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Common use of Rechte Clause in Contracts

Rechte. 1.1 Für das ZDF soll grundsätzlich am System der vollfinanzierten Auftragsproduktion festgehalten werden. Gleichzeitig ist die Mitfinanzierung der Produktionen durch die Produzenten möglich. Insoweit erklärt das ZDF seine Bereitschaft, eine angemessene Aufteilung der Rechte bei Mitfinanzierung durch den Produzenten im Rahmen von Einzelfallver- handlungen zu akzeptieren. Die Aufteilung der Rechte erfolgt – nach Ermittlung der Herstellungskosten - in Ansehung der jeweiligen Finanzierungsanteile. ZDF und Produzent ermitteln die Herstellungskosten der Auftragsproduktion auf Basis einer gemeinschaftlich vorgenommenen Kalkulation einschließlich Hand- lungskosten und Gewinnaufschlag (Gesamtkosten). Bei einer vollfinanzierten Auf- tragsproduktion trägt das ZDF diese Gesamtkosten in vollem Umfang. Werden Teilkosten vom Produzent übernommen, handelt es sich um eine teilfinanzierte Auftragsproduktion mit entsprechender Rechteaufteilung. Eine Verwertung teilfinanzierter Auftragsproduktionen im Pay-TV durch den Pro- duzenten beeinträchtigt die Exklusivität der dem ZDF übertragenen Rechte. Sie ist ebenso wie sonstige Vorabauswertungen vor Erstausstrahlung grundsätzlich nur im Einzelfall nach Zustimmung durch das ZDF und Berücksichtigung in den Finanzierungsanteilen zulässig. Soweit ZDF Enterprises nach Vertragsabschluss Angebote zur Mitfinanzierung gegen Rechteerwerb anbietet, gelten die Mittel von ZDF Enterprises als Mittel des ZDF im Hinblick auf die in Nr. 2 geregelten Erlösbeteiligungen, d.h. die Mittel der ZDF Enterprises können nur aus dem Anteil des ZDF zurückgeführt werden, es sei denn der Produzent trifft im Einzelfall mit ZDF Enterprises eine hiervon abwei- chende Vereinbarung. 1.2 Das ZDF wird Vorschläge der Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen e.V. für verbesserte Verwertungsmöglichkeiten ergebnisoffen prüfen. Dies schließt Kooperationsmöglichkeiten ein. 1.3 Vorbehaltlich einer rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfung und der Zustimmung der zuständigen Gremien beabsichtigen ZDF und Allianz den Aufbau und Betrieb einer gemeinsamen Plattform für die kommerzielle On-Demand-Verwertung von Auftragsproduktionen. Die Parteien prüfen dabei insbesondere eine Partner- schaft, gegebenenfalls auch in einer gemeinsam zu gründenden Gesellschaft mit ZDF-E, in die die nicht-exklusiven kommerziellen VoD-Rechte eingebracht wer- den. Die Aufnahme weiterer Partner werden die Parteien wohlwollend prüfen. So- fern die gemeinsame Plattform nicht zustande kommt, werden die Parteien über die Erlösbeteiligung bei kommerzieller VoD Auswertung erneut verhandeln.

