Common use of Rechtsschutzfall Clause in Contracts

Rechtsschutzfall. 17 Verhalten im Versicherungsfall/Erfüllung von Obliegenheiten Obliegenheiten bezeichnen sämtliche Verhaltensregeln, die Sie und die versicherten Personen beachten müssen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz zu erhalten. (1) Pflichten im Versicherungsfall a) Sie müssen uns den Versicherungsfall unverzüglich mitteilen, gegebenenfalls auch telefonisch. („Unverzüglich“ heißt nicht unbe- dingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern bzw. so schnell wie eben möglich“.) b) Sie müssen uns • vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Versicherungsfalls unterrichten und • alle Beweismittel angeben und • uns Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung stellen. c) Kosten verursachende Maßnahmen müssen Sie nach Möglichkeit mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist (Beispiele für „kostenverursachende Maßnahmen“: die Beauftragung eines Rechtsanwalts, Erhebung einer Klage oder Einlegung eines Rechts- mittels). d) Bei Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie soweit möglich dafür sorgen, dass Schaden vermieden bzw. verringert wird (entspre- chend § 82 Versicherungsvertragsgesetz. § 82 bestimmt zum Beispiel in Absatz 1: „Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen“). Das heißt, Sie müssen die Kosten für die Rechtsverfolgung (zum Beispiel Rechtsanwalts-, Gerichtskosten, Kosten der Gegenseite) so Sie müssen Weisungen von uns befolgen, soweit das für Sie zumutbar ist. Außerdem müssen Sie Weisungen von uns einholen, wenn die Umstände dies gestatten. (2) Wir bestätigen Ihnen den Umfang des Versicherungsschutzes, der für den konkreten Versicherungsfall besteht. Ergreifen Sie jedoch Maßnahmen zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen, • bevor wir den Umfang des Versicherungsschutzes bestätigt haben, und • entstehen durch solche Maßnahmen Kosten, dann tragen wir nur die Kosten, die wir bei einer Bestätigung des Versicherungs- schutzes vor Einleitung dieser Maßnahmen zu tragen gehabt hätten. (3) Den Rechtsanwalt können Sie auswählen. Wir wählen den Rechtsanwalt aus, • wenn Sie das verlangen oder • wenn Sie keinen Rechtsanwalt benennen und uns die umgehende Beauftragung eines Rechtsanwalts notwendig erscheint. • Wenn wir den Rechtsanwalt auswählen, beauftragen wir ihn in Ihrem Namen. Für die Tätigkeit des Rechtsanwalts sind wir nicht verantwortlich. (4) Sie müssen nach der Beauftragung des Rechtsanwalts Folgendes tun: Ihren Rechtsanwalt • vollständig und wahrheitsgemäß unterrichten, • die Beweismittel angeben, • die möglichen Auskünfte erteilen, • die notwendigen Unterlagen beschaffen und • uns auf Verlangen Auskunft über den Stand Ihrer Angelegenheit geben. (5) Wenn Sie eine der in Absatz 1 und 4 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. (Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) Wenn Sie eine Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit nach Eintritt des Versicherungsfalls verletzen, kann auch dies zum vollständi- gen oder teilweisen Wegfall des Versicherungsschutzes führen. Dies setzt jedoch voraus, dass wir Sie vorher durch gesonderte Mittei- lung in Textform (zum Beispiel: Brief oder E-Mail) über diese Pflichten informiert haben. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt haben. Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgendem Fall bestehen: Sie weisen nach, dass die Obliegenheitsverletzung nicht die Ursache war • für den Eintritt des Versicherungsfalls, • für die Feststellung des Versicherungsfalls oder • für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistung. (Beispiel: Sie haben die Einlegung des Rechtsmittels mit uns nicht abge- stimmt. Bei nachträglicher Prüfung hätten wir jedoch auch bei rechtzeitiger Abstimmung die Kostenübernahme bestätigt.) Der Versicherungsschutz bleibt nicht bestehen, wenn Sie Ihre Obliegenheit arglistig verletzt haben. (6) Sie müssen sich bei der Erfüllung der Obliegenheiten die Kenntnis und das Verhalten des von Ihnen beauftragten Rechtsanwalts zurechnen lassen. (Beispiel: Ihr Anwalt unterrichtet uns nicht rechtzeitig. Dann behandeln wir Sie so, als hätten Sie selbst uns nicht rechtzeitig informiert.) (7) Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen können Sie nur mit unserem schriftlichen Einverständnis abtreten. („Abtreten“ heißt: Sie übertragen Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistung, die Sie uns gegenüber haben, auf Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Person.) (8) Wenn ein anderer (zum Beispiel Ihr Prozessgegner) Ihnen Kosten der Rechtsverfolgung erstatten muss, dann geht dieser Anspruch auf uns über, aber nur dann, wenn wir die Kosten bereits beglichen haben. Sie müssen uns die Unterlagen aushändigen, die wir brauchen, um diesen Anspruch durchzusetzen. Bei der Durchsetzung des An- spruchs müssen Sie auch mitwirken, wenn wir das verlangen. Wenn Sie diese Pflicht vorsätzlich verletzen und wir deshalb diese Kosten von den anderen nicht erstattet bekommen, dann müssen wir über die geleisteten Kosten hinaus keine weiteren Kosten mehr erstatten. Wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben, sind wir berechtigt, die Kosten in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Sie müssen beweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. (Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) (9) Hat Ihnen ein anderer (zum Beispiel: Ihr Prozessgegner) Kosten der Rechtsverfolgung erstattet und wurden diese zuvor von uns ge- zahlt? Dann müssen Sie uns diese Kosten zurückzahlen. (1) Klagen gegen das Versicherungsunternehmen Wenn Sie uns verklagen wollen, können Sie die Klage an folgenden Orten einreichen: • Am Sitz des Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung oder • wenn Sie eine natürliche Person sind, auch am Gericht Ihres Wohnsitzes. (Eine „natürliche Person“ ist ein Mensch, im Gegensatz zur „juristischen Person“; das ist zum Beispiel eine GmbH, eine AG oder ein Verein.) Haben Sie keinen Wohnsitz, können Sie die Klage am Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts einreichen. (2) Klagen gegen den Versicherungsnehmer Wenn wir Sie verklagen müssen, können wir die Klage an folgenden Orten einreichen: • am Gericht Ihres Wohnsitzes. Haben Sie keinen Wohnsitz, können wir die Klage am Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts einrei- chen, • wenn Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, am Sitz unseres Versi- cherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung. (3) Anzuwendendes Recht Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht.

