Rechte. ⮚ Auf Erhalt einer Eintrittsbestätigung. ⮚ Auf Teilnahme am Übungs-, Trainings- und Wett- kampfbetrieb. ⮚ Auf Inanspruchnahme der Unfallversicherung des Sportvereins entsprechend der Versicherungsbe- dingungen bei Sportunfällen und Wegeunfällen auf den Wegen zum und vom Training bzw. Wett- kampf. ⮚ Auf Inanspruchnahme der Kfz-Haftpflichtver- sicherung des Sportvereins entsprechend der Ver- sicherungsbedingungen bei Fahrten zu offiziellen Veranstaltungen des Vereins. Die Kfz-Haftpflicht- versicherung kann auch von den Eltern in An- spruch genommen werden, die ihre Kinder zum Training/Wettkampf bringen bzw. vom Training/ Wettkampf abholen. ⮚ Auf Teilnahme an Übungsleiter- und Kampfrichter- lehrgängen. ⮚ Zur Teilnahme an den Wahlen in den Gremien des Vereins, aktives Wahlrecht ab 16 Jahren (ab 12 Jahren bei Jugendvertretungen) und passives Wahlrecht ab 18 Jahren (ab 12 Jahren bei Ju- gendvertretungen). ⮚ Anspruch auf Aufwandsentschädigung als Übungsleiter entsprechend vertraglicher Regelun- gen mit dem Verein. ⮚ Anspruch auf Einsicht in die Jahresabschlussun- terlagen des Gesamtvereins.
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Rechte. ⮚ Auf Erhalt einer Eintrittsbestätigung. ⮚ Auf Teilnahme am Übungs-, Trainings- und Wett- kampfbetriebWettkampfbetrieb. ⮚ Auf Inanspruchnahme der Unfallversicherung des Sportvereins entsprechend der Versicherungsbe- dingungen Versicherungsbedingungen bei Sportunfällen und Wegeunfällen auf den Wegen zum und vom Training bzw. Wett- kampfWettkampf. ⮚ Auf Inanspruchnahme der Kfz-Haftpflichtver- sicherung des Sportvereins entsprechend der Ver- sicherungsbedingungen bei Fahrten zu offiziellen Veranstaltungen des Vereins. Die Kfz-Haftpflicht- versicherung kann auch von den Eltern in An- spruch Anspruch genommen werden, die ihre Kinder zum Training/Wettkampf bringen bzw. vom Training/ Wettkampf abholen. ⮚ Auf Teilnahme an Übungsleiter- und Kampfrichter- lehrgängenKampfrichterlehrgängen. ⮚ Zur Teilnahme an den Wahlen in den Gremien des Vereins, aktives Wahlrecht ab 16 Jahren (ab 12 Jahren bei Jugendvertretungen) und passives Wahlrecht ab 18 Jahren (ab 12 Jahren bei Ju- gendvertretungenJugendvertretungen). ⮚ Anspruch auf Aufwandsentschädigung als Übungsleiter entsprechend vertraglicher Regelun- gen Regelungen mit dem Verein. ⮚ Anspruch auf Einsicht in die Jahresabschlussun- terlagen Jahresabschlussunterlagen des Gesamtvereins.
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Rechte. ⮚ ➢ Auf Erhalt einer Eintrittsbestätigung. ⮚ ➢ Auf Teilnahme am Übungs-, Trainings- und Wett- kampfbetrieb. ⮚ ➢ Auf Inanspruchnahme der Unfallversicherung des Sportvereins entsprechend der Versicherungsbe- dingungen bei Sportunfällen und Wegeunfällen auf den Wegen zum und vom Training bzw. Wett- kampf. ⮚ ➢ Auf Inanspruchnahme der Kfz-Haftpflichtver- sicherung des Sportvereins entsprechend der Ver- sicherungsbedingungen bei Fahrten zu offiziellen Veranstaltungen des Vereins. Die Kfz-Haftpflicht- versicherung kann auch von den Eltern in An- spruch genommen werden, die ihre Kinder zum Training/Wettkampf bringen bzw. vom Training/ Wettkampf abholen. ⮚ ➢ Auf Teilnahme an Übungsleiter- und Kampfrichter- lehrgängen. ⮚ ➢ Zur Teilnahme an den Wahlen in den Gremien des Vereins, aktives Wahlrecht ab 16 Jahren (ab 12 Jahren bei Jugendvertretungen) und passives Wahlrecht ab 18 Jahren (ab 12 Jahren bei Ju- gendvertretungen). ⮚ ➢ Anspruch auf Aufwandsentschädigung als Übungsleiter entsprechend vertraglicher Regelun- gen mit dem Verein. ⮚ ➢ Anspruch auf Einsicht in die Jahresabschlussun- terlagen des Gesamtvereins.
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Rechte. ⮚ Auf Erhalt einer Eintrittsbestätigung1. ⮚ Auf Teilnahme am Übungs-, Trainings- Verträge zwischen GmbH und Wett- kampfbetriebGeschäftsführer (Insichgeschäfte) Grundsätzlich darf niemand mit sich selbst Geschäfte ab- schließen (sog. ⮚ Auf Inanspruchnahme Selbstkontrahierungsverbot). Dies gilt auch für Geschäfte des Geschäftsführers als Vertreter der Unfallversicherung des Sportvereins entsprechend GmbH auf der Versicherungsbe- dingungen bei Sportunfällen und Wegeunfällen einen mit sich selbst als Vertragspartei auf den Wegen zum und vom Training bzwder anderen Seite (sog. Wett- kampf. ⮚ Auf Inanspruchnahme der Kfz-Haftpflichtver- sicherung des Sportvereins entsprechend der Ver- sicherungsbedingungen bei Fahrten zu offiziellen Veranstaltungen des VereinsInsichgeschäfte). Die KfzBefreiung vom Selbstkontrahierungsverbot muss beim Alleingesellschaf- ter-Haftpflicht- versicherung Geschäftsführer in der Satzung geregelt sein; anderen- falls genügt ein Gesellschafterbeschluss. Die Erlaubnis der Insichgeschäfte ist immer im Handelsregister einzutragen. Soweit der Geschäftsführer von dem im Gesetz geregelten Selbstkontrahierungsverbot befreit ist, kann er – als Vertre- ter der GmbH – alle Verträge mit sich im eigenen Namen abschließen. Auch bei erlaubten Geschäften zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer muss dieser darauf ach- ten, dass der GmbH dadurch kein Schaden entsteht und er im Übrigen nicht gegen die Geschäftsordnung oder Sat- zung verstößt. Beispiel: Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist vom Selbst- kontrahierungsverbot befreit und vermietet der liquiden GmbH eine ihm gehörende Lagerhalle für zwei Jahre zu einer ortsübli- xxxx Xxxxx. Diese Halle wird von der GmbH auch von den Eltern in An- spruch genommen werden, dringend be- nötigt. Der Mietvertrag ist gültig. Ein Schaden für die ihre Kinder zum Training/Wettkampf bringen bzw. vom Training/ Wettkampf abholen. ⮚ Auf Teilnahme an Übungsleiter- und Kampfrichter- lehrgängen. ⮚ Zur Teilnahme an den Wahlen in den Gremien des Vereins, aktives Wahlrecht ab 16 Jahren (ab 12 Jahren bei Jugendvertretungen) und passives Wahlrecht ab 18 Jahren (ab 12 Jahren bei Ju- gendvertretungen). ⮚ Anspruch auf Aufwandsentschädigung als Übungsleiter entsprechend vertraglicher Regelun- gen mit dem Verein. ⮚ Anspruch auf Einsicht in die Jahresabschlussun- terlagen des GesamtvereinsGmbH ist nicht entstanden.
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