Common use of Rechte Clause in Contracts

Rechte. Neue Stereo verfügt gemäss Urheberrechtsgesetz über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte (ausgenommen wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen), insbesondere die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Vorführungs- und Leistungsschutzrechte. Hiervon ausgenommen sind Rechte an Fremdmaterial, das auf Wunsch des Auftraggebers verwendet wird. Sofern der Auftraggeber Material (z.B. Texte, Fotos, Musik, Filme) zur Verfügung stellt oder wünscht, welches in dem Film verwendet werden soll, so ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass einer solchen Nutzung keine Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte etc.) entgegenstehen. Für einen gegebenenfalls erforderlichen Erwerb von Nutzungsrechten bzw. Einwilligungen ist der Auftraggeber verantwortlich. Sollten durch die Verwendung derartiger Materialien Rechte Dritter verletzt werden, so stellt der Auftraggeber Neue Stereo und alle im Auftrag von Neue Stereo arbeitenden Mitarbeiter und Vertragspartner von allen Ansprüchen Dritter frei. Im Produktionsvertrag ist im Sonderfall zu vereinbaren, welche Nutzungsrechte an dem fertigen Werk dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten in welchem Umfang (räumlich, zeitlich, inhaltlich) eingeräumt werden. Von der Rechteeinräumung im Sonderfall ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachige Synchronisation und der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Bis zur vollständigen Bezahlung gelten die Nutzungsrechte als nicht eingeräumt. Auch zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleiben das Rohmaterial, die Schnittdaten und die Master der Filme bei Neue Stereo. Neue Stereo ist berechtigt, seinen Firmennamen, seine Internetadresse und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk branchenüblich im Abspann oder nach Vereinbarung an anderer Stelle zu zeigen. Neue Stereo hat weiter das Recht das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung (z.B. Showreel, Website, Facebook etc.) vorzuführen oder vorführen zu lassen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Rechte. Neue Stereo verfügt gemäss Urheberrechtsgesetz über alle 1.8.1 Der Vertragspartner garantiert, Inhaber aller für eine vertragsgemäße Durchführung der Wer- bemaßnahmen erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte (ausgenommen wenn Rechte zu sein und sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen)zu Zwecken der Vertragserfüllung in dem zeitlich, örtlich und inhaltlich erforderlichen Umfang auf RBMH übertragen zu können. Ausge- nommen hiervon sind lediglich die von Verwertungsgesellschaften ausschließlich wahrgenom- menen Rechte. Er garantiert ferner, dass die Werbemaßnahme nicht Urheber-, Leistungsschutz- , Marken-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter verletzt. 1.8.2 Der Vertragspartner überträgt RBMH sämtliche für die vertragsgemäße Durchführung der Werbemaßnahme erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere die das Recht zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-Vervielfältigung, Verbreitungs-Verbreitung, Vorführungs- und Leistungsschutzrechte. Hiervon ausgenommen sind Rechte an FremdmaterialSendung (insbesondere terrestrisch, das auf Wunsch des Auftraggebers verwendet wird. Sofern Kabel, Satellit, IPTV, Mobile Devices, unge- achtet der Auftraggeber Material (z.Ausgestaltung z. B. Texteals Free-TV, FotosPay-TV, Musik, Filme) zur Verfügung stellt oder wünscht, welches in dem Film verwendet werden soll, so ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass einer solchen Nutzung keine Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte per per view etc.) entgegenstehen. Für einen gegebenenfalls erforderlichen Erwerb von Nutzungsrechten bzw. Einwilligungen ist der Auftraggeber verantwortlich. Sollten durch die Verwendung derartiger Materialien Rechte Dritter verletzt werdenund Kabelweitersendung, so stellt der Auftraggeber Neue Stereo und alle zur öffentlichen Zugänglichmachung (insbesondere Abruf im Auftrag von Neue Stereo arbeitenden Mitarbeiter Internet, video on demand), das Recht zur Archivierung, das Recht Sendungen und auf öffentliche Zugänglichmachung beru- hende Wiedergaben öffentlich wahrnehmbar zu machen sowie das Recht zur Bearbeitung. Die Rechtsübertragung erstreckt sich zeitlich, inhaltlich und örtlich auf den für die Durchführung der vereinbarten Werbemaßnahme erforderlichen Umfang. Hinsichtlich des Senderechts und des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung erfolgt die Rechtsübertragung stets örtlich un- begrenzt. RBMH ist berechtigt, die Rechte zu Zwecken der Vertragserfüllung auf Dritte zu über- tragen. 