Rechte. (1) Das Recht zur Aufführung des Stückes erteilt ausschließlich: Xxxxxxxxxxxxxx 00 X-00000 Xxxxxx (2) Der Verlag überträgt dem Theater das non-exklusive bühnenmäßige Aufführungsrecht für die in der Aufführungslizenz genannten Spielstätten. (3) Das bühnenmäßige Aufführungsrecht darf vom Theater nicht an Dritte übertragen werden. (4) Das Theater ist nicht berechtigt die Aufführung des Stückes durch Bildschirm, Lautsprecher o.ä. technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen. Filmausschnitte zu Werbezwecken auf sozialen Plattformen bedürfen der Genehmigung durch den Verlag. (5) Die Aufzeichnung des Werkes auf Ton- oder Bildtonträger ist nur zu betriebsinternen Zwecken erlaubt und bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Die Einwilligung schließt die Befugnis zur Aufzeichnung von Proben ein. (6) In zeitlicher Hinsicht ist das bühnenmäßige Aufführungsrecht auf die Dauer des Vertrages beschränkt. Dies gilt auch für theaterpädagogisches Arbeiten außerhalb des nicht genehmigten zeitlichen Umfangs für die Produktion einer angemeldeten Schulaufführung. (7) Abgesehen von den vorstehend eingeräumten Rechten zur bühnenmäßigen Aufführung verbleibt die Verfügungsberechtigung über jede weitere Verwertung oder Nutzungsart beim Verlag. (8) Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Aufführungsanmeldung gültigen Aufführungsbedingungen und Preise. Diese Bedingungen gelten auch für Wohltätigkeitsveranstaltungen, schulinterne Aufführungen, private Veranstaltungen, Aufführungen in geschlossenen Kreisen und Aufführungen ohne Einnahmen. (9) Der Verlag hat das Recht Aufführungen an einzelnen Spielstätten unter Angabe wichtiger Gründe zu verbieten.
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Rechte. (1) Das Recht zur Aufführung des Stückes erteilt ausschließlich: Xxxxxxxxxxxxxx 00 X-00000 Xxxxxx
(2) Der Verlag Model überträgt dem Theater Fotografen hinsichtlich aller Arbeiten und derer Ergebnisse – egal, ob diese Leistungen halbfertig oder fertig sind – das nonausschließliche, zeitlich, inhaltlich, sachlich und räumlich unbefristete, unbegrenzte und uneingeschränkte Nutzungsrecht, das Recht am eigenen Bild sowie sämtliche Schutzrechte hinsichtlich aller heute bekannten Nutzungsarten, insbesondere im Hinblick auf Verwertung, Vervielfältigung, Veränderung, Verbreitung, Veröffentlichung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung, Sendung, Wiedergabe, Speicherung und Nachdruck in und auf allen heute nutzbaren Medien – auch teilweise – und zwar ungeachtet der Übertragungs-, Xxxxxx-, Präsentations- und Speichertechniken (insbesondere Datenbanken und Internet, auch wenn die vorgenannten Arbeiten in einem abgeschlossenen Mitgliederbereich veröffentlicht werden, der sich durch Mitglieds-exklusive bühnenmäßige Aufführungsrecht Beiträge finanziert). Der Fotograf wird über die weitere Gewährung von Nutzungsrechten entscheiden. Alle Filme, digitalen Daten, Datenträger und sonstige zur Erbringung der Leistung erforderlichen, verwendeten und benötigten Unterlagen oder Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Dias, Abzüge, Vergrößerungen, Dateien, Bilder, Grafiken, Illustrationen, Z e i c h n u n g e n , I n h a l t e , P r o g r a m m i e r a r b e i t e n , D a t e n b a n k e n , To n - u n d Bewertbilddokumente) und Rechte sind Eigentum des Fotografen und frei von Rechten Dritter. Das Urheberrecht liegt beim Fotografen. Ohne dessen Zustimmung eventuell übergebene Abzüge, Vergrößerungen und Dateien nicht genutzt oder verwertet werden dürfen, es sei denn für rein private Zwecke des Models. Das Model erteilt weiter die in Zustimmung, dass die Arbeiten und deren Ergebnisse - insgesamt oder auch teilweise - von Dritten, mit denen der Aufführungslizenz genannten Spielstätten.
(3) Fotograf eine Vereinbarung trifft, ohne Einschränkungen genutzt werden können. Das bühnenmäßige Aufführungsrecht darf vom Theater nicht an Dritte übertragen werden.
