Common use of Rechte Clause in Contracts

Rechte. 09.1 Die Druckerei Wilke gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrundeliegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Ohne anderweitige Vereinbarung ist die Verwendung örtlich auf das Gebiet Deutschlands beschränkt. 09.2 Will der Kunde von der Druckerei Wilke gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache. 09.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt. 09.4 Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung 09.5 Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte. 09.1 9.1. Die Druckerei Wilke gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt auf wat-fp GmbH versichert, dass sie über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte für alle von ihr schriftlich fixierten Absprachen/Konzepte/Drehbücher verfügt, insbesondere über die vollständige Zahlung zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Films von ihr verwaltet werden. 9.2. Das Eigentum an allen während der Filmproduktion entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Zwischenprodukten sowie schriftlich festgelegten Absprachen/Konzepten/Drehbüchern verbleibt bei der wat-fp GmbH. 9.3. Der Auftraggeber erhält die ausschließlichen Nutzungsrechte gemäß des vereinbarten zeitlichen und räumlichen Umfangs. Der Auftraggeber ist berechtigt, beliebig viele Kopien des produzierten Films für eigene Zwecke herzustellen. Zudem ist der Auftraggeber befugt sein Nutzungsrecht im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder ausüben zu lassen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung an Herstellungskosten auf den erbrachten Leistungen Auftraggeber über. 9.4. Der Auftraggeber hat das Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrundeliegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang fremdsprachliche Fassungen des Films herzustellen oder herstellen zu nutzenlassen, d.h. Ohne anderweitige Vereinbarung ist die Verwendung örtlich auf den Film in fremden Sprachen zu synchronisieren oder zu untertiteln. Hierdurch darf das Gebiet Deutschlands beschränktkünstlerische Ansehen der Beteiligten nicht gröblich verletzt werden. 09.2 Will 9.5. Die wat-fp GmbH erhält vom Auftraggeber das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die von ihr angefertigten Filminhalte für den unmittelbar eigenen Bedarf (z.B. für Präsentationen vor Kunden, auf Messen und Firmenveranstaltungen oder für das eigene Werbeangebot) unentgeltlich nutzen zu dürfen (vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarungen). Dies gilt jedoch erst, wenn dem Auftraggeber der Kunde Film zur eigenen Nutzung vorliegt. 9.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen oder von der Druckerei Wilke gestaltete Arbeiten ganz wat-fp GmbH genehmigten Änderungen durch die wat-fp GmbH selbst vornehmen zu lassen. Es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprachetechnischen Gründen unzumutbar. 09.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt. 09.4 Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung 09.5 Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

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Samples: General Terms and Conditions

Rechte. 09.1 Die Druckerei Wilke gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt auf 11.1. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt, keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte etc.) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt. Der Auftraggeber trägt allein die vollständige Zahlung Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der vereinbarten Vergütung an für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den erbrachten Leistungen das RechtVerlag im Rahmen des Werbeauftrages bzw. Abschlusses von allen Ansprüchen Dritter frei, die Leistungen von diesen gegen den Verlag im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Werbemittel entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen und über Unterlassungserklärungen oder einstweilige Verfügungen im Hinblick auf Rechte Dritter fristwahrend schriftlich zu informieren. 11.2. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbemittel in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, Bearbeitung und Umgestaltung, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem Vertrag zugrundeliegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Ohne anderweitige Vereinbarung ist die Verwendung örtlich auf das Gebiet Deutschlands beschränkt. 09.2 Will der Kunde von der Druckerei Wilke gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden HonorarabspracheOnline-Medien. 09.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt. 09.4 Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung 09.5 Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werbemittel

