Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschrift- mandat. (1) Rechtzeitige Zahlung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezo- gen werden kann und der Versicherungsnehmer einem gültigen SEPA-Lastschrift-Mandat nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers von der DMB Rechtsschutz nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung der DMB Rechtsschutz erfolgt. (2) Beendigung des SEPA-Lastschrift-Mandats Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das gültige SEPA-Lastschrift-Mandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist die DMB Rechtsschutz berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschrift-Mandats zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Bei- trags erst verpflichtet, wenn er von der DMB Rechtsschutz hierzu in Textform aufgefordert worden ist.
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