Rechte und Pflichten des Mieters. 52.1. Der Mieter hat sorgfältig auf seine/n Schlüssel zu achten. Er haftet für jegliche missbräuchliche Nutzung derselben. Bei Schlüsselverlust ist er verpflichtet, Spuerkeess unmittelbar per Einschreiben darüber in Kenntnis zu setzen, die dann die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen auf Kosten des Mieters einleitet. Bei mehreren Mietern sind diese Sicherheitsmaßnahmen gegen jeden Mieter durchsetzbar.
52.2. Die Schließfächer dürfen ausschließlich zur Verwahrung von Wertgegenständen wie z.B. Urkunden, Briefmarkensammlungen, Dokumenten, Münzen, Edelsteinen, Schmuck, Kunstgegenständen und Geld verwendet werden. Jegliche anderweitige Nutzung ist verboten. 1186/07.2022 Der Mieter verpflichtet sich, keine gefährlichen oder verderblichen Gegenstände sowie keine Gegenstände im Schließfach aufzubewahren, die Schäden jeglicher Art auslösen können, und haftet für jeglichen Schaden, der sich aus der missbräuchlichen Nutzung der Schließfächer ergibt.
52.3. Der Mieter kann einen oder mehrere Bevollmächtigte ernennen, denen er eine schriftliche Zugangsvollmacht zum Schließfach erteilt.
52.4. Der Mieter, Mitmieter oder Bevollmächtigte muss bei jedem Besuch die Erklärung über den Zugang zum Schließfach unterzeichnen. Spuerkeess kann gegebenenfalls einen Identitätsnachweis des Mieters oder seines Bevollmächtigten verlangen.
52.5. Spuerkeess erhebt entsprechend ihren eigenen Tarifen eine jährliche Depotgebühr, die sich nach dem angegebenen Wert und Volumen des Gegenstandes bestimmt.
Rechte und Pflichten des Mieters. 1. Falls in der Buchungsbestätigung keine anderweitigen Bestimmungen festgelegt wurden, muss der Mieter bei seiner Ankunft die Schlüssel des Ferienhauses innerhalb der unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xx/xxx-xxxxxxxxxx angegeben Zeiten beim Eigentümer oder beim Verwalter abholen. Falls der Mieter außerhalb der angegebenen Zeiten anreist, muss er dem Vermieter spätestens vor 16 Uhr am ersten Tag des Mietzeitraums mitteilen, dass er das Mietobjekt zu einem späteren Zeitpunkt beziehen möchte.
2. Falls in der Buchungsbestätigung keine anderweitigen Bestimmungen festgelegt wurden, muss der Mieter das Ferienhaus spätestens zum in der Buchungsbestätigung aufgeführten Zeitpunkt verlassen haben. DUTCHEN übernimmt keinerlei Verantwortung für die Folgen einer Abreise zu einem späteren Zeitpunkt als angegeben. Bei einer Abreise zu einem späteren Zeitpunkt als auf der Buchungsbestätigung angegeben muss der Mieter einen zusätzlichen Mietbetrag für einen Tag zahlen.
3. Der Mieter verpflichtet sich dazu, sich als guter Mieter zu verhalten und das Ferienhaus gemäß den angemessenen Nutzungsregeln von DUTCHEN oder vom Eigentümer/Verwalter und der Hausordnung zu nutzen. Die Nutzungsregeln und die Hausordnung befinden sich in der Infomappe im Ferienhaus.
4. Der Mieter ist dazu verpflichtet, Bettwäsche auf den Betten zu verwenden. Es ist nicht gestattet, die Betten ohne Laken zu nutzen.
5. Der Mieter darf das Mietobjekt nicht Dritten zur Nutzung überlassen oder mehr Personen im Haus übernachten lassen als in der Buchungsbestätigung vereinbart, es sei denn, der Vermieter hat dem schriftlich zugestimmt.
6. Die Mitnahme von Haustieren ist nur zulässig, wenn dies bei der Buchung ausdrücklich vereinbart wurde. Ist das nicht Fall, kann dies dazu führen, dass das Haustier abgelehnt wird oder dass der Mieter in eine andere Ferienunterkunft umgebucht wird.
7. Der Mieter verpflichtet sich dazu, das Mietobjekt ausschließlich als Ferienunterkunft zu nutzen. Es ist ausdrücklich untersagt, im Mietobjekt beruflichen oder gewerblichen Tätigkeiten nachzugehen.
8. In den Wohnungen und Häusern ist Rauchen untersagt. Falls gegen diese Regel verstoßen wird, werden die Kosten für die zusätzliche Reinigung (etwa die Reinigung der Gardinen) in Rechnung gestellt.
9. Es ist untersagt, im Mietobjekt andere, nicht vom Vermieter eingerichtete oder aufgestellte Geräte zum Kochen oder Waschen zu verwenden.
