Common use of Rechtsschutz bei Ausfallereignissen Clause in Contracts

Rechtsschutz bei Ausfallereignissen. [Soweit sie auf den Teilnehmer anwendbar sind, sind die Vorschriften in Artikel 31 der Bedingungen über die sofortige Fälligkeit von noch nicht fälligen Forderungen, die Aufrechnung mit Forderungen aus Einlagen des Teilnehmers, die Realisierung eines Pfandrechts, die Suspendierung und Beendigung der Teilnahme, Verzugszinsen sowie über die Beendigung/Kündigung von Vereinbarungen und Transaktionen (Artikel 28-32 der Bedingungen) gemäß [Adjektiv, das den Staat bezeichnet] Recht rechtsgültig und durchsetzbar.]

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Rechtsschutz bei Ausfallereignissen. [Soweit sie auf den Teilnehmer anwendbar sind, sind die Vorschriften in Artikel 31 36 der Bedingungen über die sofortige Fälligkeit von noch nicht fälligen Forderungen, die Aufrechnung mit Forderungen aus Einlagen des Teilnehmers, die Realisierung eines Pfandrechts, die Suspendierung und Beendigung der Teilnahme, Verzugszinsen sowie über die Beendigung/Kündigung von Vereinbarungen und Transaktionen (Artikel 28-32 der Bedingungen) gemäß [Adjektiv, das den Staat bezeichnet] Recht rechtsgültig und durchsetzbar.]Transaktionen

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Rechtsschutz bei Ausfallereignissen. [Soweit sie auf den Teilnehmer anwendbar sind, sind die Vorschriften in Artikel 31 36 der Bedingungen über die sofortige Fälligkeit von noch nicht fälligen Forderungen, die Aufrechnung mit Forderungen aus Einlagen des Teilnehmers, die Realisierung eines Pfandrechts, die Suspendierung und Beendigung der Teilnahme, Verzugszinsen sowie über die Beendigung/Kündigung von Vereinbarungen und Transaktionen (Artikel 2833-32 37 der Bedingungen) gemäß [Adjektiv, das den Staat bezeichnet] Recht rechtsgültig und durchsetzbar.]

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