(4) Das Theater ist nicht berechtigt Model gestattet dem Fotografen oder einem Dritten, mit dem der Fotograf eine Vereinbarung trifft, die Aufführung des Stückes durch BildschirmUrheber-/Persönlichkeitsrechte auszuüben, Lautsprecher o.ä. technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen. Filmausschnitte nutzen und zu Werbezwecken verwerten und verzichtet gegenüber dem Fotografen und gegenüber Dritten diesbezüglich auf sozialen Plattformen bedürfen der Genehmigung durch den Verlag.
(5) Die Aufzeichnung des Werkes auf Ton- die Geltendmachung von etwaigen Unterlassungs- und/oder Bildtonträger ist nur zu betriebsinternen Zwecken erlaubt und bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des VerlagesSchadenersatzansprüchen. Die Einwilligung schließt die Befugnis zur Aufzeichnung von Proben einNennung des Namens des Models erfolgt nur nach Rücksprache und Zustimmung des Models.
(6) In zeitlicher Hinsicht ist das bühnenmäßige Aufführungsrecht auf die Dauer des Vertrages beschränkt. Dies gilt auch für theaterpädagogisches Arbeiten außerhalb des nicht genehmigten zeitlichen Umfangs für die Produktion einer angemeldeten Schulaufführung.
(7) Abgesehen von den vorstehend eingeräumten Rechten zur bühnenmäßigen Aufführung verbleibt die Verfügungsberechtigung über jede weitere Verwertung oder Nutzungsart beim Verlag.
(8) Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Aufführungsanmeldung gültigen Aufführungsbedingungen und Preise. Diese Bedingungen gelten auch für Wohltätigkeitsveranstaltungen, schulinterne Aufführungen, private Veranstaltungen, Aufführungen in geschlossenen Kreisen und Aufführungen ohne Einnahmen.
(9) Der Verlag hat das Recht Aufführungen an einzelnen Spielstätten unter Angabe wichtiger Gründe zu verbieten.
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Samples: TFP Vertrag
Rechte. 10.1 net•able gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrundeliegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Ohne anderweitige Vereinbarung ist die Verwendung örtlich auf das Gebiet Deutschlands beschränkt.
10.2 Will der Kunde von net•able gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.
10.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt. Grundsätzlich vergibt net•able für die seitens des Kunden erstellte Software eine Einzelplatzlizenz, so dass jeder einzelne Kunde jeweils nur eine (1) Das Recht zur Aufführung des Stückes erteilt ausschließlich: Xxxxxxxxxxxxxx 00 X-00000 Xxxxxx
(2) Der Verlag überträgt dem Theater das non-exklusive bühnenmäßige Aufführungsrecht für die Installation pro Endgerät vornehmen darf. Davon abweichende Vereinbarungen, insbesondere in der Aufführungslizenz genannten Spielstätten.
(3) Das bühnenmäßige Aufführungsrecht darf vom Theater nicht an Dritte übertragen Bezug auf Mehrplatz‐/Netzwerklizenz müssen gesondert getroffen werden.
(4) Das Theater 10.4 Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die Aufführung zur Erreichung des Stückes durch BildschirmVertragszwecks notwendig sind, Lautsprecher o.ä. technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen. Filmausschnitte zu Werbezwecken auf sozialen Plattformen bedürfen der Genehmigung durch den Verlagbleiben hiervon ausgenommen.
(5) Die Aufzeichnung des Werkes 10.5 Der Kunde ist verpflichtet, auf Ton- oder Bildtonträger ist nur dem fertig gestellten Werk und dessen Vervielfältigungsstücken net•able zu betriebsinternen Zwecken erlaubt und bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Die Einwilligung schließt die Befugnis zur Aufzeichnung von Proben einnennen.
(6) In zeitlicher Hinsicht ist das bühnenmäßige Aufführungsrecht 10.6 Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Dauer des Vertrages beschränkt. Dies gilt auch für theaterpädagogisches Arbeiten außerhalb des nicht genehmigten zeitlichen Umfangs für die Produktion einer angemeldeten SchulaufführungHöhe der Vergütung.
(7) Abgesehen von den vorstehend eingeräumten Rechten zur bühnenmäßigen Aufführung verbleibt die Verfügungsberechtigung über jede weitere Verwertung oder Nutzungsart beim Verlag.
