Rechte. 8.1 An der Open Shell-Software räumt der Anbieter dem Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist, das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, dieses bei sich während der Mietzeit für eigene betriebliche Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks zu nutzen. 8.2 Zur Nutzung der Open Shell-Software sind zusätzlich Zeitguthaben zu erwerben. Diese Zeitguthaben können in Form von Stunden-, Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahres-Einheiten erworben werden. 8.3 Sofern nicht seitens des Anbieters autorisiert, gilt: Die Anfertigung von Kopien der Open Shell-Software ist unzulässig. Davon ausgenommen ist die Anfertigung einer Sicherungskopie. Eine Sicherungskopie darf der Kunde nur erstellen, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist. Die Aufbereitung und Bearbeitung der Informationen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte ist unzulässig. Diese Regelung bezieht sich auch auf die Veröffentlichung in anderem Namen. 8.4 Der Kunde verpflichtet sich, die Open Shell-Software ausschließlich in seinem Betrieb zum Zwecke der Betreuungder Fahrzeuge seiner Kundschaft, welche sich physisch innerhalb seines Betriebes oder am Aufenthaltsort des Nutzers sowie am Aufenthaltsort der Hardware befinden, einzusetzen und nicht - auch nicht in Auszügen - an Dritte weiterzugeben oder ihnen zugänglich zu machen. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wird er dieseVerpflichtungen auch seinen Mitarbeitern auferlegen. Das heißt, dass der Nutzer die Applikationen und Dateninhalte nicht über einen Remote-Zugriff außerhalb seines Betriebes für andere Nutzer oder Kunden verwenden oder bereitstellen darf. Mercedes-Benz Fahrzeuge, die herstellerseitig für Remote- Diagnosen ausgestattet sind, sind von dieser Regelung nicht betroffen, sofern die herstellerseitigen Remote- Prozesse verwendet werden. 8.5 Nicht mehr benötigte Datenträger, Dokumentationen sowie elektronische Kopien sind ordnungsgemäß zu vernichten. Bei Installationen ist sicherzustellen, dass kein unberechtigter Zugriff darauf erfolgen kann. 8.6 Wenn die Open Shell-Software in die Hände Dritter gelangt, etwa weil der Kunde sie weitergibt oder nicht ordnungsgemäß gegen Zugang durch Dritte schützt, ist eine angemessene, von dem Anbieter nach billigem Ermessen zu bestimmende, Vertragsstrafe zu zahlen, deren Angemessenheit im Streitfalle durch das zuständige Gericht überprüft wird. Der Mindestbetrag ist EUR 25.000,- pro bestelltem Artikel. Die Geltendmachung von Schadensersatz unter Anrechnung der Vertragsstrafe bleibt unberührt. 8.7 Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. 8.8 Der Anbieter kann das Nutzungsrecht des Kunden widerrufen und/oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde seine Nutzungsrechte erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Anbieter hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. 8.9 Der alleinige Widerruf des Nutzungsrechtes gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Nach Widerruf hat der Kunde dem Anbieter die Einstellung der Nutzung ausdrücklich schriftlich zu bestätigen. 8.10 Der Anspruch des Anbieters auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt. 8.11 Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung des Nutzungsrechts, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.
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Samples: Licensing Agreement
Rechte. 8.1 An der Open Shell-Software Der Anbieter räumt der Anbieter dem Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist, Kunden das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, dieses bei sich während Artikel in dem im Vertrag festgelegten Umfang einzusetzen. Ist der Mietzeit Umfang im Vertrag nicht vereinbart, erhält der Kunde für eigene in Artikeln enthaltene Software ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Einsatz auf Dauer. Dies berechtigt den Kunden nur zum Einsatz der Software in dem gelieferten Artikel oder auf einem Computer durch einen einzelnen Nutzer zur gleichen Zeit. Das Nutzungsrecht umfasst nur den Einsatz für eigene, betriebliche Zwecke im Rahmen des Kunden. Eine erweiterte Nutzung ist stets vor ihrem Beginn vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks zu nutzenvereinbaren. Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang des Einsatzrechts.
