Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 22 contracts
Samples: Versicherungsvertrag, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 19 contracts
Samples: Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Insurance Agreement
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) und zur Kündigung (Nr. 2 c)) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 7 contracts
Samples: Accura XXL Schutzbrief Für Privat Genutzte Wohnmobile, Photovoltaik Programm, Glas /Werbeanlagenversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 1.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 1.2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 1.2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 7 contracts
Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a1.2.1), zum Rücktritt (Nr. 2 b1.2.2) und zur Kündigung (Nr. 2 c1.2.3) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E- Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 5 contracts
Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 19.2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 19.2 b)) und zur Kündigung (Nr. 2 19.2 c)) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 5 contracts
Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)gemäß Ziffer 2.2.1, zum Rücktritt (Nr. 2 b) gemäß Ziffer 2.2.2 und zur Kündigung (Nr. 2 c) gemäß Ziffer 2.2.3 stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte geson- derte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzei- gepflicht hingewiesen hat.
Appears in 5 contracts
Samples: Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs)
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 4 contracts
Samples: Sach Und Elektronikversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 4 contracts
Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Hausratversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a), zum Rücktritt (siehe Nr. 2 b) und zur Kündigung (siehe Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 3 contracts
Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Verbundene Firmen Sachversicherung, Insurance Agreement, Bauherren Haftpflichtversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung Mit- teilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzei- gepflicht hingewiesen hat.
Appears in 3 contracts
Samples: Wohngebäudeversicherung, Insurance Agreement, Hausratversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a1.2.1), zum Rücktritt (Nr. 2 b1.2.2) und zur Kündigung (Nr. 2 c1.2.3) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 3 contracts
Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 3 contracts
Samples: Sv Kundenschließfachversicherung, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung ([Nr. 2 a)], zum Rücktritt ([Nr. 2 b) )] und zur Kündigung ([Nr. 2 c) )] stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte ge- sonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hinge- wiesen hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe, Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) und zur Kündigung (Nr. 2 c)) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte gesonder- te Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt Rück- tritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hingewie- sen hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Zusatzbedingungen Zur Glasversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Reisegepäck
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung Mit- teilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht An- zeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Feuerversicherung Für Landwirtschaftliche Betriebe, Insurance Contract
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a)), zum Rücktritt Rück- tritt (siehe Nr. 2 b)) und zur Kündigung (siehe Nr. 2 c)) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 2 contracts
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform Text- form auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hingewie- sen hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundende Sach Ge Werbeversicherung, Allgefahren Gewerbeversicherung (Ag) Zur Inhaltsversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a2a), zum Rücktritt (Nr. 2 b2b) und zur Kündigung (Nr. 2 c2c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht hingewiesen hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Versicherungsbedingungen, Allgemeine Bedingungen Für Die Op Versicherung Von Hunden Und Katzen
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (NrZiff. 2 a13.2.1), zum Rücktritt (NrZiff. 2 b13.2.2) und zur Kündigung (NrZiff. 2 c13.2.3) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Zu Den Versicherungen, Allgemeine Bedingungen Zu Den Versicherungen
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 5.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 5.2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 5.2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (nach Nr. 2 a), zum Rücktritt (nach Nr. 2 b) und zur Kündigung (nach Nr. 2 c) stehen ste- hen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 2 contracts
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Ziff. 5 Nr. 2 a2a), zum Rücktritt (Ziff. 5 Nr. 2 b2b) und zur Kündigung (Ziff. 5 Nr. 2 c2c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Der Uelzener Für Die Tierlebensversicherung Von Pferden Und Anderen Einhufern (Avp 2019), Allgemeine Bedingungen Der Uelzener Für Die Tierlebensversicherung Von Pferden Und Anderen Einhufern (Avp 2019)
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte geson> derte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung Verlet> zung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Camper Inhaltsschutz Bedingungen, Camper Inhaltsschutz Bedingungen
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a14.2 (1)), zum Rücktritt (Nr. 2 b14.2 (2)) und zur Kündigung (Nr. 2 c14.2 (3)) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Bedingungen Für Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung Von Reiseveranstaltern
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) und zur Kündigung (Nr. 2 c)) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hingewie- sen hat.
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Samples: Hausratversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 1.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 1.2 b) und zur Kündigung Kün- digung (Nr. 2 1.2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung Verlet- zung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte ge- sonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzei- gepflicht hingewiesen hat.
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Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a), zum Rücktritt (siehe Nr. 2 b) und zur Kündigung (siehe Nr. 2 c) stehen dem Versicherer Ver- sicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte geson- derte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht An- zeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Gewerbliche Gebäudeversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a2.1.), zum Rücktritt (Nr. 2 b2.2.) und zur Kündigung Kün- digung (Nr. 2 c2.3.) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung Verlet- zung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Reparaturkosten Versicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 1 contract
Samples: Elektronik Versicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung Mittei- lung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht hingewiesen hat.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (Vgb 88)
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen Fol- gen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Hausratversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a2.1), zum Rücktritt (Nr. 2 b2.2) und oder zur Kündigung (Nr. 2 c2.3) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Wohngebäude Und Glasversicherungen
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr[siehe Ziff. 2 a)], zum Rücktritt (Nr[siehe Xxxx. 2 b) )] und zur Kündigung (Nr[siehe Ziff. 2 c) )] stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a1.2a), zum Rücktritt (Nr. 2 b1.2b) und zur Kündigung (Nr. 2 c1.2c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den der Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeigeplicht hingewiesen hat.
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Samples: Hundeversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 § 11.2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 § 11.2 b)) und zur Kündigung (Nr. 2 § 11.2 c)) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung Mit- teilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht hingewiesen hat.
Appears in 1 contract
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform Text- form auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hingewie- sen hat.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (nach Nr. 2 a), zum Rücktritt (nach Nr. 2 b) und zur Kündigung (nach Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung Verlet- zung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Elektronik Versicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt Rück> tritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) und zur Kündigung (Nr. 2 c)) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Elektronikversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung Kündi- gung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht hingewiesen hat.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a), zum Rücktritt Rück- tritt (siehe Nr. 2 b) und zur Kündigung (siehe Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Inhaltsversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) und zur Kündigung (Nr. 2 c)) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E- Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht hingewiesen hat.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen Anzeigepflichthingewiesen hat.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Dauercamping Versicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung Kün- digung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 1 contract
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 1.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 1.2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 1.2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (nach Nr. 2 a), zum Rücktritt (nach Nr. 2 b) und zur Kündigung (nach Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Elektronik Versicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer bzw. der S.L.P. nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung Ver- letzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Hausratversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung Mit teilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzei gepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Hausratversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Versicherungsvertrag
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) und zur Kündigung (Nr. 2 c)) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Wohngebäude Und Glasversicherungen
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a2a), zum Rücktritt (Nr. 2 b2b) und zur Kündigung Kün- digung (Nr. 2 c2c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung Ver- letzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Op Versicherung Von Hunden Und Katzen
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a)), zum Rücktritt (siehe Nr. 2 b)) und zur Kündigung (siehe Nr. 2 c)) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform Text- form auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Der Basler Gewerbe Inhalt Versicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte ge- sonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht hingewiesen hat.
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Samples: Hausratversicherung Classic Schutz
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 26.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 26.2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 26.2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Hausratversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Hausratversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. siehe Nummer 2 a)), zum Rücktritt (Nr. siehe Nummer 2 b)) und zur Kündigung (Nr. siehe Nummer 2 c)) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 23.2 a), zum Rücktritt und zur Leistungsfreiheit (Nr. 2 23.2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 23.2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr.2 b und zur Kündigung Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) c stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a2.a), zum Rücktritt (Nr. 2 b2.b) und zur Kündigung (Nr. 2 c2.c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Pflanzenversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (gemäß Nr. 2 a), zum Rücktritt (gemäß Nr. 2 b) und zur Kündigung (gemäß Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: Landwirtschaftliche Sachversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte gesonder- te Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht hingewiesen hat.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 1.2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 1.2 b)) und zur Kündigung (Nr. 2 1.2 c)) stehen dem Versicherer Versi- cherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt Rück- tritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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