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Samples: Eckpunkte Der Vertraglichen Zusammenarbeit

Rechte. 1.1 Für das ZDF soll grundsätzlich am System der vollfinanzierten Auftragsproduktion festgehalten werden10.1 Der Lieferant räumt Leica hiermit an sämtlichen ur- heberrechtlich geschützten Werken oder gewerbli- chen Schutzrechten, die zur umfassenden weltwei- ten Verwertung des Vertragsgegenstandes erfor- derlich sind, insbesondere an Standardsoftware, ein unwiderrufliches, einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränktes Nutzungsrecht (auch zur Nutzung auf derzeit noch unbekannte Nutzungsarten) ein. Gleichzeitig Leica ist insbesondere berech- tigt, die Mitfinanzierung der Produktionen Werke zu bearbeiten, die Leica eingeräum- ten Rechte auf Dritte zu übertragen oder Dritten Unterlizenzen einzuräumen. 10.2 An für Leica individuell erstellten Leistungsergeb- nissen erhält Leica sämtliche Schutzrechte als un- mittelbarer alleiniger Rechteinhaber. Im Falle von Urheberrechten erhält Leica die unwiderruflichen, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkten aus- schließlichen Nutzungsrechte, die Leistungsergeb- nisse selbst oder durch die Produzenten möglich. Insoweit erklärt das ZDF seine Bereitschaft, eine angemessene Aufteilung der Rechte bei Mitfinanzierung durch den Produzenten Dritte vollumfänglich (auch auf derzeit noch unbekannte Nutzungsarten) zu nutzen. 10.3 Der Lieferant hat Standardsoftware an Leica ab- lauffähig im Rahmen von Einzelfallver- handlungen Objektcode auf handelsüblichen Da- tenträgern zu akzeptieren. Die Aufteilung der Rechte erfolgt – nach Ermittlung der Herstellungskosten - in Ansehung der jeweiligen Finanzierungsanteile. ZDF und Produzent ermitteln die Herstellungskosten der Auftragsproduktion auf Basis einer gemeinschaftlich vorgenommenen Kalkulation einschließlich Hand- lungskosten und Gewinnaufschlag (Gesamtkosten). Bei einer vollfinanzierten Auf- tragsproduktion trägt das ZDF diese Gesamtkosten in vollem Umfang. Werden Teilkosten vom Produzent übernommen, handelt es sich um eine teilfinanzierte Auftragsproduktion mit entsprechender Rechteaufteilung. Eine Verwertung teilfinanzierter Auftragsproduktionen liefern; im Pay-TV durch den Pro- duzenten beeinträchtigt die Exklusivität der dem ZDF übertragenen Rechte. Sie ist ebenso wie sonstige Vorabauswertungen vor Erstausstrahlung grundsätzlich nur Falle von Individualsoft- ware grundsätzlich, im Einzelfall nach Zustimmung durch das ZDF Übrigen soweit vereinbart, ist auch der Quellcode (nebst Dokumentation und Berücksichtigung Entwicklungswerkzeugen) zu übergeben. 10.4 An sämtlichen Arbeitsergebnissen, gleich in den Finanzierungsanteilen zulässig. Soweit ZDF Enterprises nach Vertragsabschluss Angebote zur Mitfinanzierung gegen Rechteerwerb anbietetwel- cher Form, gelten die Mittel von ZDF Enterprises als Mittel des ZDF bei oder im Hinblick auf Zusammenhang mit der vereinbarten Nutzung der urheberrechtlich ge- schützten Werke oder gewerblichen Schutzrechte neu entstehen, stehen Leica die in Nr. 2 geregelten Erlösbeteiligungen, d.h. die Mittel der ZDF Enterprises können nur aus dem Anteil des ZDF zurückgeführt werden, es sei denn der Produzent trifft im Einzelfall mit ZDF Enterprises eine hiervon abwei- chende Vereinbarungausschließlichen Nutzungsrechte entsprechend Ziffer 10.1 zu. 1.2 Das ZDF wird Vorschläge der Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen e.V. für verbesserte Verwertungsmöglichkeiten ergebnisoffen prüfen. Dies schließt Kooperationsmöglichkeiten ein. 1.3 Vorbehaltlich einer rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfung und der Zustimmung der zuständigen Gremien beabsichtigen ZDF und Allianz den Aufbau und Betrieb einer gemeinsamen Plattform für die kommerzielle On-Demand-Verwertung von Auftragsproduktionen. Die Parteien prüfen dabei insbesondere eine Partner- schaft, gegebenenfalls auch in einer gemeinsam zu gründenden Gesellschaft mit ZDF-E, in die die nicht-exklusiven kommerziellen VoD-Rechte eingebracht wer- den. Die Aufnahme weiterer Partner werden die Parteien wohlwollend prüfen. So- fern die gemeinsame Plattform nicht zustande kommt, werden die Parteien über die Erlösbeteiligung bei kommerzieller VoD Auswertung erneut verhandeln.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Rechte. 1.1 Für (1) Das Recht zur Aufführung des Stückes erteilt ausschließlich: Xxxxxxxxxxxxxx 00 X-00000 Xxxxxx (2) Der Verlag überträgt dem Theater das ZDF soll grundsätzlich am System non-exklusive bühnenmäßige Aufführungsrecht für die in der vollfinanzierten Auftragsproduktion festgehalten Aufführungslizenz genannten Spielstätten. (3) Das bühnenmäßige Aufführungsrecht darf vom Theater nicht an Dritte übertragen werden. (4) Das Theater ist nicht berechtigt die Aufführung des Stückes durch Bildschirm, Lautsprecher o.ä. Gleichzeitig ist die Mitfinanzierung technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen. Filmausschnitte zu Werbezwecken auf sozialen Plattformen bedürfen der Produktionen durch die Produzenten möglich. Insoweit erklärt das ZDF seine Bereitschaft, eine angemessene Aufteilung der Rechte bei Mitfinanzierung Genehmigung durch den Produzenten im Rahmen von Einzelfallver- handlungen Verlag. (5) Die Aufzeichnung des Werkes auf Ton- oder Bildtonträger ist nur zu akzeptierenbetriebsinternen Zwecken erlaubt und bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Die Aufteilung der Rechte erfolgt – nach Ermittlung der Herstellungskosten - in Ansehung der jeweiligen Finanzierungsanteile. ZDF und Produzent ermitteln Einwilligung schließt die Herstellungskosten der Auftragsproduktion auf Basis einer gemeinschaftlich vorgenommenen Kalkulation einschließlich Hand- lungskosten und Gewinnaufschlag (Gesamtkosten). Bei einer vollfinanzierten Auf- tragsproduktion trägt das ZDF diese Gesamtkosten in vollem Umfang. Werden Teilkosten vom Produzent übernommen, handelt es sich um eine teilfinanzierte Auftragsproduktion mit entsprechender Rechteaufteilung. Eine Verwertung teilfinanzierter Auftragsproduktionen im Pay-TV durch den Pro- duzenten beeinträchtigt die Exklusivität der dem ZDF übertragenen Rechte. Sie ist ebenso wie sonstige Vorabauswertungen vor Erstausstrahlung grundsätzlich nur im Einzelfall nach Zustimmung durch das ZDF und Berücksichtigung in den Finanzierungsanteilen zulässig. Soweit ZDF Enterprises nach Vertragsabschluss Angebote Befugnis zur Mitfinanzierung gegen Rechteerwerb anbietet, gelten die Mittel Aufzeichnung von ZDF Enterprises als Mittel des ZDF im Hinblick auf die in Nr. 2 geregelten Erlösbeteiligungen, d.h. die Mittel der ZDF Enterprises können nur aus dem Anteil des ZDF zurückgeführt werden, es sei denn der Produzent trifft im Einzelfall mit ZDF Enterprises eine hiervon abwei- chende Vereinbarung. 