Rechtliche Zulässigkeit der Domain Musterklauseln

Rechtliche Zulässigkeit der Domain. Der ISP ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird den ISP diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
Rechtliche Zulässigkeit der Domain cyb ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird cyb diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten. Der Kunde stimmt zu, dass hinsichtlich Zugangsleistungen ein Vertragsverhältnis auf Basis der jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der A1 TELEKOM AUSTRIA (einschließlich der jeweils geltenden Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen) "Online- ADSL" (bzw bei SDSL: "Online- SDSL") – mit Ausnahme der Bestimmungen über eine Kündigung durch den Kunden – mit A1 Telekom Austria AG begründet wird und erklärt hiermit, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen der A1 Telekom Austria zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein. Die Dokumente der Telekom Austria sind unter xxx.x0.xx abrufbar bzw. werden auf Wunsch von cyb zugesandt. Hinsichtlich der Kundenerklärungen zum „Providerwechsel“, „Datenübermittlung“, „Beendigung des Endkundenvertragsverhältnisses“ ist cyb Erklärungsempfänger für die A1 Telekom Austria. Der Kunde erteilt seine Zustimmung zur Übermittlung jener personenbezogenen Daten durch cyb an die A1 Telekom Austria und durch die A1 Telekom Austria an cyb, die für die Erbringung, Verrechnung oder Beendigung der Leistungen notwendig sind. Der Kunde stimmt zu, dass hinsichtlich Zugangsleistungen ein Vertragsverhältnis auf Basis der jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der mmc kommunikationstechnologie gmbh (einschließlich der jeweils geltenden Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen) "Internet" – mit Ausnahme der Bestimmungen über eine Kündigung durch den Kunden – mit mmc kommunikationstechnologie gmbh begründet wird und erklärt hiermit, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen der mmc kommunikationstechnologie gmbh zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein. Die Dokumente der mmc kommunikationstechnologie sind unter xxx.xxx.xx abrufbar bzw. werden auf Wunsch von cyb zugesandt. Hinsichtlich der Kundenerklärungen zum „Providerwechsel“, „Datenübermittlung“, „Beendigung des Endkundenvertragsverhältnisses“ ist cyb Erklärungsempfänger für die mmc kommunikationstechnologie gmbh. Der Kunde erteilt seine Zustimmung zur Übermittlung jener personenbezogenen Daten durch cyb an...
Rechtliche Zulässigkeit der Domain mmc ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird mmc diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
Rechtliche Zulässigkeit der Domain. Asklepios ist nicht zur Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Domain (etwa in namens-, kennzeichen- oder wettbewerbsrechtlicher Hinsicht) verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird Xxxxxxxxx diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
Rechtliche Zulässigkeit der Domain. VB ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird VB diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
Rechtliche Zulässigkeit der Domain. Die Salzburg AG ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen, und wird die Salzburg AG diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
Rechtliche Zulässigkeit der Domain fonira ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird fonira diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
Rechtliche Zulässigkeit der Domain. 4.1. Die IKB ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird die IKB diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
Rechtliche Zulässigkeit der Domain. ISO-Data e.U. ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in Marken- oder Namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird ISO-Data e.U. diesbezüglich vollkommen Schad- und klaglos halten.
Rechtliche Zulässigkeit der Domain. Die Net4You ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der AG erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird die Net4You diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.