1.8.3 Der Vertragspartner stellt RBMH von allen Ansprüchen Dritter freifrei und verpflichtet sich zum Ersatz aller daraus entstehenden Rechtsberatungs- und Rechtsverteidigungskosten sowie der darüber hinausgehenden Schäden. Im Produktionsvertrag ist im Sonderfall zu vereinbaren, welche Nutzungsrechte an dem fertigen Werk dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung Der Vertragspartner wird RBMH bei der Produktionskosten in welchem Umfang (räumlich, zeitlich, inhaltlich) eingeräumt werden. Von der Rechteeinräumung im Sonderfall ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachige Synchronisation Rechtsverteidi- gung gegenüber Dritten mit Informationen und der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Bis zur vollständigen Bezahlung gelten die Nutzungsrechte als nicht eingeräumt. Auch zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleiben das Rohmaterial, die Schnittdaten und die Master der Filme bei Neue Stereo. Neue Stereo ist berechtigt, seinen Firmennamen, seine Internetadresse und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk branchenüblich im Abspann oder nach Vereinbarung an anderer Stelle zu zeigen. Neue Stereo hat weiter das Recht das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung (z.B. Showreel, Website, Facebook etcUnterlagen unterstützen.) vorzuführen oder vorführen zu lassen.

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Samples: Werbevertrag

Rechte. Neue Stereo verfügt gemäss Urheberrechtsgesetz über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte 1.1 Die vollfinanzierte Auftragsproduktion ist wesentlicher Bestandteil der Herstellung von Dokumentationen des ZDF. Hieran wird festgehalten. Soweit Dokumentationen als teilfinanzierte Auftragsproduktionen rea- lisiert werden erfolgt im Rahmen von Einzelfallverhandlungen nach Ermittlung der Herstellungskosten eine Aufteilung der Rechte in An- sehung der jeweiligen Finanzierungsanteile. ZDF und Produzent ermitteln die Herstellungskosten der Auf- tragsproduktion auf Basis einer gemeinschaftlich vorgenommenen Kalkulation einschließlich Handlungskosten und Gewinnaufschlag (ausgenommen wenn sie Gesamtkosten). Bei einer vollfinanzierten Dokumentation trägt das ZDF diese Gesamtkosten in vollem Umfang. Werden Teilkosten vom Produzenten übernommen, handelt es sich um eine teilfinanzierte Auf- tragsproduktion mit entsprechender Rechteaufteilung. Eine Verwertung teilfinanzierter Dokumentationen im Pay-TV durch den Produzenten beeinträchtigt die Exklusivität der dem ZDF übertragenen Rechte. Sie ist ebenso wie sonstige Vorabauswertungen vor Erstausstrahlung im Einzelfall bei einer Verwertungsgesellschaft liegen)konkret nachgewiesenen Ver- wertungsmöglichkeiten nach Zustimmung durch das ZDF und Berück- sichtigung in den Finanzierungsanteilen zulässig. Soweit ZDF Enterprises (ZDF E) nach Vertragsschluss Angebote zur Mitfinanzierung gegen Rechteerwerb anbietet, insbesondere gelten die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-Mittel von ZDF E als Mittel des ZDF im Hinblick auf die in Nr. 2 geregelten Erlösbeteiligungen, Verbreitungs-, Vorführungs- und Leistungsschutzrechte. Hiervon ausgenommen sind Rechte an Fremdmaterial, das auf Wunsch d. h. die Mittel der ZDF E können nur aus dem Anteil des Auftraggebers verwendet wird. Sofern der Auftraggeber Material (z.B. Texte, Fotos, Musik, Filme) zur Verfügung stellt oder wünscht, welches in dem Film verwendet werden soll, so ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass einer solchen Nutzung keine Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte etc.) entgegenstehen. Für einen gegebenenfalls erforderlichen Erwerb von Nutzungsrechten bzw. Einwilligungen ist der Auftraggeber verantwortlich. Sollten durch die Verwendung derartiger Materialien Rechte Dritter verletzt ZDF zurückgeführt werden, so stellt es sei denn der Auftraggeber Neue Stereo und alle Produzent trifft im Auftrag von Neue Stereo arbeitenden Mitarbeiter und Vertragspartner von allen Ansprüchen Dritter freiEinzelfall mit ZDF E eine hiervon abweichende Vereinbarung. 