8.2 Zur Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte ist nur bei vollständiger Aufgabe der Rechte des Kunden zulässig und nur wenn die Dritten zum berechtigten Personenkreis nach Ziffer 3.1 gehören. Der Kunde ist verpflichtet, die ihn treffenden Pflichten und Nutzungsbeschränkungen dem Dritten aufzuerlegen. Der Kunde wird auf Anfrage des Anbieters die Aufgabe der eigenen Nutzung der Open Shell-Software sind zusätzlich Zeitguthaben zu erwerben. Diese Zeitguthaben können in Form von Stunden-, Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahres-Einheiten erworben werdenschriftlich bestätigen.
8.3 Sofern nicht seitens des Anbieters autorisiertDer Kunde darf Software nur kopieren, gilt: Die Anfertigung von Kopien der Open Shell-Software ist unzulässig. Davon ausgenommen ist die Anfertigung einer Sicherungskopiesoweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist. Eine Sicherungskopie darf der Kunde nur erstellen, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist. Die Aufbereitung und Bearbeitung Urheberrechtsvermerke in der Informationen durch den Kunden Software dürfen nicht verändert oder durch von ihm beauftragte Dritte ist unzulässig. Diese Regelung bezieht sich auch auf die Veröffentlichung in anderem Namengelöscht werden.
8.4 Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der Einsatz der Software auf einem Ausweich- oder Nachfolgecomputer darf dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
8.5 Der Kunde verpflichtet sich, die Open Shell-technischen Informationen und Artikel, die nicht nur Software umfassen, ausschließlich in seinem Betrieb zum für eigene, betriebliche Zwecke der Betreuungder Fahrzeuge seiner Kundschaft, welche sich physisch innerhalb seines Betriebes oder am Aufenthaltsort des Nutzers sowie am Aufenthaltsort der Hardware befinden, einzusetzen und nicht - auch nicht in Auszügen - an Dritte weiterzugeben oder ihnen zugänglich zu machen. .
8.6 Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wird er dieseVerpflichtungen diese Verpflichtungen auch seinen Mitarbeitern auferlegen. Das heißt, dass der Nutzer die Applikationen und Dateninhalte nicht über einen Remote-Zugriff außerhalb seines Betriebes für andere Nutzer oder Kunden verwenden oder bereitstellen darf. Mercedes-Benz Fahrzeuge, die herstellerseitig für Remote- Diagnosen ausgestattet sind, sind von dieser Regelung nicht betroffen, sofern die herstellerseitigen Remote- Prozesse verwendet werden.
8.7 Wenn Artikel unter Verstoß gegen die Ziffern 8.1-8.5 Nicht mehr benötigte Datenträger, Dokumentationen sowie elektronische Kopien sind ordnungsgemäß zu vernichten. Bei Installationen ist sicherzustellen, dass kein unberechtigter Zugriff darauf erfolgen kann.
8.6 Wenn die Open Shell-Software in die Hände Dritter gelangtgelangen, etwa weil der Kunde sie weitergibt oder nicht ordnungsgemäß gegen Zugang durch Dritte schützt, ist eine angemessene, von dem Anbieter nach billigem Ermessen zu bestimmende, Vertragsstrafe zu zahlen, deren Angemessenheit im Streitfalle durch das zuständige Gericht überprüft wird. Der Mindestbetrag ist EUR 25.000,- 5.000,- pro bestelltem Artikel. Die Geltendmachung von Schadensersatz unter Anrechnung der Vertragsstrafe bleibt unberührt.
8.7 Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.
8.8 Der Anbieter kann das Nutzungsrecht des Kunden widerrufen und/oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde seine Nutzungsrechte erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Anbieter hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen.
8.9 Der alleinige Widerruf des Nutzungsrechtes gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Nach Widerruf hat der Kunde dem Anbieter die Einstellung der Nutzung ausdrücklich schriftlich zu bestätigen.
8.10 Der Anspruch des Anbieters auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.
8.11 Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung des Nutzungsrechts, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.
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Samples: Sales Contracts
Rechte. 8.1 An der Open Shell-Software räumt der Anbieter dem Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist, das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, dieses bei sich während der Mietzeit für eigene betriebliche Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks zu nutzen.