10. Der Mieter darf andere Bewohner des Ferienparks nicht durch Musik oder Lärm belästigen.
11. Es ist nicht z...
Rechte und Pflichten des Mieters. Der Mieter darf das Mietobjekt ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters weder Dritten überlassen noch mehr Personen dort übernachten lassen als bei der Reservierung vereinbart worden ist.
Rechte und Pflichten des Mieters. Der Mieter erklärt, mit dem Boot keine gewerbliche Personenbeförderung zu betreiben, die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen zu unterlassen und das Schleppen von anderen Fahrzeugen nur im Notfall und nach telefonischer Rücksprache mit Eider-Tours durchzuführen. Die Weitergabe des Floßes ist ausdrücklich untersagt. Der Mieter hat die im Fahrgebiet geltenden Vorschriften zu beachten. Er ist darüber hinaus verpflichtet, sich an die örtlichen Anforderungen und Gesetze zu halten und sich nach eventuellen Abweichungen davon zu erkundigen, wie z.B. Schifffahrtssperren, Tempolimits, Naturschutzgebiete, usw. Selbst bei schuldlosem Verstoß gegen diese Verbote entbindet der Mieter Eider-Tours ausdrücklich von jeder Verantwortung in seiner Eigenschaft als Eigentümer und in allen anderen Eigenschaften. In diesem Fall haftet der Mieter persönlich den Schifffahrts- und Zolldienststellen gegenüber für alle Prozesse, Verfahren, Geldstrafen und Beschlagnahmungen, die er hierdurch verursacht. Im Falle einer Pfändung bzw. Beschlagnahmung des gemieteten Bootes ist der Mieter gehalten, Eider-Tours einen Schadensersatz vom doppelten Tagessatz pro Tag für den Fall des Ausfalls des Floßes zu zahlen. Im Falle einer Beschlagnahmung des Floßes hat der Mieter den in der Versicherungspolice festgelegten Neuwert des Bootes innerhalb von 30 Tagen zu erstatten. Falls Teile der Ausrüstung während einer vorangegangenen Überlassung beschädigt oder verloren gegangen sind, ohne dass Ersatz sofort möglich ist, kann der Mieter nur zurücktreten oder Minderung geltend machen, wenn das Boot in seiner Seetüchtigkeit beeinträchtigt ist. Die Nutzung des Floßes ist nur in ausreichend tiefem Wasser gestattet. Beim Befahren ufernaher Bereiche und außerhalb des gekennzeichneten Fahrwassers ist dringend darauf zu achten, den Grund nicht zu berühren. Das Aufsetzen des Floßes zum Anlegen im Uferbereich ist verboten. Erhält Eider-Tours Kenntnis darüber, dass das Floß Grundberührung hatte, wird eine kostenpflichtige Untersuchung des Unterwasserschiffes zu Lasten des Mieters durchgeführt. Der Mieter verpflichtet sich, nur so viele Personen an Bord zu nehmen, wie für den sicheren Betrieb des Floßes zulässig ist. Bei Havarie ist umgehend Eider-Tours, sowie die zuständigen Behörden zu benachrichtigen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, sowie ein Schadens- bzw. Havarieprotokoll zu erstellen. Erfüllt der Mieter diese Verpflichtung nicht, so haftet er für den gesamten Havarieschaden. Der Ölstand des Moto...
Rechte und Pflichten des Mieters. Der/Die Mieter:in verpflichtet sich/ hat das Recht:
a. gegen Bezahlung der Miete und Hinterlegung der Kaution (Höhe siehe Mietvertrag) zu Beginn des Mietverhältnisses, einen sauberen und einwandfreien Zwinger zur Verfügung gestellt zu bekommen und diesen entsprechend Punkt 2 zu nutzen. Fress- und Trinknäpfe sowie Liegemöglichkeiten stellt der/die Mieter:in selbst.
b. den gemieteten Zwinger regelmäßig zu reinigen. Die Reinigung beinhaltet das regelmäßige Säubern der Futter- und Wasserbehälter, das Entfernen von Kot und Urin und das Harken und Glattziehen des Bodens.
c. entstandene Schäden, sei es durch den Hund oder durch den/die Mieter:in selbst, unverzüglich dem Referat Hundezwinger mitzuteilen und innerhalb von vier Wochen eigenständig in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Reparatur des Hundezwingers wird vom Referat Hundezwinger kontrolliert.
d. für die Versorgung und den Gesundheitszustand des Hundes Sorge zu tragen.
Rechte und Pflichten des Mieters. Der Mieter erklärt, das Mietobjekt nicht an Dritte weiterzuvermieten oder Dritten zur Nutzung zu überlassen und nicht mehr (oder andere) Personen und/oder mehr (oder andere) Haustiere als im Mietvertrag/Reservierungsbestätigung vereinbart aufzunehmen.
Rechte und Pflichten des Mieters. 1) Der Mieter darf das Mietobjekt ausschließlich zu dem unter I. genannten Zweck nutzen. Jede gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen. Unter- und Weitervermietung sind unzulässig.
