Rechtlich selbständige Unternehmen Musterklauseln

Rechtlich selbständige Unternehmen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf alle Unternehmen im Inland sofern diese im Versicherungsschein aufgeführt sind und soweit diese Unternehmen – direkt oder indirekt mindestens zu 50% im Besitz des Versiche- rungsnehmers oder eines oder mehrerer mitversicherter Unterneh- men stehen. Die Besitzanteile des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Unternehmen werden addiert und gelten als ein Bestandteil. – im Falle einer Minderheitsbeteiligung durch den Versicherungs- nehmer/Mitversicherungsnehmer geführt werden bzw. dem Versi- cherungsnehmer die kaufmännische Führung obliegt. – im Falle einer sonstigen Minderheitsbeteiligung zur Versicherung angemeldet wurden.
Rechtlich selbständige Unternehmen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf alle Unternehmen im Inland sofern diese im Versicherungsschein aufgeführt sind und soweit diese Unternehmen – direkt oder indirekt mindestens mit 50% im Besitz des Versicherungsnehmers oder eines oder mehrerer mitversicherter Unterneh- men stehen. Die Besitzanteile des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Unternehmen werden addiert und gelten als ein Bestandteil. – im Falle einer Minderheitsbeteiligung durch den Versicherungsnehmer/Mitversicherungsnehmer geführt werden bzw. dem Versi- cherungsnehmer die kaufmännische Führung obliegt. – im Falle einer sonstigen Minderheitsbeteiligung zur Versicherung angemeldet wurden. Neu gegründete oder mehrheitlich neu erworbene Gesellschaften sind ab Gründungs-/Übernahmedatum, im Rahmen der bis zu diesem Zeitpunkt in Versicherung gegebenen Risiken und Tätigkeiten, mitversichert, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass – es sich um Gesellschaften im Inland handelt; – der Anteil des Versicherungsnehmers an der Gesellschaft mindestens 50 % beträgt. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die Neugründung oder den Neuerwerb dem Versicherer spätestens zum Ablauf des Ver- sicherungsjahres anzuzeigen und die zur endgültigen Beitragsberechnung maßgeblichen Werte aufzugeben. Der Versicherungsschutz erlischt rückwirkend, wenn eine entsprechende Meldung nicht erfolgte oder wenn innerhalb von 4 Monaten nach der Meldung keine Einigung über den endgültigen Einschluss der neu erworbenen oder gegründeten Gesellschaft erfolgt. Eventuell bereits gezahlte Beiträge werden erstattet. Besteht für die neu gegründeten/übernommenen Gesellschaften noch Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer, so besteht im Rahmen dieses Vertrages Versicherungsschutz subsidiär. Für das Produktrisiko wird ausschließlich Versicherungsschutz im Rahmen der Unternehmensbeschreibung des Versicherungsneh- mers oder eines versicherten Unternehmens geboten. Der Versicherungsschutz für Produkte und/oder Leistungen, welche durch das neue Unternehmen vor Erwerb durch den Versiche- rungsnehmer ausgeliefert und/oder erbracht wurden, bedarf einer besonderen Vereinbarung.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.