1.2 Das ZDF wird Vorschläge der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e. V. für verbesserte Verwertungsmöglichkeiten ergebnis- offen prüfen. Im Produktionsvertrag ist im Sonderfall zu vereinbaren, welche Nutzungsrechte an dem fertigen Werk dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung Dies schließt Kooperationsmöglichkeiten ein. Eckpunkte der Produktionskosten in welchem Umfang (räumlich, zeitlich, inhaltlich) eingeräumt werden. Von der Rechteeinräumung im Sonderfall ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachige Synchronisation und der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Bis zur vollständigen Bezahlung gelten die Nutzungsrechte als nicht eingeräumt. Auch zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleiben vertraglichen Zusammenarbeit für durch das Rohmaterial, die Schnittdaten und die Master der Filme bei Neue Stereo. Neue Stereo ist berechtigt, seinen Firmennamen, seine Internetadresse und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk branchenüblich im Abspann oder nach Vereinbarung an anderer Stelle zu zeigen. Neue Stereo hat weiter das Recht das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung (z.B. Showreel, Website, Facebook etc.) vorzuführen oder vorführen zu lassen.ZDF vollfinanzierte Dokumentationen 5

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Samples: Eckpunkte Der Vertraglichen Zusammenarbeit Für Durch Das ZDF Vollfinanzierte Dokumentationen

Rechte. Neue Stereo verfügt gemäss Urheberrechtsgesetz über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte 8.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an Arbeitsergebnissen, die vom Vertragspartner aufgrund eines Auftrags für Condé Nast – durch den Vertragspartner selbst oder durch Dritte – erstellt werden, gehen mit ihrer Entstehung auf Condé Nast über. Sofern eine solche Rechteübertragung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, räumt der Vertragspartner Condé Nast zum Zeitpunkt der Entstehung des jeweiligen geistigen Eigentumsrechts unwiderruflich das ausschließliche, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbegrenzte Recht zur Nutzung und Verwertung sämtlicher entwickelter Arbeitsergebnisse sowie sämtlicher Erweiterungen und Anpassungen dieser Arbeitsergebnisse in allen Nutzungsarten ein. Hierzu gehört insbesondere das Recht, die Arbeitsergebnisse auf einem beliebigen Medium zu speichern, zu vervielfältigen, auszustellen, zu veröffentlichen, in körperlicher oder unkörperlicher Form zu verbreiten sowie das Recht zur nicht öffentlichen und zur öffentlichen Wiedergabe sowie zur öffentlichen Zugänglichmachung, auch durch Bild-, Ton- oder sonstige Informationsträger, das Recht zur Nutzung, Bereitstellung und Verwertung in Datennetzen und Onlinediensten einschließlich des Rechts, die Ergebnisse den Nutzern der vorgenannten Netze und Dienste zum Abruf und zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen. Weiterhin gehört hierzu, das Recht der redaktionellen und werblichen Verwertung (ausgenommen wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegenjeweils und insbesondere in Print/ePaper-Veröffentlichungen, einschließlich Kundenmagazinen/ Broschüren, in elektronischen Ausgaben/Anwendungen, in Internet- und mobilen Angeboten sowie innerhalb von Social Media Kanälen wie z.B. Facebook, Instagram und YouTube), insbesondere die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Vorführungs- und Leistungsschutzrechte. Hiervon ausgenommen sind Rechte an Fremdmaterial, das auf Wunsch des Auftraggebers verwendet wird. Sofern auch für Zwecke der Auftraggeber