1.2 Das ZDF wird Vorschläge der Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen e.V. für verbesserte Verwertungsmöglichkeiten ergebnisoffen prüfen. Dies schließt Kooperationsmöglichkeiten Proben ein. 1.3 Vorbehaltlich einer rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfung und der Zustimmung der zuständigen Gremien beabsichtigen ZDF und Allianz den Aufbau und Betrieb einer gemeinsamen Plattform (6) In zeitlicher Hinsicht ist das bühnenmäßige Aufführungsrecht auf die Dauer des Vertrages beschränkt. Dies gilt auch für theaterpädagogisches Arbeiten außerhalb des nicht genehmigten zeitlichen Umfangs für die kommerzielle On-Demand-Produktion einer angemeldeten Schulaufführung. (7) Abgesehen von den vorstehend eingeräumten Rechten zur bühnenmäßigen Aufführung verbleibt die Verfügungsberechtigung über jede weitere Verwertung von Auftragsproduktionenoder Nutzungsart beim Verlag. (8) Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Aufführungsanmeldung gültigen Aufführungsbedingungen und Preise. Die Parteien prüfen dabei insbesondere eine Partner- schaftDiese Bedingungen gelten auch für Wohltätigkeitsveranstaltungen, gegebenenfalls auch schulinterne Aufführungen, private Veranstaltungen, Aufführungen in einer gemeinsam geschlossenen Kreisen und Aufführungen ohne Einnahmen. (9) Der Verlag hat das Recht Aufführungen an einzelnen Spielstätten unter Angabe wichtiger Gründe zu gründenden Gesellschaft mit ZDF-E, in die die nicht-exklusiven kommerziellen VoD-Rechte eingebracht wer- den. Die Aufnahme weiterer Partner werden die Parteien wohlwollend prüfen. So- fern die gemeinsame Plattform nicht zustande kommt, werden die Parteien über die Erlösbeteiligung bei kommerzieller VoD Auswertung erneut verhandelnverbieten.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Aufführungsbedingungen

Rechte. 1.1 Für (1) LEG stellt dem Nutzer das ZDF soll grundsätzlich am System Mieterportal ausschließlich für eigene, nicht kommerzielle Zwecke des Nutzers zur Verfügung. LEG räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht auf Dritte übertragbares, auf die jeweilige Vertragslaufzeit des Mietvertrages beschränktes Nutzungsrecht ein, das den Nutzer berechtigt, das Mieterportal in dem Umfang zu nutzen, wie es dem mit der vollfinanzierten Auftragsproduktion festgehalten Bereitstellung und Überlassung des Mieterportals durch LEG verfolgten Zweck entspricht. (2) Das von LEG zur Verfügung gestellte Mieterportal darf nur in unveränderter Form genutzt werden. Gleichzeitig Es ist die Mitfinanzierung der Produktionen durch die Produzenten möglichdem Nutzer insbesondere untersagt, das Mieterportal, bzw. Insoweit erklärt das ZDF seine Bereitschaftden Programmcode oder Teile hiervon zu verändern, eine angemessene Aufteilung der Rechte bei Mitfinanzierung durch rückwärts zu entwickeln, zu dekompilieren oder umzuwandeln oder den Produzenten im Rahmen von Einzelfallver- handlungen Quellcode auf andere Weise festzustellen sowie abgeleitete Werke des Mieterportals zu akzeptieren. Die Aufteilung der Rechte erfolgt – nach Ermittlung der Herstellungskosten - in Ansehung der jeweiligen Finanzierungsanteile. ZDF und Produzent ermitteln die Herstellungskosten der Auftragsproduktion auf Basis einer gemeinschaftlich vorgenommenen Kalkulation einschließlich Hand- lungskosten und Gewinnaufschlag (Gesamtkosten). Bei einer vollfinanzierten Auf- tragsproduktion trägt das ZDF diese Gesamtkosten in vollem Umfang. Werden Teilkosten vom Produzent übernommen, handelt es sich um eine teilfinanzierte Auftragsproduktion mit entsprechender Rechteaufteilung. Eine Verwertung teilfinanzierter Auftragsproduktionen im Pay-TV durch den Pro- duzenten beeinträchtigt die Exklusivität der dem ZDF übertragenen Rechte. Sie ist ebenso wie sonstige Vorabauswertungen vor Erstausstrahlung grundsätzlich nur im Einzelfall nach Zustimmung durch das ZDF und Berücksichtigung in den Finanzierungsanteilen zulässig. Soweit ZDF Enterprises nach Vertragsabschluss Angebote zur Mitfinanzierung gegen Rechteerwerb anbietet, gelten die Mittel von ZDF Enterprises als Mittel des ZDF im Hinblick auf die in Nr. 2 geregelten Erlösbeteiligungen, d.h. die Mittel der ZDF Enterprises können nur aus dem Anteil des ZDF zurückgeführt werden, es sei denn der Produzent trifft im Einzelfall mit ZDF Enterprises eine hiervon abwei- chende Vereinbarungerstellen. 