(8) Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Aufführungsanmeldung gültigen Aufführungsbedingungen und Preise. Diese Bedingungen gelten auch für Wohltätigkeitsveranstaltungen, schulinterne Aufführungen, private Veranstaltungen, Aufführungen in geschlossenen Kreisen und Aufführungen ohne Einnahmen.
(9) Der Verlag hat das Recht Aufführungen an einzelnen Spielstätten unter Angabe wichtiger Gründe zu verbieten.
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Rechte. 10.3 Der Kunde ist verpflichtet, mediendesign unverzüglich zu informieren, wenn das Passwort verloren gegangen ist oder wenn ihm bekannt wird, dass unbefugte Dritte von dem Passwort Kenntnis erlangt haben. Sofern der Kunde nicht den Beweis erbringt, dass ein Dritter den Zugang zum Projekt-Werkzeug ohne seine Zustimmung genutzt hat, werden alle über den Zugang abgegebenen Erklärungen dem Kunden zugerechnet. Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (1z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) Das Recht zur Aufführung und höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat mediendesign nicht zu vertreten. Sie berechtigen mediendesign, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. mediendesign wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen. Setzt die Geltendmachung von Rechten des Stückes erteilt ausschließlich: Xxxxxxxxxxxxxx 00 X-00000 Xxxxxx
Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei (2) Der Verlag überträgt Wochen. mediendesign gewährt dem Theater Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das non-exklusive bühnenmäßige Aufführungsrecht nicht ausschließliche Recht, die Leistungen für die in dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Ohne anderweitige Vereinbarung ist die Verwendung örtlich auf das Gebiet Deutschlands beschränkt. Will der Aufführungslizenz genannten SpielstättenKunde von mediendesign gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Das bühnenmäßige Aufführungsrecht darf vom Theater nicht an Dritte übertragen werden.
(4) Das Theater ist nicht berechtigt die Aufführung des Stückes durch Bildschirm, Lautsprecher o.ä. technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen. Filmausschnitte zu Werbezwecken auf sozialen Plattformen bedürfen der Genehmigung durch den Verlag.
(5) Die Aufzeichnung des Werkes auf Ton- oder Bildtonträger ist nur zu betriebsinternen Zwecken erlaubt und bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Die Einwilligung schließt die Befugnis zur Aufzeichnung von Proben ein.
(6) In zeitlicher Hinsicht ist das bühnenmäßige Aufführungsrecht auf die Dauer des Vertrages beschränkt. Dies gilt auch für theaterpädagogisches Arbeiten außerhalb des nicht genehmigten zeitlichen Umfangs für die Produktion einer angemeldeten Schulaufführung.
(7) Abgesehen von den vorstehend eingeräumten Rechten zur bühnenmäßigen Aufführung verbleibt die Verfügungsberechtigung über jede weitere Verwertung oder Nutzungsart beim Verlag.
(8) Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Aufführungsanmeldung gültigen Aufführungsbedingungen und Preise. Diese Bedingungen gelten auch für Wohltätigkeitsveranstaltungen, schulinterne Aufführungen, private Veranstaltungen, Aufführungen in geschlossenen Kreisen und Aufführungen ohne Einnahmen.
(9) Der Verlag hat das Recht Aufführungen an einzelnen Spielstätten unter Angabe wichtiger Gründe zu verbieten.10.5 10.6
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechte. (1) Das Recht zur Aufführung des Stückes erteilt ausschließlich: Xxxxxxxxxxxxxx 00 X-00000 Xxxxxx
(2) Der Verlag . Die Agentur überträgt dem Theater Kunden alle übertragbaren urheberrechtlichen und sonstige Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der unter diesem Vertrag gewährten Leistungen einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Entwürfen und Gestaltungen. Soweit nichts anderes bestimmt wird, ist diese Übertragung zeitlich, örtlich, nach dem Verwendungszweck und in jeder sonstigen Weise auf die Durchführung der jeweiligen Projekte und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit beschränkt. Ausgeschlossen von dieser Übertragungspflicht sind Rechte der Agentur an Tools und Softwareprogrammen sowie an eigenen Planungsverfahren, Methoden und darauf basierenden Darstellungsformen, die das nonunternehmensspezifische Know-exklusive bühnenmäßige Aufführungsrecht für die how der Agentur darstellen. Barclayweg 10 Xxxxx Xxxxxxx Tel Nr.: 0341/ 000 000 00 LMedia UG (haftungsbeschränkt) 00000 Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxxx Mobil: 0172 / 000 00 00 Deutsche Bank Privat & Firmenkunden AG
2. Die Agentur steht dafür ein, dass sämtliche Leistungen, welche der Kunde im Rahmen dieses Vertrages erhält, nicht mit Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind und der Kunde, auch soweit Leistungen Dritter betroffen sind, dieselbe freie Rechtsposition erhält, wie sie in Punkt 10.1 umrissen ist. Sollte in besonderen Fällen diese Freistellung nicht möglich sein, dann ist der Aufführungslizenz genannten SpielstättenKunde hiervon rechtzeitig vor Durchführung der betroffenen Projekte und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit in Kenntnis zu setzen.
