Lieferbedingungen 9.1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingangsdatum der vom Besteller unterzeichneten Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist verlängert sich um die entstandene Verzögerung, wenn uns Angaben oder Unterlagen nicht rechtzeitig zukommen, oder die Auftragsbestätigung nachträglich vom Kunden ergänzt oder geändert wurde, oder wenn die Akontozahlungen nicht vertragsgemäss eintreffen. 9.2. Bei Bestellungsänderungen beginnt die Lieferfrist ab Bestätigung derselben durch uns neu zu laufen. 9.3. Die von uns angegebenen Liefertermine sind in der Regel Circa-Angaben nach Kalenderwochen. Wir bemühen uns, diese Termine einzuhalten. Eine verbindliche Zusage kann jedoch nicht gegeben werden. 9.4. Allfällige Konventionalstrafen bei Nichteinhaltung der Liefertermine sind nichtig, auch wenn solche in bauseitigen Bedingungen vorgesehen sind. 9.5. Die Folgen für Verzögerungen, die der Besteller zu verantworten hat, gehen zu seinen Lasten. Falls diese Verzögerungen mehr als 20 Tage über den eingeplanten Montage- / Liefertermin hinausgeht, werden die entsprechenden Akontozahlungen fällig. Die Produkte müssen vom Kunden abgenommen und auf seine Kosten und Gefahr bis zur Montage zwischengelagert werden. Fehlt eine entsprechende Abnahme, gelten die Produkte als abgenommen. Die Lagerung bei uns und allfällige zusätzliche Transporte sind kostenpflichtig. 9.6. Geht die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht auf unser ausschliessliches Verschulden zurück, erwächst dem Kunden daraus kein Recht auf Rücktritt oder Schadenersatz. 9.7. Im Falle von Betriebsstörungen, unvorhergesehenen Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, Streik, Ausfall der Energieversorgung oder Fällen von höherer Gewalt sind wir berechtigt, neue Fristen festzusetzen oder ohne Kostenfolgen vom Vertrag zurück zu treten. 9.8. Der Besteller toleriert in jedem Fall das Anbringen von Baureklamen durch die Schmidiger AG. 9.9. Vom Unternehmer übernommene Bauleitungsleistungen sind entsprechend zu vergüten. 9.10. Für die Bauleitung und Koordination ist der Bauherr zuständig.
Allgemeine Bestimmungen Begriffe im Hinblick auf Wertpapierrecht, Status, Garantie, Definitionen (§ 1 der Allgemeinen Be- dingungen) Begriffe im Hinblick auf Abwicklung (§ 2 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Verzinsung (§ 3 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf das Ordentliche Kündigungsrecht der Emittentin; Anpassungs- und Kün- digungsrecht nach Eintritt eines Gesetzesänderungsereignisses (§ 4 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Übertragbarkeit, Wertpapierinhaber (§ 5 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Stellen (§ 6 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Bekanntmachungen (§ 9 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Berichtigungen (§ 10 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Maßgebliches Recht, Gerichtsstand, Zustellungsbevollmächtigter (§ 11 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf indexbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Indexbezogene Bestimmungen) Interessen natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind Bedingungen des Angebots, Anbieterin und Emissionstag der Wertpapiere
Nutzungsbedingungen a) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Sie darf ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs genutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software außerhalb der nachfolgenden Regelungen zu ändern, anzupassen, zu übersetzen oder zu vervielfältigen. b) Die Software darf nur zum Zwecke der Datensicherung kopiert werden. Der Kunde hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden. c) Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden, geeigneten Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. d) Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung ist nicht zulässig. e) Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Produkte, deren Vervielfältigungen und die Dokumentationen nicht an Dritte vermietet, unterlizenziert oder verleast werden.