1.2 Das ZDF wird Vorschläge (3) Es ist dem Nutzer nicht gestattet, das Mieterportal an Dritte zu vertreiben, zu vermieten oder in sonstiger Weise zu überlassen. Informationen, Markennamen und sonstige Inhalte des Mieterportals dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von LEG weder verändert, kopiert, vervielfältigt, verkauft, vermietet, genutzt oder sonst wie verwertet werden. (4) Abgesehen von den in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechten werden dem Nutzer keine weiteren Rechte gleich welcher Art, insbesondere nicht an dem Firmennamen und an gewerblichen Schutzrechten von LEG eingeräumt, noch trifft LEG eine entsprechende Pflicht, derartige Rechte einzuräumen. (5) Mit dem Einstellen von Daten räumt der Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen e.V. für verbesserte Verwertungsmöglichkeiten ergebnisoffen prüfen. Dies schließt Kooperationsmöglichkeiten Nutzer dem Anbieter ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht an diesen Daten ein. 1.3 Vorbehaltlich einer rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfung und der Zustimmung der zuständigen Gremien beabsichtigen ZDF und Allianz den Aufbau und Betrieb einer gemeinsamen Plattform für die kommerzielle On-Demand-Verwertung von Auftragsproduktionen. Die Parteien prüfen dabei insbesondere eine Partner- schaft, gegebenenfalls auch in einer gemeinsam zu gründenden Gesellschaft mit ZDF-E, in die die nicht-exklusiven kommerziellen VoD-Rechte eingebracht wer- den. Die Aufnahme weiterer Partner werden die Parteien wohlwollend prüfen. So- fern die gemeinsame Plattform nicht zustande kommt, werden die Parteien über die Erlösbeteiligung bei kommerzieller VoD Auswertung erneut verhandeln.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Rechte. 1.1 Für das ZDF soll grundsätzlich am System 10.1 Der Lieferant räumt Leica hiermit an sämtli- chen urheberrechtlich geschützten Werken o- der vollfinanzierten Auftragsproduktion festgehalten werdengewerblichen Schutzrechten, die zur um- fassenden weltweiten Verwertung des Ver- tragsgegenstandes erforderlich sind, insbeson- dere an Standardsoftware, ein unwiderrufli- ches, einfaches, zeitlich, räumlich und inhalt- lich uneingeschränktes Nutzungsrecht (auch zur Nutzung auf derzeit noch unbekannte Nut- zungsarten) ein. Gleichzeitig Leica ist insbesondere berech- tigt, die Mitfinanzierung der Produktionen Werke zu bearbeiten, die Leica einge- räumten Rechte auf Dritte zu übertragen oder Dritten Unterlizenzen einzuräumen. 10.2 An für Leica individuell erstellten Leistungser- gebnissen erhält Leica sämtliche Schutzrechte als unmittelbarer alleiniger Rechteinhaber. Im Falle von Urheberrechten erhält Leica die unwi- derruflichen, zeitlich, örtlich und inhaltlich un- beschränkten ausschließlichen Nutzungs- rechte, die Leistungsergebnisse selbst oder durch die Produzenten möglich. Insoweit erklärt das ZDF seine Bereitschaft, eine angemessene Aufteilung der Rechte bei Mitfinanzierung durch den Produzenten Dritte vollumfänglich (auch auf derzeit noch unbekannte Nutzungsarten) zu nutzen. 