(3) Das bühnenmäßige Aufführungsrecht darf vom Theater nicht an Dritte übertragen werden.
(4) Das Theater ist nicht berechtigt die Aufführung des Stückes durch Bildschirm, Lautsprecher o.ä. technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen. Filmausschnitte zu Werbezwecken auf sozialen Plattformen bedürfen der Genehmigung durch den Verlag.
(5) Die Aufzeichnung des Werkes auf Ton- oder Bildtonträger ist nur zu betriebsinternen Zwecken erlaubt und bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Die Einwilligung schließt vorstehende Rechtsübertragung bzw. Gewährleistung ist mit den sonstigen Vergütungen an die Befugnis Agentur gemäß den Punkten 9.1 und 9.2 abgegolten. Bis zur Aufzeichnung von Proben ein.
(6) In zeitlicher Hinsicht vollständigen Vergütungszahlung ist das bühnenmäßige Aufführungsrecht auf dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Die Agentur kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Vertrages beschränkt. Dies gilt auch für theaterpädagogisches Arbeiten außerhalb des nicht genehmigten zeitlichen Umfangs für die Produktion einer angemeldeten SchulaufführungVerzuges widerrufen.
(7) Abgesehen von den vorstehend eingeräumten Rechten zur bühnenmäßigen Aufführung verbleibt die Verfügungsberechtigung über jede weitere Verwertung oder Nutzungsart beim Verlag.
(8) Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Aufführungsanmeldung gültigen Aufführungsbedingungen und Preise. Diese Bedingungen gelten auch für Wohltätigkeitsveranstaltungen, schulinterne Aufführungen, private Veranstaltungen, Aufführungen in geschlossenen Kreisen und Aufführungen ohne Einnahmen.
(9) Der Verlag hat das Recht Aufführungen an einzelnen Spielstätten unter Angabe wichtiger Gründe zu verbieten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechte. (1) Das Recht LEG stellt dem Nutzer das Mieterportal ausschließlich für eigene, nicht kommerzielle Zwecke des Nutzers zur Aufführung Verfügung. LEG räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht auf Dritte übertragbares, auf die jeweilige Vertragslaufzeit des Stückes erteilt ausschließlich: Xxxxxxxxxxxxxx 00 X-00000 XxxxxxMietvertrages beschränktes Nutzungsrecht ein, das den Nutzer berechtigt, das Mieterportal in dem Umfang zu nutzen, wie es dem mit der Bereitstellung und Überlassung des Mieterportals durch LEG verfolgten Zweck entspricht.
(2) Der Verlag überträgt Das von LEG zur Verfügung gestellte Mieterportal darf nur in unveränderter Form genutzt werden. Es ist dem Theater Nutzer insbesondere untersagt, das non-exklusive bühnenmäßige Aufführungsrecht für die in der Aufführungslizenz genannten SpielstättenMieterportal, bzw. den Programmcode oder Teile hiervon zu verändern, rückwärts zu entwickeln, zu dekompilieren oder umzuwandeln oder den Quellcode auf andere Weise festzustellen sowie abgeleitete Werke des Mieterportals zu erstellen.
(3) Das bühnenmäßige Aufführungsrecht darf vom Theater Es ist dem Nutzer nicht gestattet, das Mieterportal an Dritte übertragen zu vertreiben, zu vermieten oder in sonstiger Weise zu überlassen. Informationen, Markennamen und sonstige Inhalte des Mieterportals dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von LEG weder verändert, kopiert, vervielfältigt, verkauft, vermietet, genutzt oder sonst wie verwertet werden.
