Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.continentale.info, www.asspario.de, www.qualitypool.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 19 contracts
Samples: www.conceptif.de, www.qualitypool.de, www.conceptif.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 1.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 1.2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 1.2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 7 contracts
Samples: degenia.de, online-protokoll.de, degenia.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) und zur Kündigung (Nr. 2 c)) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 7 contracts
Samples: wohnmobilschutzbrief.de, www.xxv24.de, makler.continentale.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 19.2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 19.2 b)) und zur Kündigung (Nr. 2 19.2 c)) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 5 contracts
Samples: degenia.de, degenia.de, degenia.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)gemäß Ziffer 2.2.1, zum Rücktritt (Nr. 2 b) gemäß Ziffer 2.2.2 und zur Kündigung (Nr. 2 c) gemäß Ziffer 2.2.3 stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte geson- derte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzei- gepflicht hingewiesen hat.
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Samples: sv-makler.de, sv-makler.de, sv-makler.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: cdn.website-editor.net, www.xxv24.de, www.photovoltaikforum.com
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.helvetia.com, ssl.askuma.de, www.helvetia.com
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung Mit- teilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzei- gepflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.walslebe.de, www.conceptif.de, www.maklerwolf.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Gesamt Jahresbeitrag, service.comfortplan.de, feger-finanz.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a), zum Rücktritt (siehe Nr. 2 b) und zur Kündigung (siehe Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 3 contracts
Samples: www.flugschulen.at, www.ostangler.de, dema-makler.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt Rück- tritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hingewie- sen hat.
Appears in 2 contracts
Samples: media.barmenia.de, media.barmenia.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Ziff. 5 Nr. 2 a2a), zum Rücktritt (Ziff. 5 Nr. 2 b2b) und zur Kündigung (Ziff. 5 Nr. 2 c2c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: uelzener.de, www.horse-life.com
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a)), zum Rücktritt Rück- tritt (siehe Nr. 2 b)) und zur Kündigung (siehe Nr. 2 c)) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.asspario.de, www.versicherung-online.net
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (nach Nr. 2 a), zum Rücktritt (nach Nr. 2 b) und zur Kündigung (nach Nr. 2 c) stehen ste- hen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 2 contracts
Samples: www.uvw.de, www.uvw.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung Mit- teilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht An- zeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Neuantrag Ersatzantrag, www.lvd-online.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (NrZiff. 2 a13.2.1), zum Rücktritt (NrZiff. 2 b13.2.2) und zur Kündigung (NrZiff. 2 c13.2.3) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.deutsche-im-ausland.org, mailo.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a2a), zum Rücktritt (Nr. 2 b2b) und zur Kündigung (Nr. 2 c2c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.tierversicherungen-schewe.de, service.uelzener.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung ([Nr. 2 a)], zum Rücktritt ([Nr. 2 b) )] und zur Kündigung ([Nr. 2 c) )] stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte ge- sonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hinge- wiesen hat.
Appears in 2 contracts
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform Text- form auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hingewie- sen hat.
