Rechtliche und regulatorische Risiken. Die Entwicklung und Ausnutzung der in den USA gelegenen Erdöl- und Erdgasvorkommen unterliegen regula- torischen, administrativen und judikativen Risiken. Die Öl- und Gasförderrechte der US-Tochtergesellschaften könnten Rechtsmängel aufweisen, die dazu führen, dass sie nicht zulässigerweise bestellt und damit nicht wirksam ausgeübt werden können. Gesetze zur Bekämpfung des Klimawandels, die sich gegen die Gewinnung und den Transport fossiler Brenn- stoffe richten, können erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Geschäftszweig Erdöl und Erdgas der DRAG-Gruppe haben. Die DRAG-Gruppe ist dem Risiko von Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt. Ein Verbot oder die mangelnde tatsächliche Durchführbarkeit des hydraulischen Fracturing in der Umgebung des Wattenberg-Feldes in Colorado, des Powder Basin in Wyoming sowie des Uinta-Basin in Utah, USA, würde erhebliche negative Auswirkungen auf die US-Tochtergesellschaften und damit die DRAG-Gruppe und die Emit- tentin selbst haben. Es bestehen Risiken im Zusammenhang mit protektionistischen Bestrebungen. Die Emittentin könnte steuerlichen Risiken aus Betriebsprüfungen ausgesetzt sein.
Rechtliche und regulatorische Risiken. Die Öl- und Gasförderrechte der US-Tochtergesellschaften könnten Rechtsmängel aufweisen, die dazu führen, dass sie nicht zulässigerweise bestellt und damit nicht wirksam ausgeübt werden können. Die Entwicklung und Ausnutzung der in den USA gelegenen Erdöl- und Erdgasvorkommen unterliegen regula- torischen, administrativen oder judikativen Risiken.
Rechtliche und regulatorische Risiken. Die Emittentin unterliegt steuerlichen Risiken. Es besteht das Risiko einer Nachzahlung aufgrund von steuerlichen Betriebsprüfungen.
Rechtliche und regulatorische Risiken. Die Verschärfung von Genehmigungsvoraussetzungen könnte die Entwicklung, Projektierung und Realisierung von Windpark- bzw. Photovoltaikprojekten erschweren, verzögern oder gar verhindern. Die Geschäftstätigkeit der PNE-Gruppe hängt maßgeblich von den regulatorischen Rahmenbedingungen und staatlichen Fördermaßnahmen für die Erzeugung von Strom durch Windkraft und Photovoltaik ab. Die PNE-Gruppe ist darauf angewiesen, dass sie mit von ihr entwickelten Windpark- sowie Photovoltaikprojekten in genügendem Umfang erfolgreich an Ausschreibungsverfahren teilnimmt und für eine ausreichende Anzahl an Windparkprojekten sowie Photovoltaikprojekten den Zuschlag zu von ihr als auskömmlich angesehenen Konditionen erhält. Die Emittentin könnte gezwungen sein, auf von ihr aktivierte Vermögenspositionen im Zusammenhang mit der Entwicklung von offshore-Windparkprojekten außerplanmäßige Abschreibungen von bis zu € 8,0 Mio. vornehmen zu müssen. Die PNE-Gruppe könnte - insbesondere im Zusammenhang mit einer derzeit durchgeführten steuerlichen Außenprüfung bei der WKN GmbH - erheblichen Nachforderungen von Steuern oder Sozialabgaben für vergangene Veranlagungs- oder Abrechnungszeiträume ausgesetzt sein. Die PNE-Gruppe unterliegt verschiedenen Gewährleistungsrisiken bei der Errichtung von Windparks als Generalunternehmer. Die PNE-Gruppe unterliegt Risiken hinsichtlich Gewährleistungen, Kaufpreisreduzierungen und Rücktrittsrechten im Zusammenhang mit der Veräußerung von Wind- und Photovoltaikparks. Bei der PNE-Gruppe bestehen Risiken aus anhängigen gerichtlichen oder behördlichen Verfahren; im Falle künftig anhängig werdender weiterer gerichtlicher und behördlicher Verfahren könnten hieraus zudem weitere Risiken entstehen. Es besteht das Risiko, dass Verlustvorträge oder Umsatzsteuerguthaben verloren gehen. Die bei der PNE-Gruppe bestehenden Compliance-Kontrollen reichen möglicherweise nicht aus, um Rechtsverletzungen zu verhindern oder aufzudecken, und das bei der PNE-Gruppe jeweils bestehende Risikomanagementsystem, Risikofrüherkennungssystem sowie interne Kontrollsystem reichen möglicherweise nicht aus, um relevante Risiken rechtzeitig zu erkennen und ihnen zu begegnen. Es besteht das Risiko, dass sich die steuerlichen Gesetze und Regelungen in den einzelnen Ländern, in denen die PNE-Gruppe aktiv ist, ändern. Die PNE-Gruppe ist von Vorstandsmitgliedern, Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen abhängig. Die Geschäftstätigkeit der PNE-Gruppe könnte durch Störunge...