8.2 Zur Nutzung der Open Shell-Software sind zusätzlich Zeitguthaben zu erwerben. Diese Zeitguthaben können in Form von Stunden-, Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahres-Einheiten erworben werden.
8.3 Sofern nicht seitens des Anbieters autorisiert, gilt: Die Anfertigung von Kopien der Open Shell-Software ist unzulässig. Davon ausgenommen ist die Anfertigung einer Sicherungskopie. Eine Sicherungskopie darf der Kunde nur erstellen, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist. Die Aufbereitung und Bearbeitung der Informationen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte ist unzulässig. Diese Regelung bezieht sich auch auf die Veröffentlichung in anderem Namen.
8.4 Der Kunde verpflichtet sich, die Open Shell-Software ausschließlich in seinem Betrieb zum Zwecke der Betreuungder Betreuung der Fahrzeuge seiner Kundschaft, welche sich physisch innerhalb seines Betriebes oder am Aufenthaltsort des Nutzers sowie am Aufenthaltsort der Hardware befinden, Kundschaft einzusetzen und nicht - auch nicht in Auszügen - an Dritte weiterzugeben oder ihnen zugänglich zu machen. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wird er dieseVerpflichtungen diese Verpflichtungen auch seinen Mitarbeitern auferlegen. Das heißt, dass der Nutzer die Applikationen und Dateninhalte nicht über einen Remote-Zugriff außerhalb seines Betriebes für andere Nutzer oder Kunden verwenden oder bereitstellen darf. Mercedes-Benz Fahrzeuge, die herstellerseitig für Remote- Diagnosen ausgestattet sind, sind von dieser Regelung nicht betroffen, sofern die herstellerseitigen Remote- Prozesse verwendet werden.
8.5 Nicht mehr benötigte Datenträger, Dokumentationen sowie elektronische Kopien sind ordnungsgemäß zu vernichten. Bei Installationen ist sicherzustellen, dass kein unberechtigter Zugriff darauf erfolgen kann.
8.6 Wenn die Open Shell-Software in die Hände Dritter gelangt, etwa weil der Kunde sie weitergibt oder nicht ordnungsgemäß gegen Zugang durch Dritte schützt, ist eine angemessene, von dem Anbieter nach billigem Ermessen zu bestimmende, Vertragsstrafe zu zahlen, deren Angemessenheit im Streitfalle durch das zuständige Gericht überprüft wird. Der Mindestbetrag ist EUR 25.000,- pro bestelltem Artikel. Die Geltendmachung von Schadensersatz unter Anrechnung der Vertragsstrafe bleibt unberührt.
8.7 Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.
8.8 Der Anbieter kann das Nutzungsrecht des Kunden widerrufen und/oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde seine Nutzungsrechte erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Anbieter hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen.
8.9 Der alleinige Widerruf des Nutzungsrechtes gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Nach Widerruf hat der Kunde dem Anbieter die Einstellung der Nutzung ausdrücklich schriftlich zu bestätigen.
8.10 Der Anspruch des Anbieters auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.
8.11 Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung des Nutzungsrechts, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.
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Samples: Software Rental Agreement
Rechte. 8.1 An 1. Unsere Leistungen stellen sich regelmäßig als persönliche geistige Schöpfungen dar und unterliegen insbesondere dem Urheberrechtsgesetz. Unabhängig von der Open Shell-Software räumt Art des Auftrages sind wir Urheber und Inhaber sämtlicher Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte.
2. Die Nutzungsrechte an unseren Leistungen werden nur in dem Umfang übertragen, der Anbieter ausdrücklich in dem Kundenzugrundeliegenden Vertrag festgehalten ist. Bei fehlender Regelung erhält der Kunde widerruflich bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, soweit nichts anderes vereinbart an Softwareprodukten ein einfaches (nicht ausschließliches, nicht übertragbares) Nutzungsrecht in dem Umfang, der notwendig ist, den mit dem jeweiligen Vertrag verfolgten Zweck zu erreichen. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Nachahmung, Vervielfältigung außer zu Sicherungszwecken, Vermietung und Weiterlizenzierung ist nicht gestaftet. Ein Anspruch auf Übertragung des Quellcodes besteht nicht.