10.3 Der Lieferant hat Standardsoftware an Leica ablauffähig im Rahmen von Einzelfallver- handlungen Objektcode auf handelsüblichen Datenträgern zu akzeptieren. Die Aufteilung der Rechte erfolgt – nach Ermittlung der Herstellungskosten - in Ansehung der jeweiligen Finanzierungsanteile. ZDF und Produzent ermitteln die Herstellungskosten der Auftragsproduktion auf Basis einer gemeinschaftlich vorgenommenen Kalkulation einschließlich Hand- lungskosten und Gewinnaufschlag (Gesamtkosten). Bei einer vollfinanzierten Auf- tragsproduktion trägt das ZDF diese Gesamtkosten in vollem Umfang. Werden Teilkosten vom Produzent übernommen, handelt es sich um eine teilfinanzierte Auftragsproduktion mit entsprechender Rechteaufteilung. Eine Verwertung teilfinanzierter Auftragsproduktionen liefern; im Pay-TV durch den Pro- duzenten beeinträchtigt die Exklusivität der dem ZDF übertragenen Rechte. Sie ist ebenso wie sonstige Vorabauswertungen vor Erstausstrahlung grundsätzlich nur Falle von Individual- software grundsätzlich, im Einzelfall nach Zustimmung durch das ZDF Übrigen soweit ver- einbart, ist auch der Quellcode (nebst Doku- mentation und Berücksichtigung Entwicklungswerkzeugen) zu übergeben. 10.4 An sämtlichen Arbeitsergebnissen, gleich in den Finanzierungsanteilen zulässig. Soweit ZDF Enterprises nach Vertragsabschluss Angebote zur Mitfinanzierung gegen Rechteerwerb anbietetwelcher Form, gelten die Mittel von ZDF Enterprises als Mittel des ZDF bei oder im Hinblick auf Zusammenhang mit der vereinbarten Nutzung der urheber- rechtlich geschützten Werke oder gewerbli- chen Schutzrechte neu entstehen, stehen Leica die in Nr. 2 geregelten Erlösbeteiligungen, d.h. die Mittel der ZDF Enterprises können nur aus dem Anteil des ZDF zurückgeführt werden, es sei denn der Produzent trifft im Einzelfall mit ZDF Enterprises eine hiervon abwei- chende Vereinbarungausschließlichen Nutzungsrechte ent- sprechend Ziffer 10.1 zu. 1.2 Das ZDF wird Vorschläge der Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen e.V. für verbesserte Verwertungsmöglichkeiten ergebnisoffen prüfen. Dies schließt Kooperationsmöglichkeiten ein. 1.3 Vorbehaltlich einer rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfung und der Zustimmung der zuständigen Gremien beabsichtigen ZDF und Allianz den Aufbau und Betrieb einer gemeinsamen Plattform für die kommerzielle On-Demand-Verwertung von Auftragsproduktionen. Die Parteien prüfen dabei insbesondere eine Partner- schaft, gegebenenfalls auch in einer gemeinsam zu gründenden Gesellschaft mit ZDF-E, in die die nicht-exklusiven kommerziellen VoD-Rechte eingebracht wer- den. Die Aufnahme weiterer Partner werden die Parteien wohlwollend prüfen. So- fern die gemeinsame Plattform nicht zustande kommt, werden die Parteien über die Erlösbeteiligung bei kommerzieller VoD Auswertung erneut verhandeln.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Rechte. 1.1 Für 1.8.1 Der Vertragspartner garantiert, Inhaber aller für eine vertragsgemäße Durchführung der Wer- bemaßnahmen erforderlichen Rechte zu sein und sie zu Zwecken der Vertragserfüllung in dem zeitlich, örtlich und inhaltlich erforderlichen Umfang auf RBMH übertragen zu können. Ausge- nommen hiervon sind lediglich die von Verwertungsgesellschaften ausschließlich wahrgenom- menen Rechte. Er garantiert ferner, dass die Werbemaßnahme nicht Urheber-, Leistungsschutz- , Marken-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter verletzt. 1.8.2 Der Vertragspartner überträgt RBMH sämtliche für die vertragsgemäße Durchführung der Werbemaßnahme erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere das ZDF soll grundsätzlich am System Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung (insbesondere terrestrisch, Kabel, Satellit, IPTV, Mobile Devices, unge- achtet der vollfinanzierten Auftragsproduktion festgehalten werden. Gleichzeitig ist die Mitfinanzierung der Produktionen durch die Produzenten möglich. Insoweit erklärt das ZDF seine BereitschaftAusgestaltung z. B. als Free-TV, eine angemessene Aufteilung der Rechte bei Mitfinanzierung durch den Produzenten Pay-TV, per per view etc.) und Kabelweitersendung, zur öffentlichen Zugänglichmachung (insbesondere Abruf im Rahmen von Einzelfallver- handlungen Internet, video on demand), das Recht zur Archivierung, das Recht Sendungen und auf öffentliche Zugänglichmachung beru- hende Wiedergaben öffentlich wahrnehmbar zu akzeptierenmachen sowie das Recht zur Bearbeitung. Die Aufteilung Rechtsübertragung erstreckt sich zeitlich, inhaltlich und örtlich auf den für die Durchführung der Rechte erfolgt – nach Ermittlung der Herstellungskosten - in Ansehung der jeweiligen Finanzierungsanteile. ZDF und Produzent ermitteln die Herstellungskosten der Auftragsproduktion auf Basis einer gemeinschaftlich vorgenommenen Kalkulation einschließlich Hand- lungskosten und Gewinnaufschlag (Gesamtkosten). Bei einer vollfinanzierten Auf- tragsproduktion trägt das ZDF diese Gesamtkosten in vollem vereinbarten Werbemaßnahme erforderlichen Umfang. Werden Teilkosten vom Produzent übernommenHinsichtlich des Senderechts und des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung erfolgt die Rechtsübertragung stets örtlich un- begrenzt. RBMH ist berechtigt, handelt es sich um eine teilfinanzierte Auftragsproduktion mit entsprechender Rechteaufteilung. Eine Verwertung teilfinanzierter Auftragsproduktionen im Pay-TV durch den Pro- duzenten beeinträchtigt die Exklusivität Rechte zu Zwecken der dem ZDF übertragenen Rechte. Sie ist ebenso wie sonstige Vorabauswertungen vor Erstausstrahlung grundsätzlich nur im Einzelfall nach Zustimmung durch das ZDF und Berücksichtigung in den Finanzierungsanteilen zulässig. Soweit ZDF Enterprises nach Vertragsabschluss Angebote zur Mitfinanzierung gegen Rechteerwerb anbietet, gelten die Mittel von ZDF Enterprises als Mittel des ZDF im Hinblick Vertragserfüllung auf die in Nr. 2 geregelten Erlösbeteiligungen, d.h. die Mittel der ZDF Enterprises können nur aus dem Anteil des ZDF zurückgeführt werden, es sei denn der Produzent trifft im Einzelfall mit ZDF Enterprises eine hiervon abwei- chende VereinbarungDritte zu über- tragen. 1.2 Das ZDF 1.8.3 Der Vertragspartner stellt RBMH von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich zum Ersatz aller daraus entstehenden Rechtsberatungs- und Rechtsverteidigungskosten sowie der darüber hinausgehenden Schäden. Der Vertragspartner wird Vorschläge RBMH bei der Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen e.V. für verbesserte Verwertungsmöglichkeiten ergebnisoffen prüfen. Dies schließt Kooperationsmöglichkeiten einRechtsverteidi- gung gegenüber Dritten mit Informationen und Unterlagen unterstützen. 1.3 Vorbehaltlich einer rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfung und der Zustimmung der zuständigen Gremien beabsichtigen ZDF und Allianz den Aufbau und Betrieb einer gemeinsamen Plattform für die kommerzielle On-Demand-Verwertung von Auftragsproduktionen. Die Parteien prüfen dabei insbesondere eine Partner- schaft, gegebenenfalls auch in einer gemeinsam zu gründenden Gesellschaft mit ZDF-E, in die die nicht-exklusiven kommerziellen VoD-Rechte eingebracht wer- den. Die Aufnahme weiterer Partner werden die Parteien wohlwollend prüfen. So- fern die gemeinsame Plattform nicht zustande kommt, werden die Parteien über die Erlösbeteiligung bei kommerzieller VoD Auswertung erneut verhandeln.