Rechtliche und regulatorische Risiken a) Pandemien (insbesondere Covid-19) und entsprechende Notverordnungen und -gesetze. Die Emit- tentin ist durch die getroffenen gesetzlichen Maßnahmen und behördlichen Anordnungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie beeinträchtigt. Nicht auszuschließen sind weitere erhebliche Beeinträchtigungen. Es könnte zu weiteren Umsatzeinbußen der Emittentin kommen, wenn beispielsweise Ladenlokale in Top-La- gen an stark frequentierten und umsatzstarken Standorten wie etwa Bahnhöfen und Flughäfen geschlossen bleiben oder aufgrund von Restriktionen im Reiseverkehr weniger frequentiert werden. C. Basisinformationen über die Wertpapiere C.1
Rechtliche und regulatorische Risiken. Pandemien (insbesondere Covid-19) und entsprechende Notverordnungen und -gesetze Im Jahr 2020 hat sich die weltweite Ausbreitung des neuartigen Coronavirus dynamisch entwickelt. In der Folge wurden durch Regierungen und Behörden Maßnahmen ergriffen, die das öffentliche Leben und die Wirtschaft stark negativ beeinträchtigen. Nicht auszuschließen sind weitere erhebliche Beeinträchtigungen durch die COVID-19- Pandemie. Die zur Bekämpfung getroffenen gesetzlichen Maßnahmen und erlassenen behördlichen Anordnungen können die Betriebsabläufe der Emittentin beeinflussen. So kann es z.B. zu angeordneten Betriebsschließungen aufgrund von Infektionen kommen. Weiterhin kann es zu weiteren Umsatzeinbußen der Emittentin kommen, wenn beispielsweise Ladenlokale in Top-Lagen an stark frequentierten und umsatzstarken Standorten wie etwa Bahnhö- fen und Flughäfen geschlossen bleiben müssen oder aufgrund von Restriktionen im Reiseverkehr weniger frequen- tiert werden. Dem stehen aufgrund der Top-Lage oft hohe Mietzinszahlungen gegenüber. Bedingt durch die mit der COVID-19-Pandemie einhergehende Kurzarbeit in vielen Branchen aber auch die stei- gende Arbeitslosigkeit und eine weltweite Rezession ist die Kaufkraft vieler Verbraucher deutlich geschwächt und wirkt sich auch auf das von der Emittentin bediente Segment aus. Auch die aus solchen Ereignissen resultierende Unterbrechung von Lieferketten u.a. wegen Grenzschließungen oder das krankheits- oder quarantänebedingte Fehlen von Mitarbeitern können zu erheblichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf der Emittentin führen. Die aus dem Eintritt oder die Fortdauer dieser Umstände resultierenden negativen wirtschaftlichen Entwicklungen können die Existenz der Emittentin wesentlich gefährden. Regulatorische Rahmenbedingungen, insbesondere deren Änderung oder Verschärfung, können die geschäftlichen Aktivitäten der Emittentin beeinträchtigen. Die Emittentin unterliegt mit ihrer Produktion und dem Vertrieb von Nahrungsmitteln umfangreichen regulatorischen Rahmenbedingungen zum Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren. Diese Rahmenbedingungen wandeln sich ständig. Maßnahmen des Gesetzgebers können die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse beeinflus- sen. Es besteht das Risiko, dass Produkte der Emittentin aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Rahmenbe- dingungen oder anderer regulatorischer Eingriffe nicht oder nicht mehr in der bisherigen Menge produziert und / o- der abgesetzt werden können oder dürfen. Ferner kann nicht ...
Rechtliche und regulatorische Risiken. Mögliche Compliance-Verstöße könnten zukünftig zu behördlichen Ermittlungen, Steuernachzahlungen, Schadenersatzansprüchen und der Beendigung von Beziehungen durch Geschäftspartner führen.