Material Eigenwerbung von Condé Nast (z.B. Textein Präsentationen, FotosDarstellung von Case Studies auf Websites etc.), Musikim Rahmen von Werbeanzeigen in beliebigen Print- und Onlinemedien, Filme) zur Verfügung stellt oder wünschtfür TV- und Kinowerbung, welches in dem Film verwendet werden sollfür Werbung im Internet (Banners, so ist Social Media etc.), für PR-Zwecke und für die Abbildung von Produkten und deren Verpackungen, einschließlich der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass einer solchen Nutzung keine Rechte Dritter am Point of Sale (z.B. UrheberrechteFlyer und Aufsteller), Leistungsschutzrechtefür Schaufenster-Werbung, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte etc.) entgegenstehen. Für einen gegebenenfalls erforderlichen Erwerb von Nutzungsrechten bzw. Einwilligungen ist der Auftraggeber verantwortlich. Sollten durch die Verwendung derartiger Materialien Rechte Dritter verletzt werden, so stellt der Auftraggeber Neue Stereo und alle im Auftrag Rahmen von Neue Stereo arbeitenden Mitarbeiter On-the-Ground-Dekoration, für die Bewerbung auf Plakaten/Litfaßsäulen und Vertragspartner von allen Ansprüchen Dritter frei. Im Produktionsvertrag ist für Werbematerial-Sonderdrucke (z.B. Broschüren) sowie die Nutzung im Sonderfall zu vereinbaren, welche Nutzungsrechte an dem fertigen Werk dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten in welchem Umfang (räumlich, zeitlich, inhaltlich) eingeräumt werdenRahmen von begleitenden Kampagnen wie z.B. Out-of-Home Kampagnen. Von der Rechteeinräumung im Sonderfall ausgenommen sind jedenfalls die Rechte Die vorstehende Rechtseinräumung umfasst auch das Recht zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, ErgänzungVervielfältigung, fremdsprachige Synchronisation Verbreitung und der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder TonVerwertung jedweder Art sowie das Recht, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Bis zur vollständigen Bezahlung gelten die Nutzungsrechte als im vorstehend beschriebenen Umfang zu übertragen und zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Unterlizenzen zu erteilen. Soweit der Vertragspartner gemäß den Vorgaben dieser Einkaufsbedingungen Subunternehmer einschaltet, stellt er sicher, dass die Rechte von Condé Nast an den Arbeitsergebnissen dadurch nicht eingeräumt. Auch zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleiben das Rohmaterialbeeinträchtigt werden. 8.2 Der Vertragspartner stellt Condé Nast von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die Schnittdaten und die Master der Filme bei Neue Stereo. Neue Stereo ist berechtigt, seinen Firmennamen, seine Internetadresse und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk branchenüblich diese gegen Condé Nast im Abspann oder nach Vereinbarung an anderer Stelle zu zeigenZusammenhang mit der Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte erheben, auf erstes Anfordern frei, einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten. 8.3 Die Rechtseinräumungen dieser Ziffer 8 sind durch die in der jeweiligen Bestellung bzw. Neue Stereo hat weiter das Recht das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung (z.B. Showreel, Website, Facebook etcim jeweiligen Auftrag vereinbarten Vergütung abgegolten.) vorzuführen oder vorführen zu lassen.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Rechte. Neue Stereo verfügt gemäss Urheberrechtsgesetz 09.1 Die Druckerei Wilke gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrundeliegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Ohne anderweitige Vereinbarung ist die Verwendung örtlich auf das Gebiet Deutschlands beschränkt. 09.2 Will der Kunde von der Druckerei Wilke gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte (ausgenommen den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache. 09.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen), insbesondere die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Vorführungs- und Leistungsschutzrechte. Hiervon ausgenommen sind Rechte an Fremdmaterial, das auf Wunsch des Auftraggebers verwendet wird. Sofern der Auftraggeber Material (z.B. Texte, Fotos, Musik, Filme) zur Verfügung stellt ausdrücklich vereinbart ist oder wünscht, welches in sich aus dem Film verwendet werden soll, so Vertragszweck ergibt. 