Rechte. 09.1 1. Verträge zwischen GmbH und Geschäftsführer (Insichgeschäfte) Grundsätzlich darf niemand mit sich selbst Geschäfte ab- schließen (sog. Selbstkontrahierungsverbot). Dies gilt auch für Geschäfte des Geschäftsführers als Vertreter der GmbH auf der einen mit sich selbst als Vertragspartei auf der anderen Seite (sog. Insichgeschäfte). Die Druckerei Wilke gewährt Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot muss beim Alleingesellschaf- ter-Geschäftsführer in der Satzung geregelt sein; anderen- falls genügt ein Gesellschafterbeschluss. Die Erlaubnis der Insichgeschäfte ist immer im Handelsregister einzutragen. Soweit der Geschäftsführer von dem Kunden aufschiebend bedingt auf im Gesetz geregelten Selbstkontrahierungsverbot befreit ist, kann er – als Vertre- ter der GmbH – alle Verträge mit sich im eigenen Namen abschließen. Auch bei erlaubten Geschäften zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer muss dieser darauf ach- ten, dass der GmbH dadurch kein Schaden entsteht und er im Übrigen nicht gegen die vollständige Zahlung Geschäftsordnung oder Sat- zung verstößt. Beispiel: Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist vom Selbst- kontrahierungsverbot befreit und vermietet der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das Recht, die Leistungen liquiden GmbH eine ihm gehörende Lagerhalle für zwei Jahre zu einer ortsübli- xxxx Xxxxx. Diese Halle wird von der GmbH auch dringend be- nötigt. Der Mietvertrag ist gültig. Ein Schaden für die dem Vertrag zugrundeliegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Ohne anderweitige Vereinbarung GmbH ist die Verwendung örtlich auf das Gebiet Deutschlands beschränktnicht entstanden. 09.2 Will der Kunde von der Druckerei Wilke gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache. 09.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt. 09.4 Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung 09.5 Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

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Samples: Rechte Und Pflichten Eines GMBH Geschäftsführers

Rechte. 09.1 Die Druckerei Wilke 10.3 Der Kunde ist verpflichtet, mediendesign unverzüglich zu informieren, wenn das Passwort verloren gegangen ist oder wenn ihm bekannt wird, dass unbefugte Dritte von dem Passwort Kenntnis erlangt haben. Sofern der Kunde nicht den Beweis erbringt, dass ein Dritter den Zugang zum Projekt-Werkzeug ohne seine Zustimmung genutzt hat, werden alle über den Zugang abgegebenen Erklärungen dem Kunden zugerechnet. Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat mediendesign nicht zu vertreten. Sie berechtigen mediendesign, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. mediendesign wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen. Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei (2) Wochen. mediendesign gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das nicht ausschließliche Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrundeliegenden zugrunde liegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Ohne anderweitige Vereinbarung ist die Verwendung örtlich auf das Gebiet Deutschlands beschränkt. 09.2 . Will der Kunde von der Druckerei Wilke mediendesign gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache. 09.3 . Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibtist. 09.4 Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung 09.5 Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.10.5 10.6

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte. 09.1 4.1. Die Druckerei Wilke gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen Goodson Softwaresolutions GmbH hat das Recht, seine Arbeiten mit einer Urheberbezeichnung zu versehen, soweit der Vertrag mit dem Auftraggeber keine abweichenden Vereinbarungen enthält. Ohne Einwilligung der Goodson Softwaresolutions GmbH dürfen die Leistungen von der Goodson Softwaresolutions GmbH abgelieferten Arbeiten weder im Original noch bei der Vervielfältigung verändert oder entstellt werden. Mit der Ablieferung der Arbeiten durch die Goodson Softwaresolutions GmbH und mit der Entrichtung des Entgeltes für die dem Vertrag zugrundeliegenden Zwecke Einräumung der Nutzungsrechte hat der Auftraggeber die Nutzungsrechte im vertraglich vereinbarten Umfang Rahmen erworben. Die Goodson Softwaresolutions GmbH verbleiben in jedem Fall die Zustimmungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz. Insbesondere können die über den vereinbarten Rahmen hinausgehende Weiterübertragungen, ausschließlicher oder einfacher Nutzungsrechte an Dritte nur mit ihrer Einwilligung erfolgen. Der Auftraggeber darf die Goodson Softwaresolutions GmbH nur solche Vorlagen (Fotos, Daten, etc.) überlassen, zu nutzenderen Vervielfältigung er berechtigt ist. Ohne anderweitige Vereinbarung Der Auftraggeber stellt die Goodson Softwaresolutions GmbH von allen Forderungen, die auf einer Verletzung dieser Verpflichtung beruhen (insbesondere Schadenersatzforderungen) frei. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Arbeiten entfällt jede Haftung. 4.2. Die Goodson Softwaresolutions GmbH haftet nicht für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit sowie für die Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Für die vom Auftraggeber zur Vervielfältigung freigegebenen Arbeiten entfällt jede Haftung. 4.3. Die Goodson Softwaresolutions GmbH berechtigt den Kunden, die im Rahmen eines Projektes entstandene Arbeit für eigene Werbungszwecke zu verwenden. Ferner ist die Verwendung örtlich auf das Gebiet Deutschlands beschränktGoodson Softwaresolutions GmbH berechtigt, abgeschlossene Arbeiten für eigene Werbungszwecke einzusetzen. 09.2 Will der Kunde von der Druckerei Wilke gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache. 09.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt. 09.4 Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung 09.5 Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte. 09.1 1.1 Die Druckerei Wilke gewährt vollfinanzierte Auftragsproduktion ist wesentlicher Bestandteil der Herstellung von Dokumentationen des ZDF. Hieran wird festgehalten. Soweit Dokumentationen als teilfinanzierte Auftragsproduktionen rea- lisiert werden erfolgt im Rahmen von Einzelfallverhandlungen nach Ermittlung der Herstellungskosten eine Aufteilung der Rechte in An- sehung der jeweiligen Finanzierungsanteile. ZDF und Produzent ermitteln die Herstellungskosten der Auf- tragsproduktion auf Basis einer gemeinschaftlich vorgenommenen Kalkulation einschließlich Handlungskosten und Gewinnaufschlag (Gesamtkosten). Bei einer vollfinanzierten Dokumentation trägt das ZDF diese Gesamtkosten in vollem Umfang. Werden Teilkosten vom Produzenten übernommen, handelt es sich um eine teilfinanzierte Auf- tragsproduktion mit entsprechender Rechteaufteilung. Eine Verwertung teilfinanzierter Dokumentationen im Pay-TV durch den Produzenten beeinträchtigt die Exklusivität der dem Kunden aufschiebend bedingt ZDF übertragenen Rechte. Sie ist ebenso wie sonstige Vorabauswertungen vor Erstausstrahlung im Einzelfall bei konkret nachgewiesenen Ver- wertungsmöglichkeiten nach Zustimmung durch das ZDF und Berück- sichtigung in den Finanzierungsanteilen zulässig. Soweit ZDF Enterprises (ZDF E) nach Vertragsschluss Angebote zur Mitfinanzierung gegen Rechteerwerb anbietet, gelten die Mittel von ZDF E als Mittel des ZDF im Hinblick auf die vollständige Zahlung in Nr. 2 geregelten Erlösbeteiligungen, d. h. die Mittel der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das RechtZDF E können nur aus dem Anteil des ZDF zurückgeführt werden, die Leistungen für die dem Vertrag zugrundeliegenden Zwecke es sei denn der Produzent trifft im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Ohne anderweitige Vereinbarung ist die Verwendung örtlich auf das Gebiet Deutschlands beschränktEinzelfall mit ZDF E eine hiervon abweichende Vereinbarung. 09.2 Will 1.2 Das ZDF wird Vorschläge der Kunde von Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e. V. für verbesserte Verwertungsmöglichkeiten ergebnis- offen prüfen. Dies schließt Kooperationsmöglichkeiten ein. Eckpunkte der Druckerei Wilke gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es vertraglichen Zusammenarbeit für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache. 09.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt. 09.4 Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung 09.5 Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.durch das ZDF vollfinanzierte Dokumentationen 5

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Samples: Eckpunkte Der Vertraglichen Zusammenarbeit Für Durch Das ZDF Vollfinanzierte Dokumentationen