2) Mehr als die im Vertrag aufgeführten Personen dürfen nur nach einer entsprechenden Vertragsänderung aufgenommen werden.
3) Das Mietobjekt kann am Anreisetag im Regelfall ab 16:00 Uhr belegt werden und muss am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt sein.
4) Haustiere sind nicht erlaubt. Rauchen ist in der Wohnung nicht gestattet.
5) Der Mieter haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für jede vorsätzliche und fahrlässige widerrechtliche Beschädigung der Mietsache. Überlässt der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten, hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten.
6) Zur eigenen Sicherheit ist dem Mieter nicht gestattet elektrische Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 300 Watt ohne vorherige Zustimmung der Vermieters in Betrieb zu nehmen. Hiervon ausgenommen sind die vom Vermieter bereitgestellten Elektrogeräte.
7) Mängel des Mietobjektes sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter gewährt dem Vermieter auch während der Mietzeit die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung.
8) Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung der Residenz-Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx, zu beachten. Er haftet dafür, dass auch Personen, denen der Aufenthalt in dem Mietobjekt gestattet ist und Personen, die auf seine Veranlassung mit der Mietsache in Berührung kommen, die Hausordnung einhalten.
9) Der Mieter teilt dem Vermieter rechtzeitig, mindestens 2 Stunden vor Ankunft die Ankunftszeit mit, damit die Schlüsselübergabe erfolgen kann.
Rechte und Pflichten des Mieters. Der Mieter muss das Haus und seine Ausstattung als Ferienunterkunft auf ordnungsgemäße Weise nutzen. Er ist verpflichtet, die Regeln und Bedingungen, die vom Eigentümer und von Xxxxxxxxxx.xxx bei der Reservierung mitgeteilt wurden, einzuhalten. Bei der Abreise ist der Mieter verpflichtet, das Haus in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Xxxxxxxxxx.xxx behält sich das Recht vor, den Vertrag ohne Rückerstattung des Geldes zu kündigen, wenn der Mieter die Bedingungen der Unterkunft und die Verpflichtungen des Vertrages nicht einhält, bzw. sich ordnungswidrig verhält, wie z.B. die Nichteinhaltung der Anzahl der ursprünglich gebuchten Personen, die Nutzung der Unterkunft und des Mobiliars für fremde Zwecke, die Veranstaltung einer Feier ohne vorheriger Absprache mit dem Eigentümer und Xxxxxxxxxx.xxx, Belästigung der Nachbarn durch übermäßigen Lärm usw. Jegliche Änderung, bzw. Aktualisierung der Buchung durch den Mieter (z.B. körperliche Beeinträchtigung eines Mitreisenden, Mitnahme eines Wohnwagens, Mitnahme eines Haustieres usw.) ist sowohl dem Vermieter, wie auch Xxxxxxxxxx.xxx mindestens 14 Tage vor der Ankunft mitzuteilen. Muss der Aufenthalt der Gäste aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs der Beteiligten (Mieter und / oder Vermieter) liegen, gezwungenermaßen verlängert werden, (z.B. aus medizinischen Gründen oder durch außergewöhnliche Umstände), muss der Mieter dem Eigentümer die mit der Verlängerung des Aufenthalts der Unterkunft verbundenen Kosten bezahlen.
Rechte und Pflichten des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, vor Vertragsabschluss unaufgefordert über den beabsichtigten Verwendungszweck und den Einsatzort der Geräte genau Auskunft zu erteilen. Auf außergewöhnliche Umstände ist hinzuweisen. Die Geräte dürfen nur von fachkundigem Personal bedient werden. Der Mieter hat die Geräte bei Empfang sorgfältig zu prüfen. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit eventuelle Mängel nicht bei Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden. Alle während der Mietzeit erforderlich werdenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn es handelt sich um die Beseitigung der bei Übergabe ausdrücklich gerügten Mängel. Defekte und ausgebrannte Scheinwerferbrenner werden zum Listenpreis berechnet. Zu einer Minderung des Mietzinses ist der Mieter nur berechtigt, wenn es sich um einen anfänglichen vom Vermieter zu vertretenden Mangel der Mietsache handelt. Von allen während der Mietdauer auftretenden Defekten an den Geräten und Zubehörteilen oder von Verlusten ist uns unverzüglich Mitteilung zu machen. Der Mieter ist verpflichtet ein vom Vermieter angebotenes Ersatzgerät anzunehmen Reparatureingriffe durch den Kunden selbst sind in keinem Fall gestattet und machen den Kunden bei Zuwiderhandlung schadensersatzpflichtig. Erforderliche Reparaturen werden ausschließlich durch den Vermieter veranlasst bzw. vorgenommen.
Rechte und Pflichten des Mieters. Der Mieter erklärt, dass er über Lage, Einrichtung und gutunterhaltenem Zustand des Mietobjektes völlig unterrichtet ist.