Rechtseinräumung/Einschränkungen. 2.1. Mit der Zahlung für Services erwerben Sie ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, gebührenfreies, unbefristetes (im Falle von Vor-Ort-Services), weltweites, beschränktes Recht zum Zugriff auf und zur Nutzung, für Ihren internen Geschäftsbetrieb, der von Ihnen bestellten Services sowie aller Arbeitsergebnisse, die Oracle auf der Grundlage dieser Anlage S entwickelt und Ihnen überlässt („Services und Arbeitsergebnisse“). 2.2. Sie dürfen Ihren Beauftragten und Auftragnehmern das Recht einräumen, die Services und Arbeitsergebnisse für Ihren internen Geschäftsbetrieb zu nutzen, wobei Sie dafür verantwortlich sind, dass die Allgemeinen Vertragsbedingungen, die Bestimmungen dieser Anlage S und des geltenden Auftrags auch von diesen Dritten eingehalten werden. 2.3. Die auf der Grundlage dieses Anhangs S erbrachten Services stehen gegebenenfalls in Zusammenhang mit Ihrem Recht zur Nutzung von Cloud- oder gehosteten/verwalteten Services oder Produkten, die Eigentum von Oracle sind bzw. von Oracle vertrieben werden und die Sie im Rahmen eines gesonderten Auftrags erwerben. Der Vertrag, auf den in diesem Auftrag verwiesen wird, regelt Ihre Nutzung der Services und Produkte, und nichts aus dieser Anlage S räumt ein Recht zur Nutzung der Services oder Produkte ein, das über die Bedingungen dieses Auftrags hinausgeht, wie zum Beispiel den Leistungszeitraum oder die Anzahl und den Typ der Umgebungen, die in einem Auftrag zur Nutzung von Cloud- oder gehosteten/verwalteten Services spezifiziert sind.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Rechtseinräumung/Einschränkungen. 2.1. 2.1 Mit der Zahlung für Services erwerben Sie räumt Oracle Ihnen ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke ein unbefristetes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, gebührenfreies, unbefristetes (im Falle von Vor-Ort-Services), weltweitesabtretbares, beschränktes Recht zum Zugriff auf und zur Nutzung, für Ihren internen Geschäftsbetrieb, der von Ihnen bestellten Services sowie aller Arbeitsergebnissegebührenfreies Nutzungsrecht an allen Komponenten ein, die Oracle entwickelt und Ihnen auf der Grundlage dieser Anlage S entwickelt und Ihnen überlässt („Services und ArbeitsergebnisseLeistungen“). Für bestimmte, Ihnen überlassene Produkte und Leistungen gelten möglicherweise zusätzliche Lizenzbestimmungen, die im entsprechenden Auftragsdokument („Einzelvertrag“) festgelegt sind.
2.2. 2.2 Sie dürfen Ihren Beauftragten Auftragnehmern und Auftragnehmern Lieferanten (einschliesslich Ihrer Outsourcing-Partner) das Recht einräumen, die Services und Arbeitsergebnisse Leistungen für Ihren internen Geschäftsbetrieb Ihre interne Geschäftszwecke zu nutzen, wobei Sie dafür verantwortlich sind, dass die Allgemeinen Vertragsbedingungen, Vertragsbedingungen und die Bestimmungen Bedingungen dieser Anlage S und des geltenden Auftrags auch von diesen Dritten eingehalten werden. Der Einsatz von Leistungen, die speziell darauf ausgerichtet sind, Ihren Kunden und Lieferanten zur Förderung Ihrer internen Geschäftszwecke die Interaktion mit Ihnen zu ermöglichen, ist gemäß des Rahmenvertrages und dieser Anlage S ebenfalls zulässig.
2.3. Die auf der Grundlage dieses Anhangs S erbrachten 2.3 Geleistete Services stehen gegebenenfalls in Zusammenhang mit Ihrem Recht zur Nutzung von Cloud- oder gehosteten/verwalteten Services oder ProduktenNutzungsrecht (Lizenzen) für Programme, die Eigentum von Oracle sind bzw. von Oracle vertrieben werden und die Sie im Rahmen eines gesonderten Auftrags erwerbenerwerben oder erworben haben. Der Vertrag, auf den in diesem Auftrag verwiesen wird, regelt Ihre Nutzung der Services und Produkte, und nichts aus dieser Anlage S räumt ein Recht zur Nutzung der Services oder Produkte ein, das über die Bedingungen dieses Auftrags hinausgeht, wie zum Beispiel den Leistungszeitraum oder die Anzahl und den Typ der Umgebungen, die in einem solchen Auftrag zur Nutzung von Cloud- oder gehosteten/verwalteten Services spezifiziert sindin Bezug genommene Vertrag regelt Ihr Nutzungsrecht für diese Programme.
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