Appears in 3 contracts

Samples: Insurance Agreement, Rechtsschutzversicherung, Insurance Agreement

Rechtsschutzfall. 17 Verhalten im VersicherungsfallVERHALTEN IM RECHTSSCHUTZFALL/Erfüllung von Obliegenheiten Obliegenheiten bezeichnen sämtliche Verhaltensregeln, die Sie und die versicherten Personen beachten müssen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz zu erhalten.ERFÜLLUNG VON OBLIEGENHEITEN: WELCHE RECHTE UND PFLICHTEN BESTEHEN NACH EINTRITT EINES RECHTSSCHUTZFALLS? (1) Pflichten im VersicherungsfallWas müssen Sie tun, wenn ein Rechtsschutzfall eintritt und Sie Versicherungsschutz brauchen? a) Sie müssen uns den Versicherungsfall Rechtsschutzfall unverzüglich mitteilenmit- teilen, gegebenenfalls auch telefonisch. („Unverzüglich“ Unverzüglich heißt nicht unbe- dingt „unbedingt sofort, sondern ohne schuldhaftes schuldhaf- tes Zögern bzw. oder so schnell wie eben möglich.) b) Sie müssen uns vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche alle Umstände des Versicherungsfalls unterrichten und • Rechtsschutzfalls informieren – alle Beweismittel angeben nennen und uns Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung stellen. c) Kosten verursachende Kostenverursachende Maßnahmen müssen Sie nach Möglichkeit mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist ist. (Beispiele für „kostenverursachende Maßnahmen“Kostenverursachende Maßnahmen sind zum Beispiel: die Beauftragung eines RechtsanwaltsSie beauftragen einen Anwalt, Erhebung einer erheben eine Klage oder Einlegung eines Rechts- mittelslegen ein Rechtsmittel ein.). d) Bei Eintritt des Versicherungsfalls Sie müssen Sie soweit wenn möglich dafür sorgen, dass Schaden Schäden vermieden bzwoder verringert werden. verringert wird (entspre- chend Das ist in § 82 Versicherungsvertragsgesetz. § 82 bestimmt zum Beispiel in Absatz 1: „Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen“)Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Das heißt, Sie müssen die Kosten für die Rechtsverfolgung so gering wie möglich halten. (zum Beispiel Rechtsanwalts-Beispiel: Kosten für den Anwalt, Gerichtskosten, das Gericht oder Kosten der Gegenseite.) so Bitte fragen Sie dazu uns oder Ihren Anwalt. Sie müssen Weisungen von uns befolgen, soweit wenn das für Sie zumutbar ist. Außerdem müssen Sie Weisungen von uns einholen, wenn die Umstände dies gestattenmöglich ist. (2) Wir bestätigen Ihnen Für einen konkreten Rechtsschutzfall erhalten Sie von uns eine Bestätigung über den Umfang des Ihres Versicherungsschutzes, der für den konkreten Versicherungsfall besteht. Ergreifen Sie jedoch Maßnahmen zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen, bevor wir den Umfang des Versicherungsschutzes bestätigt haben, haben und entstehen durch solche Maßnahmen Kosten, dann tragen ? Dann übernehmen wir nur die Kosten, die wir bei einer Bestätigung des Versicherungs- schutzes Versicherungsschutzes vor Einleitung dieser diesen Maßnahmen zu tragen zahlen gehabt hätten. (3) Den Rechtsanwalt Anwalt können Sie auswählen. Wir wählen den Rechtsanwalt Anwalt aus, wenn Sie das verlangen oder wenn Sie keinen Rechtsanwalt Anwalt benennen und uns die umgehende Beauftragung eines Rechtsanwalts Anwalts notwendig erscheint. • . (4) Wenn wir den Rechtsanwalt Anwalt auswählen, beauftragen wir ihn in Ihrem Namen. Für die Tätigkeit des Rechtsanwalts Anwalts sind wir nicht verantwortlich. (4a) Sie müssen nach der Beauftragung des Rechtsanwalts Folgendes Anwalts Folgen- des tun: Ihren Rechtsanwalt • Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß unterrichteninformieren, die Beweismittel angebennennen, die möglichen Auskünfte erteilen, • erteilen und – die notwendigen Unterlagen beschaffen und • beschaffen. b) Auf Verlangen müssen Sie uns auf Verlangen Auskunft über den Stand Ihrer Angelegenheit gebeninformieren. (56) Wenn Sie eine der in Absatz den Absätzen 1 und 4 oder 5 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind dürfen wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar . Das geschieht in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. (Beispiel für grob fahrlässiges Verhalten: Jemand verletzt die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) Wenn Was passiert, wenn Sie eine Auskunfts- Obliegenheit zur Auskunft oder Aufklärungsobliegenheit Aufklärung nach Eintritt des Versicherungsfalls Rechtsschutzfalls verletzen, ? Dies kann auch dies zum vollständi- gen oder teilweisen Wegfall des Versicherungsschutzes dazu führen. Dies setzt jedoch voraus, dass wir Sie Ihren Versicherungsschutz vollständig oder teilweise verlieren. Voraussetzung: Wir müssen Sie vorher durch gesonderte Mittei- lung mit einer separaten Mitteilung in Textform über diese Obliegenheiten informiert haben. (zum Beispiel: Textform ist beispielsweise ein Brief oder eine E-Mail.) über diese Pflichten informiert haben. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheiten Oblie- genheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Der Versicherungsschutz bleibt auch Das müssen Sie nachweisen. Auch in folgendem Fall bestehenfolgenden Fällen haben Sie weiterhin Versicherungs- schutz: Sie weisen nach, dass die Obliegenheitsverletzung Verletzung der Obliegenheit nicht die Ursache war für den Eintritt des VersicherungsfallsRechtsschutzfalls, für die Feststellung des Versicherungsfalls Rechtsschutzfalls oder für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistung. (Beispiel: Sie haben die Einlegung des Rechtsmittels mit uns nicht abge- stimmtabgestimmt. Bei nachträglicher Prüfung hätten wir jedoch aber auch bei rechtzeitiger Abstimmung die Kostenübernahme Übernahme der Kosten bestätigt.) Der Versicherungsschutz bleibt nicht bestehen, wenn Sie Ihre Obliegenheit arglistig verletzt haben. (67) Sie müssen sich bei der Erfüllung der Obliegenheiten die Kenntnis und das Verhalten des von Ihnen beauftragten Rechtsanwalts zurechnen lassen. (Ein Beispiel: Ihr Anwalt unterrichtet informiert uns nicht rechtzeitig. Dann behandeln wir Sie dies so, als hätten Sie selbst uns nicht rechtzeitig informiert.) (7) 8) Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen können Sie nur mit unserem schriftlichen Einverständnis abtreten. („Abtreten“ heißtAbtreten bedeutet: Sie übertragen Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistung, die Sie uns gegenüber haben, unsere Leistung auf Ihren Rechtsanwalt Anwalt oder eine andere Person.) (8) 9) Wenn ein anderer (zum Beispiel Ihr Prozessgegner) Ihnen Kosten der Rechtsverfolgung erstatten muss, dann geht dieser Anspruch auf uns über, aber . Aber nur dann, wenn wir die Kosten bereits beglichen bezahlt haben. Sie müssen uns die diese Unterlagen dazu aushändigen, die wir brauchen. Wir benötigen die, um diesen Anspruch durchzusetzen. Bei der Durchsetzung des An- spruchs Anspruchs müssen Sie auch mitwirken, wenn wir das verlangen. Wenn Sie diese Pflicht Obliegenheit vorsätzlich verletzen und wir deshalb diese Kosten von den anderen nicht erstattet bekommen, dann gilt: Wir müssen wir über die geleisteten Kosten hinaus keine weiteren Kosten mehr erstatten. Wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben, sind wir berechtigt, gilt: Wir dürfen die Kosten in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Sie müssen beweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. (Beispiel für grob fahrlässiges Verhalten: Jemand Xxxxxx verletzt die im Verkehr Ver- kehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) (9) . Hat Ihnen ein anderer (zum Beispiel: Beispiel Ihr Prozessgegner) Kosten der Rechtsverfolgung erstattet und wurden wir haben diese zuvor von uns ge- zahltbereits gezahlt? Dann müssen Sie uns diese Kosten zurückzahlen.. § 18 Entfällt. Die neuen Regelungen dazu finden Sie in § 3 a). § 19 GÜLTIGES RECHT: WELCHES RECHT GILT FÜR IHREN VERTRAG? Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. § 20 ZUSTÄNDIGES GERICHT: WELCHES GERICHT IST FÜR KLAGEN AUS DEM RECHTSSCHUTZVERTRAG ZUSTÄNDIG? (1) Klagen gegen das Versicherungsunternehmen Wenn Sie uns verklagen wollen, können Sie die Klage an folgenden Orten einreichen: • Am – an unserem Sitz des Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung oder wenn Sie eine natürliche Person sind, auch am Gericht Ihres Wohnsitzes. (Eine natürliche Person“ Person ist ein Mensch, im Gegensatz zur juristischen Person“; das : Das ist zum Beispiel eine GmbH, eine AG oder ein Verein.) Haben Sie keinen Wohnsitz, können Sie die Klage am Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts einreichen. (2) Klagen gegen den Versicherungsnehmer Wenn wir Sie verklagen müssen, können wir die Klage an folgenden Orten einreichen: – Wenn Sie eine natürliche Person sind, am Gericht Ihres Wohnsitzes. (Eine natürliche Person ist ein Mensch, im Gegensatz zur juristischen Person: Das ist zum Beispiel eine GmbH, eine AG oder ein Verein.) Haben Sie keinen Wohnsitz, können wir die Klage am Gericht Ihres gewöhnlichen ge- wöhnlichen Aufenthalts einrei- chen, • wenn Ihr einreichen. – Wenn wir Ihren Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt Ihren gewöhnlichen Auf- enthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, am kennen: An unserem Sitz unseres Versi- cherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung. – Wenn Sie eine juristische Person sind oder eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesell- schaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft: beim Gericht an Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung. (3) Anzuwendendes Recht Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzfall. 17 Verhalten im VersicherungsfallVERHALTEN IM RECHTSSCHUTZFALL/Erfüllung von Obliegenheiten Obliegenheiten bezeichnen sämtliche Verhaltensregeln, die Sie und die versicherten Personen beachten müssen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz zu erhalten.ERFÜLLUNG VON OBLIEGENHEITEN: WELCHE RECHTE UND PFLICHTEN BESTEHEN NACH EINTRITT EINES RECHTSSCHUTZFALLS? (1) Pflichten im VersicherungsfallWas müssen Sie tun, wenn ein Rechtsschutzfall eintritt und Sie Versicherungsschutz brauchen? a) Sie müssen uns den Versicherungsfall Rechtsschutzfall unverzüglich mitteilenmit- teilen, gegebenenfalls auch telefonisch. („Unverzüglich“ Unverzüglich heißt nicht unbe- dingt „unbedingt sofort, sondern ohne schuldhaftes schuldhaf- tes Zögern bzw. oder so schnell wie eben möglich.) b) Sie müssen uns vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche alle Umstände des Versicherungsfalls unterrichten und • Rechtsschutzfalls informieren – alle Beweismittel angeben nennen und uns Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung stellen. c) Kosten verursachende Kostenverursachende Maßnahmen müssen Sie nach Möglichkeit mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist ist. (Beispiele für „kostenverursachende Maßnahmen“Kostenverursachende Maßnahmen sind zum Beispiel: die Beauftragung eines RechtsanwaltsSie beauftragen einen Anwalt, Erhebung einer erheben eine Klage oder Einlegung eines Rechts- mittelslegen ein Rechtsmittel ein.). d) Bei Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie soweit möglich dafür sorgen, dass Schaden vermieden bzw. verringert wird (entspre- chend § 82 Versicherungsvertragsgesetz. § 82 bestimmt zum Beispiel in Absatz 1: „Der Versicherungsnehmer hat haben bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen“), siehe § 82 VVG. Das heißt, Sie müssen die Kosten für die Rechtsverfolgung (zum Beispiel Rechtsanwalts-, Gerichtskosten, Kosten der Gegenseite) so Sie müssen Weisungen von uns befolgen, soweit wenn das für Sie zumutbar ist. Außerdem müssen Sie Weisungen von uns einholen, wenn die Umstände dies gestattenmöglich ist. (2) Wir bestätigen Ihnen Für einen konkreten Rechtsschutzfall erhalten Sie von uns eine Bestätigung über den Umfang des Ihres Versicherungsschutzes, der für den konkreten Versicherungsfall besteht. Ergreifen Sie jedoch Maßnahmen zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen, bevor wir den Umfang des Versicherungsschutzes bestätigt haben, haben und entstehen durch solche Maßnahmen Kosten, dann tragen ? Dann übernehmen wir nur die Kosten, die wir bei einer Bestätigung des Versicherungs- schutzes Versicherungsschutzes vor Einleitung dieser diesen Maßnahmen zu tragen zahlen gehabt hätten. (3) Den Rechtsanwalt Anwalt können Sie auswählen. Wir wählen den Rechtsanwalt Anwalt aus, wenn Sie das verlangen oder wenn Sie keinen Rechtsanwalt Anwalt benennen und uns die umgehende Beauftragung eines Rechtsanwalts Anwalts notwendig erscheint. • . (4) Wenn wir den Rechtsanwalt Anwalt auswählen, beauftragen wir ihn in Ihrem Namen. Für die Tätigkeit des Rechtsanwalts Anwalts sind wir nicht verantwortlich. (4a) Sie müssen nach der Beauftragung des Rechtsanwalts Folgendes Anwalts Folgen- des tun: Ihren Rechtsanwalt • Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß unterrichteninformieren, die Beweismittel angebennennen, die möglichen Auskünfte erteilen, • erteilen und – die notwendigen Unterlagen beschaffen und • beschaffen. b) Auf Verlangen müssen Sie uns auf Verlangen Auskunft über den Stand Ihrer Angelegenheit gebeninformieren. (56) Wenn Sie eine der in Absatz den Absätzen 1 und 4 oder 5 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind dürfen wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar . Das geschieht in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. (Beispiel für grob fahrlässiges Verhalten: Jemand verletzt die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) Wenn Was passiert, wenn Sie eine Auskunfts- Obliegenheit zur Auskunft oder Aufklärungsobliegenheit Aufklärung nach Eintritt des Versicherungsfalls Rechtsschutzfalls verletzen, ? Dies kann auch dies zum vollständi- gen oder teilweisen Wegfall des Versicherungsschutzes dazu führen. Dies setzt jedoch voraus, dass wir Sie Ihren Versicherungsschutz vollständig oder teilweise verlieren. Voraussetzung: Wir müssen Sie vorher durch gesonderte Mittei- lung mit einer separaten Mitteilung in Textform über diese Obliegenheiten informiert haben. (zum Beispiel: Textform ist beispielsweise ein Brief oder eine E-Mail.) über diese Pflichten informiert haben. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheiten Oblie- genheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Der Versicherungsschutz bleibt auch Das müssen Sie nachweisen. Auch in folgendem Fall bestehenfolgenden Fällen haben Sie weiterhin Versicherungs- schutz: Sie weisen nach, dass die Obliegenheitsverletzung Verletzung der Obliegenheit nicht die Ursache war für den Eintritt des VersicherungsfallsRechtsschutzfalls, für die Feststellung des Versicherungsfalls Rechtsschutzfalls oder für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistung. (Beispiel: Sie haben die Einlegung des Rechtsmittels mit uns nicht abge- stimmtabgestimmt. Bei nachträglicher Prüfung hätten wir jedoch aber auch bei rechtzeitiger Abstimmung die Kostenübernahme Übernah- me der Kosten bestätigt.) Der Versicherungsschutz bleibt nicht bestehen, wenn Sie Ihre Obliegenheit arglistig verletzt haben. (67) Sie müssen sich bei der Erfüllung der Obliegenheiten die Kenntnis und das Verhalten des von Ihnen beauftragten Rechtsanwalts zurechnen lassen. (Beispiel: Ihr Anwalt unterrichtet uns nicht rechtzeitig. Dann behandeln wir Sie so, als hätten Sie selbst uns nicht rechtzeitig informiertEntfällt.) (7) 8) Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen können Sie nur mit unserem schriftlichen Einverständnis abtreten. („Abtreten“ heißtAbtreten bedeutet: Sie übertragen Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistung, die Sie uns gegenüber haben, unsere Leistung auf Ihren Rechtsanwalt Anwalt oder eine andere Person.). Unser Einverständnis bedarf der Textform. Ausnahme: Das Zustimmungserfordernis entfällt, wenn Sie auf Geld gerichtete Ansprüche gegen uns haben (zum Beispiel: Sie sind mit der Bezahlung einer Gerichtskosten- rechnung ausnahmsweise in Vorleistung getreten.). Wenn wir Sie von noch nicht bezahlten Kostenrechnungen freistellen sollen, liegt kein auf Geld gerichteter Anspruch vor. (8) 9) Wenn ein anderer (zum Beispiel Ihr Prozessgegner) Ihnen Kosten der Rechtsverfolgung erstatten muss, dann geht dieser Anspruch auf uns über, aber . Aber nur dann, wenn wir die Kosten bereits beglichen bezahlt haben. Sie müssen uns die diese Unterlagen dazu aushändigen, die wir brauchen. Wir benötigen die, um diesen Anspruch durchzusetzen. Bei der Durchsetzung des An- spruchs Anspruchs müssen Sie auch mitwirken, wenn wir das verlangen. Wenn Sie diese Pflicht Obliegenheit vorsätzlich verletzen und wir deshalb diese Kosten von den anderen nicht erstattet bekommen, dann gilt: Wir müssen wir über die geleisteten Kosten hinaus keine weiteren Kosten mehr erstatten. Wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben, sind wir berechtigt, gilt: Wir dürfen die Kosten in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Sie müssen beweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. (Beispiel für grob fahrlässiges Verhalten: Jemand Xxxxxx verletzt die im Verkehr Ver- kehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) (9) . Hat Ihnen ein anderer (zum Beispiel: Beispiel Ihr Prozessgegner) Kosten der Rechtsverfolgung erstattet und wurden wir haben diese zuvor von uns ge- zahltbereits gezahlt? Dann müssen Sie uns diese Kosten zurückzahlen.. § 18 Entfällt. Die neuen Regelungen dazu finden Sie in § 3 a). § 19 GÜLTIGES RECHT: WELCHES RECHT GILT FÜR IHREN VERTRAG? Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. § 20 ZUSTÄNDIGES GERICHT: WELCHES GERICHT IST FÜR KLAGEN AUS DEM RECHTSSCHUTZVERTRAG ZUSTÄNDIG? (1) Klagen gegen das Versicherungsunternehmen Wenn Sie uns verklagen wollen, können Sie die Klage an folgenden Orten einreichen: • Am – an unserem Sitz des Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung oder wenn Sie eine natürliche Person sind, auch am Gericht Ge- richt Ihres Wohnsitzes. (Eine natürliche Person“ Person ist ein Mensch, im Gegensatz zur juristischen Person“; das : Das ist zum Beispiel eine GmbH, eine AG oder ein Verein.) Haben Sie keinen Wohnsitz, können Sie die Klage am Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts einreichen. (2) Klagen gegen den Versicherungsnehmer Wenn wir Sie verklagen müssen, können wir die Klage an folgenden Orten einreichen: – Wenn Sie eine natürliche Person sind, am Gericht Ihres Wohnsitzes. (Eine natürliche Person ist ein Mensch, im Gegensatz zur juristischen Person: Das ist zum Beispiel eine GmbH, eine AG oder ein Verein.) Haben Sie keinen Wohnsitz, können wir die Klage am Gericht Ihres gewöhnlichen gewöhn- lichen Aufenthalts einrei- chen, • wenn Ihr einreichen. – Wenn wir Ihren Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt Ihren gewöhnlichen Aufent- halt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, am kennen: An unserem Sitz unseres Versi- cherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen zuständi- gen Niederlassung. – Wenn Sie eine juristische Person sind oder eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesell- schaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft: beim Gericht an Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung. (3) Anzuwendendes Recht Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzfall. 17 Verhalten im VersicherungsfallVERHALTEN IM RECHTSSCHUTZFALL/Erfüllung von Obliegenheiten Obliegenheiten bezeichnen sämtliche Verhaltensregeln, die Sie und die versicherten Personen beachten müssen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz zu erhalten.ERFÜLLUNG VON OBLIEGENHEITEN: WELCHE RECHTE UND PFLICHTEN BESTEHEN NACH EINTRITT EINES RECHTSSCHUTZFALLES? (1) Pflichten im VersicherungsfallWas müssen Sie tun, wenn ein Rechtsschutzfall eintritt und Sie Versicherungsschutz brauchen? a) Sie müssen uns den Versicherungsfall Rechtsschutzfall unverzüglich mitteilenmit- teilen, gegebenenfalls auch telefonisch. („Unverzüglich“ Unverzüglich heißt nicht unbe- dingt „unbedingt sofort, sondern ohne schuldhaftes schuldhaf- tes Zögern bzw. oder so schnell wie eben möglich.) b) Sie müssen uns vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände alle Umstän- de des Versicherungsfalls unterrichten und • Rechtsschutzfalls informieren – alle Beweismittel angeben nennen und uns Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung stellen. c) Kosten verursachende Maßnahmen müssen Sie nach Möglichkeit mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist ist. (Beispiele für „kostenverursachende Maßnahmen“Kosten verursachende Maßnahmen sind zum Beispiel: die Beauftragung eines RechtsanwaltsSie beauftragen einen Anwalt, Erhebung einer erheben eine Klage oder Einlegung eines Rechts- mittelslegen ein Rechtsmittel ein.). d) Bei Eintritt des Versicherungsfalls Sie müssen Sie soweit wenn möglich dafür sorgen, dass Schaden Schäden vermieden bzwoder verringert wird. verringert wird (entspre- chend Das ist in § 82 Versicherungsvertragsgesetz. § 82 bestimmt zum Beispiel in Absatz 1: „Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen“)Versi- cherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Das heißt, Sie müssen die Kosten für die Rechtsverfolgung so gering wie möglich halten. (zum Beispiel Rechtsanwalts-Beispiel: Kosten für den Anwalt, Gerichtskosten, das Gericht oder Kosten der Gegenseite.) so Bitte fragen Sie dazu uns oder Ihren Anwalt. Sie müssen Weisungen von uns befolgen, soweit wenn das für Sie zumutbar ist. Außerdem müssen Sie Weisungen von uns einholen, wenn die Umstände dies gestattenmöglich ist. (2) Wir bestätigen Ihnen Für einen konkreten Rechtsschutzfall erhalten Sie von uns eine Bestätigung über den Umfang des Ihres Versicherungsschutzes, der für den konkreten Versicherungsfall besteht. Ergreifen Sie jedoch Maßnahmen zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen, bevor wir den Umfang des Versicherungsschutzes bestätigt haben, haben und entstehen durch solche Maßnahmen Kosten, dann tragen ? Dann übernehmen wir nur die Kosten, die wir bei einer Bestätigung Be- stätigung des Versicherungs- schutzes Versicherungsschutzes vor Einleitung dieser Maßnahmen diesen Maßnah- men zu tragen zahlen gehabt hätten. (3) Den Rechtsanwalt Anwalt können Sie auswählen. Wir wählen den Rechtsanwalt Anwalt aus, wenn Sie das verlangen oder wenn Sie keinen Rechtsanwalt Anwalt benennen und uns die umgehende Beauftragung eines Rechtsanwalts Anwalts notwendig erscheint. • . (4) Wenn wir den Rechtsanwalt Anwalt auswählen, beauftragen wir ihn in Ihrem Namen. Für die Tätigkeit des Rechtsanwalts Anwalts sind wir nicht verantwortlich. (4a) Sie müssen nach der Beauftragung des Rechtsanwalts Folgendes Anwalts Folgen- des tun: Ihren Rechtsanwalt • Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß unterrichteninformieren, die Beweismittel angebennennen, die möglichen Auskünfte erteilen, • erteilen und – die notwendigen Unterlagen beschaffen und • beschaffen b) Auf Verlangen müssen Sie uns auf Verlangen Auskunft über den Stand Ihrer Angelegenheit gebeninformieren. (56) Wenn Sie eine der in Absatz den Absätzen 1 und 4 oder 5 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind dürfen wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar . Das geschieht in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. (Beispiel für grob fahrlässiges Verhalten: Jemand verletzt die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) Wenn Was passiert, wenn Sie eine Auskunfts- Obliegenheit zur Auskunft oder Aufklärungsobliegenheit Aufklärung nach Eintritt des Versicherungsfalls Rechtsschutzfalls verletzen, ? Dies kann auch dies zum vollständi- gen oder teilweisen Wegfall des Versicherungsschutzes dazu führen. Dies setzt jedoch voraus, dass wir Sie Ihren Versicherungsschutz vollständig oder teilweise verlieren. Voraussetzung: Wir müssen Sie vorher durch gesonderte Mittei- lung mit einer separaten Mitteilung in Textform über diese Obliegenheiten informiert haben. (zum Beispiel: Textform ist beispielsweise ein Brief oder eine E-Mail.) über diese Pflichten informiert haben. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheiten Oblie- genheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Der Versicherungsschutz bleibt auch Das müssen Sie nachweisen. Auch in folgendem Fall bestehenfolgenden Fällen haben Sie weiterhin Versiche- rungsschutz: Sie weisen nach, dass die Obliegenheitsverletzung Verletzung der Obliegenheit nicht die Ursache war für den Eintritt des VersicherungsfallsRechtsschutzfalls, für die Feststellung des Versicherungsfalls Rechtsschutzfalls oder für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistung. (Beispiel: Sie haben die Einlegung des Rechtsmittels mit uns nicht abge- stimmtabgestimmt. Bei nachträglicher Prüfung hätten wir jedoch aber auch bei rechtzeitiger Abstimmung die Kostenübernahme Übernahme der Kosten bestätigt.) Der Versicherungsschutz bleibt nicht bestehen, wenn Sie Ihre Obliegenheit arglistig verletzt haben. (67) Sie müssen sich bei der Erfüllung der Obliegenheiten die Kenntnis und das Verhalten des von Ihnen beauftragten Rechtsanwalts zurechnen lassen. (Ein Beispiel: Ihr Anwalt unterrichtet informiert uns nicht rechtzeitig. Dann behandeln wir Sie dies so, als hätten Sie selbst uns nicht rechtzeitig informiert.) (7) 8) Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen können Sie nur mit unserem schriftlichen Einverständnis abtreten. („Abtreten“ heißtAb- treten bedeutet: Sie übertragen Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistung, die Sie uns gegenüber haben, unsere Leistung auf Ihren Rechtsanwalt Anwalt oder eine andere Person.) (8) 9) Wenn ein anderer (zum Beispiel Ihr Prozessgegner) Ihnen Kosten der Rechtsverfolgung erstatten muss, dann geht dieser Anspruch auf uns über, aber . Aber nur dann, wenn wir die Kosten bereits beglichen bezahlt haben. Sie müssen uns die Unterlagen dazu aushändigen, die wir brauchen. Wir benötigen die, um diesen Anspruch durchzusetzen. Bei der Durchsetzung des An- spruchs Anspruchs müssen Sie auch mitwirken, wenn wir das verlangen. Wenn Sie diese Pflicht Obliegenheit vorsätzlich verletzen und wir deshalb diese Kosten von den anderen nicht erstattet bekommen, dann gilt: Wir müssen wir über die geleisteten Kosten hinaus keine weiteren Kosten mehr erstatten. Wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben, sind wir berechtigt, gilt: Wir dürfen die Kosten in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Sie müssen beweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. (Beispiel für grob fahrlässiges Verhalten: Jemand Xxxxxx verletzt die im Verkehr Ver- kehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) (9) . Hat Ihnen ein anderer (zum Beispiel: Beispiel Ihr Prozessgegner) Kosten der Rechtsverfolgung erstattet und wurden wir haben diese zuvor von uns ge- zahltbereits gezahlt? Dann müssen Sie uns diese Kosten zurückzahlen.. § 18 entfällt. Die neuen Regelungen dazu finden Sie in § 3a. § 19 GÜLTIGES RECHT: WELCHES RECHT GILT FÜR IHREN VERTRAG? Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. § 20 ZUSTÄNDIGES GERICHT: WELCHES GERICHT IST FÜR KLAGEN AUS DEM RECHTSSCHUTZVERTRAG ZUSTÄNDIG? (1) Klagen gegen das Versicherungsunternehmen Wenn Sie uns verklagen wollen, können Sie die Klage an folgenden Orten einreichen: • Am – An unserem Sitz des Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung oder wenn Sie eine natürliche Person sind, auch am Gericht Ihres Wohnsitzes. (Eine natürliche Person“ Person ist ein Mensch, im Gegensatz zur juristischen Person“; das : Das ist zum Beispiel eine GmbH, eine AG oder ein Verein.) Haben Sie keinen Wohnsitz, können Sie die Klage am Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts einreichen. (2) Klagen gegen den Versicherungsnehmer Wenn wir Sie verklagen müssen, können wir die Klage an folgenden Orten einreichen: – Wenn Sie eine natürliche Person sind, am Gericht Ihres Wohnsitzes. (Eine natürliche Person ist ein Mensch, im Gegensatz zur juristischen Person: Das ist zum Beispiel eine GmbH, eine AG oder ein Verein). Haben Sie keinen Wohnsitz, können wir die Klage am Gericht Ihres gewöhnlichen ge- wöhnlichen Aufenthalts einrei- chen, • wenn Ihr einreichen. – Wenn wir Ihren Wohnsitz oder Ihr Ihren gewöhnlicher Aufenthalt Auf- enthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, am kennen: An unserem Sitz unseres Versi- cherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung. – Wenn Sie eine juristische Person sind oder eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesell- schaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft: Beim Gericht an Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung. (3) Anzuwendendes Recht Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzfall. 17 Verhalten im VersicherungsfallVERHALTEN IM RECHTSSCHUTZFALL/Erfüllung von Obliegenheiten Obliegenheiten bezeichnen sämtliche Verhaltensregeln, die Sie und die versicherten Personen beachten müssen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz zu erhalten.ERFÜLLUNG VON OBLIEGENHEITEN: WELCHE RECHTE UND PFLICHTEN BESTEHEN NACH EINTRITT EINES RECHTSSCHUTZFALLS? (1) Pflichten im VersicherungsfallWas müssen Sie tun, wenn ein Rechtsschutzfall eintritt und Sie Versicherungsschutz brauchen? a) Sie müssen uns den Versicherungsfall Rechtsschutzfall unverzüglich mitteilenmit- teilen, gegebenenfalls auch telefonisch. („Unverzüglich“ Unverzüglich heißt nicht unbe- dingt „unbedingt sofort, sondern ohne schuldhaftes schuldhaf- tes Zögern bzw. oder so schnell wie eben möglich.) b) Sie müssen uns vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche alle Umstände des Versicherungsfalls unterrichten und • Rechtsschutzfalls informieren – alle Beweismittel angeben nennen und uns Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung stellen. c) Kosten verursachende Kostenverursachende Maßnahmen müssen Sie nach Möglichkeit mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist ist. (Beispiele für „kostenverursachende Maßnahmen“Kostenverursachende Maßnahmen sind zum Beispiel: die Beauftragung eines RechtsanwaltsSie beauftragen einen Anwalt, Erhebung einer erheben eine Klage oder Einlegung eines Rechts- mittelslegen ein Rechtsmittel ein.). d) Bei Eintritt des Versicherungsfalls Sie müssen Sie soweit wenn möglich dafür sorgen, dass Schaden Schäden vermieden bzwoder verringert werden. verringert wird (entspre- chend Das ist in § 82 Versicherungsvertragsgesetz. § 82 bestimmt zum Beispiel in Absatz 1: „Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen“)Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Das heißt, Sie müssen die Kosten für die Rechtsverfolgung so gering wie möglich halten. (zum Beispiel Rechtsanwalts-Beispiel: Kosten für den Anwalt, Gerichtskosten, das Gericht oder Kosten der Gegenseite.) so Bitte fragen Sie dazu uns oder Ihren Anwalt. Sie müssen Weisungen von uns befolgen, soweit wenn das für Sie zumutbar ist. Außerdem müssen Sie Weisungen von uns einholen, wenn die Umstände dies gestattenmöglich ist. (2) Wir bestätigen Ihnen Für einen konkreten Rechtsschutzfall erhalten Sie von uns eine Bestätigung über den Umfang des Ihres Versicherungsschutzes, der für den konkreten Versicherungsfall besteht. Ergreifen Sie jedoch Maßnahmen zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen, bevor wir den Umfang des Versicherungsschutzes bestätigt haben, haben und entstehen durch solche Maßnahmen Kosten, dann tragen ? Dann übernehmen wir nur die Kosten, die wir bei einer Bestätigung des Versicherungs- schutzes Versicherungsschutzes vor Einleitung dieser diesen Maßnahmen zu tragen zahlen gehabt hätten. (3) Den Rechtsanwalt Anwalt können Sie auswählen. Wir wählen den Rechtsanwalt Anwalt aus, wenn Sie das verlangen oder wenn Sie keinen Rechtsanwalt Anwalt benennen und uns die umgehende Beauftragung eines Rechtsanwalts Anwalts notwendig erscheint. • . (4) Wenn wir den Rechtsanwalt Anwalt auswählen, beauftragen wir ihn in Ihrem Namen. Für die Tätigkeit des Rechtsanwalts Anwalts sind wir nicht verantwortlich. (4a) Sie müssen nach der Beauftragung des Rechtsanwalts Folgendes Anwalts Folgen- des tun: Ihren Rechtsanwalt • Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß unterrichteninformieren, die Beweismittel angebennennen, die möglichen Auskünfte erteilen, • erteilen und – die notwendigen Unterlagen beschaffen und • beschaffen. b) Auf Verlangen müssen Sie uns auf Verlangen Auskunft über den Stand Ihrer Angelegenheit gebeninformieren. (56) Wenn Sie eine der in Absatz den Absätzen 1 und 4 oder 5 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind dürfen wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar . Das geschieht in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. (Beispiel für grob fahrlässiges Verhalten: Jemand verletzt die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) Wenn Was passiert, wenn Sie eine Auskunfts- Obliegenheit zur Auskunft oder Aufklärungsobliegenheit Aufklärung nach Eintritt des Versicherungsfalls Rechtsschutzfalls verletzen, ? Dies kann auch dies zum vollständi- gen oder teilweisen Wegfall des Versicherungsschutzes dazu führen. Dies setzt jedoch voraus, dass wir Sie Ihren Versicherungsschutz vollständig oder teilweise verlieren. Voraussetzung: Wir müssen Sie vorher durch gesonderte Mittei- lung mit einer separaten Mitteilung in Textform über diese Obliegenheiten informiert haben. (zum Beispiel: Textform ist beispielsweise ein Brief oder eine E-Mail.) über diese Pflichten informiert haben. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheiten Oblie- genheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Der Versicherungsschutz bleibt auch Das müssen Sie nachweisen. Auch in folgendem Fall bestehenfolgenden Fällen haben Sie weiterhin Versiche- rungsschutz: Sie weisen nach, dass die Obliegenheitsverletzung Verletzung der Obliegenheit nicht die Ursache war für den Eintritt des VersicherungsfallsRechtsschutzfalls, für die Feststellung des Versicherungsfalls Rechtsschutzfalls oder für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistung. (Beispiel: Sie haben die Einlegung des Rechtsmittels mit uns nicht abge- stimmtabgestimmt. Bei nachträglicher Prüfung hätten wir jedoch aber auch bei rechtzeitiger Abstimmung die Kostenübernahme Übernahme der Kosten bestätigt.) Der Versicherungsschutz bleibt nicht bestehen, wenn Sie Ihre Obliegenheit arglistig verletzt haben. (67) Sie müssen sich bei der Erfüllung der Obliegenheiten die Kenntnis und das Verhalten des von Ihnen beauftragten Rechtsanwalts zurechnen lassen. (Ein Beispiel: Ihr Anwalt unterrichtet informiert uns nicht rechtzeitig. Dann behandeln wir Sie dies so, als hätten Sie selbst uns nicht rechtzeitig informiert.) (7) 8) Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen können Sie nur mit unserem schriftlichen Einverständnis abtreten. („Abtreten“ heißtAb- treten bedeutet: Sie übertragen Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistung, die Sie uns gegenüber haben, unsere Leistung auf Ihren Rechtsanwalt Anwalt oder eine andere Person.) (8) 9) Wenn ein anderer (zum Beispiel Ihr Prozessgegner) Ihnen Kosten der Rechtsverfolgung erstatten muss, dann geht dieser Anspruch auf uns über, aber . Aber nur dann, wenn wir die Kosten bereits beglichen bezahlt haben. Sie müssen uns die diese Unterlagen dazu aushändigen, die wir brauchen. Wir benötigen die, um diesen Anspruch durchzusetzen. Bei der Durchsetzung des An- spruchs Anspruchs müssen Sie auch mitwirken, wenn wir das verlangen. Wenn Sie diese Pflicht Obliegenheit vorsätzlich verletzen und wir deshalb diese Kosten von den anderen nicht erstattet bekommen, dann gilt: Wir müssen wir über die geleisteten Kosten hinaus keine weiteren Kosten mehr erstatten. Wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben, sind wir berechtigt, gilt: Wir dürfen die Kosten in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Sie müssen beweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. (Beispiel für grob fahrlässiges Verhalten: Jemand Xxxxxx verletzt die im Verkehr Ver- kehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) (9) . Hat Ihnen ein anderer (zum Beispiel: Beispiel Ihr Prozessgegner) Kosten der Rechtsverfolgung erstattet und wurden wir haben diese zuvor von uns ge- zahltbereits gezahlt? Dann müssen Sie uns diese Kosten zurückzahlen.. § 18 Entfällt. Die neuen Regelungen dazu finden Sie in § 3 a). § 19 GÜLTIGES RECHT: WELCHES RECHT GILT FÜR IHREN VERTRAG? Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. § 20 ZUSTÄNDIGES GERICHT: WELCHES GERICHT IST FÜR KLAGEN AUS DEM RECHTSSCHUTZVERTRAG ZUSTÄNDIG? (1) Klagen gegen das Versicherungsunternehmen Wenn Sie uns verklagen wollen, können Sie die Klage an folgenden Orten einreichen: • Am – an unserem Sitz des Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung oder wenn Sie eine natürliche Person sind, auch am Gericht Ihres Wohnsitzes. (Eine natürliche Person“ Person ist ein Mensch, im Gegensatz zur juristischen Person“; das : Das ist zum Beispiel eine GmbH, eine AG oder ein Verein.) Haben Sie keinen Wohnsitz, können Sie die Klage am Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts einreichen. (2) Klagen gegen den Versicherungsnehmer Wenn wir Sie verklagen müssen, können wir die Klage an folgenden Orten einreichen: – Wenn Sie eine natürliche Person sind, am Gericht Ihres Wohnsitzes. (Eine natürliche Person ist ein Mensch, im Gegensatz zur juristischen Person: Das ist zum Beispiel eine GmbH, eine AG oder ein Verein.) Haben Sie keinen Wohnsitz, können wir die Klage am Gericht Ihres gewöhnlichen ge- wöhnlichen Aufenthalts einrei- chen, • wenn Ihr einreichen. – Wenn wir Ihren Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt Ihren gewöhnlichen Auf- enthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, am kennen: An unserem Sitz unseres Versi- cherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung. – Wenn Sie eine juristische Person sind oder eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesell- schaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft: beim Gericht an Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung. (3) Anzuwendendes Recht Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzfall. 17 Verhalten im VersicherungsfallVERHALTEN IM RECHTSSCHUTZFALL/Erfüllung von Obliegenheiten Obliegenheiten bezeichnen sämtliche Verhaltensregeln, die Sie und die versicherten Personen beachten müssen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz zu erhalten.ERFÜLLUNG VON OBLIEGENHEITEN: WELCHE RECHTE UND PFLICHTEN BESTEHEN NACH EINTRITT EINES RECHTSSCHUTZFALLS? (1) Pflichten im VersicherungsfallWas müssen Sie tun, wenn ein Rechtsschutzfall eintritt und Sie Versicherungsschutz brauchen? a) Sie müssen uns den Versicherungsfall Rechtsschutzfall unverzüglich mitteilenmit- teilen, gegebenenfalls auch telefonisch. („Unverzüglich“ Unverzüglich heißt nicht unbe- dingt „unbedingt sofort, sondern ohne schuldhaftes schuldhaf- tes Zögern bzw. oder so schnell wie eben möglich.) b) Sie müssen uns vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche alle Umstände des Versicherungsfalls unterrichten und • Rechtsschutzfalls informieren – alle Beweismittel angeben nennen und uns Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung stellen. c) Kosten verursachende Kostenverursachende Maßnahmen müssen Sie nach Möglichkeit mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist ist. (Beispiele für „kostenverursachende Maßnahmen“Kostenverursachende Maßnahmen sind zum Beispiel: die Beauftragung eines RechtsanwaltsSie beauftragen einen Anwalt, Erhebung einer erheben eine Klage oder Einlegung eines Rechts- mittelslegen ein Rechtsmittel ein.). d) Bei Eintritt des Versicherungsfalls Sie müssen Sie soweit wenn möglich dafür sorgen, dass Schaden Schäden vermieden bzwoder verringert werden. verringert wird (entspre- chend Das ist in § 82 Versicherungsvertragsgesetz. § 82 bestimmt zum Beispiel in Absatz 1: „Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen“)Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Das heißt, Sie müssen die Kosten für die Rechtsverfolgung so gering wie möglich halten. (zum Beispiel Rechtsanwalts-Beispiel: Kosten für den Anwalt, Gerichtskosten, das Gericht oder Kosten der Gegenseite.) so Bitte fragen Sie dazu uns oder Ihren Anwalt. Sie müssen Weisungen von uns befolgen, soweit wenn das für Sie zumutbar ist. Außerdem müssen Sie Weisungen von uns einholen, wenn die Umstände dies gestattenmöglich ist. (2) Wir bestätigen Ihnen Für einen konkreten Rechtsschutzfall erhalten Sie von uns eine Bestätigung über den Umfang des Ihres Versicherungsschutzes, der für den konkreten Versicherungsfall besteht. Ergreifen Sie jedoch Maßnahmen zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen, bevor wir den Umfang des Versicherungsschutzes bestätigt haben, haben und entstehen durch solche Maßnahmen