09.4 Ohne gesonderte Gestattung ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass einer solchen Nutzung keine Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte etcKunde zur Veränderung 09.5 Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.) entgegenstehen. Für einen gegebenenfalls erforderlichen Erwerb von Nutzungsrechten bzw. Einwilligungen ist der Auftraggeber verantwortlich. Sollten durch die Verwendung derartiger Materialien Rechte Dritter verletzt werden, so stellt der Auftraggeber Neue Stereo und alle im Auftrag von Neue Stereo arbeitenden Mitarbeiter und Vertragspartner von allen Ansprüchen Dritter frei. Im Produktionsvertrag ist im Sonderfall zu vereinbaren, welche Nutzungsrechte an dem fertigen Werk dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten in welchem Umfang (räumlich, zeitlich, inhaltlich) eingeräumt werden. Von der Rechteeinräumung im Sonderfall ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachige Synchronisation und der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Bis zur vollständigen Bezahlung gelten die Nutzungsrechte als nicht eingeräumt. Auch zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleiben das Rohmaterial, die Schnittdaten und die Master der Filme bei Neue Stereo. Neue Stereo ist berechtigt, seinen Firmennamen, seine Internetadresse und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk branchenüblich im Abspann oder nach Vereinbarung an anderer Stelle zu zeigen. Neue Stereo hat weiter das Recht das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung (z.B. Showreel, Website, Facebook etc.) vorzuführen oder vorführen zu lassen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte. Neue Stereo verfügt gemäss Urheberrechtsgesetz 9.1. Die wat-fp GmbH versichert, dass sie über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte (ausgenommen wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen)für alle von ihr schriftlich fixierten Absprachen/Konzepte/Drehbücher verfügt, insbesondere über die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Vorführungs- Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Films von ihr verwaltet werden. 9.2. Hiervon ausgenommen sind Rechte Das Eigentum an Fremdmaterialallen während der Filmproduktion entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Zwischenprodukten sowie schriftlich festgelegten Absprachen/Konzepten/Drehbüchern verbleibt bei der wat-fp GmbH. 9.3. Der Auftraggeber erhält die ausschließlichen Nutzungsrechte gemäß des vereinbarten zeitlichen und räumlichen Umfangs. Der Auftraggeber ist berechtigt, das auf Wunsch beliebig viele Kopien des Auftraggebers verwendet wirdproduzierten Films für eigene Zwecke herzustellen. Sofern der Auftraggeber Material (z.B. Texte, Fotos, Musik, Filme) zur Verfügung stellt oder wünscht, welches in dem Film verwendet werden soll, so Zudem ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass einer solchen Nutzung keine Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte etc.) entgegenstehen. Für einen gegebenenfalls erforderlichen Erwerb von Nutzungsrechten bzw. Einwilligungen ist der Auftraggeber verantwortlich. Sollten durch die Verwendung derartiger Materialien Rechte Dritter verletzt werden, so stellt der Auftraggeber Neue Stereo und alle befugt sein Nutzungsrecht im Auftrag von Neue Stereo arbeitenden Mitarbeiter und Vertragspartner von allen Ansprüchen Dritter freiRahmen vertraglicher Vereinbarungen ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder ausüben zu lassen. Im Produktionsvertrag ist im Sonderfall zu vereinbaren, welche Die Nutzungsrechte an dem fertigen Werk dem Auftraggeber gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten vereinbarten Herstellungskosten auf den Auftraggeber über. 9.4. Der Auftraggeber hat das Recht, fremdsprachliche Fassungen des Films herzustellen oder herstellen zu lassen, d.h. den Film in welchem Umfang (räumlich, zeitlich, inhaltlich) eingeräumt fremden Sprachen zu synchronisieren oder zu untertiteln. Hierdurch darf das künstlerische Ansehen der Beteiligten nicht gröblich verletzt werden. 9.5. Von der Rechteeinräumung im Sonderfall ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachige Synchronisation Die wat-fp GmbH erhält vom Auftraggeber das zeitlich und der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Bis zur vollständigen Bezahlung gelten die Nutzungsrechte als nicht eingeräumt. Auch zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleiben das Rohmaterialräumlich uneingeschränkte Recht, die Schnittdaten und die Master der Filme bei Neue Stereo. Neue Stereo ist berechtigt, seinen Firmennamen, seine Internetadresse und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk branchenüblich im Abspann oder nach Vereinbarung an anderer Stelle zu zeigen. Neue Stereo hat weiter das Recht das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie ihr angefertigten Filminhalte für die Eigenwerbung den unmittelbar eigenen Bedarf (z.B. Showreelfür Präsentationen vor Kunden, Websiteauf Messen und Firmenveranstaltungen oder für das eigene Werbeangebot) unentgeltlich nutzen zu dürfen (vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarungen). Dies gilt jedoch erst, Facebook etcwenn dem Auftraggeber der Film zur eigenen Nutzung vorliegt.) vorzuführen 9.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen oder vorführen von der wat-fp GmbH genehmigten Änderungen durch die wat-fp GmbH selbst vornehmen zu lassen. Es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar.

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Samples: General Terms and Conditions

Rechte. Neue Stereo verfügt gemäss Urheberrechtsgesetz über 1. Verträge zwischen GmbH und Geschäftsführer (Insichgeschäfte) Grundsätzlich darf niemand mit sich selbst Geschäfte ab- schließen (sog. Selbstkontrahierungsverbot). Dies gilt auch für Geschäfte des Geschäftsführers als Vertreter der GmbH auf der einen mit sich selbst als Vertragspartei auf der anderen Seite (sog. Insichgeschäfte). Die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot muss beim Alleingesellschaf- ter-Geschäftsführer in der Satzung geregelt sein; anderen- falls genügt ein Gesellschafterbeschluss. Die Erlaubnis der Insichgeschäfte ist immer im Handelsregister einzutragen. Soweit der Geschäftsführer von dem im Gesetz geregelten Selbstkontrahierungsverbot befreit ist, kann er – als Vertre- ter der GmbH – alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte (ausgenommen wenn sie Verträge mit sich im eigenen Namen abschließen. Auch bei einer Verwertungsgesellschaft liegen), insbesondere die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Vorführungs- erlaubten Geschäften zwischen der GmbH und Leistungsschutzrechte. Hiervon ausgenommen sind Rechte an Fremdmaterial, das auf Wunsch des Auftraggebers verwendet wird. Sofern der Auftraggeber Material (z.B. Texte, Fotos, Musik, Filme) zur Verfügung stellt oder wünscht, welches in dem Film verwendet werden soll, so ist der Auftraggeber dafür verantwortlichGeschäftsführer muss dieser darauf ach- ten, dass einer solchen Nutzung keine Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte etc.) entgegenstehen. Für einen gegebenenfalls erforderlichen Erwerb von Nutzungsrechten bzw. Einwilligungen ist der Auftraggeber verantwortlich. Sollten durch die Verwendung derartiger Materialien Rechte Dritter verletzt werden, so stellt der Auftraggeber Neue Stereo GmbH dadurch kein Schaden entsteht und alle er im Auftrag Übrigen nicht gegen die Geschäftsordnung oder Sat- zung verstößt. Beispiel: Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist vom Selbst- kontrahierungsverbot befreit und vermietet der liquiden GmbH eine ihm gehörende Lagerhalle für zwei Jahre zu einer ortsübli- xxxx Xxxxx. Diese Halle wird von Neue Stereo arbeitenden Mitarbeiter und Vertragspartner von allen Ansprüchen Dritter freider GmbH auch dringend be- nötigt. Im Produktionsvertrag Der Mietvertrag ist im Sonderfall zu vereinbaren, welche Nutzungsrechte an dem fertigen Werk dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten in welchem Umfang (räumlich, zeitlich, inhaltlich) eingeräumt werdengültig. Von der Rechteeinräumung im Sonderfall ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachige Synchronisation und der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Bis zur vollständigen Bezahlung gelten die Nutzungsrechte als nicht eingeräumt. Auch zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleiben das Rohmaterial, die Schnittdaten und die Master der Filme bei Neue Stereo. Neue Stereo ist berechtigt, seinen Firmennamen, seine Internetadresse und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk branchenüblich im Abspann oder nach Vereinbarung an anderer Stelle zu zeigen. Neue Stereo hat weiter das Recht das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie Ein Schaden für die Eigenwerbung (z.B. Showreel, Website, Facebook etcGmbH ist nicht entstanden.) vorzuführen oder vorführen zu lassen.

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Samples: Rechte Und Pflichten Eines GMBH Geschäftsführers

Rechte. Neue Stereo verfügt gemäss Urheberrechtsgesetz über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte (ausgenommen wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen), insbesondere die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Vorführungs- und Leistungsschutzrechte11.1. Hiervon ausgenommen sind Rechte an Fremdmaterial, das auf Wunsch des Auftraggebers verwendet wird. Sofern der Der Auftraggeber Material (z.B. Texte, Fotos, Musik, Filme) zur Verfügung stellt oder wünscht, welches in dem Film verwendet werden soll, so ist der Auftraggeber dafür verantwortlichgewährleistet, dass einer solchen Nutzung er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt, keine Rechte Dritter (z.B. insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte Persönlichkeitsrechte etc.) entgegenstehenoder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt. Für einen gegebenenfalls erforderlichen Erwerb von Nutzungsrechten Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Werbeauftrages bzw. Einwilligungen ist der Auftraggeber verantwortlich. Sollten durch die Verwendung derartiger Materialien Rechte Dritter verletzt werden, so stellt der Auftraggeber Neue Stereo und alle im Auftrag von Neue Stereo arbeitenden Mitarbeiter und Vertragspartner Abschlusses von allen Ansprüchen Dritter frei. Im Produktionsvertrag ist , die von diesen gegen den Verlag im Sonderfall Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Werbemittel entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu vereinbaren, welche Nutzungsrechte an dem fertigen Werk dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten in welchem Umfang (räumlich, zeitlich, inhaltlich) eingeräumt werden. Von der Rechteeinräumung unterstützen und über Unterlassungserklärungen oder einstweilige Verfügungen im Sonderfall ausgenommen sind jedenfalls Hinblick auf Rechte Dritter fristwahrend schriftlich zu informieren. 11.2. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Rechte Nutzung der Werbemittel in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, BearbeitungVerbreitung, ÄnderungÜbertragung, ErgänzungSendung, fremdsprachige Synchronisation öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und der Verwendung von Ausschnitten Abruf, Bearbeitung und Umgestaltung, und zwar zeitlich und inhaltlich in Bild und/oder Ton, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Bis zur vollständigen Bezahlung gelten die Nutzungsrechte als nicht eingeräumt. Auch zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleiben das Rohmaterial, die Schnittdaten und die Master der Filme bei Neue Stereo. Neue Stereo ist berechtigt, seinen Firmennamen, seine Internetadresse und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk branchenüblich im Abspann oder nach Vereinbarung an anderer Stelle zu zeigen. Neue Stereo hat weiter das Recht das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie dem für die Eigenwerbung (z.B. Showreel, Website, Facebook etcDurchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.) vorzuführen oder vorführen zu lassen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werbemittel