Rechtliche und regulatorische Risiken. Die Teilnahme des Emittenten am Spielbetrieb der Bundesliga und 2. Bundesliga setzt voraus, dass der Verein über eine Lizenz vom Ligaverband verfügt, die jeweils für eine Spielzeit erteilt wird. Der Ligaverband hat sein operatives Geschäft und somit auch die Durchführung des Lizenzierungsverfahrens an die DFL übertragen. Die DFL erteilt Lizenzen entsprechend der Lizenzierungsordnung und ihrer Anhänge. Dabei ist das Lizenzierungsverfahren in die vier Teilbereiche (A) sportliche, (B) rechtliche, personelle und administrative sowie infrastrukturelle, (C) medientechnische und (D) finanzielle (wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) Kriterien aufgeteilt. Die DFL kann eine Lizenz auch unter Auflagen 1 erteilen, von Bedingungen2 abhängig machen oder entziehen. Gründe für einen Lizenzentzug oder eine Nichterteilung der Lizenz sind insbesondere der fehlende Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des teilnehmenden Vereins sowie die Verletzung von Pflichten aus dem Lizenzvertrag. Sollte ein Verein der Bundesliga oder 2. Bundesliga vor der Saison die Lizenz nicht erhalten oder ihm die Lizenz während der Spielzeit entzogen werden, so gilt er automatisch als Absteiger in eine niedrigere Spielklasse, für die er erneut eine Lizenz erhalten muss. Sollte der Emittent für eine der kommenden Bundesliga-Spielzeiten keine Lizenz erhalten oder sollte ihm die Lizenz während der Spielzeit entzogen werden, besteht die Gefahr, dass der automatische Abstieg in eine niedrigere Spielklasse oder eine aus einem Lizenzentzug resultierende Einstellung des Spielbetriebs führt. Bei einer bedingten Lizenzerteilung oder einer Lizenzerteilung unter Auflagen könnten dem Emittenten erhebliche Mehrkosten entstehen. Die Teilnahme des Emittenten am Spielbetrieb der UEFA-Clubwettbewerbe setzt ebenfalls voraus, dass der Verein über eine Lizenz der UEFA verfügt. Diese wird jeweils für eine Spielzeit erteilt. Die entsprechenden Regeln sind in den "UEFA Club Licensing and Financial Fair Play Regulations" niedergelegt. Die UEFA hat hierzu ein zweistufiges Verfahren eingeführt. Im Rahmen des UEFA Club Licensing wird geprüft, inwiefern dem Bewerber eine Lizenz erteilt werden kann. Dieser Prüfungsprozess wird größtenteils von den Nationalverbänden vorgenommen, die angehalten sind ihre nationalen Statuten mindestens an den Standards der UEFA auszurichten. Folglich berechtigt die Lizenzerteilung durch den Ligaverband in der Regel auch zur Teilnahme an den UEFA-Clubwettbewerben. Im Zuge des UEFA Club ...
Rechtliche und regulatorische Risiken. Die internen Compliance-Anforderungen und Richtlinien der Emittentin oder ihrer Portfoliounternehmen sind möglicherweise nicht ausreichend, um rechtliche, finanzielle oder operative Risiken zu verhindern oder zu erkennen. Es bestehen Risiken im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten. Die Emittentin ist im Hinblick auf die Veräußerung von Beteiligungen potenziellen Haftungsrisiken ausgesetzt. Die Emittentin könnte als alternatives Investmentvermögen eingestuft werden. Die Emittentin und ihre Portfoliounternehmen sind Risiken durch mögliche Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen ausgesetzt. Risiko aus Änderungen der allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen
Rechtliche und regulatorische Risiken. Für den Abschluss und die Abwicklung der Fördervereinbarungen der Emittentin, die in der Re- gel online angebahnt werden, gelten verschiedene verbraucherschützende Vorschriften oder es ist zumindest nicht auszuschließen, dass diese Anwendung finden. Aufgrund der bisher nur ver- einzelten Rechtsprechung zu entsprechenden Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Förder- vereinbarungen besteht nach wie vor Rechtsunsicherheit über die Anwendbarkeit und richtige Anwendung dieser Bestimmungen. Die Fördervereinbarungen beruhen auf einem einheitlichen Mustervertrag, auf den das Recht der Allgemeine Geschäftsbedingungen Anwendung findet. Angesichts der Neuartigkeit der För- dervereinbarungen und des noch weitgehenden Fehlens von Rechtsprechung zu dieser Art von Verträgen besteht ein Risiko, dass die Gestaltung des entsprechenden Mustervertrags (insbe- sondere der Bestimmungen hinsichtlich der Zahlungsverpflichtungen des Geförderten) einer ge- richtlichen Überprüfung anhand der Kriterien des§ 307 BGB nicht in allen Punkten standhält. Das Geschäftsmodell der Emittentin könnte als erlaubnispflichtige Tätigkeit im Sinne der Vor- schriften des Kreditwesengesetzes eingestuft werden.