Referenzwährung Musterklauseln

Referenzwährung. Die Referenzwährung dieses Portfolios ist der JPY. Die vorstehend unter Anlagepolitik genannten Arten von Vermögenswerten können SFT und Total Return Swaps (ausführlichere Beschreibung in Anhang A, Abschnitt über „Investitionstechniken und -instrumente“) unterliegen. Der Anteil des verwalteten Vermögens im Portfolio, der SFT und Total Return Swaps unterliegen kann, beträgt: Total Return Swaps 0% 25% (nominal) SFT n.v. n.v. In Verbindung mit Total Return Swaps können nur Barmittel als Sicherheit akzeptiert werden. Solche entgegengenommenen Sicherheiten können, wie in Anhang A, Abschnitt über „Investitionstechniken und - instrumente“, Punkt 4 über „Wiederanlage von als Garantie gestellten Barmitteln“, zu bis zu 100% reinvestiert werden. Sollte das Portfolio den Einsatz von SFT beschließen, so wird es die betreffenden Vorschriften und CSSF- Rundschreiben einhalten und den Prospekt entsprechend aktualisieren. Das Anlageziel des Portfolios besteht in der Erwirtschaftung eines mittel- bis langfristigen Kapitalwachstums, gemessen in EUR, indem es hauptsächlich in ein weltweit diversifiziertes Portfolio aus kollektiven Kapitalanlagen in der Form von OGAW und/oder anderen zulässigen OGA investiert, die überwiegend aktiv verwaltete Aktienstrategien verfolgen; dazu gehören auch Long-Short-Aktienstrategien, bei denen Derivate wie Index- Futures, Swaps und CFD eingesetzt werden können. Das Portfolio wird aktiv und diskretionär ohne Bezugnahme auf eine Benchmark verwaltet. Um die Möglichkeit der Teilsteuerbefreiung für Aktienfonds für deutsche Anleger sicherzustellen, investiert das Portfolio fortlaufend mindestens 51% seines Wertes in Kapitalbeteiligungen gemäß Definition in § 2 Abs. 8 des deutschen Investmentsteuergesetzes (2018). Die Anleger sollten sich mit dem Punkt „Risikowarnung“ vertraut machen, in dem es um Überlegungen zu besonderen Risiken geht, die auf dieses Portfolio anwendbar sind. Das Portfolio darf sowohl in auf EUR als auch in nicht auf EUR lautende Wertpapiere investieren. Um das Portfolio jedoch vor Währungsrisiken im Zusammenhang mit Nicht-EUR-Währungen zu schützen, darf das Portfolio Transaktionen zur Währungsabsicherung abschließen. Das Portfolio kann zusätzliche liquide Mittel halten, die auf Bankeinlagen auf Sicht beschränkt sein sollten, wie z. B. Bargeld auf Girokonten bei einer Bank, über die jederzeit verfügt werden kann, um laufende oder außergewöhnliche Zahlungen zu decken, oder für den Zeitraum, der erforderlich ist, um in zulässige Vermö...
Referenzwährung. Die Referenzwährung dieses Portfolios ist der USD. Die vorstehend unter Anlagepolitik genannten Arten von Vermögenswerten können SFT und Total Return Swaps (ausführlichere Beschreibung in Anhang A, Abschnitt über „Investitionstechniken und -instrumente“) unterliegen. Der Anteil des verwalteten Vermögens im Portfolio, der SFT und Total Return Swaps unterliegen kann, beträgt: Total Return Swaps 0% 25% (nominal) SFT n.v. n.v. In Verbindung mit Total Return Swaps können nur Barmittel als Sicherheit akzeptiert werden. Solche entgegengenommenen Sicherheiten können, wie in Anhang A, Abschnitt über „Investitionstechniken und - instrumente“, Punkt 4 über „Wiederanlage von als Garantie gestellten Barmitteln“, zu bis zu 100% reinvestiert werden. Sollte das Portfolio den Einsatz von SFT beschließen, so wird es die betreffenden Vorschriften und CSSF- Rundschreiben einhalten und den Prospekt entsprechend aktualisieren.
Referenzwährung. Die Managementleistung wird in der folgenden Währung gemessen: ……………………………………………………………... Die Referenzwährung für die Berechnung der Performance schließt Anlagen in anderen Währungen nicht aus. MANAGEMENTGEBÜHREN AN CITE GESTION UND ANDERE LEISTUNGEN Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Artikel 10) und die gelten- den Tarife. Wenn sie für den Bedarf eines oder mehrerer Kunden die Emission spezifischer Finanzprodukte veranlasst (strukturierte Produkte), kann Cité Gestion eine Strukturierungsgebühr in Höhe von 0 bis 2 % einbehalten, welche die Kosten der Auswahl, der Analyse und der Verfolgung der zugrundliegenden Werte sowie für die Strukturierung des Produktes abdeckt. Die Honorierung der Cité Gestion für ihre Leistungen besteht aus dem von ihrem Kunden bezahlten Verwal- tungshonorar, welche üblicherweise dem Kunden direkt auf seinem Konto bei der Depotbank belastet wird. Die Cité Gestion bekommt keine Kommissionen von der Depotbank. Sie bemüht sich, Anlagefonds und andere Finanzprodukten zu den besten Konditionen für die Kunden zu erwerben. Von Fondsgesellschaften und anderen Emittenten von Finanzprodukten erhält sie jedoch be- stimmte Beträge zur Deckung ihrer Leistungen bei der Auswahl, Strukturierung, Analyse und Überwachung von Finanzprodukten. Die von Dritten erhaltenen Gesamtleistungen betragen im Allgemeinen weniger als 0,5 % des auf dem Konto befindlichen Vermögens. In besonderen Fällen (die insbesondere durch die vom Kunden gemäß den Mandatsbedingungen gewählte Zuteilungsstrategie gerechtfertigt sind) können diese Vorteile einen höheren Betrag erreichen. Im Rahmen der Möglichkeiten von Art. 400 des Schweizerischen Obligationenrechts (CO) informiert Cité Gestion den Kunden auf Verlangen über die erhaltenen und/oder bezahlten Beträge.
Referenzwährung. Die Referenzwährung der Teilfonds ist der Dollar (USD).
Referenzwährung. Die Referenzwährung der Teilfonds ist der Dollar (USD). Die Anteile der Unterklasse P H EUR zielen darauf ab, das Wechselkursrisiko des EUR/USD- Wechselkurses weitgehend systematisch abzusichern.
Referenzwährung. Die Referenzwährung des Teilfonds "EOF Master Fund SCS SICAV-RAIF – Residential Port- folio" ist der Euro (EUR).
Referenzwährung. Die Referenzwährung, in welcher die Wertentwicklung der Anlage über einen bestimmten Zeitraum gemessen wird ist (Anlagen in anderen Währungen werden dadurch nicht ausgeschlossen) (nur ein Kästchen ankreuzen): CHF EUR GBP USD
Referenzwährung. Schweizer Franken (CHF)

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