Operatives Geschäft Musterklauseln

Operatives Geschäft. Das operative Geschäft der Gesellschaft (darunter Verwaltung, Anlageverwaltung und Vertrieb) wird von verschiedenen Dienstleistungsanbietern ausgeführt, von denen einige im Abschnitt „Geschäftsführung der Gesellschaft“ beschrieben werden. Die Gesellschaft wendet bei der Auswahl ihrer Dienstleistungsanbieter einen strengen Due Diligence-Prozess an. Dennoch können operative Risiken auftreten, die sich negativ auf das operative Geschäft der Gesellschaft auswirken können. Dies kann sich auf unterschiedliche Weise niederschlagen, beispielsweise in Form von Geschäftsunterbrechungen, einer schlechten Wertentwicklung, Fehlfunktionen oder Ausfällen der Informationssysteme, Verstößen gegen aufsichtsrechtliche oder vertragliche Bestimmungen, menschlichem Versagen, Fahrlässigkeit, Fehlverhalten von Mitarbeitern, Betrug oder kriminellen Handlungen. Im Falle der Insolvenz eines Dienstleistungsanbieters könnte es für Anleger zu Verzögerungen (zum Beispiel bei der Bearbeitung von Zeichnungs-, Umtausch- oder Rücknahmeanträgen für Anteile) oder anderen Störungen kommen.

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  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.