Rechtliche Zulässigkeit der Domain. Der ISP ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird den ISP diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
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Rechtliche Zulässigkeit der Domain. Der ISP ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtetverpflich- tet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird den ISP diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
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Rechtliche Zulässigkeit der Domain. Der ISP ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- marken oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen ein schlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten Kenn zeichenrechten zu verletzen und wird den ISP diesbezüglich vollkommen schad- schad und klaglos halten.
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Rechtliche Zulässigkeit der Domain. Der ISP ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher HinsichtHin- sicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere ins- besondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird den ISP diesbezüglich vollkommen voll- kommen schad- und klaglos halten.
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