3. Soweit wir mit dem Kunden keine weitergehende Vereinbarung haben, werden Rechte räumlich unbeschränkt und zeitlich für die Dauer des Vertrages eingeräumt. Wird Standardsoftware verkauft, erfolgt die Rechteeinräumung unbefristet.
4. Sofern Kombinat dem Kunden von Driften erstellte oder vertriebene Software liefert, erhält der Kunde grundsätzlich Nutzungsrechte der Art und in dem Umfang eingeräumt, der den Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Driften entspricht.
5. Ziffern 1 und 3 gelten auch bei individuell für den Kunden hergestellten IT-Lösungen und Software. Abweichend von der Rechteregelung in Absatz 2 gilt bei individuell hergestellter und vergüteter Software folgende Rechteeinräumung: Kombinat räumt dem Kunden an individuell für den Kunden erstellten Leistungen im Zeitpunkt der Bezahlung das einfacheräumlich, nicht ausschließliche zeitlich und nicht übertragbare inhaltlich unbeschränkte, unwiderrufliche Recht ein, dieses bei sich während die Software auf alle bekannten Nutzungsarten zu nutzen, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Leistungen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann. Insbesondere ist der Mietzeit Kunde ohne Einschränkung berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu bearbeiten (auch Software mit anderen Programmen zu verbinden, umzugestalten, in andere Programmiersprachen und für eigene betriebliche Zwecke andere Betriebssysteme zu konvertieren), in andere Darstellungsformen zu übertragen und auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen und zu ergänzen, in unveränderter und veränderter Form zu verbreiten, drahtgebunden und drahtlos öffentlich wiederzugeben. Das Recht, Unterlizenzen zu vergeben sowie alle im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Nutzungsrechte entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen, werden beschränkt auf mit dem Kunden verbundene Unternehmen eingeräumt.
6. Kombinat ist berechtigt, im Rahmen eines Auftrages erstellte Leistungen, die entweder Änderungen und Erweiterungen der Standardsoftware oder neu erstellte Individualsoftware darstellen, in die eigene Standardsoftware aufzunehmen.
7. Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistung nur widerruflich gestaftet.
8. Wir sind berechtigt, den Namen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks Kunden als Referenzkunden und das kundenbezogene Projekt zu Demonstrationszwecken und zu Werbezwecken sowie für die Presse zu nutzen, wenn nicht wichtige Gründe dagegen sprechen.
8.2 Zur Nutzung der Open Shell-Software sind zusätzlich Zeitguthaben zu erwerben9. Diese Zeitguthaben können in Form Ideen, Konzepte, Strategien, Slogans und Texte, Grafiken und andere optische Gestaltungselemente, die wir für einen Kunden entwickeln und ihm präsentieren und die nicht dem Urheberrecht oder einem anderen Schutzrecht unterliegen, werden dem Kunden vertraulich präsentiert und dürfen von Stunden-dem Kunden nur verwendet werden, Tages-wenn wir den Auftrag erhalten und / oder die Leistungen vergütet werden. Die Nutzungsrechte richten sich dann nach den Absätzen 2 und 3. Werden unsere Leistungen entgegen dieser Vorschrift verwendet, Wochen-, Monats- oder Jahres-Einheiten erworben werden.
8.3 Sofern nicht seitens des Anbieters autorisiert, gilt: Die Anfertigung von Kopien der Open Shell-Software ist unzulässig. Davon ausgenommen ist die Anfertigung einer Sicherungskopie. Eine Sicherungskopie darf der Kunde nur erstellen, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist. Die Aufbereitung und Bearbeitung der Informationen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte ist unzulässig. Diese Regelung bezieht sich auch auf die Veröffentlichung in anderem Namen.
8.4 Der Kunde verpflichtet sichzur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe verpflichtet, die Open Shell-Software ausschließlich in seinem Betrieb zum Zwecke der Betreuungder Fahrzeuge seiner Kundschaft, welche sich physisch innerhalb seines Betriebes oder am Aufenthaltsort des Nutzers sowie am Aufenthaltsort der Hardware befinden, einzusetzen wir nach billigem Ermessen festlegen und nicht - auch nicht in Auszügen - an Dritte weiterzugeben oder ihnen zugänglich zu machen. Idie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wird er dieseVerpflichtungen auch seinen Mitarbeitern auferlegen. Das heißt, dass der Nutzer die Applikationen und Dateninhalte nicht über einen Remote-Zugriff außerhalb seines Betriebes für andere Nutzer oder Kunden verwenden oder bereitstellen darf. Mercedes-Benz Fahrzeuge, die herstellerseitig für Remote- Diagnosen ausgestattet sind, sind von dieser Regelung nicht betroffen, sofern die herstellerseitigen Remote- Prozesse verwendet werden.