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Samples: Werbevertrag

Rechte. 1.1 Für 1. Die Agentur überträgt dem Kunden alle übertragbaren urheberrechtlichen und sonstige Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der unter diesem Vertrag gewährten Leistungen einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Entwürfen und Gestaltungen. Soweit nichts anderes bestimmt wird, ist diese Übertragung zeitlich, örtlich, nach dem Verwendungszweck und in jeder sonstigen Weise auf die Durchführung der jeweiligen Projekte und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit beschränkt. Ausgeschlossen von dieser Übertragungspflicht sind Rechte der Agentur an Tools und Softwareprogrammen sowie an eigenen Planungsverfahren, Methoden und darauf basierenden Darstellungsformen, die das ZDF soll grundsätzlich am System unternehmensspezifische Know-how der vollfinanzierten Auftragsproduktion festgehalten werdenAgentur darstellen. Gleichzeitig ist die Mitfinanzierung Barclayweg 10 Xxxxx Xxxxxxx Tel Nr.: 0341/ 000 000 00 LMedia UG (haftungsbeschränkt) 00000 Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxxx Mobil: 0172 / 000 00 00 Deutsche Bank Privat & Firmenkunden AG 2. Die Agentur steht dafür ein, dass sämtliche Leistungen, welche der Produktionen durch die Produzenten möglich. Insoweit erklärt das ZDF seine Bereitschaft, eine angemessene Aufteilung der Rechte bei Mitfinanzierung durch den Produzenten Kunde im Rahmen von Einzelfallver- handlungen dieses Vertrages erhält, nicht mit Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind und der Kunde, auch soweit Leistungen Dritter betroffen sind, dieselbe freie Rechtsposition erhält, wie sie in Punkt 10.1 umrissen ist. Sollte in besonderen Fällen diese Freistellung nicht möglich sein, dann ist der Kunde hiervon rechtzeitig vor Durchführung der betroffenen Projekte und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit in Kenntnis zu akzeptierensetzen. 3. Die Aufteilung vorstehende Rechtsübertragung bzw. Gewährleistung ist mit den sonstigen Vergütungen an die Agentur gemäß den Punkten 9.1 und 9.2 abgegolten. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Rechte erfolgt – nach Ermittlung Einsatz der Herstellungskosten - erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Die Agentur kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Ansehung der jeweiligen Finanzierungsanteile. ZDF und Produzent ermitteln die Herstellungskosten der Auftragsproduktion auf Basis einer gemeinschaftlich vorgenommenen Kalkulation einschließlich Hand- lungskosten und Gewinnaufschlag (Gesamtkosten). Bei einer vollfinanzierten Auf- tragsproduktion trägt das ZDF diese Gesamtkosten in vollem Umfang. Werden Teilkosten vom Produzent übernommenVerzug befindet, handelt es sich um eine teilfinanzierte Auftragsproduktion mit entsprechender Rechteaufteilung. Eine Verwertung teilfinanzierter Auftragsproduktionen im Pay-TV durch den Pro- duzenten beeinträchtigt die Exklusivität der dem ZDF übertragenen Rechte. Sie ist ebenso wie sonstige Vorabauswertungen vor Erstausstrahlung grundsätzlich nur im Einzelfall nach Zustimmung durch das ZDF und Berücksichtigung in den Finanzierungsanteilen zulässig. Soweit ZDF Enterprises nach Vertragsabschluss Angebote zur Mitfinanzierung gegen Rechteerwerb anbietet, gelten die Mittel von ZDF Enterprises als Mittel des ZDF im Hinblick auf die in Nr. 2 geregelten Erlösbeteiligungen, d.h. die Mittel der ZDF Enterprises können nur aus dem Anteil des ZDF zurückgeführt werden, es sei denn der Produzent trifft im Einzelfall mit ZDF Enterprises eine hiervon abwei- chende Vereinbarung. 1.2 Das ZDF wird Vorschläge der Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen e.V. für verbesserte Verwertungsmöglichkeiten ergebnisoffen prüfen. Dies schließt Kooperationsmöglichkeiten ein. 1.3 Vorbehaltlich einer rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfung und der Zustimmung der zuständigen Gremien beabsichtigen ZDF und Allianz den Aufbau und Betrieb einer gemeinsamen Plattform für die kommerzielle On-Demand-Verwertung von Auftragsproduktionen. Die Parteien prüfen dabei insbesondere eine Partner- schaft, gegebenenfalls auch in einer gemeinsam zu gründenden Gesellschaft mit ZDF-E, in die die nicht-exklusiven kommerziellen VoD-Rechte eingebracht wer- den. Die Aufnahme weiterer Partner werden die Parteien wohlwollend prüfen. So- fern die gemeinsame Plattform nicht zustande kommt, werden die Parteien über die Erlösbeteiligung bei kommerzieller VoD Auswertung erneut verhandelnDauer des Verzuges widerrufen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen