Regelungen zu mitversicherten Personen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Personen, die der Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt hat für den Fall, dass sie aus Anlass dieser Verrichtung in Anspruch genommen werden. - Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt. Das gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden.
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Regelungen zu mitversicherten Personen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Personen, die der Versicherungsnehmer Sie durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, ReinigungReini- gung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke Grund- stücke beauftragt hat haben für den Fall, dass sie aus Anlass dieser Verrichtung in Anspruch genommen werden. - Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Berufskrank- heiten in Ihrem Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt. Das gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, Vorschriften die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle Dienst- stelle zugefügt werden.
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