Rechtsfolgen der Annahme Musterklauseln

Rechtsfolgen der Annahme. Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen den annehmenden InTiCa- Aktionären und der Bieterin ein auflösend bedingter Vertrag über den Verkauf der Eingereichten InTiCa-Aktien an die Bieterin nach Maßgabe der Bestimmungen und Bedingungen der Angebotsunterlage zustande. Die Übertragung des Eigentums er- folgt bei Vollzug des Angebots an die Bieterin ebenfalls nach Maßgabe der Bestim- mungen und Bedingungen der Angebotsunterlage. Die Verträge zwischen den das Angebot annehmenden InTiCa-Aktionären und der Bieterin unterliegen deutschem Recht. Der Vollzug der Verträge erfolgt nur, wenn die Angebotsbedingungen nach Ziffer 11.1 der Angebotsunterlage bis zum Ablauf der Annahmefrist eingetreten sind oder die Bieterin zuvor wirksam auf sie verzichtet hat. Die Verträge entfallen (auflö- sende Bedingungen), wenn die Angebotsbedingungen nach Ziffer 11.1 der Ange- botsunterlage nicht bis zum Ablauf der Annahmefrist eingetreten sind und die Bie- terin nicht zuvor wirksam auf sie verzichtet hat. Darüber hinaus erteilen die anneh- menden InTiCa-Aktionäre mit Annahme des Angebots die in Ziffer 12.3(a) und 12.3(b) der Angebotsunterlage genannten Anweisungen, Ermächtigungen, Aufträge und Vollmachten und geben die in Ziffer 12.3(c) der Angebotsunterlage aufgeführ- ten Erklärungen ab.
Rechtsfolgen der Annahme. Mit der Annahme des Delisting-Erwerbsangebots kommen zwischen jedem der annehmenden GSW-Aktionäre und der Bieterin Verträge über den Verkauf und die Übertragung der Eingereichten GSW-Aktien nach Maßgabe der Bestimmungen der Angebotsunterlage zustande. Für diese Verträge und ihre Auslegung gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Angebotsgegenleistung beträgt EUR 91,32 je Eingereichter GSW-Aktie in bar. Darüber hinaus erteilen die GSW-Aktionäre, die das Delisting-Erwerbsangebot annehmen, unwiderruflich die Anweisungen, Aufträge und Vollmachten und geben die Erklärungen ab, die in Ziffer 11.3 dargelegt sind. Der dingliche Vollzug der Kaufverträge erfolgt erst nach Ablauf der Annahmefrist. Die Bieterin zahlt die Angebotsgegenleistung für sämtliche Eingereichten GSW-Aktien und sämtliche Eingereichte GSW-Aktien werden direkt an die Bieterin übertragen. Mit der Übertragung des Eigentums an den Eingereichten GSW-Aktien auf die Bieterin gehen alle zum Zeitpunkt der Abwicklung mit diesen Eingereichten GSW-Aktien verbundenen Rechte und Ansprüche auf die Bieterin über.
Rechtsfolgen der Annahme. Mit der Annahme dieses Angebotes kommt ein bedingter Kaufvertrag über die Angedienten Aktien zwischen jedem annehmenden Aktionär der Zielgesellschaft und der Bieterin nach Maßgabe der in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen zustande. Darüber hinaus erteilen die annehmenden Aktionäre mit Annahme dieses Angebotes unwiderruflich die Anweisungen, Aufträge, Ermächtigungen und Vollmachten gemäß Punkt 5.5 und geben die Erklärungen gemäß Punkt 5.6 ab. Mit Erfüllung der Vollzugsbedingungen oder mit dem Verzicht auf diese wird der jeweilige Erwerb unbedingt. Der dingliche Vollzug des Kaufvertrags ("Settlement") erfolgt nach der Erfüllung aller Vollzugsbedingungen (oder Verzicht auf alle gemäß dieser Angebotsunterlage verzichtbaren Vollzugsbedingungen), frühestens jedoch zum Settlement-Zeitpunkt gemäß Punkt 5.8. Mit der Übertragung des Eigentums an den zum Verkauf eingereichten S IMMO-Aktien gehen alle damit verbundenen Ansprüche und sonstigen Rechte auf die Bieterin über.
Rechtsfolgen der Annahme. Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen dem betreffenden Xxxxxxxxxx-Aktionär und den Bie- tern als Gesamtschuldner ein Vertrag über den Verkauf und die Übereignung der Zum Verkauf Einge- reichten Xxxxxxxxxx-Xxxxxx gemäß den Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zustande, wonach das Eigentum an den Zum Verkauf Eingereichter Xxxxxxxxxx-Aktien auf die Highlight Communications übertragen wird. Dieser Vertrag und seine Auslegung unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Mit Übereignung der Aktien gehen sämtliche mit diesen Aktien verbundenen Nebenrechte, die zum Zeit- punkt der Abwicklung dieses Angebots bestehen, auf die Highlight Communications über. Darüber hinaus gibt jeder das Angebot annehmende Aktionär unwiderruflich die in Ziffer 16.3 dieser Ange- botsunterlage genannten Erklärungen und Zusicherungen ab und erteilt die in Ziffer 16.3 dieser Ange- botsunterlage genannten Weisungen, Aufträge, Vollmachten und Ermächtigungen. Wenn die Voll- zugsbedingungen gemäß Ziffer 8.3 nicht erfüllt werden, wird das Übernahmeangebot nicht vollzogen, die durch Annahme des Angebots geschlossenen Verträge entfallen und es wird eine Rückbuchung gemäß Ziffer 8.4 vorgenommen.
Rechtsfolgen der Annahme. Mit der Annahme des Delisting-Erwerbsangebots kommt zwischen dem betreffenden Cle- re-Aktionär und der Bieterin ein Vertrag über den Verkauf und die Übertragung der Zum Verkauf Angemeldeten Clere-Aktien nach näherer Maßgabe der Angebotsunterlage zu- stande. Für diese Verträge und ihre Auslegung gilt ausschließlich deutsches Recht. Mit der Übertragung des Eigentums an den Zum Verkauf Angemeldete Clere-Aktien gehen alle mit diesen Aktien zum Zeitpunkt der Abwicklung verbundenen Nebenrechte auf die Bieterin über. Darüber hinaus erteilen die annehmenden Clere-Aktionäre mit Annahme des Delisting-Erwerbsangebots die in Ziffern 13.3 (a) und (b) dieser Angebotsunterlage genannten Anweisungen, Ermächtigungen, Aufträge und Vollmachten und geben die in Ziffer 13.3 (c) dieser Angebotsunterlage aufgeführten Erklärungen ab.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.