8.5 Nicht mehr benötigte Datenträger, Dokumentationen sowie elektronische Kopien sind ordnungsgemäß zu vernichten. Bei Installationen ist sicherzustellen, dass kein unberechtigter Zugriff darauf erfolgen Streitfall gerichtlich überprüft werden kann.
8.6 Wenn die Open Shell-Software in die Hände Dritter gelangt, etwa weil der Kunde sie weitergibt oder nicht ordnungsgemäß gegen Zugang durch Dritte schützt, ist eine angemessene, von dem Anbieter nach billigem Ermessen zu bestimmende, Vertragsstrafe zu zahlen, deren Angemessenheit im Streitfalle durch das zuständige Gericht überprüft wird. Der Mindestbetrag ist EUR 25.000,- pro bestelltem Artikel10. Die Geltendmachung von Schadensersatz unter Anrechnung der Vertragsstrafe bleibt unberührtRechte an beigestellten Systemkomponenten (Hard- und Software) richten sich nach den Herstellervorgaben.
8.7 Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.
8.8 Der Anbieter kann das Nutzungsrecht des Kunden widerrufen und/oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde seine Nutzungsrechte erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Anbieter hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen.
8.9 Der alleinige Widerruf des Nutzungsrechtes gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Nach Widerruf hat der Kunde dem Anbieter die Einstellung der Nutzung ausdrücklich schriftlich zu bestätigen.
8.10 Der Anspruch des Anbieters auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.
8.11 Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung des Nutzungsrechts, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechte. 8.1 An Die elektronischen Produkte unterliegen dem Schutz des Urhebergesetzes. Mit Vertragsschluss wird dem Nutzer für die Dauer der Open Shellvereinbarten Laufzeit des Nutzungsvertrags das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an den Online-Software Produkten eingeräumt. Bei Mehrbenutzerrechten kann der Nutzer einer vereinbarten Anzahl von angemeldeten Nebennutzern innerhalb seines Unternehmens den Zugang im Rahmen seines Nutzungsrechts ermöglichen. Der Nutzer darf ausschließlich zum eigenen, vorübergehenden, betriebsinternen Gebrauch die durch die Online-Produkte gelieferten Daten dauerhaft abspeichern und einzelne Papierkopien hiervon anfertigen. S&P behält sich vor, den Umfang und die Anzahl der Kopien und Ausdrucke in sachgerechter Weise zu beschränken. Soweit vom jeweiligen Online-Produkt unterstützt, ist die Bildung und Speicherung von Leistungsbeschreibungen mit Baupreisen für die eigene Nutzung sowie deren kostenlose Weitergabe im Zuge der bauprojektbezogenen Zusammenarbeit im Bauwesen gestattet. Darüber hinaus ist eine Weitergabe der Daten ganz oder teilweise, auf elektronischem Datenträger, per Datenfernübertragung oder als Papierkopien sowie das Einräumen von Zugängen für Dritte auf die abgespeicherten Daten oder das Einspeisen der Daten in ein lokales Retrievalsystem/Intranet nicht gestattet. Die gewerbliche Informationsvermittlung sowie jede Übersetzung, Bearbeitung, Anordnung und andere Umgestaltung ist untersagt. S&P behält sich vor, bei Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung oder auf sonstige Vertragsverletzungen diesen Vorgängen nachzugehen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen oder den Nutzer zu sperren. Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. Der Nutzer kann in den Online-Produkten eigene Informationen bzw. Anmerkungen anlegen und speichern. Durch extra gekennzeichnete Optionen kann er Teile dieser Informationen freiwillig auch anderen Nutzern zur Verfügung stellen. Der Nutzer kann auch die von den anderen Nutzern freigegebenen Informationen lesen. Für die Inhalte, die der Nutzer im Online-Produkt speichert, behält der Nutzer das Urheberrecht. Mit dem Einstellen von Informationen räumt der Anbieter dem Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist, Nutzer S&P das einfachezeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare exklusive Recht ein, dieses bei sich während der Mietzeit für eigene betriebliche Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks diese Informationen zusammen mit dem von ihm gewählten Benutzernamen uneingeschränkt zu nutzen.
