nach Kapitel 3 DS-GVO (Art. 12-23 DS-GVO) unter Berücksichtigung von Teil 2, Kapitel 2 BDSG (§§ 32-37 BDSG), insbesondere auf Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit oder Widerspruch der gespeicherten Auftraggeber-Daten, sind gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen. 10.2 Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den Auftragnehmer zwecks der unter Ziffer 10.1 aufgeführten Rechte wenden sollte, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. 10.3 Für den Fall, dass eine betroffene Person ihre Rechte im Sinne von Ziffer 10.1 geltend macht, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Erfüllung dieser Ansprüche angesichts der Art der Verarbeitung in angemessenem und für den Auftraggeber erforderlichen Umfang mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu unterstützen.
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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsdatenverarbeitung, Vereinbarung Zur Auftragsdatenverarbeitung, Vereinbarung Zur Auftragsdatenverarbeitung
Rechte der Betroffenen. 10.1 Die Rechte der durch die Datenverarbeitung betroffenen Personen nach Kapitel 3 DS-GVO (Art. 12-23 DS-GVO) unter Berücksichtigung von Teil 2, Kapitel 2 BDSG (§§ 32-37 BDSG), insbesondere auf Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit oder Widerspruch der gespeicherten Auftraggeber-Daten, sind gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.
10.2 Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den Auftragnehmer zwecks der unter Ziffer Xxxxxx 10.1 aufgeführten Rechte wenden sollte, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.
10.3 Für den Fall, dass eine betroffene Person ihre Rechte im Sinne von Ziffer 10.1 geltend macht, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Erfüllung dieser Ansprüche angesichts der Art der Verarbeitung in angemessenem und für den Auftraggeber erforderlichen Umfang mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu unterstützen.
10.4 Der Auftragnehmer wird es dem Auftraggeber ermöglichen, Auftraggeber-Daten zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren oder auf Verlangen des Auftraggebers die Berichtigung, Sperrung oder Löschung selbst vornehmen, wenn und soweit das dem Auftraggeber selbst unmöglich ist.
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Rechte der Betroffenen. 10.1 Die Rechte der durch die Datenverarbeitung betroffenen Personen nach Kapitel 3 DS-GVO (Art. 12-23 DS-GVO) unter Berücksichtigung von Teil 2, Kapitel 2 BDSG (§§ 32-37 BDSG), insbesondere auf Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit oder Widerspruch der gespeicherten Auftraggeber-Daten, sind gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.
10.2 Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den Auftragnehmer zwecks der unter Ziffer 10.1 aufgeführten Rechte wenden sollte, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.
10.3 Für den Fall, dass eine betroffene Person ihre Rechte im Sinne von Ziffer 10.1 geltend macht, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Erfüllung dieser Ansprüche angesichts der Art der Verarbeitung in angemessenem und für den Auftraggeber erforderlichen Umfang mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu unterstützen.
10.4 Der Auftragnehmer wird es dem Auftraggeber ermöglichen, Auftraggeber-Daten zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren oder auf Verlangen des Auftraggebers die Berichtigung, Sperrung oder Löschung selbst vornehmen, wenn und soweit das dem Auftraggeber selbst unmöglich ist.
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