(4) Das Theater ist Abgesehen von den in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechten werden dem Nutzer keine weiteren Rechte gleich welcher Art, insbesondere nicht berechtigt die Aufführung des Stückes durch Bildschirman dem Firmennamen und an gewerblichen Schutzrechten von LEG eingeräumt, Lautsprecher o.ä. technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen. Filmausschnitte zu Werbezwecken auf sozialen Plattformen bedürfen der Genehmigung durch den Verlagnoch trifft LEG eine entsprechende Pflicht, derartige Rechte einzuräumen.
(5) Die Aufzeichnung des Werkes auf Ton- oder Bildtonträger ist nur zu betriebsinternen Zwecken erlaubt Mit dem Einstellen von Daten räumt der Nutzer dem Anbieter ein zeitlich und bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Die Einwilligung schließt die Befugnis zur Aufzeichnung von Proben räumlich unbeschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht an diesen Daten ein.
(6) In zeitlicher Hinsicht ist das bühnenmäßige Aufführungsrecht auf die Dauer des Vertrages beschränkt. Dies gilt auch für theaterpädagogisches Arbeiten außerhalb des nicht genehmigten zeitlichen Umfangs für die Produktion einer angemeldeten Schulaufführung.
(7) Abgesehen von den vorstehend eingeräumten Rechten zur bühnenmäßigen Aufführung verbleibt die Verfügungsberechtigung über jede weitere Verwertung oder Nutzungsart beim Verlag.
(8) Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Aufführungsanmeldung gültigen Aufführungsbedingungen und Preise. Diese Bedingungen gelten auch für Wohltätigkeitsveranstaltungen, schulinterne Aufführungen, private Veranstaltungen, Aufführungen in geschlossenen Kreisen und Aufführungen ohne Einnahmen.
(9) Der Verlag hat das Recht Aufführungen an einzelnen Spielstätten unter Angabe wichtiger Gründe zu verbieten.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Rechte. 11.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt, keine Rechte Dritter (1insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte etc.) Das oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtlichen Zulässigkeiten der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen gegen den Anbieter im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Werbemittel entstehen können und wird ihn von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freistellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen und über Unterlassungserklärungen oder einstweiligen Verfügungen im Hinblick auf Rechte Dritter fristwahrend schriftlich zu informieren.
11.2 Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und Kennzeichnungsrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Aufführung des Stückes erteilt ausschließlich: Xxxxxxxxxxxxxx 00 X-00000 Xxxxxx
(2) Der Verlag überträgt dem Theater das non-exklusive bühnenmäßige Aufführungsrecht Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, zum öffentlichen Zugänglichmachen, zur Einstellung in eine Datenbank und Bereithalten zum Abruf, zur Entnahme und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich und inhaltlich im für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Aufführungslizenz genannten SpielstättenOnline-Medien.
(3) Das bühnenmäßige Aufführungsrecht darf vom Theater nicht an Dritte übertragen werden.
(4) Das Theater ist nicht berechtigt die Aufführung des Stückes durch Bildschirm, Lautsprecher o.ä. technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen. Filmausschnitte zu Werbezwecken auf sozialen Plattformen bedürfen der Genehmigung durch den Verlag.
(5) Die Aufzeichnung des Werkes auf Ton- oder Bildtonträger ist nur zu betriebsinternen Zwecken erlaubt und bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Die Einwilligung schließt die Befugnis zur Aufzeichnung von Proben ein.
(6) In zeitlicher Hinsicht ist das bühnenmäßige Aufführungsrecht auf die Dauer des Vertrages beschränkt. Dies gilt auch für theaterpädagogisches Arbeiten außerhalb des nicht genehmigten zeitlichen Umfangs für die Produktion einer angemeldeten Schulaufführung.
(7) Abgesehen von den vorstehend eingeräumten Rechten zur bühnenmäßigen Aufführung verbleibt die Verfügungsberechtigung über jede weitere Verwertung oder Nutzungsart beim Verlag.
(8) Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Aufführungsanmeldung gültigen Aufführungsbedingungen und Preise. Diese Bedingungen gelten auch für Wohltätigkeitsveranstaltungen, schulinterne Aufführungen, private Veranstaltungen, Aufführungen in geschlossenen Kreisen und Aufführungen ohne Einnahmen.
(9) Der Verlag hat das Recht Aufführungen an einzelnen Spielstätten unter Angabe wichtiger Gründe zu verbieten.
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