8.2 . S&P ist insbesondere berechtigt, die vom Nutzer eingestellten Informationen, soweit sie keine personenbezogenen Daten sind, in anonymisierter Form weiter zu verarbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und auf Abruf zur Verfügung zu stellen (Online-, Zugriffs-, und Übertragungsrecht) sowie zu archivieren und in Datenbanken aufzunehmen. Zur Nutzung Bearbeitung der Open Shell-Software sind zusätzlich Zeitguthaben zu erwerben. Diese Zeitguthaben können in Form von Stunden-vom Nutzer bereitgestellten Informationen ist S&P nur insoweit berechtigt, Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahres-Einheiten erworben werden.
8.3 Sofern nicht seitens des Anbieters autorisiert, gilt: Die Anfertigung von Kopien der Open Shell-Software ist unzulässig. Davon ausgenommen ist die Anfertigung einer Sicherungskopie. Eine Sicherungskopie darf der Kunde nur erstellen, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung als dies aus redaktionellen Gründen erforderlich ist. Die Aufbereitung und Bearbeitung Zum Zeitpunkt der Informationen durch den Beendigung des Vertragsverhältnisses hat S&P das Recht, sämtliche vom Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte ist unzulässigauf dem System hinterlegte Daten zu löschen. Diese Regelung bezieht sich auch auf die Veröffentlichung in anderem Namen.
8.4 Der Kunde verpflichtet sich, die Open Shell-Software ausschließlich in seinem Betrieb zum Zwecke der Betreuungder Fahrzeuge seiner Kundschaft, welche sich physisch innerhalb seines Betriebes oder am Aufenthaltsort des Nutzers sowie am Aufenthaltsort der Hardware befinden, einzusetzen und nicht - auch nicht in Auszügen - an Dritte weiterzugeben oder ihnen zugänglich zu machen. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wird er dieseVerpflichtungen auch seinen Mitarbeitern auferlegen. Das heißt, dass der Nutzer die Applikationen und Dateninhalte nicht über einen Remote-Zugriff außerhalb seines Betriebes für andere Nutzer oder Kunden verwenden oder bereitstellen darf. Mercedes-Benz Fahrzeuge, die herstellerseitig für Remote- Diagnosen ausgestattet sind, sind von dieser Regelung nicht betroffen, sofern die herstellerseitigen Remote- Prozesse verwendet werden.
8.5 Nicht mehr benötigte Datenträger, Dokumentationen sowie elektronische Kopien sind ordnungsgemäß zu vernichten. Bei Installationen ist sicherzustellenS&P weist ausdrücklich darauf hin, dass kein unberechtigter Zugriff darauf erfolgen kann.
8.6 Wenn die Open Shell-Software in die Hände Dritter gelangt, etwa weil Anspruch auf weitere Speicherung der Kunde sie weitergibt oder nicht ordnungsgemäß gegen Zugang durch Dritte schützt, hinterlegten Daten besteht. Es ist damit Aufgabe des Kunden eine angemessene, von dem Anbieter nach billigem Ermessen zu bestimmende, Vertragsstrafe zu zahlen, deren Angemessenheit rechtzeitige Sicherung seiner Daten durchzuführen. Die für alle Nutzer freigegebenen Informationen verbleiben weiterhin im Streitfalle durch das zuständige Gericht überprüft wirdOnline- Produkt. Der Mindestbetrag Nutzer ist EUR 25.000,- pro bestelltem Artikelverpflichtet, den Online-Zugriff nur sachgerecht zu nutzen. Die Geltendmachung Er wird insbesondere die Zugriffsmöglichkeiten nicht missbräuchlich nutzen und den zum Schutz der Daten anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung tragen. Er wird S&P Hinweise auf missbräuchliche Nutzung unverzüglich anzeigen. Der Nutzer versichert, über sämtliche Rechte an den von Schadensersatz unter Anrechnung der Vertragsstrafe bleibt unberührt.
8.7 Der Anbieter ihm übertragenen Informationen zu verfügen, insbesondere berechtigt zu sein, die vorstehend in § 4 aufgeführten Rechte an S&P übertragen zu können. S&P ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung Informationen, die der Nutzer in die Online-Produkte eingestellt hat, zu treffensperren, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte ein begründeter Verdacht besteht, dass gegen gesetzliche Bestimmungen oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen wurde. S&P behält sich das Recht vor, Informationen, die vom Nutzer in die Online-Produkte eingestellt werden, zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.
8.8 Der Anbieter kann das Nutzungsrecht Nutzer stellt S&P von allen Nachteilen frei, die S&P durch schuldhafte Vertragsverletzungen des Kunden widerrufen und/Nutzers oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde seine Nutzungsrechte erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößtdurch eine Inanspruchnahme durch Dritte wegen vertragswidriger Handlungen des Nutzers entstehen. Der Anbieter hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzenNutzer trägt die Endgerätekosten und die Fernmeldegebühren.
8.9 Der alleinige Widerruf des Nutzungsrechtes gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Nach Widerruf hat der Kunde dem Anbieter die Einstellung der Nutzung ausdrücklich schriftlich zu bestätigen.
8.10 Der Anspruch des Anbieters auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.
8.11 Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung des Nutzungsrechts, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.
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Samples: Allgemeine Nutzungsbedingungen
Rechte. 8.1 An Die durch PLAN2NET erarbeiteten Gedanken und Vorschläge – konzeptionell, grafisch sowie funktional oder technisch - bleiben bis zum Vertragsabschluss ausschließlich im Eigentum von PLAN2NET. Die ganze oder teilweise Vervielfältigung von Auftragswerken sowie deren Weitergabe an Dritte ist zu diesem Zeitpunkt nicht gestattet. Mit Abschluss des Projektes erhält der Open ShellKunde das nicht-exklusive, sowohl zeitlich als auch räumlich unbegrenzte Nutzungs- sowie Bearbeitungsrecht am Arbeitsergebnis, beschränkt auf den Rahmen des Projektes und das Medium WWW. Dieses Recht ist nicht übertragbar. Von PLAN2NET entwickelte Ideen, Verfahren, Know-how, Techniken, audiovisuelle Produkte, Dokumentationen und Software räumt der Anbieter dem Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist, das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, dieses bei sich während der Mietzeit werden nur für eigene betriebliche Zwecke des Kunden verwendet und dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von PLAN2NET weitergegeben werden. Auch die Übergabe der von PLAN2NET entwickelten Projekte, sowie von Teilen davon an andere bedarf der schriftlichen Zustimmung von PLAN2NET. Ein etwaig entstehender Schaden bzw. Einkommensverlust von PLAN2NET durch nicht vereinbarte Weitergabe an Dritte wird vom Kunden getragen. Dies gilt auch für Unternehmen, die mit dem Kunden in enger Beziehung stehen. Unabhängig von der Höhe des tatsächlichen Schadens im Rahmen Falle der unberechtigten Weitergabe wird für diesen Fall eine Pönale in Höhe von 50% der Gesamtauftragssumme vereinbart. PLAN2NET behält sich die Geltendmachung weitergehender Ansprüche vor. Soweit es sich bei den Leistungen bzw. dessen Ergebnissen um urheberrechtsfähige Produkte handelt, bleibt PLAN2NET der Urheber. PLAN2NET liefert nach Abschluss des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks zu nutzen.
8.2 Zur Nutzung Projektes dem Kunden den Quellcode der Open Shell-Software sind zusätzlich Zeitguthaben zu erwerbengesamten Kundenlösung in digitaler Form. Diese Zeitguthaben können in Form von Stunden-, Tages-, Wochen-, Monats- Der Source Code darf vom Kunden unter den Bedingungen der jeweiligen Lizenz (zumeist GPL oder Jahres-Einheiten erworben MIT) verändert und weiterentwickelt werden.
8.3 Sofern nicht seitens des Anbieters autorisiert, gilt: Die Anfertigung von Kopien der Open Shell-Software . Dadurch ist unzulässig. Davon ausgenommen ist die Anfertigung einer Sicherungskopie. Eine Sicherungskopie darf der Kunde nur erstellen, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist. Die Aufbereitung und Bearbeitung der Informationen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte ist unzulässig. Diese Regelung bezieht sich auch auf die Veröffentlichung in anderem Namen.
8.4 Der Kunde verpflichtet sich, die Open Shell-Software ausschließlich in seinem Betrieb zum Zwecke der Betreuungder Fahrzeuge seiner Kundschaft, welche sich physisch innerhalb seines Betriebes oder am Aufenthaltsort des Nutzers sowie am Aufenthaltsort der Hardware befinden, einzusetzen und nicht - auch nicht in Auszügen - an Dritte weiterzugeben oder ihnen zugänglich zu machen. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wird er dieseVerpflichtungen auch seinen Mitarbeitern auferlegen. Das heißtsichergestellt, dass auch eine andere Agentur mit nur geringer Einarbeitungszeit die Betreuung oder Erweiterung der Nutzer die Applikationen und Dateninhalte nicht über einen Remote-Zugriff außerhalb seines Betriebes für andere Nutzer oder Kunden verwenden oder bereitstellen darfWebsite / Applikation übernehmen kann. Mercedes-Benz Fahrzeuge, die herstellerseitig für Remote- Diagnosen ausgestattet sind, sind von dieser Regelung nicht betroffen, sofern die herstellerseitigen Remote- Prozesse verwendet werden.
8.5 Nicht mehr benötigte Datenträger, Dokumentationen sowie elektronische Kopien sind ordnungsgemäß zu vernichten. Bei Installationen ist sicherzustellen, dass kein unberechtigter Zugriff darauf erfolgen kann.
8.6 Wenn die Open Shell-Software in die Hände Dritter gelangt, etwa weil der Kunde sie weitergibt oder nicht ordnungsgemäß gegen Zugang durch Dritte schützt, ist eine angemessene, von dem Anbieter nach billigem Ermessen zu bestimmende, Vertragsstrafe zu zahlen, deren Angemessenheit im Streitfalle durch das zuständige Gericht überprüft wird. Der Mindestbetrag ist EUR 25.000,- pro bestelltem Artikel. Die Geltendmachung von Schadensersatz unter Anrechnung der Vertragsstrafe bleibt unberührt.
8.7 Der Anbieter PLAN2NET ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung auch für andere Kunden Leistungen zu treffenerbringen, die ähnlich zu den Leistungen für den Kunden im Sinne dieses Vertrages sind, wobei alle im Vertrag angeführten Geheimhaltungsregeln eingehalten werden. Alle vorbestehenden Rechte, Ideen, Konzepte, Know How, Unterlagen, Daten, Informationen, in welcher Form auch immer, welche PLAN2NET von dem Kunden für das Projekt zur Verfügung gestellt werden, sind nur zur Erfüllung und für die Dauer dieses Vertrages überlassen. Darüber hinaus erwirbt PLAN2NET keinerlei Rechte an vorbestehenden Rechten, Ideen, Konzepten, Know How, Unterlagen, Daten, Informationen des Kunden. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.
8.8 Der Anbieter kann das Nutzungsrecht des Kunden widerrufen und/oder Kunde bleibt Inhaber aller Urheberrechte an den Vertrag kündigenUnterlagen, wenn der Kunde seine Nutzungsrechte erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Anbieter hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist die er PLAN2NET zur Abhilfe zu setzen.
8.9 Der alleinige Widerruf des Nutzungsrechtes gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Nach Widerruf hat der Kunde dem Anbieter die Einstellung der Nutzung ausdrücklich schriftlich zu bestätigen.
8.10 Der Anspruch des Anbieters auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.
8.11 Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung des NutzungsrechtsVerfügung gestellt hat, nachdem er nachgewiesen hatund ist allein dafür verantwortlich, dass er über die vertragswidrige Nutzung eingestellt Rechte an diesen Unterlagen für die Verwendung im Sinne des Projektes verfügt. Er stellt PLAN2NET von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang schad- und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hatklaglos.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen