Rechtsordnung und Gerichtsstand. Für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank gilt deutsches Recht. Die Bank legt das Recht der Bundesrepublik Deutschland auch der vorvertraglichen Beziehung zugrunde. Leistungs-, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Rechtsordnung und Gerichtsstand. Gemäß Nr. 6 Abs. 1 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« der Bank gilt für den Vertragsabschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandklausel.
Rechtsordnung und Gerichtsstand. Der partiarische Nachrangdarlehensvertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Emittentin.
Rechtsordnung und Gerichtsstand. Für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und dem Vermittler gilt deutsches Recht. Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Der Vermittler ist keinem Einlagensicherungssystem oder einem vergleichbaren System für die Entschädigung für Anleger angeschlossen.
Rechtsordnung und Gerichtsstand. Für die Aufnahme der Geschäftsbeziehungen vor Abschluss eines Vertrages gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gemäß Punkt „Rechtswahl/ Rechtsnachfolge/Gerichtsstand“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der European Bank for Financial Services GmbH für Privatanleger (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen der ebase“ genannt) gilt für den Vertrag- sabschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der ebase ausschließlich deutsches Recht. Sofern nicht ein besonderer Gerichtsstand gilt, ist der allgemeine Gerichtsstand das Gericht des Wohnsitzes des Kunden bzw. das Gericht des Sitzes der ebase. Weitere Informationen sind im Punkt „Rechtswahl/Rechtsnachfolge/Gerichts- stand“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase zu finden. F 2610.24 – 09/2022 Die ebase ist Mitglied beim Bundesverband deutscher Banken e.V. Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx Tel.: 000 0000-0 Fax.: 000 0000-0000 E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der ebase besteht daher die Möglich- keit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Die Beschwerde ist schriftlich an die Geschäftsstelle des Ombudsmanns der privaten Banken, Post- fach 04 03 07, 00000 Xxxxxx zu richten. Das Ombudsmannverfahren ist für Sie unentgeltlich; Sie haben lediglich Ihre eigenen Kosten (z. B. Porto oder Telefon) zu tragen. Das Ombudsmannverfahren ist an die folgenden Voraussetzungen geknüpft: „Der Ombudsmann kann bei Beschwerden angerufen werden, wenn es sich bei dem Beschwerdeführer um einen Verbraucher handelt; das Verfahren findet demgemäß keine Anwendung, wenn der streitige Geschäftsvorfall der gewerb- lichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Beschwerdeführers zuzu- rechnen ist; ohne Beschränkung auf Verbraucher, wenn die Streitigkeit in den Anwendungsbereich der Vorschriften über Zahlungsdienste (§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches) fällt. Eine Schlichtung durch den Ombudsmann findet nicht statt, wenn der Be- schwerdegegenstand bereits vor einem Gericht anhängig ist, in der Vergangen- heit anhängig war oder von dem Beschwerdeführer während des Schlichtungs- verfahrens anhängig gemacht wird; dasselbe gilt, wenn die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt oder ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg bietet; die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsver- fahrens einer Schlichtungsstelle...
Rechtsordnung und Gerichtsstand. Die Rechtsbeziehung des Anlegers zur Fondsgesellschaft bzw. zur Treuhänderin unterliegt deutschem Recht. In Beziehung zum Anleger vor seinem Beitritt wird eben- falls deutsches Recht zugrunde gelegt. Sofern der Anleger Verbraucher i.S.d. §13 BGB ist, gelten für den Gerichtsstand die gesetzlichen Regelungen. Ansonsten ist als Gerichtsstand für den Gesellschaftsvertrag der Sitz der Fondsgesellschaft, soweit ge- setzlich zulässig, vereinbart.
Rechtsordnung und Gerichtsstand. Für die Aufnahme der Geschäftsbeziehungen vor Abschluss eines Vertrages gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank gilt deutsches Recht (Nr. 6 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank). Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel.
Rechtsordnung und Gerichtsstand. Der Nachrangdarlehensvertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Emittentin. Die Vertragsbedingungen und Informationen stehen in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Kommunikation mit dem Anleger während der Laufzeit der genannten Vertragsverhältnisse wird in Deutsch geführt werden. Mundoplant GmbH Green-tech solutions for health & environment Pitchdeck Mundoplant hat in einem fünfjährigen Forschungs- und Entwicklungsprozess ein einzigartiges bio- kybernetisches und patentiertes System entwickelt. Durch die Kombination von Wirkungs- und Funktionskomponenten, organischen und mechanisch- elektrischen Komponenten, werden biochemische und physikalische Prozesse veranlasst. Dadurch wird die Innenraumluft parallel auf sechs Wegen gereinigt und angereichert. Durch: ▪den Einsatz von Funktionspflanzen, die Luft besonders effektiv reinigen ▪den Einsatz von durch Mundoplant entwickelten Granulaten und speziellen Mikroorganismen in der Pflanzerde. Sie sorgen dafür, dass aus der Raumluft aufgenommene Schadstoffe effektiv, gezielt zersetzt und zu Nahrung für die Funktionspflanzen umgewandelt werden. ▪die Nutzung von Marken-Luftfiltern zur Reduktion von Pollen und anderen Schadstoffen ▪die Nutzung von speziellen UVC Licht-Röhren, durch die Raumluft gepumpt wird, wobei 99% der Viren und Bakterien abgetötet werden ▪die Ionisierung der frischen und gereinigten Luft − bevor sie zurück in den Raum gepumpt wird Ziel des Einsatzes von „DeineLuft“-Systemen: ▪ Gesundheitsprävention durch saubere, schadstoffarme Atemluft in Innenräumen ▪ Vermeidung von Krankheiten ▪ Abmilderung bestehender Krankheitsbilder ▪ Senkung von direkten und indirekten Krankheitskosten ▪ Steigerung der Lebens- und Arbeitsqualität und der allgemeinen Leistungsfähigkeit ➢375% mehr Schadstoff- (VOC’s) Abbau in der Innenraum-Luft ➢ Bis zu 90% aller Xxxxx, Xxxxx und Bakterien in der Atemluft in Innenräumen werden vernichtet ohne Einsatz von Chemikalien ➢ Bis zu 25% mehr Sauerstoff in der Raumluft Ergebnis ▪ Bessere Gesundheit und Befindlichkeit, ▪ höhere Konzentrationsfähigkeit, ▪ mehr Vitalität und höhere Leistungsfähigkeit ▪ mehr Wohlbefinden ▪ weniger Krankheitstage und Arztbesuche. ▪Gesundheit beginnt mit sauberer Atemluft. ▪ Ca. 90 % Ihrer Lebenszeit verbringen Sie in geschlossenen Räumen. ▪ Sie atmen ca. 29.000 x pro Tag. Corona – Wie gelangt das Virus in unseren Organismus, was rich...
Rechtsordnung und Gerichtsstand. Für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und dem Vermittler gilt deutsches Recht. Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Rechtsordnung und Gerichtsstand. Für die Vertragsanbahnung und für Verträge und sonstige Schuldverhält- nisse, die für die Beteiligung des An- legers maßgeblich sind, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Anleger Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten im Hinblick auf das zuständige Gericht die gesetzli- chen Regelungen. Handelt es sich bei dem Anleger nicht um einen Verbrau- cher, ist der Gerichtsstand für den Ge- sellschaftsvertrag und den Treuhand- und Verwaltungsvertrag Hamburg.