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Samples: www.diebayerische.de, www.diebayerische.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte geson> derte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung Verlet> zung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: esv-schwenger.de, kunden.interlloyd.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 5.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 5.2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 5.2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: allstern.com, www.allstern.com
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) und zur Kündigung (Nr. 2 c)) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte gesonder- te Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.conceptif.de, www.conceptif.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.xxv24.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt Rück- tritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.interlloyd.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) und zur Kündigung (Nr. 2 c)) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: makler.continentale.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 23.2 a), zum Rücktritt und zur Leistungsfreiheit (Nr. 2 23.2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 23.2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: allstern.com
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (gemäß Nr. 2 a), zum Rücktritt (gemäß Nr. 2 b) und zur Kündigung (gemäß Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.mecklenburgische.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 2. a)), zum Rücktritt (Nr. 2 2. b)) und zur Kündigung (Nr. 2 2. c)) stehen dem Versicherer Ver sicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. Brief, Fax oder EMail) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.wgv.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a2.a), zum Rücktritt (Nr. 2 b2.b) und zur Kündigung (Nr. 2 c2.c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: cdn.website-start.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.innofima.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung Mittei- lung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.ratundservice.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte ge- sonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzei- gepflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.volkswohl-bund.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a), zum Rücktritt (siehe Nr. 2 b) und zur Kündigung (siehe Nr. 2 c) stehen dem Versicherer Ver- sicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte geson- derte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht An- zeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.diebayerische.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. siehe Nummer 2 a)), zum Rücktritt (Nr. siehe Nummer 2 b)) und zur Kündigung (Nr. siehe Nummer 2 c)) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.bavariadirekt.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 1 contract
Samples: www.mecklenburgische.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung Mit teilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzei gepflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.gev-versicherung.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.koepper-klaus.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 1.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 1.2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 1.2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: degenia.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (nach Nr. 2 a), zum Rücktritt (nach Nr. 2 b) und zur Kündigung (nach Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.uvw.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 26.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 26.2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 26.2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.allstern.com
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen Anzeigepflichthingewiesen hat.
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Samples: www.vivema.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a2.1.), zum Rücktritt (Nr. 2 b2.2.) und zur Kündigung Kün- digung (Nr. 2 c2.3.) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung Verlet- zung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.versicherungsspiegel.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a), zum Rücktritt Rück- tritt (siehe Nr. 2 b) und zur Kündigung (siehe Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: rhion.digital
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte ge- sonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht hingewiesen hat.
Appears in 1 contract
Samples: www.ammerlaender-versicherung.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) und zur Kündigung (Nr. 2 c)) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hingewie- sen hat.
Appears in 1 contract
Samples: cdn.pepxpress.com
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a2.1), zum Rücktritt (Nr. 2 b2.2) und oder zur Kündigung (Nr. 2 c2.3) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 1 contract
Samples: www.itzehoer.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a), zum Rücktritt (siehe Nr. 2 b) und zur Kündigung (siehe Nr. 2 c) stehen dem Versicherer Versi- cherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht hingewiesen hat.
Appears in 1 contract
Samples: www.kuenstler-fairsicherung.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung Kündi- gung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht hingewiesen hat.
Appears in 1 contract
Samples: www.xxv24.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a)), zum Rücktritt (siehe Nr. 2 b)) und zur Kündigung (siehe Nr. 2 c)) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 1 contract
Samples: www.sparkassen-direkt.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform Text- form auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 1 contract
Samples: www.kvd-versicherungen.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.agcofinance.com
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 1.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 1.2 b) und zur Kündigung Kün- digung (Nr. 2 1.2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung Verlet- zung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.fvv.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) und zur Kündigung (Nr. 2 c)) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E- Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.haftpflichtkasse.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer bzw. der S.L.P. nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung Ver- letzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: slp-vermittlerportal.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (nach Nr. 2 a), zum Rücktritt (nach Nr. 2 b) und zur Kündigung (nach Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung Verlet- zung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.uvw.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt Rück> tritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.interlloyd.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung Kün- digung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: besserberater.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte gesonder- te Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: slp-vermittlerportal.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) und zur Kündigung (Nr. 2 c)) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.itzehoer.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a2a), zum Rücktritt (Nr. 2 b2b) und zur Kündigung Kün- digung (Nr. 2 c2c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung Ver- letzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.horse-life.com
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 1 contract
Samples: www.xxv24.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform Text- form auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hingewie- sen hat.
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Samples: www.universa.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung Mit- teilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.asspario.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr[siehe Ziff. 2 a)], zum Rücktritt (Nr[siehe Xxxx. 2 b) )] und zur Kündigung (Nr[siehe Ziff. 2 c) )] stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.lvm.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen Fol- gen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.policenwerk.de
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a1.2a), zum Rücktritt (Nr. 2 b1.2b) und zur Kündigung (Nr. 2 c1.2c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den der Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeigeplicht hingewiesen hat.. 1.5
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Samples: durchblicker.at