Kosten, dann tragen ? Dann übernehmen wir nur die Kosten, die wir bei einer Bestätigung des Versicherungs- schutzes Versicherungsschutzes vor Einleitung dieser diesen Maßnahmen zu tragen zahlen gehabt hätten. (3) Den Rechtsanwalt Anwalt können Sie auswählen. Wir wählen den Rechtsanwalt Anwalt aus, wenn Sie das verlangen oder wenn Sie keinen Rechtsanwalt Anwalt benennen und uns die umgehende umgehen- de Beauftragung eines Rechtsanwalts Anwalts notwendig erscheint. • . (4) Wenn wir den Rechtsanwalt Anwalt auswählen, beauftragen wir ihn in Ihrem Namen. Für die Tätigkeit des Rechtsanwalts Anwalts sind wir nicht verantwortlich. (4a) Sie müssen nach der Beauftragung des Rechtsanwalts Folgendes Anwalts Folgen- des tun: Ihren Rechtsanwalt • Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß unterrichteninformieren, die Beweismittel angebennennen, die möglichen Auskünfte erteilen, • erteilen und – die notwendigen Unterlagen beschaffen und • beschaffen. b) Auf Verlangen müssen Sie uns auf Verlangen Auskunft über den Stand Ihrer Angelegenheit gebeninformieren. (56) Wenn Sie eine der in Absatz den Absätzen 1 und 4 oder 5 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind dürfen wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar . Das geschieht in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. (Beispiel für grob fahrlässiges Verhalten: Jemand verletzt die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) Wenn Was passiert, wenn Sie eine Auskunfts- Obliegenheit zur Auskunft oder Aufklärungsobliegenheit Aufklärung nach Eintritt des Versicherungsfalls Rechtsschutzfalls verletzen, ? Dies kann auch dies zum vollständi- gen oder teilweisen Wegfall des Versicherungsschutzes dazu führen. Dies setzt jedoch voraus, dass wir Sie Ihren Versicherungsschutz vollständig oder teilweise verlieren. Voraussetzung: Wir müssen Sie vorher durch gesonderte Mittei- lung mit einer separaten Mitteilung in Textform über diese Obliegenheiten informiert haben. (zum Beispiel: Textform ist beispielsweise ein Brief oder eine E-Mail.) über diese Pflichten informiert haben. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheiten Oblie- genheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Der Versicherungsschutz bleibt auch Das müssen Sie nachweisen. Auch in folgendem Fall bestehenfolgenden Fällen haben Sie weiterhin Versicherungs- schutz: Sie weisen nach, dass die Obliegenheitsverletzung Verletzung der Obliegenheit nicht die Ursache war für den Eintritt des VersicherungsfallsRechtsschutzfalls, für die Feststellung des Versicherungsfalls Rechtsschutzfalls oder für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistung. (Beispiel: Sie haben die Einlegung des Rechtsmittels mit uns nicht abge- stimmtabgestimmt. Bei nachträglicher Prüfung hätten wir jedoch aber auch bei rechtzeitiger Abstimmung die Kostenübernahme Übernahme der Kosten bestätigt.) Der Versicherungsschutz bleibt nicht bestehen, wenn Sie Ihre Obliegenheit arglistig verletzt haben. (67) Sie müssen sich bei der Erfüllung der Obliegenheiten die Kenntnis und das Verhalten des von Ihnen beauftragten Rechtsanwalts zurechnen lassen. (Ein Beispiel: Ihr Anwalt unterrichtet informiert uns nicht rechtzeitig. Dann behandeln wir Sie dies so, als hätten Sie selbst uns nicht rechtzeitig informiert.) (7) 8) Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen können Sie nur mit unserem schriftlichen Einverständnis abtreten. („Abtreten“ heißtAbtreten bedeutet: Sie übertragen Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistung, die Sie uns gegenüber haben, unsere Leistung auf Ihren Rechtsanwalt Anwalt oder eine andere Person.) (8) 9) Wenn ein anderer (zum Beispiel Ihr Prozessgegner) Ihnen Kosten der Rechtsverfolgung erstatten muss, dann geht dieser Anspruch auf uns über, aber . Aber nur dann, wenn wir die Kosten bereits beglichen bezahlt haben. Sie müssen uns die diese Unterlagen dazu aushändigen, die wir brauchen. Wir benötigen die, um diesen Anspruch durchzusetzen. Bei der Durchsetzung des An- spruchs Anspruchs müssen Sie auch mitwirken, wenn wir das verlangen. Wenn Sie diese Pflicht Obliegenheit vorsätzlich verletzen und wir deshalb diese Kosten von den anderen nicht erstattet bekommen, dann gilt: Wir müssen wir über die geleisteten Kosten hinaus keine weiteren Kosten mehr erstatten. Wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben, sind wir berechtigt, gilt: Wir dürfen die Kosten in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Sie müssen beweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. (Beispiel für grob fahrlässiges Verhalten: Jemand Xxxxxx verletzt die im Verkehr Ver- kehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) (9) . Hat Ihnen ein anderer (zum Beispiel: Beispiel Ihr Prozessgegner) Kosten der Rechtsverfolgung erstattet und wurden wir haben diese zuvor von uns ge- zahltbereits gezahlt? Dann müssen Sie uns diese Kosten zurückzahlen.. § 18 Entfällt. Die neuen Regelungen dazu finden Sie in § 3 a). § 19 GÜLTIGES RECHT: WELCHES RECHT GILT FÜR IHREN VERTRAG? Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. § 20 ZUSTÄNDIGES GERICHT: WELCHES GERICHT IST FÜR KLAGEN AUS DEM RECHTSSCHUTZVERTRAG ZUSTÄNDIG? (1) Klagen gegen das Versicherungsunternehmen Wenn Sie uns verklagen wollen, können Sie die Klage an folgenden Orten einreichen: • Am – an unserem Sitz des Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung oder wenn Sie eine natürliche Person sind, auch am Gericht Ihres Wohnsitzes. (Eine natürliche Person“ Person ist ein Mensch, im Gegensatz zur juristischen Person“; das : Das ist zum Beispiel eine GmbH, eine AG oder ein Verein.) Haben Sie keinen Wohnsitz, können Sie die Klage am Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts einreichen. (2) Klagen gegen den Versicherungsnehmer Wenn wir Sie verklagen müssen, können wir die Klage an folgenden Orten einreichen: – Wenn Sie eine natürliche Person sind, am Gericht Ihres Wohnsitzes. (Eine natürliche Person ist ein Mensch, im Gegensatz zur juristischen Person: Das ist zum Beispiel eine GmbH, eine AG oder ein Verein.) Haben Sie keinen Wohnsitz, können wir die Klage am Gericht Ihres gewöhnlichen ge- wöhnlichen Aufenthalts einrei- chen, • wenn Ihr einreichen. – Wenn wir Ihren Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt Ihren gewöhnlichen Auf- enthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, am kennen: An unserem Sitz unseres Versi- cherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung. – Wenn Sie eine juristische Person sind oder eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesell- schaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft: beim Gericht an Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung. (3) Anzuwendendes Recht Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung