Common use of Rechtsfolgenhinweis Clause in Contracts

Rechtsfolgenhinweis. Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versi- cherungsfalles bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsoblie- genheit, ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch geson- derte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.

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Rechtsfolgenhinweis. Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versi- cherungsfalles Ver- sicherungsfalles bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsoblie- genheitAufklärungs- obliegenheit, ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch geson- derte gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.

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